Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.07.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 15.04.2010 - C-215/08   

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https://dejure.org/2010,90
EuGH, 15.04.2010 - C-215/08 (https://dejure.org/2010,90)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - C-215/08 (https://dejure.org/2010,90)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - C-215/08 (https://dejure.org/2010,90)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • Europäischer Gerichtshof

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • EU-Kommission PDF

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • EU-Kommission

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf“

  • Deutsches Notarinstitut

    EWGRL 577/85 Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2; HTürGG §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1
    Haustürwiderrufsrecht der Richtlinie 85/577/EWG über Verbraucherschutz auf Beitritt zu geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft anwendbar; Vereinbarkeit mit nationalen Regelungen über Beschränkung des Anspruchs auf ein Auseinandersetzungsguthaben ...

  • nomos.de PDF, S. 28 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Begrenzter Verbraucherschutz beim Haustürwiderruf einer Immobilienfonds-Beteiligung

  • Wolters Kluwer

    Regelungen zum Verbraucherschutz bzgl. des Widerrufs von Haustürgeschäften; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf Beitritt zu Immobilienfonds-GbR ("Friz")

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Widerruf von Haustürgeschäften: Der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft kann widerrufen werden, wenn der Beitrittszweck vorrangig in der Kapitalanlage besteht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
    Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft ("Friz")

  • Betriebs-Berater

    Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Anwendbarkeit der Haustürgeschäfte-Richtlinie und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds (GbR)

  • streifler.de

    Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben bei Widerruf eines in Haustürsituation erklärten Beitritts zu geschlossenem Imobilienfonds

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherschutz - Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [Haustürgeschäften]; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft; E. Friz GmbH gegen Carsten von ...

  • rechtsportal.de

    Verbraucherschutz - Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [Haustürgeschäften]; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft; E. Friz GmbH gegen Carsten von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
    Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft ("Friz")

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auseinandersetzung, Auseinandersetzungsbilanz, Austritt, geschlossener Immobilienfonds, Haustürwiderrufsgesetz, Publikumsgesellschaft, Publikumspersonengesellschaft

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fonds-Widerruf zulässig, aber gegebenenfalls teuer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Trennung von "Schrottimmobilie" kann teuer sein

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fonds-Widerruf zulässig, aber gegebenenfalls teuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch neben dem Auseinandersetzungsguthaben bei einer PublikumsKG?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kein Rücktritt von geschlossenem Immobilienfonds

Besprechungen u.ä. (7)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 1, 2, 3 Abs. 2, 5 Abs. 2, 7 RL 85/577/EWG;§§ 312, 355, 357 BGB
    Verbraucherschutzrechtlicher Widerruf eines Gesellschafterbeitritts(René Kliebisch; ZJS 6/2010, 761)

  • nomos.de PDF, S. 28 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Begrenzter Verbraucherschutz beim Haustürwiderruf einer Immobilienfonds-Beteiligung

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 705, 357; RL 84/577/EWG Art. 5 Abs. 2
    Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf Beitritt zu Immobilienfonds-GbR ("Friz")

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendbarkeit der Haustürgeschäfte-Richtlinie und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds (GbR)

  • handelsblatt.com (Kurzanmerkung)

    Anlegerschutz und fehlerhafte Gesellschaft

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 15 (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Richtlinie betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Widerruf kein Anspruch auf Rückgewähr der geleisteten Einlage

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 22. Mai 2008 - E. Friz GmbH gegen Carsten von der Heyden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) - Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1511
  • ZIP 2008, 1018
  • ZIP 2010, 772
  • EuZW 2010, 382
  • NZM 2010, 332
  • NJ 2010, 286
  • WM 2010, 882
  • BB 2010, 1301
  • NZG 2010, 501
 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Im Rahmen einer gemeinschaftsrechtlich geforderten rechtsfortbildenden Auslegung einer nationalen Norm darf bei der Regelung der Rechtsfolgen des Widerspruchs nach nationalem Recht ein vernünftiger Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den Beteiligten hergestellt werden (vgl. EuGH, NJW 2010, 1511 Rn. 48; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/09, juris unter 1).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Diese Auslegung wird auch nicht durch den von Allianz vorgebrachten Aspekt in Frage gestellt, dass, wenn der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge hätte, die finanziellen Nachteile hauptsächlich von der Versichertengemeinschaft zu tragen wären und dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. April 2010, E. Friz (C-215/08, EU:C:2010:186), anerkannt habe, dass die betreffende Person im Falle eines verspäteten Rücktritts einen Teil der Risiken zu tragen habe.

