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   BGH, 22.06.2009 - II ZR 143/08   

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https://dejure.org/2009,1404
BGH, 22.06.2009 - II ZR 143/08 (https://dejure.org/2009,1404)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2009 - II ZR 143/08 (https://dejure.org/2009,1404)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - II ZR 143/08 (https://dejure.org/2009,1404)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 43 Abs. 2
    Nachweis des Zahlungsanspruchs eines GmbH-Geschäftsführers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer pflichtgemäßen Zahlung eines Geschäftsführers an sich selbst; Anforderungen an das Parteivorbringen bzgl. des Umfangs der Darlegungslast

  • Betriebs-Berater

    Zur pflichtgemäßen Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst

  • Judicialis

    GmbHG § 43 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Insolvenzrecht: Zur pflichtgemäßen Selbstbezahlung des GmbH-Geschäftsführers

  • streifler.de

    Zur pflichtgemäßen Selbstbezahlung des GmbH-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 43 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Vorliegen einer pflichtgemäßen Zahlung eines Geschäftsführers an sich selbst; Anforderungen an das Parteivorbringen bzgl. des Umfangs der Darlegungslast

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast des Geschäftführers bei Zahlung an sich selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Selbstbezahlung des GmbH-Geschäftsführers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Geschäftsführungsmaßnahme, Rechtsmissbrauch, Schadensersatzanspruch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweisregeln bei Streit über Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur pflichtgemäßen Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beweislast des Geschäftsführers bei Zahlungen an sich selbst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2598
  • ZIP 2009, 1467
  • MDR 2009, 1053
  • BB 2009, 1593
  • NZG 2009, 912
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Auszug aus BGH, 22.06.2009 - II ZR 143/08
    Eine solche nur scheinbar das Parteivorbringen würdigende Verfahrensweise stellt sich als Weigerung des Berufungsgerichts dar, in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise den Parteivortrag zur Kenntnis zu nehmen und sich mit ihm inhaltlich auseinanderzusetzen; sie ist deswegen nicht anders zu behandeln als ein kommentarloses Übergehen des Klägervortrags (Sen. Beschl. v. 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, ZIP 2007, 1524 Tz. 5).
  • BGH, 18.02.2008 - II ZR 62/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen

    Auszug aus BGH, 22.06.2009 - II ZR 143/08
    Für einen Anspruch nach § 43 Abs. 2 GmbHG muss die klagende Gesellschaft nur darlegen und beweisen, dass ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist, während der Geschäftsführer darlegen und beweisen muss, dass er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt hat (Sen. Beschl. v. 18. Februar 2008 - II ZR 62/07, ZIP 2008, 736 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.03.2001 - III ZR 361/99

    Berechnung des entgangenen Gewinns bei Nichtabnahme zu liefernder Ware

    Auszug aus BGH, 22.06.2009 - II ZR 143/08
    Bei der abstrakten Berechnung des Gewinns sind Generalunkosten nicht zu berücksichtigen, solange nicht der Schädiger darlegt und ggf. beweist, dass sie gerade durch die ausgefallene Leistung verursacht wurden (BGH, Urt. v. 1. März 2001 - III ZR 361/99, WM 2001, 1115).
  • BGH, 21.02.2017 - VIII ZR 1/16

    Wohnraumiete: Anforderungen an die Darlegung eines zur Mietminderung

    Eine solche nur scheinbar das Parteivorbringen würdigende Verfahrensweise stellt sich als Weigerung des Tatrichters dar, in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise den Parteivortrag zur Kenntnis zu nehmen und sich mit ihm inhaltlich auseinanderzusetzen (BGH, Urteil vom 22. Juni 2009 - II ZR 143/08, NJW 2009, 2598 Rn. 2 mwN; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12, aaO).
  • BGH, 21.10.2014 - VIII ZR 34/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines

    Eine solche nur scheinbar das Parteivorbringen würdigende Verfahrensweise stellt sich als Weigerung des Tatrichters dar, in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise den Parteivortrag zur Kenntnis zu nehmen und sich mit ihm inhaltlich auseinanderzusetzen (BGH, Urteil vom 22. Juni 2009 - II ZR 143/08, NJW 2009, 2598 Rn. 2 mwN; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12, aaO).
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 195/14

    Beweisvorbringen im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung wegen "ins Blaue hinein"

    Eine solche nur scheinbar das Parteivorbringen würdigende Verfahrensweise stellt sich als Weigerung des Berufungsgerichts dar, in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise den Parteivortrag zur Kenntnis zu nehmen und sich mit ihm inhaltlich auseinanderzusetzen (BGH, Urteil vom 22. Juni 2009 - II ZR 143/08, NJW 2009, 2598 Rn. 2; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12, TranspR 2013, 430 Rn. 10).
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