Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.09.2007

Rechtsprechung
   BFH, 16.10.2007 - IX R 29/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5763
BFH, 16.10.2007 - IX R 29/07 (https://dejure.org/2007,5763)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2007 - IX R 29/07 (https://dejure.org/2007,5763)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - IX R 29/07 (https://dejure.org/2007,5763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; KraftStG § 5 Abs. 5; ; KraftStG § 7 Nr. 1; ; KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 3; ; AO § 34 Abs. 1; ; AO § 34 Abs. 3; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit, solange die Zulassung des Fahrzeugs verkehrsrechtlich auf den Schuldner noch andauert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 5 Abs 1 Nr 1, KraftStG § 5 Abs 5, InsO § 56 Abs 1
    Freigabe; Insolvenzverwalter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 283
  • NZI 2008, 12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus BFH, 16.10.2007 - IX R 29/07
    Das unwiderlegbar rechtsvermutete Halten führt zu einer gesetzlich unterstellten Verwendungsmöglichkeit und Verfügungsgewalt "im Geschäft" des Schuldners und damit im Rahmen der Insolvenzmasse (BFH-Urteile vom 29. August 2007 IX R 4/07, und vom 18. Dezember 1953 II 190/52 U, BFHE 58, 358, BStBl III 1954, 49), an der sich durch eine vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Freigabe aus der Masse nichts ändert.

    Der Insolvenzverwalter ist vielmehr gehalten, eine verkehrsrechtlich vorgeschriebene Anzeige oder Mitteilung abzugeben (vgl. im Einzelnen das BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 4/07, unter III. 2. b dd (3) a.E.).

  • BFH, 18.12.1953 - II 190/52 U

    Geltendmachung der Kraftfahrzeugsteuer im Konkursverfahren - Zeitpunkt des

    Auszug aus BFH, 16.10.2007 - IX R 29/07
    Das unwiderlegbar rechtsvermutete Halten führt zu einer gesetzlich unterstellten Verwendungsmöglichkeit und Verfügungsgewalt "im Geschäft" des Schuldners und damit im Rahmen der Insolvenzmasse (BFH-Urteile vom 29. August 2007 IX R 4/07, und vom 18. Dezember 1953 II 190/52 U, BFHE 58, 358, BStBl III 1954, 49), an der sich durch eine vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Freigabe aus der Masse nichts ändert.
  • FG Köln, 20.03.2007 - 6 K 3604/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Insolvenzverwalters zur Kraftfahrzeugsteuer

    Auszug aus BFH, 16.10.2007 - IX R 29/07
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1267, veröffentlichten Urteil statt und setzte die Kraftfahrzeugsteuer jeweils abweichend für die Zeit von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Ablauf des 28. September 2005 (Freigabe) fest.
  • BFH, 08.09.2009 - II B 62/09

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit für nicht im Eigentum oder im Besitz

    Zur Insolvenzmasse gehört nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 29. August 2007 IX R 58/06, BFHE 218, 432, BStBl II 2008, 322; vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFHE 218, 435; vom 16. Oktober 2007 IX R 29/07, BFH/NV 2008, 251) auch die Rechtsposition als Halter eines Kfz, so dass der Insolvenzverwalter die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO schuldet.
  • FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 1195/08

    Kraftfahrzeugsteuerschuld bei unpfändbarem Kfz keine Masseverbindlichkeit im

    Zur Insolvenzmasse gehört nach der Rechtsprechung des BFH (BFH vom 29. August 2007, IX R 58/06, BStBl II 2008, 322 ; vom 29. August 2007, IX R 4/07, BFH/NV 2007, 2429 ; vom 16. Oktober 2007, IX R 29/07, BFH/NV 2008, 251 ) auch die Rechtsposition als Halter eines Kraftfahrzeugs, so dass der Insolvenzverwalter grundsätzlich die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO schuldet.
  • FG Düsseldorf, 28.01.2010 - 8 K 236/09

