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   BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07   

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BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07 (https://dejure.org/2009,280)
BAG, Entscheidung vom 26.05.2009 - 3 AZR 369/07 (https://dejure.org/2009,280)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 3 AZR 369/07 (https://dejure.org/2009,280)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • openjur.de

    Betriebsrentenanpassung; Sicherheitsleistung nach § 303 AktG; Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutzzweck der §§ 4, 16 BetrAVG bei Betriebsrenten; Fehlender Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 303 Aktiengesetz (AktG); Regelungsgehalt des § 16 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG); Ausstattung des abhängigen Unternehmens zur Anpassung ...

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG

  • Judicialis

    AktG § 302; ; AktG § 303; ; BetrAVG § 4; ; BetrAVG § 7; ; BetrAVG § 16; ; BGB § 241; ; BGB § 280 Abs. 1; ; ZPO § 287

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Betriebsrentenanpassung und Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzzweck der §§ 4 , 16 BetrAVG bei Betriebsrenten; Fehlender Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 303 AktG; Regelungsgehalt des § 16 BetrAVG; Ausstattung des abhängigen Unternehmens zur Anpassung der Betriebsrenten nach Beendigung eines Beherrschungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sicherungsfähigkeit des Anspruchs auf Anpassungsprüfung und -entscheidung ? Voraussetzung eines schützenswerten Sicherungsinteresses ? Berechnungsdurchgriff ? Pflicht zur Sicherung nach Beendigung des Beherrschungsvertrags oder Ausgliederung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gläubigerschutz nach Ende eines Beherrschungsvertrages

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gläubigerschutz nach Ende eines Beherrschungsvertrages; Sicherheitsleistung für künftige Rentenanpassungen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Auflösung eines Konzerns

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrentenanpassung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Sicherheitsleistung bei Konzernentflechtung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Gläubigerschutz nach Ende eines Beherrschungsvertrages; Sicherheitsleistung für künftige Rentenanpassungen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.5.2009)

    Bundesarbeitsgericht erleichtert "Rentnergesellschaften" // Konzernmutter muss für Renten keine Sicherheit leisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 131, 50
  • ZIP 2009, 2166
  • NZA 2010, 641
  • NZI 2010, 60
  • BB 2009, 1293
  • BB 2009, 2365
  • DB 2009, 2384
  • NZG 2009, 823
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Auch stellen nach derzeitiger Rechtslage künftige Anpassungen keine Verbindlichkeiten im Sinne des deutschen Handelsbilanzrechts dar; ebenso sind die künftigen, auf § 16 BetrAVG beruhenden Anpassungen nach den derzeitigen steuerrechtlichen Bestimmungen auch in der Steuerbilanz nicht zu berücksichtigen (BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 52 mwN, AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7).

    Er darf nicht planmäßig herbeigeführt werden (so ausdrücklich BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 53, aaO).

    Diese Vorschrift ermöglicht es dem Gericht, über das Entstehen eines Schadens und die Schadenshöhe sowie über die Höhe einer Forderung "unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung" zu entscheiden (BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 57, AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7).

    Dieser Ausnahmefall darf nicht planmäßig herbeigeführt werden (so ausdrücklich BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 53, AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7).

    Werden Versorgungsverbindlichkeiten ausgegliedert, so trifft den versorgungspflichtigen Arbeitgeber grundsätzlich die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Gesellschaft, auf die die Versorgungsverbindlichkeiten ausgegliedert werden, so auszustatten, dass sie nicht nur die laufenden Betriebsrenten zahlen kann, sondern auch zu den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen in der Lage ist (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 54, AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    § 16 BetrAVG verpflichtet ausweislich seines Wortlauts nur den Arbeitgeber, nicht jedoch den PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zur Anpassungsprüfung und -entscheidung (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Zwar gewährt § 16 BetrAVG keine Anpassungsgarantie; das Gesetz sichert nur einen Anspruch auf Anpassungsprüfung und -entscheidung und nicht einen Anspruch auf unbedingte Anpassung (BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Nur in diesem Sinne wird der Begriff "Chance" in den Urteilen des Senats, beispielsweise vom 25. Juni 2002 (- 3 AZR 226/01 - aaO) und 25. April 2006 (- 3 AZR 50/05 - zu B III 2 a der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) gebraucht.

    Vor diesem Hintergrund ist der frühere Arbeitgeber als Versorgungsschuldner verpflichtet, den realen Wert der eingegangenen Versorgungsverbindlichkeiten zu erhalten, es sei denn, es ist ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zumutbar, die sich daraus ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Dieser richtet sich nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 98, 349).

    Er kann eine dementsprechende Anpassung ablehnen, soweit seine wirtschaftliche Lage dies nicht zulässt (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - aaO; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - zu B III 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

    Vor diesem Hintergrund ist der frühere Arbeitgeber als Versorgungsschuldner verpflichtet, den realen Wert der eingegangenen Versorgungsverbindlichkeiten zu erhalten, es sei denn, es ist ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zumutbar, die sich daraus ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat mehrfach ausgeführt hat, mit dem nächsten Anpassungsstichtag entstehe ein neuer Anspruch auf Anpassungsentscheidung (17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A I 2 der Gründe, BAGE 105, 72; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55); diese Ausführungen bezogen sich auf die § 16 BetrAVG zu entnehmende streitbeendende Wirkung einer früheren, nicht rechtzeitig gerügten Anpassungsentscheidung (Befriedungsfunktion).

    Tut er dies nicht, so erlischt sein Anspruch auf Korrektur und in diesem Sinne entsteht ein neuer Anspruch auf Anpassungsentscheidung (st. Rsp. des Senats seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - aaO; vgl. ua. 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 a der Gründe, aaO).

    Demgegenüber ist hier entscheidend, dass der Anspruch aus § 16 BetrAVG auf Anpassungsprüfung und -entscheidung das sog. Rentenstammrecht betrifft (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu III 1 der Gründe, aaO).

  • BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95

    Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    a) Die zu sichernde Forderung ist iSd. § 303 Abs. 1 AktG begründet, wenn sie als solche in dem Sinne entstanden ist, dass für ihr Entstehen der Grund gelegt ist (BAG 8. März 1994 - 9 AZR 197/92 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 76, 79; 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - zu I 1 a aa der Gründe, BAGE 83, 356).

    Sie muss noch nicht fällig, sondern kann befristet oder bedingt sein (BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - aaO; vgl. BGH 11. November 1991 - II ZR 287/90 - BGHZ 116, 37; 18. März 1996 - II ZR 299/94 - NJW 1996, 1539; Emmerich/Habersack Konzernrecht 9. Aufl. § 20 Rn. 60; MünchKommAktG/Altmeppen 2. Aufl. § 303 Rn. 16 f.; Stephan in K. Schmidt/Lutter (Hrsg.) AktG 2008 § 303 Rn. 9; Koppensteiner in KK-AktG 3. Aufl. § 303 Rn. 15 f.; Hüffer AktG 8. Aufl. § 303 Rn. 3).

    § 303 AktG dient ebenso wie die §§ 225, 321 AktG dem Zweck, die Gläubiger bei Umstrukturierungen, die typischerweise zu einer weniger sicheren oder geringeren Haftungsgrundlage führen, vor einer Schädigung zu bewahren (BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - zu I 2 a bb (1) der Gründe, BAGE 83, 356).

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Dieser richtet sich nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 98, 349).

    Dementsprechend ist der volle nicht gedeckte Anpassungsbedarf zu ermitteln (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 98, 349; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353).

  • BGH, 18.03.1996 - II ZR 299/94

    Voraussetzungen und Umfang der Sicherheitsleistung

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Sie muss noch nicht fällig, sondern kann befristet oder bedingt sein (BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - aaO; vgl. BGH 11. November 1991 - II ZR 287/90 - BGHZ 116, 37; 18. März 1996 - II ZR 299/94 - NJW 1996, 1539; Emmerich/Habersack Konzernrecht 9. Aufl. § 20 Rn. 60; MünchKommAktG/Altmeppen 2. Aufl. § 303 Rn. 16 f.; Stephan in K. Schmidt/Lutter (Hrsg.) AktG 2008 § 303 Rn. 9; Koppensteiner in KK-AktG 3. Aufl. § 303 Rn. 15 f.; Hüffer AktG 8. Aufl. § 303 Rn. 3).

    Damit trägt § 303 AktG dem Risiko Rechnung, dass die Lebensfähigkeit der abhängigen Gesellschaft wegen der Ausrichtung auf das Konzerninteresse nach der Beendigung des Beherrschungsvertrages zweifelhaft ist, sie also über kurz oder lang insolvent wird und Gläubiger mit ihren Forderungen ausfallen (vgl. BGH 16. September 1985 - II ZR 275/84 - zu II der Gründe, BGHZ 95, 330; 18. März 1996 - II ZR 299/94 - zu 1 a der Gründe, NJW 1996, 1539 zu § 26 KErhG; OLG Frankfurt 16. Februar 2000 - 19 U 226/98 - NZG 2000, 933; MünchKommAktG/Altmeppen 2. Aufl. § 303 Rn. 2).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat mehrfach ausgeführt hat, mit dem nächsten Anpassungsstichtag entstehe ein neuer Anspruch auf Anpassungsentscheidung (17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A I 2 der Gründe, BAGE 105, 72; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55); diese Ausführungen bezogen sich auf die § 16 BetrAVG zu entnehmende streitbeendende Wirkung einer früheren, nicht rechtzeitig gerügten Anpassungsentscheidung (Befriedungsfunktion).

    Das Bestehen eines Beherrschungsvertrages rechtfertigt aber - ohne weitere Voraussetzungen - einen sogenannten Berechnungsdurchgriff (BAG 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - AP BetrAVG § 16 Nr. 29 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 26; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, 81).

  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90

    Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Sie muss noch nicht fällig, sondern kann befristet oder bedingt sein (BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - aaO; vgl. BGH 11. November 1991 - II ZR 287/90 - BGHZ 116, 37; 18. März 1996 - II ZR 299/94 - NJW 1996, 1539; Emmerich/Habersack Konzernrecht 9. Aufl. § 20 Rn. 60; MünchKommAktG/Altmeppen 2. Aufl. § 303 Rn. 16 f.; Stephan in K. Schmidt/Lutter (Hrsg.) AktG 2008 § 303 Rn. 9; Koppensteiner in KK-AktG 3. Aufl. § 303 Rn. 15 f.; Hüffer AktG 8. Aufl. § 303 Rn. 3).

    Das herrschende Unternehmen kann die Rechtsfolgen der §§ 302, 303 AktG nicht durch den Nachweis abwenden, dass es entstandene Verluste nicht durch die Ausübung von Leitungsmacht verursacht hat (BGH 11. November 1991 - II ZR 287/90 - zu I 2, II 1 b der Gründe, BGHZ 116, 37).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat mehrfach ausgeführt hat, mit dem nächsten Anpassungsstichtag entstehe ein neuer Anspruch auf Anpassungsentscheidung (17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A I 2 der Gründe, BAGE 105, 72; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55); diese Ausführungen bezogen sich auf die § 16 BetrAVG zu entnehmende streitbeendende Wirkung einer früheren, nicht rechtzeitig gerügten Anpassungsentscheidung (Befriedungsfunktion).

    Tut er dies nicht, so erlischt sein Anspruch auf Korrektur und in diesem Sinne entsteht ein neuer Anspruch auf Anpassungsentscheidung (st. Rsp. des Senats seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - aaO; vgl. ua. 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 a der Gründe, aaO).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • OLG Frankfurt, 16.02.2000 - 19 U 226/98
  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93

    Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung -

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06

    Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16

  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 197/92

    Haftung im qualifiziert faktischen Konzern

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 739/13

    Berechnungsdurchgriff - Beherrschungsvertrag

    Die gegenteilige Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 26. Mai 2009 (- 3 AZR 369/07 - Rn. 31, BAGE 131, 50) und vom 17. Juni 2014 (- 3 AZR 298/13 - Rn. 80) , auf die sich das Landesarbeitsgericht gestützt hat, gibt der Senat auf.

    Das herrschende Unternehmen habe die infolge der Anpassung der Betriebsrenten etwa entstehenden Verluste der abhängigen Gesellschaft nach § 302 AktG auszugleichen (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 80; 26. Mai 2009 - 3 AZR 369/07 - Rn. 31, BAGE 131, 50) .

    b) Im Schrifttum ist die Entscheidung des Senats vom 26. Mai 2009 (- 3 AZR 369/07 - BAGE 131, 50) kontrovers diskutiert worden (vgl. etwa Schäfer ZIP 2010, 2025; Preu/Novara NZA 2011, 1263; Roth Anm. EzA BetrAVG § 16 Nr. 55; Diller/Beck DB 2011, 1052; Cisch/Kruip NZA 2010, 540; Forst/Granetzny BetrAV 2011, 118) .

    c) Der Senat hält nach erneuter Überprüfung an seiner Auffassung aus den Urteilen vom 26. Mai 2009 (- 3 AZR 369/07 - Rn. 31, BAGE 131, 50) und vom 17. Juni 2014 (- 3 AZR 298/13 - Rn. 80) nicht fest.

    Im Hinblick darauf, dass der Kläger sich seit dem Berufungsverfahren ausschließlich auf die bisherige Rechtsprechung des Senats aus den Urteilen vom 26. Mai 2009 (- 3 AZR 369/07 - Rn. 31, BAGE 131, 50) und vom 17. Juni 2014 (- 3 AZR 298/13 - Rn. 80) gestützt und seinen im ersten Rechtszug noch gehaltenen Vortrag zur negativen Einflussnahme der G Group AG auf die Beklagte nicht mehr aufgegriffen hat, gebieten es Gründe des fairen Verfahrens, beiden Parteien im Lichte der geänderten Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Senats zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast ergänzenden Vortrag zu ermöglichen.

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Das herrschende Unternehmen hat die infolge der Anpassung der Betriebsrenten etwa entstehenden Verluste der abhängigen Gesellschaft nach § 302 AktG auszugleichen (BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 369/07 - Rn. 31, BAGE 131, 50) .
  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 57/15

    Betriebsrentenanpassung: Berechnungsdurchgriff bei Bestehen eines

    Ob die vom Kläger zur Stütze seiner Klage herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2009 (BAG, ZIP 2009, 2166 Rn. 31) als Aufgabe der ständigen höchstrichterlichen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu werten sei, sei unerheblich.

    Am 26. Mai 2009 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein solcher Berechnungsdurchgriff bei Bestehen eines Beherrschungsvertrages ohne weitere Voraussetzungen gerechtfertigt sei (BAG, ZIP 2009, 2166 Rn. 31).

    Der Kläger konnte sich bei Erhebung der Klage vielmehr auf die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stützen, nach der bei Bestehen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ein Berechnungsdurchgriff ohne weitere Voraussetzungen erfolgen sollte (BAG, ZIP 2009, 2166 Rn. 31), und musste nicht schon vorsorglich mit einer anderen Rechtsansicht rechnen.

    Das Landgericht hat sich in seinem Urteil vielmehr auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2009 (BAG, ZIP 2009, 2166) berufen und ihr nur nicht entnommen, dass bei Bestehen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ein Berechnungsdurchgriff ohne weitere Voraussetzungen erfolgen sollte.

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