    Die Tragweite des Urteils vom 15. April 2010, E. Friz (C-215/08, EU:C:2010:186), ist nach dessen Rn. 24 ausdrücklich auf den Beitritt eines Verbrauchers zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft beschränkt.

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auch wenn außer Zweifel steht, dass Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Art. 16 der Verordnung Nr. 44/2001 dem Verbraucherschutz dienen, impliziert dies nämlich nicht, dass dieser Schutz absolut ist (vgl. entsprechend zur Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [ABl. L 372, S. 31] Urteil vom 15. April 2010, E. Friz, C-215/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,66
BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06 (https://dejure.org/2010,66)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2010 - II ZR 292/06 (https://dejure.org/2010,66)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06 (https://dejure.org/2010,66)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    FRIZ II

    Art 1 Abs 1 S 1 EWGRL 577/85, Art 5 Abs 2 EWGRL 577/85, Art 7 EWGRL 577/85, § 312 BGB, § 739 BGB
    Kapitalanlage im Haustürgeschäft: Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auf einen Beitritt zu einer Grundstücks-GbR in Ansehung von Gemeinschaftsrecht; Folgen eines Widerrufs - FRIZ II

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 32 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft sticht Haustürwiderruf (Friz II)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft im Hinblick auf einen Beitritt zu Anlagezwecken einer Gesellschaft in einer sog. "Haustürsituation"; Möglichkeit einer Verpflichtung zur Verlustdeckung auf Grund der auf den Tag seines Ausscheidens zu erstellenden ...

  • ZIP-online.de

    Rückabwicklung eines Gesellschaftsbeitritts nach HWiG-Widerruf gemäß der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft ("Friz II")

  • riw-online.de

    Widerruf des Beitritts zu einer GbR gem. HWiG: Anwendung der Grundsätze von der fehlerhaften Gesellschaft - FRIZ II

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

    Anwendbarkeit der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft auch in Fällen, in denen jemand zu Anlagezwecken einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einer sog. "Haustürsituation" beitritt

  • Betriebs-Berater

    Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach HautürwiderrufsG - Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft mit EU-Richtlinie vereinbar

  • rewis.io

    Kapitalanlage im Haustürgeschäft: Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auf einen Beitritt zu einer Grundstücks-GbR in Ansehung von Gemeinschaftsrecht; Folgen eines Widerrufs - FRIZ II

  • ra.de
  • rewis.io

    Kapitalanlage im Haustürgeschäft: Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auf einen Beitritt zu einer Grundstücks-GbR in Ansehung von Gemeinschaftsrecht; Folgen eines Widerrufs - FRIZ II

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft im Hinblick auf einen Beitritt zu Anlagezwecken einer Gesellschaft in einer sog. "Haustürsituation"; Möglichkeit einer Verpflichtung zur Verlustdeckung auf Grund der auf den Tag seines Ausscheidens zu erstellenden ...

  • rechtsportal.de

    Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft im Hinblick auf einen Beitritt zu Anlagezwecken einer Gesellschaft in einer sog. "Haustürsituation"; Möglichkeit einer Verpflichtung zur Verlustdeckung auf Grund der auf den Tag seines Ausscheidens zu erstellenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach HaustürwiderrufsG: Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft mit EU-Richtlinie vereinbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts - die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auch bei Haustürgeschäften anwendbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auch bei Haustürgeschäften anwendbar

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
    Rückabwicklung eines Gesellschaftsbeitritts nach HWiG-Widerruf gemäß der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft ("Friz II")

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Lehre von fehlerhafter Gesellschaft mit EU-RL zu Haustürgeschäften vereinbar

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft mit EU-Richtlinie zu Haustürgeschäften vereinbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach HaustürwiderrufsG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft nach Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts aufgrund HWiG - Friz II

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach HaustürwiderrufsG: Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft mit EU-Richtlinie vereinbar

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Haustürgeschäfte - Richtlinie steht den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft im deutschen Recht nicht entgegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Gesellschaftsbeitritts nach Haustürwiderrufsgesetz

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2010)

    Fonds-Widerruf zulässig - aber möglicherweise teuer // Ausstieg aus geschlossenen Immobilienfonds

Besprechungen u.ä. (6)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 1, 2, 3 Abs. 2, 5 Abs. 2, 7 RL 85/577/EWG;§§ 312, 355, 357 BGB
    Verbraucherschutzrechtlicher Widerruf eines Gesellschafterbeitritts(René Kliebisch; ZJS 6/2010, 761)