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit; Freigabe des Fahrzeugs aus dem

    Der Insolvenzverwalter müsse die Kraftfahrzeugsteuer aus der Insolvenzmasse unbeschadet einer Freigabe des Fahrzeugs bezahlen, bis das Fahrzeug verkehrsrechtlich ab- oder umgemeldet werde (BFH-Urteile vom 16. Oktober 2007 IX R 25/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2008, 250, unter II.1. der Gründe; IX R 29/07, BFH/NV 2008, 251, unter II.1. der Gründe).
  • FG München, 23.03.2011 - 4 K 812/08

    Kraftfahrzeugsteuer für ein von einer Zwangsverwaltung umfasstes KFZ des

    Zur Insolvenzmasse gehört dann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (Urteile vom 29. August 2007 IX R 4/07, BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145; vom 29. August 2007 IX R 58/06, BFHE 218, 432, BStBl II 2008, 322; vom 16. Oktober 2007 IX R 29/07, BFH/NV 2008, 251; Beschlüsse vom 8. September 2009 II B 62/09, BFH/NV 2010, 67, und II B 63/09, BFH/NV 2010, 68; vom 10. März 2010 II B 172/09, BFH/NV 2010, 1136) auch die Rechtsposition als Halter eines Kfz, so dass in diesem Fall der Insolvenzverwalter die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO schuldet.
  • FG Düsseldorf, 16.10.2009 - 8 K 2291/08

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit; Insolvenzverwalter;

    Der Insolvenzverwalter müsse die Kraftfahrzeugsteuer aus der Insolvenzmasse unbeschadet einer Freigabe des Fahrzeugs bezahlen, bis das Fahrzeug verkehrsrechtlich ab- oder umgemeldet werde (BFH-Urteile vom 16. Oktober 2007 IX R 25/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2008, 250, unter II.1. der Gründe; IX R 29/07, BFH/NV 2008, 251, unter II.1. der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 18.09.2007 - IX R 59/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8563
BFH, 18.09.2007 - IX R 59/06 (https://dejure.org/2007,8563)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2007 - IX R 59/06 (https://dejure.org/2007,8563)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2007 - IX R 59/06 (https://dejure.org/2007,8563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 5 Abs 1 Nr 1, KraftStG § 7 Nr 1, InsO § 35, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 80 Abs 1, InsO § 148
    Insolvenz; Kraftfahrzeugsteuer; Leasing; Masseverbindlichkeit; Steuerschuldner

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 283
  • NZI 2008, 12
  • NZI 2008, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Düsseldorf, 24.08.2006 - 8 K 3089/05

    Kraftfahrzeugsteuer; Insolvenzverwalter; Steuerschuldner; Insolvenzmasse;

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - IX R 59/06
    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1787, veröffentlichten Urteil zur Begründung aus, die vom Kläger der C gegebene Erklärung, nicht in die bestehenden Verträge einzutreten, rechtfertige es nicht, die Steuer für die Zeit nach Insolvenzeröffnung vom Schuldner aus dessen insolvenzfreiem Vermögen tragen zu lassen.
  • BFH, 18.12.1953 - II 190/52 U

    Geltendmachung der Kraftfahrzeugsteuer im Konkursverfahren - Zeitpunkt des

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - IX R 59/06
    Der Senat folgt damit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1953 II 190/52 U (BFHE 58, 358, BStBl III 1954, 49), wonach dem Gesetz die rechtlich unwiderlegliche Vermutung zu entnehmen ist, dass das Fahrzeug von demjenigen, für den es zugelassen ist, bis zur Außerbetriebsetzung gehalten wird.
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus BFH, 18.09.2007 - IX R 59/06
    Nach der zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. August 2007 IX R 4/07, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, ist die nach der Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer auch dann Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn sich das Kraftfahrzeug nicht mehr im Besitz des Schuldners befindet, die Steuerpflicht aber noch andauert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht