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   BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09   

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https://dejure.org/2010,1540
BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09 (https://dejure.org/2010,1540)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2010 - IX ZR 220/09 (https://dejure.org/2010,1540)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - IX ZR 220/09 (https://dejure.org/2010,1540)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 1 InsO, § 61 InsO, § 208 InsO, § 209 Abs 1 Nr 2 InsO
    Haftung des Insolvenzverwalters: Insolvenzspezifische Pflicht zur rechtzeitigen Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 60 Abs. 1, 61, 208, 209 Abs. 1
    Keine Pflicht des Insolvenzverwalters zur rechtzeitigen Anzeige der Masseunzulänglichkeit, um Wohngeldansprüche der WEG als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzspezifische Pflicht eines Insolvenzverwalters zur Anzeige von Masseunzulänglichkeiten hinsichtlich einer bevorzugten Befriedigung von nachfolgenden Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 60 Abs. 1, §§ 61, 208, 209 Abs. 1
    Keine Pflicht des Insolvenzverwalters, durch frühe Anzeige der Masseunzulänglichkeit der WEG für nachfolgende Wohngeldansprüche eine bevorrechtigte Masseforderung zu verschaffen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Haftung des Insolvenzverwalters bei verspäteter Anzeige der Massenunzulänglichkeit gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, §§ 60 Abs. 1, 61, 208, 209 Abs. 1 InsO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anzeige von Masseunzulänglichkeiten; Wohngeldansprüche eines Wohnungseigentümergemeinschaft; Neumasseschuld; Insolvenz; Haftung des Insolvenzverwalters

  • Betriebs-Berater

    Verspätete Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • rewis.io

    Haftung des Insolvenzverwalters: Insolvenzspezifische Pflicht zur rechtzeitigen Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Haftung des Insolvenzverwalters: Insolvenzspezifische Pflicht zur rechtzeitigen Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzspezifische Pflicht eines Insolvenzverwalters zur Anzeige von Masseunzulänglichkeiten hinsichtlich einer bevorzugten Befriedigung von nachfolgenden Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohngeldansprüche einer WEG als Neumasseschuld?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Masseunzulänglichkeit und nachfolgende Wohngeldansprüche

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Insolvenzverwalterpflicht bei Massenunzulänglichkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verspätete Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2356
  • MDR 2011, 133
  • NZM 2011, 783
  • ZMR 2011, 310
  • WM 2010, 2321
  • BB 2010, 3033
  • NZG 2011, 135
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
    Dabei ist unerheblich, dass die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen wird, denn dieser Beschluss hat hinsichtlich der Beitragsrückstände aus dem Wirtschaftsplan regelmäßig nur eine bestätigende Wirkung (BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f; Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1967).

    Erst durch diesen Beschluss wird eine eigene selbständige Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer begründet (BGH, Beschluss vom 30. November 1995, aaO S. 232).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
    Dabei ist unerheblich, dass die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen wird, denn dieser Beschluss hat hinsichtlich der Beitragsrückstände aus dem Wirtschaftsplan regelmäßig nur eine bestätigende Wirkung (BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f; Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1967).

    Ist die Abrechnungsspitze nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen worden, handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1994, aaO; MünchKomm-InsO/Hefermehl, aaO; Bärmann/Becker, aaO, § 16 Rn. 170; Hintzen/ Alff, ZInsO 2008, 480, 481 f).

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
    So kann die Wohnungseigentümergemeinschaft im Beschluss über den Wirtschaftsplan beispielsweise regeln, dass die Vorschussforderungen aus einem beschlossenen Wirtschaftsplan zu Beginn des Wirtschaftsjahres insgesamt fällig werden, den Wohnungseigentümern jedoch die Möglichkeit zeitlich festgelegter Teilleistungen eingeräumt wird, solange sie nicht mit mindestens zwei Teilbeträgen in Rückstand geraten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 34/03, BGHZ 156, 279, 290).

    Ist die Fälligkeit weder ausdrücklich noch konkludent geregelt, werden die Wohngelder gemäß § 28 Abs. 2 WEG auf den jederzeit möglichen Abruf des Verwalters hin fällig (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003, aaO S. 289).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 178/09

    Rangklasseneinordnung im Zwangsversteigerungsverfahren: Ermittlung des

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
    Welches das für die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG maßgebliche Jahr der Beschlagnahme ist, bestimmt sich außerhalb der Insolvenz nach den Vorschriften der § 20 Abs. 1, § 22 Abs. 1 ZVG (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 178/09, NJW 2011, 528 Rn. 6).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZB 157/08

    Beweis des Überschreitens der Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts im

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
    Voraussetzung einer Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist nach § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG in Verbindung mit § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG weiter, dass die Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft die dort bestimmte Mindesthöhe von drei Prozent des Einheitswerts der zu versteigernden Eigentumswohnungen übersteigt (BGH, Beschluss vom 2. April 2009, V ZB 157/08, NJW 2009, 1888 Rn. 9).
  • BGH, 17.04.2008 - V ZB 13/08

    Anforderungen an den Nachweis der Überschreitung der Wertgrenze

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
    Im System des Zwangsversteigerungsverfahrens konnte der Gesetzgeber diesen Wertungswiderspruch nur vermeiden, wenn er das Überschreiten der § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG entsprechenden Wertgrenzen zur Voraussetzung des eigenständigen Antrags der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 2 machte (BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - V ZB 13/08, NJW 2008, 1956 Rn. 6).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
    Es obliegt in erster Linie dem erkennenden Gericht, den Inhalt und die Grenzen des Vollstreckungstitel eindeutig zu bezeichnen (vgl. §§ 794 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1, 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - IX ZB 55/92, BGHZ 122, 16, 17 f).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05

    Wohnungseigentum in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
    Hat der Insolvenzverwalter nach § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohngeldforderungen, die nach Insolvenzeröffnung, aber vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstanden sind (Altmasseverbindlichkeiten), weder mit der Zahlungsklage verfolgen, noch wegen dieser Ansprüche in die Masse vollstrecken (§§ 209 f InsO; vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2003 - IX ZR 101/02, BGHZ 154, 358, 360; OLG Düsseldorf, ZInsO 2007, 154).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
    Hat der Insolvenzverwalter nach § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohngeldforderungen, die nach Insolvenzeröffnung, aber vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstanden sind (Altmasseverbindlichkeiten), weder mit der Zahlungsklage verfolgen, noch wegen dieser Ansprüche in die Masse vollstrecken (§§ 209 f InsO; vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2003 - IX ZR 101/02, BGHZ 154, 358, 360; OLG Düsseldorf, ZInsO 2007, 154).
  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 112/06

    Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbots nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO

    Auszug aus BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09
    Sie haben für die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG genannten Hausgeldansprüche ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, das im Insolvenzverfahren im Wege der abgesonderten Befriedigung verfolgt werden kann, ohne dass eine Beschlagnahme des Wohnungseigentums vor Insolvenzeröffnung erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 112/06, ZInsO 2009, 830 Rn. 7).
  • OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07

    Haftung für Wohngeldforderungen

  • LG Berlin, 22.07.2009 - 85 S 18/09

    Insolvenz: Privilegierte Hausgeldforderung

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

  • BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09

    Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter:

  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    Bei dieser Nachprüfung ist zu berücksichtigen, dass dem Verwalter bei der Frage, zu welchem Zeitpunkt er die (drohende) Masseunzulänglichkeit anzeigt, ein weiter Handlungs- und Entscheidungsspielraum zusteht (für die Haftung nach §§ 60 f InsO BGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - IX ZR 220/09, WM 2010, 2321 Rn. 8, 10, mwN).
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 321/11

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Die Interessen der Massegläubiger sind deshalb nur dann durch eine verschärfte persönliche Haftung gesichert, wenn der Verwalter - regelmäßig im Rahmen einer Betriebsfortführung - willentlich Masseverbindlichkeiten begründet, obwohl voraussehbar ist, dass sie bei Fälligkeit nicht erfüllt werden können (vgl. BGH 21. Oktober 2010 - IX ZR 220/09 - Rn. 6, ZIP 2010, 2356; 2. Dezember 2004 - IX ZR 142/03 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 161, 236) .

    Sie wäre nicht damit zu vereinbaren, dass die Anzeige nicht zu begründen ist und durch das Insolvenzgericht nicht überprüft wird (vgl. BGH 21. Oktober 2010 - IX ZR 220/09 - Rn. 7, 10, ZIP 2010, 2356) .

    Der Verwalter kann auch aus § 60 Abs. 1 InsO haften, wenn er trotz eingetretener Masseunzulänglichkeit einzelne Masseverbindlichkeiten befriedigt und andere - gleichermaßen fällige - Masseverbindlichkeiten unberücksichtigt lässt (vgl. BGH 21. Oktober 2010 - IX ZR 220/09 - Rn. 12, ZIP 2010, 2356) .

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Erkennt er eine drohende Masseunzulänglichkeit, darf er gleichrangige Masseverbindlichkeiten allenfalls in Höhe der nach § 209 Abs. 1 InsO zu erwartenden Quote begleichen (BAG 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - Rn. 28, 33, BAGE 121, 112; 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 21, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2; BGH 21. Oktober 2010 - IX ZR 220/09 - Rn. 12, ZIP 2010, 2356) .
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 22 U 49/11

    Rechte des Insolvenzverwalters bei drohender Masseunzulänglichkeit;

    Sind mehrere Masseschulden fällig und einredefrei, darf der Insolvenzverwalter die Gläubiger nur anteilig befriedigen, wenn er momentan zur vollständigen Bezahlung aller nicht in der Lage ist (BGH WuM 2011, 187 [189]; BGH aaO; BAG aaO; LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.1.2008 - 12 Sa 1757/07 Tz. 10).

    a) Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Insolvenzverwalter die Rangfolge des § 209 Abs. 1 InsO bereits beachten muss, wenn die Masseunzulänglichkeit eintritt - und nicht erst, wenn er sie anzeigt (BGH WuM 2011, 187 [189] Tz. 12 = ZIP 2010, 2321; NJW-RR 2010, 927 [928] m.w.N.).

    Jedenfalls aber besteht keine Pflicht des Insolvenzverwalters, die Masseunzulänglichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt anzuzeigen (BGH WuM 2011, 187 = ZIP 2010, 2321 m.w.N.), was erst recht für die auf einer Prognose beruhende Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit gelten muss.

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 225/10

    Pflicht eines Massegläubigers zur Mitteilung des aktuellen Wohnsitzes an das

    Das Beschwerdegericht hat allerdings verkannt, dass die Tilgungsreihenfolge des § 209 InsO auch dann einzuhalten ist, wenn der Insolvenzverwalter noch nicht Masseunzulänglichkeit nach § 208 InsO angezeigt hat (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - IX ZB 261/08, ZIP 2010, 145 Rn. 11 ff, 14; vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 224/08, ZIP 2010, 2252 Rn. 12 ff; Urteil vom 21. Oktober 2010 - IX ZR 220/09, ZIP 2010, 2356 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 32/13

    Betriebskostennachforderung ist regelmäßig Insolvenzforderung

    § 61 Satz 1 InsO greift nur ein, wenn der Insolvenzverwalter - regelmäßig im Rahmen einer Betriebsfortführung - willentlich Masseverbindlichkeiten begründet, obwohl voraussehbar ist, dass diese bei Fälligkeit nicht erfüllt werden können (BGH, MDR 2011, 133; BGHZ 161, 236, 239 f; 159, 104, 108 f; BGH, ZInsO 2010, 287, 288 Rn. 7).
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