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   BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06   

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https://dejure.org/2007,1363
BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06 (https://dejure.org/2007,1363)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2007 - II ZA 14/06 (https://dejure.org/2007,1363)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2007 - II ZA 14/06 (https://dejure.org/2007,1363)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung bei Gründung GmbH, Haftung Gesellschafter Mantelverwendung, Mantelverwendung, Verjährung

Besprechungen u.ä.

  • schlawien-naab.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 9 Abs. 2, § 11 GmbHG a.F.
    Unterbilanzhaftung - Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 483
  • ZIP 2007, 822
  • ZIP 2008, 217
  • MDR 2008, 271
  • NZI 2008, 199
  • NZI 2008, 40
  • WM 2008, 254
  • NZG 2008, 147
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06
    Zum Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist analog § 9 Abs. 2 GmbHG a.F. für die Unterbilanzhaftung des Gesellschafters in "Altfällen" (vor BGHZ 155, 318) der Verwendung eines "alten" GmbH-Mantels.

    Dabei ist die Anknüpfung des Beginns des Laufes der Verjährung an die Neuaufnahme der unternehmerischen Tätigkeit im Jahre 1989 - nach außen spätestens dokumentiert durch die im Handelsregister des Amtsgerichts R. am 3. November 1989 eingetragene Verlegung des Gesellschaftssitzes nach R. - zutreffend, weil aus Gründen des Vertrauensschutzes an die vom Senat in BGHZ 155, 318, 326 f. im Wege der Rechtsfortbildung entwickelte Pflicht zur Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung als Stichtag für die (bis dahin andauernde) Unterbilanzhaftung für Altfälle nicht angeknüpft werden kann.

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88

    Erfüllung der Einlageverpflichtung bei Mehrleistungen; Verjährung des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06
    Das Berufungsgericht hat die Sache auch zutreffend entschieden, indem es die zu Recht auf Unterbilanzhaftung - und nicht etwa auf Einlagezahlung - gestützte Klage im Zusammenhang mit der Verwendung des "alten" GmbH-Mantels wegen Ablaufs der seinerzeit einschlägigen fünfjährigen Verjährungsfrist analog § 9 Abs. 2 GmbHG a.F. (BGHZ 105, 300, 304 ff.) abgewiesen hat.
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 130/03

    Erfolgsaussichten der Revision; Schadenseratz bei fehlgeschlagenem

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06
    Jedoch müsste der Senat sie im Falle der - vom Kläger beabsichtigten - Einlegung durch Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte (BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - V ZR 113/07, Tz. 1, bei juris; vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - VI ZR 130/03, Tz. 2, bei juris).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZR 113/07

    Versagung der Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren trotz Zulassung der

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 14/06
    Jedoch müsste der Senat sie im Falle der - vom Kläger beabsichtigten - Einlegung durch Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte (BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - V ZR 113/07, Tz. 1, bei juris; vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - VI ZR 130/03, Tz. 2, bei juris).
  • BGH, 06.03.2012 - II ZR 56/10

    Zur Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer

    Sofern in den beiden Entscheidungen des Senats vom 26. November 2007 (II ZA 14/06, ZIP 2008, 217 Rn. 4 und II ZA 15/06, DStR 2008, 933 Rn. 4) etwas anderes zum Ausdruck gekommen sein sollte, wird hieran nicht festgehalten.
  • BGH, 18.01.2010 - II ZR 61/09

    GmbH: Anwendung der Grundsätze der Mantelverwendung; Gesellschaft als "leere

    Jedoch müsste der Senat die vom Kläger eingelegte Revision durch Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte (st.Rspr.; vgl. nur Sen.Beschl. v. 26. November 2007 - II ZA 14/06, ZIP 2008, 217 Tz. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.07.2011 - II ZR 71/11

    GmbH-Gründung: Handelndenhaftung bei wirtschaftlicher Neugründung einer Vorrats-

    Das ist nach dem zuvor Gesagten der Zeitpunkt der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung - oder allenfalls der Zeitpunkt der nach außen in Erscheinung getretenen wirtschaftlichen Neugründung, wie der Senat für "Altfälle" angenommen hat (BGH, Beschluss vom 26. November 2007 - II ZA 14/06, ZIP 2008, 217, 218) - jedenfalls aber nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, der Zeitpunkt der Eintragung der mit der Neugründung gegebenenfalls verbundenen anmeldepflichtigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages (ebenso Ulmer in Ulmer/Habersack/Winter, GmbHG, § 3 Rn. 170; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 3 Rn. 13; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Aufl., § 3 Rn. 12; Bayer in Festschrift für Goette, 2011, S. 15, 21 m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 104/07

    Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs

    Jedoch müsste der Senat sie im Falle der - vom Kläger beabsichtigten - Einlegung durch Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte (st.Rspr.; vgl. nur Sen.Beschl. v. 26. November 2007 - II ZA 14/06, ZIP 2008, 217 Tz. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.06.2008 - II ZA 1/07

    Verjährung von Einlageforderungen der GmbH in Altfällen

    Jedoch müsste der Senat sie im Falle der - vom Beklagten zu 2 beabsichtigten - Einlegung durch Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückweisen, weil die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorliegen und sie auch keine Aussicht auf Erfolg hätte (st.Rspr., vgl. Sen.Beschl. v. 26. November 2007 - II ZA 14/06, ZIP 2008, 217 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2009 - 7 U 2/09

    GmbH: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Ausgleich einer Unterbilanz aus dem

    Auf die Verjährung von Ansprüchen auf Ausgleich einer Unterbilanz ist § 9 Abs. 2 GmbHG analog anzuwenden (BGH NJW-RR 2008, 483; NJW 1989, 710, 711; Baumbach/Hueck/ Fastrich, a.a.O., § 11, Rn. 64).
  • FG München, 18.05.2010 - 6 V 2905/09

    Zur Anwendbarkeit des § 8 b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 - Handel mit

    32 Ob der Bundesgerichtshof (BGH) zivilrechtlich den Erwerb von Vorratsgesellschaften einer Neugründung gleichstellt (vgl. Beschlüsse des BGH II ZA 14/06 und II ZA 15/06 vom 26. November 2007) kann dahingestellt bleiben, denn die Entscheidungen betreffen die Frage des Beginns einer Verjährungsfrist und können - auch zivilrechtlich - nicht verallgemeinert werden.
  • LG Hamburg, 20.07.2011 - 318 O 63/11

    Der Anspruch einer Gesellschaft auf Einzahlung des satzungsmäßigen Stammkapitals

    Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Unterbilanzhaftung beträgt analog § 9 Abs. 2 GmbHG a.F. 5 Jahre (vgl. BGH, Beschluss vom 26.11.2007 - II ZA 14/06 = ZIP 2008, 217 ).
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