  • nomos.de PDF, S. 32 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft sticht Haustürwiderruf (Friz II)

  • ewir-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 739, 738; RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7
    Rückabwicklung eines Gesellschaftsbeitritts nach HWiG-Widerruf gemäß der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft ("Friz II")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 186, 167
  • NJW 2010, 3096
  • ZIP 2010, 1540
  • ZIP 2010, 772
  • MDR 2010, 1126
  • EuZW 2010, 606
  • EuZW 2010, 799
  • NJ 2011, 28
  • VersR 2011, 1192
  • WM 2010, 1492
  • BB 2010, 1801
  • BB 2010, 1929
  • BB 2010, 2396
  • BB 2010, 2527
  • DB 2010, 1756
  • NZG 2010, 990
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10

    Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog.

    Diese Vorschrift findet auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Beklagte der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II).

    Sollte der Widerruf der Beitrittserklärung durch den Kläger wirksam sein, führte dies nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens (siehe nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die Vorschrift des § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB aF auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Beklagte der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung findet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn.12 - FRIZ II; Urteil vom 2. Mai 2012 - II ZR 14/10, ZIP 2012, 1504 Rn. 18).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 88/11

    Verbrauchervertrag: Beginn der Frist für die Ausübung eines vertraglich

    Diese Vorschrift findet auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Beklagte der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II).

    Der Widerruf der Beitrittserklärung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens (siehe nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 11 f. - FRIZ II; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).

    Die Anwendung der Grundsätze über den fehlerhaften Beitritt kann für den widerrufenden Gesellschafter zum einen dazu führen, dass ein Abfindungsguthaben wegen während seiner Mitgliedschaft eingetretener, von ihm mitzutragender Verluste der Gesellschaft geringer ist als seine Einlageleistung; ihre Anwendung kann sogar dazu führen, dass wegen der von der Gesellschaft während der Dauer der Mitgliedschaft des Widerrufenden erwirtschafteten Verluste das Abfindungsguthaben negativ ist, der widerrufende Gesellschafter also nicht nur seine Einlage nicht zurückerhält, sondern seinerseits zu Zahlungen an die Gesellschaft verpflichtet ist (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 10 - FRIZ I).

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche

    Diese Vorschrift findet auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Klägerin der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II).

    a) Zwar wäre die Beklagte mit Zugang der außerordentlichen Kündigung mit Wirkung "ex nunc" aus der Klägerin ausgeschieden, mit (u.a.) der Folge, dass sie zur Zahlung rückständiger, noch nicht erbrachter (Einlage-)Leistungen an die Gesellschaft verpflichtet bliebe (st.Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9 m.w.N. - FRIZ I).

    Nach der - vom Berufungsgericht zutreffend gesehenen - ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch die der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).

  • BGH, 30.01.2018 - II ZR 95/16

    Befugnis des Abwicklers einer Publikums-Kommanditgesellschaft zur Einforderung

    Auch diese Folge, dass die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nicht nur dazu führen kann, dass das an den Gesellschafter auszuzahlende Guthaben wegen während seiner Mitgliedschaft eingetretener, von ihm mitzutragender Verluste geringer ist als seine Einlageleistung, sondern auch dazu, dass er im Fall eines negativen Guthabens seinerseits zu Zahlungen an die Gesellschaft verpflichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12), hat der Europäische Gerichtshof jedoch ausdrücklich gebilligt (Urteil vom 15. April 2010 - C-215/08, ZIP 2010, 772 Rn. 50 aE).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 1/11

    Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft im Haustürgeschäft: Anforderungen

    Diese Vorschriften finden auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Klägerin der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt der Widerruf der Beitrittserklärung, wie das Berufungsgericht noch zutreffend erkannt hat, zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens (siehe nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 11 f. - FRIZ II; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14; 17).

    Die Beklagte ist mit Zugang des Widerrufs bei der Klägerin mit Wirkung "ex nunc" aus dieser ausgeschieden mit (u.a.) der Folge, dass sie zur Zahlung rückständiger, noch nicht erbrachter (Einlage-)Leistungen an die Gesellschaft verpflichtet ist (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9 m.w.N. - FRIZ I).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch diejenigen der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208 f.; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 233/10

    Revisionsverfahren: Nachholung einer durch das Berufungsgericht offen gelassenen

    Diese Vorschrift findet auf Verträge über den Beitritt zu einer Gesellschaft, die wie die Klägerin der Kapitalanlage dienen soll, nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union bestätigten (Urteil vom 15. April 2010 - C 215/08, ZIP 2010, 772) ständigen Rechtsprechung des Senats Anwendung (siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II).

    b) Sollte das Berufungsgericht in der wiedereröffneten Berufungsverhandlung erneut zu dem Ergebnis gelangen, dass der Widerruf der Beitrittserklärung durch den Beklagten wirksam ist, führte dies, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens (siehe nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 11 f. - FRIZ II; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).

    Zwar wäre der Beklagte mit Zugang des Widerrufs mit Wirkung "ex nunc" aus der Klägerin ausgeschieden, mit (u.a.) der Folge, dass er zur Zahlung rückständiger, noch nicht erbrachter (Einlage-)Leistungen an die Gesellschaft verpflichtet bliebe (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9 m.w.N. - FRIZ I).

    Nach der vom Berufungsgericht insoweit zutreffend gesehenen ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch die der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).

  • BGH, 06.11.2012 - II ZR 176/12

    Kapitalanlegerbeitritt zu einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch die der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).
  • BGH, 07.06.2011 - II ZR 186/08

    Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen BGB-Gesellschafters: Leistungsklage bei

    Danach sind die Rechtsfolgen, die mit der Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft für den Verbraucher mit dem Widerruf seiner Beitrittserklärung verbunden sind, mit Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie vereinbar (BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II).
  • OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 281/11

    Verbraucherschutz - Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zum

    Die Rechte des Anlegers richten sich im Fall des Widerrufs seiner Beteiligung nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft (BGH, Urteil vom 12.07.2010 - II ZR 292/06 - FRIZ II, ZIP 2010, 1540 - juris Rz. 7; Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10).

    Die Inanspruchnahme der Beklagten zu 1) steht aufgrund eines zu erwartenden "Windhundrennens" den Interessen der Gesellschafter entgegen und ist mit den vom BGH in ständiger Rechtsprechung angewendeten Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2003 - II ZR 387/02 - NJW 2003, 2821; Vorlagebeschluss in II ZR 292/06, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10) nicht zu vereinbaren.

  • BGH, 30.01.2018 - II ZR 108/16

    Anordnung der Abwicklung einer Fondsgesellschaft; Einforderung rückständiger

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 3/11

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer BGB-Gesellschaft: Umdeutung einer

  • BGH, 06.11.2012 - II ZR 280/11

    Prüfung der Einhaltung der Frist bzgl. der wirksamen Ausübung eines

  • OLG Köln, 04.08.2017 - 20 U 11/17

    Umfang der nach Widerspruch gegen das Zustandekommen einer fondsgebundenen

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 35/10

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Abstehens vom Urkundenprozess;

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 53/08

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen

  • BGH, 30.01.2018 - II ZR 242/16

    Recht der Gesellschaft auf Leistung der Einlage gegen den Treugeber durch die

  • OLG Brandenburg, 14.04.2011 - 6 U 55/08

    Haustürgeschäft: Verwirkung des im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einer

  • LG Wiesbaden, 04.11.2010 - 8 S 12/10

    Zum Widerruf einer Beitrittserklärung zu einer Publikumsgesellschaft

  • OLG Hamburg, 31.10.2014 - 11 U 57/13

    Durchführung der Liquidation einer mehrgliedrigen atypisch stillen Gesellschaft

  • OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10

    Haustürgeschäft; Widerrufsbelehrung

  • OLG Hamburg, 17.05.2013 - 11 U 30/12

    Mehrgliedrige atypische stille Gesellschaft: Anwendbarkeit der Grundsätze über

  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 27 U 59/10

    Widerruf des Beitritts zu einer Gesellschaft

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 134/10
  • OLG Brandenburg, 18.05.2011 - 7 U 145/09

    Haustürgeschäft: Widerrufsrecht bei Beitritt eines Verbrauchers zu einer

  • OLG Zweibrücken, 28.11.2011 - 7 U 123/10

    Kapitalanlegerbeteiligung an einer Publikumsgesellschaft: Reichweite eines in den

  • BGH, 30.10.2018 - II ZR 95/16
  • KG, 01.03.2011 - 14 U 122/08

    Berufung: Verweisung auf einen erstmals in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag

  • OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 48/14

    Kapitalanlage: Rückabwicklung einer atypisch stillen Beteiligung und

  • LG Duisburg, 09.12.2010 - 5 S 51/10

    Widerruf einer Beitrittserklärung zur Beteiligung an einer vermögensverwaltenden

  • OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 97/14

    Kapitalanlage: Rückabwicklung einer atypischen stillen Beteiligung wegen

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