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   BGH, 20.01.2011 - IX ZB 242/08   

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https://dejure.org/2011,11601
BGH, 20.01.2011 - IX ZB 242/08 (https://dejure.org/2011,11601)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - IX ZB 242/08 (https://dejure.org/2011,11601)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - IX ZB 242/08 (https://dejure.org/2011,11601)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 117 Abs 1 InsO, § 89 Abs 2 ZPO
    Insolvenzverfahren: Fortbestand einer einem Rechtsanwalt im Eröffnungsverfahren erteilten Vertretungsvollmacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 117 Abs 1 InsO, § 89 Abs 2 ZPO
    Insolvenzverfahren: Fortbestand einer einem Rechtsanwalt im Eröffnungsverfahren erteilten Vertretungsvollmacht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heilung eines etwaigen Verfahrensmangels der nicht ordnungsgemäßen Vertretung durch eine nachträgliche Genehmigung der Beschwerdeeinlegung durch die angeblich nicht mehr bevollmächtigten ehemaligen Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Fortbestand einer einem Rechtsanwalt im Eröffnungsverfahren erteilten Vertretungsvollmacht

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Fortbestand einer einem Rechtsanwalt im Eröffnungsverfahren erteilten Vertretungsvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung eines etwaigen Verfahrensmangels der nicht ordnungsgemäßen Vertretung durch eine nachträgliche Genehmigung der Beschwerdeeinlegung durch die angeblich nicht mehr bevollmächtigten ehemaligen Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1014
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZB 242/08
    Wegen ihrer Rückwirkung braucht die Genehmigung nicht innerhalb der Frist erklärt zu werden, die für die genehmigte Verfahrenshandlung gilt (BGH, Beschluss vom 10. Januar 1995 - X ZB 11/92, Rn. 12, BGHZ 128, 280, 283).
  • BGH, 14.02.2008 - IX ZB 181/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZB 242/08
    Sie kann mit der Rechtsbeschwerde nur angegriffen werden, wenn die Gefahr besteht, dass ein falscher Maßstab angewendet worden ist (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - IX ZB 181/04, NZI 2008, 391 Rn. 3).
  • OLG Dresden, 23.07.2002 - 13 W 1466/01

    Kein Erlöschen einer Anwaltsvollmacht für Rechtsbehelfe, die dem Schuldner

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZB 242/08
    Die Annahme einer wirksamen Vertretung durch einen schon im Eröffnungsverfahren beauftragten Prozessbevollmächtigten entspricht der einhelligen Meinung in Literatur und Rechtsprechung, wonach die im Eröffnungsverfahren erteilte Vollmacht zur Vertretung eines Schuldners im Insolvenzverfahren nicht durch den Eröffnungsbeschluss gemäß § 117 Abs. 1 InsO erlischt (OLG Dresden, ZIP 2002, 2000; HK-InsO/Marotzke, 5. Aufl. § 117 Rn. 1, 2, 4, 5; MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 2. Aufl. § 117 Rn. 6; Braun/Knoth, InsO 4. Aufl. § 117 Rn. 3; HmbKomm-InsO/Ahrendt, 3. Aufl. § 117 Rn. 3; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 13. Aufl. § 117 Rn. 8; Tintelnot in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 117 Rn. 7; Hess, InsO, § 117 Rn. 9).
  • BGH, 09.11.2006 - IX ZB 23/06

    Anforderungen an die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks bei

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZB 242/08
    Das Beschwerdegericht hat ersichtlich das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen; es hat nur im Hinblick auf die noch ausstehende Vergütung des (endgültigen) Insolvenzverwalters, die der Masse vorrangig zu entnehmen sein wird, andere Schlussfolgerungen für die Prognose, ob dieser Vergütungsanspruch die Forderung der weiteren Beteiligten zu 2 beeinträchtigen kann, gezogen als der weitere Beteiligte zu 1. Darin liegt kein Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - IX ZB 23/06, NJW-RR 2007, 638 Rn. 7).
  • OLG Celle, 19.03.2014 - 7 U 168/12

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich einer erteilten

    Die für die Richtigkeit dieser Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OLG Dresden ZIP 2002, 2000 und des BGH in ZIP 2011, 1014 stellen allerdings lediglich fest: Die im Eröffnungsverfahren erteilte Vollmacht zur Vertretung eines Schuldners im Insolvenzverfahren erlischt nicht durch den Eröffnungsbeschluss gem. § 117 Abs. 1 InsO.
  • BGH, 06.07.2017 - IX ZR 271/16

    Zwangsverwaltung: Berufung des mittelbaren Eigenbesitzers auf Wohnungsschutz

    Das verstößt nicht gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - IX ZB 242/08, ZIP 2011, 1014 Rn. 3; vom 30. Juni 2011 - IX ZR 139/10, nv Rn. 3).
  • LG Berlin, 10.07.2017 - 67 S 371/16

    Vollmachtloser Bevollmächtigter: Prozesshandlung kann nachträglich genehmigt

    Denn Sinn und Zweck des § 89 Abs. 2 ZPO ist nicht die nachträgliche Rechtfertigung eines Handelns eines zunächst vollmachtlosen Vertreters, sondern die nachträgliche Genehmigung einer Prozesshandlung für die vermeintlich vertretene Partei durch diese selbst (vgl. auch BGH Beschluss v. 20.01.2011 - IX ZB 242/08).
  • BGH, 10.10.2022 - IX ZB 41/21

    Erlöschen von Aufträgen im Insolvenzeröffnungsverfahren: Erlöschen eines

    Ein Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag, der lediglich die Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren zum Gegenstand hat, fällt daher nicht unter §§ 115 ff InsO und erlischt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - IX ZB 242/08, ZIP 2011, 1014 Rn. 4; OLG Dresden, ZIP 2002, 2000; HK-InsO/Marotzke, 10. Aufl., § 115 Rn. 11; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 15. Aufl., § 117 Rn. 8; HmbKomm-InsR/Ahrendt, 9. Aufl., § 117 InsO Rn. 3).
  • AG Köln, 15.11.2017 - 74 IN 103/16
    Ausnahmen hiervon ergeben sich weder aus der Vorschrift zur Notgeschäftsführung (§§ 116 S. 1, 115 Abs. 2 InsO) noch aus dem Umstand der Anordnung der Eigenverwaltung (s. dazu MünchKomm/InsO-Ott/Vuia, § 117 Rn. 14), geschweige denn aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Fortbestand einer vor Insolvenzeröffnung erteilten Vollmacht zur Vertretung eines Schuldners im Insolvenzverfahren (vgl. nur BGH, Beschl. v. 20.01.2011, IX ZB 242/08).
  • LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    Sie umfasst jedenfalls noch die Vertretung im Rahmen von Rechtsbehelfen, die dem Schuldner im Insolvenzverfahren persönlich zustehen, z.B. zur sofortigen Beschwerde gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter (BGH ZIP 2011, 1014; OLG Dresden ZIP 2002, 2000, Uhlenbruck/Sinz, InsO, 14. Aufl. 2015, § 117 Rn. 8, beck-online).
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