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   OLG Karlsruhe, 10.07.2009 - 14 U 107/08   

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https://dejure.org/2009,25760
OLG Karlsruhe, 10.07.2009 - 14 U 107/08 (https://dejure.org/2009,25760)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.07.2009 - 14 U 107/08 (https://dejure.org/2009,25760)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - 14 U 107/08 (https://dejure.org/2009,25760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertersatzverfall als zu einer Geldzahlung verpflichtende Nebenfolge einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 3 Insolvenzordnung (InsO); Wertersatzverfall als eine Fortsetzung des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs des durch die Straftat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1774
  • NZI 2009, 684
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2009 - 14 U 107/08
    Unter § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO subsumieren den Verfall eines Geldbetrages nach § 73a StGB etwa Jaeger/Henckel, InsO, § 39 Rz. 24; Wimmer/Schumacher, InsO, 4. Aufl., § 39 Rz. 8; Smid, InsO, § 39 Rz. 8, und Andres, in: Nerlich/Römermann, InsO, § 39 Rz. 8. Insbesondere der 1. Strafsenat des BGH (BGHSt 52, 227) geht ebenfalls von einem Nachrang solcher Forderungen aus, wenn er ausführt, § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO betreffe lediglich die Frage, wie ein angeordneter Wertersatzverfall rangmäßig im Insolvenzverfahren zu behandeln sei, und erst die Feststellung, dass die Insolvenzmasse nicht zur Befriedigung vorrangiger Forderungen ausreiche und somit kein verwertbares Vermögen vorhanden sei, sei maßgeblich für die Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB.

    Abgesehen davon, dass der Wertersatzverfall nach dem Bruttoprinzip zu bemessen ist, ist eine Verfallsanordnung nur möglich, wenn der Geschädigte wirksam auf die Geltendmachung seines unter § 38 InsO fallenden Anspruchs verzichtet hat oder dieser verjährt ist (BGHSt 52, 227).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2009 - 14 U 107/08
    Wie das BVerfG (BVerfGE 110, 1) ausgeführt hat, soll der vermögensordnende Eingriff von hoher Hand die Unverbrüchlichkeit und die Gerechtigkeit der Rechtsordnung erweisen und so die Rechtstreue der Bevölkerung stärken.
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 117/07

    Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage als nachrangige Forderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2009 - 14 U 107/08
    Eine Feststellung im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO kommt nicht in Betracht, da das Insolvenzgericht nicht zur Anmeldung nachrangiger Forderungen aufgefordert hat (§ 174 Abs. 3 Satz 1 InsO; vgl. BGH ZIP 2008, 975 = ZVI 2008, 259 ).
  • BGH, 16.11.2010 - VI ZR 17/10

    Restschuldbefreiung: Strafverfahrenskosten des Schuldners als Verbindlichkeiten

    Dazu gehören neben Geldbußen, Ordnungsgeldern und Zwangsgeldern zwar auch Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten, jedoch sind damit solche Nebenfolgen wie z.B. der Verfall des Wertersatzes gemäß § 73a StGB (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 2009, 1774, 1775), die Einziehung des Wertersatzes (§ 74c StGB, § 25 OWiG) oder die Abführung des Mehrerlöses gemäß § 8 WiStG gemeint (Uhlenbruck/Hirte, aaO, § 39 Rn. 23; MünchKommInsO/Ehricke, aaO, § 39 Rn. 19).
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZR 138/09

    Insolvenzverfahren: Verfall des Wertersatzes und Einziehung des Wertersatzes als

    Das Landgericht hat der Feststellungsklage stattgegeben, das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in ZIP 2009, 1774 veröffentlicht worden ist, hat sie abgewiesen.
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