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   OLG Celle, 23.12.2008 - 14 U 108/08   

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https://dejure.org/2008,2358
OLG Celle, 23.12.2008 - 14 U 108/08 (https://dejure.org/2008,2358)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.12.2008 - 14 U 108/08 (https://dejure.org/2008,2358)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 14 U 108/08 (https://dejure.org/2008,2358)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zvi-online.de

    AO § 220 Abs. 2; BGB § 398; InsO §§ 87, 94, 95 Abs. 1, §§ 217, 254
    Kein Einfluss eines rechtskräftigen Insolvenzplans auf eine geschützte Aufrechnungsbefugnis

  • Judicialis

    InsO § 94; ; InsO § 254; ; BGB § 387; ; BGB § 389

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 94; InsO § 254; BGB § 387; BGB § 389
    Zulässigkeit der Aufrechnung durch einen Insolvenzgläubiger bei Forderungserlass im Insolvenzplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung trotz Insolvenzplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Insolvenzplans weiter Aufrechnung zulässig! (IBR 2009, 1081)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 140
  • NZI 2009, 183
  • BauR 2009, 289
  • BauR 2009, 659
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.05.2004 - VII R 45/03

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2008 - 14 U 108/08
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (VII R 45/03) sei die Umsatzsteuer für den Veranlagungszeitraum 2006 wegen der Insolvenzeröffnung gemäß § 220 Abs. 2 Satz 1 AO spätestens mit Ablauf des Veranlagungszeitraums am 31. Dezember 2006 fällig geworden.

    Denn nach der von der Beklagten zutreffend zitierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BB 2004, 1546) kann im Insolvenzverfahren mit Steuerforderungen aufgerechnet werden, die - wie hier - vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, ohne dass es deren vorheriger Festsetzung, Feststellung oder Anmeldung zur Insolvenztabelle bedarf.

    Der Bundesfinanzhof hat daraus abgeleitet (BB 2004, 1546 - jurisRdnr. 17), dass im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerzahlers die in diesem Zeitpunkt entstandenen Steuerforderungen fällig werden, ohne dass es dafür ihrer Festsetzung oder Feststellung durch Verwaltungsakt bedürfe.

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05

    Wirtschaftliche Benachteiligung des Gläubigers durch den Insolvenzplan;

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2008 - 14 U 108/08
    Die von der Klägerin zitierten Literaturstellen beträfen - ebenso wie der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2007 (IX ZB 204/05 - ZIP 2007, 923) - lediglich die (gänzlich anders gelagerte) Konstellation, wonach der Insolvenzgläubiger nach Durchführung des Planverfahrens nicht mit später entstehenden Forderungen des Schuldners aufrechnen könne.

    Die von der Klägerin im Rechtsstreit angeführte Entscheidung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2007 (ZIP 2007, 923) steht ebenfalls einer Auslegung des § 94 InsO im Sinne der Gesetzesbegründung zu § 106 RegEInsO nicht entgegen.

  • BGH, 09.02.1983 - VIII ZR 305/81

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2008 - 14 U 108/08
    Eine erworbene Aufrechnungsbefugnis ist eine gesicherte Rechtstellung, die auch im Insolvenzverfahren uneingeschränkt anerkannt wird." Die in der Gesetzesbegründung ausdrücklich in Bezug genommene Vorgängervorschrift des § 54 Satz 2 VerglO lautet wie folgt: "Soweit die Aufrechnung hiernach statthaft ist, wird die Befugnis hierzu durch die Wirkungen des Vergleichs nicht berührt." Diese Bestimmung war vom Bundesgerichtshof (vgl. NJW 1983, 1119 - jurisRdnr. 11 f.) dahingehend ausgelegt worden, dass der Insolvenzgläubiger selbst nach Vergleichsbestätigung ungeachtet einer Stundungs- und Erlasswirkung des Vergleiches berechtigt blieb, mit der gesamten Forderung in ihrer ursprünglichen Höhe weiter aufzurechnen.
  • OLG Celle, 13.11.2008 - 16 U 63/08

    Möglichkeit eines Gläubigers zur Aufrechnung bei Bestehen eines rechtskräftigen

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2008 - 14 U 108/08
    Die Zulassung der Revision erfolgt gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO im Hinblick auf die Abweichung von dem am 13. November 2008 verkündeten Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle (16 U 63/08), der in einem parallel gelagerten Fall entschieden hat, die Wirkungen des rechtskräftigen Insolvenzplans stünden der später erklärten Aufrechnung des Gläubigers mit seiner Forderung auch dann entgegen, wenn schon während des Insolvenzverfahrens eine Aufrechnungslage bestand.
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

    Dann bliebe eine bei Verfahrenseröffnung bestehende Aufrechnungslage über das Ende des Verfahrens hinaus ungeachtet der in einem Insolvenzplan getroffenen Regelungen erhalten (so OLG Celle ZIP 2009, 140, 141, nicht rechtskräftig).
  • AG Leipzig, 09.12.2010 - 431 M 22552/10

    Rechtsmittel zur Geltendmachung des Einwands des Schuldners wegen einer

    Der erfüllte Insolvenzplan führt zur Entstehung einer unvollkommenen Verbindlichkeit, die weiterhin erfüllbar, aber nicht erzwingbar ist (HWF /Wutzke, § 254 [V. 1] Rn. 12; Flöther/Wehner, Insolvenzplanbedingter Forderungserlass und Aufrechnungsbefugnis, ZInsO 2009, 503; OLG Celle, Urt. v. 13. November 2008 - 16 U 63/08 - ZInsO 2008, 1327 = NZI 2009, 59 ; a. A. OLG Celle, Urt. v. 13. Dezember 2008 - 14 U 1089/08 - NZI 2009, 183 = ZInsO 2009, 832 = ZIP 2009, 140 ; vgl. für die Restschuldbefreiung: Begründung zu § 250 RegE- InsO BT-Drucks. 12/2445, S. 195; AG Saarbrücken ZInsO 2002, 151, 152; Braun/Lang, InsO 4. Aufl. § 301 Rn. 1; Grafschlicker/ Kexel, InsO 2. Aufl. § 301 Rn. 8; KPB/Wenzel, InsO § 301 Rn. 1; MK-InsO/Stephan, 2. Aufl. § 301 Rn. 18; Uhlenbruck/ Vallender, InsO 13. Aufl. § 301 Rn. 10; Mohrbutter/Ringstmeier/ Pape, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl. § 17 Rn. 191).
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