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   BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08   

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https://dejure.org/2011,1769
BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08 (https://dejure.org/2011,1769)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08 (https://dejure.org/2011,1769)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 (https://dejure.org/2011,1769)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 94 InsO, § 254 Abs 1 InsO, § 387 BGB
    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten Forderung im rechtskräftigen Insolvenzplan

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 94, 254 Abs. 1; BGB § 387
    Bestehendes Aufrechnungsrecht erlischt nicht aufgrund Erlasses der Gegenforderung durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei Insolvenzeröffnung bestehendes Aufrechnungsrecht bleibt auch im Falle der Erklärung der aufgerechneten Gegenforderung in einem rechtskräftigen Insolvenzplan "als erlassen" bestehen; Fortbestehen eines bei Insolvenzeröffnung bestehenden Aufrechnungsrechts im Falle der ...

  • Betriebs-Berater

    Erhalt eines bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Aufrechnungsrechts

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten Forderung im rechtskräftigen Insolvenzplan

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten Forderung im rechtskräftigen Insolvenzplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 94; InsO § 254 Abs. 1; BGB § 387

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz Insolvenzplans weiter Aufrechnung zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufrechnungsrecht trotz Insolvenzplan

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 94, 254 Abs. 1; BGB § 387
    Fortbestand einer vor Insolvenzeröffnung erworbenen Aufrechnungsbefugnis auch nach rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Durchsetzbarkeit eines bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Aufrechnungsrechts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Erhalt eines bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Aufrechnungsrechts

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Fortbestand eines bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegebenen Aufrechnungsrechts auch nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Insolvenzplans weiter Aufrechnung zulässig! (IBR 2011, 464)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1142
  • ZIP 2011, 1271
  • MDR 2011, 1074
  • NZI 2011, 538
  • NJ 2011, 431
  • WM 2011, 1182
  • BB 2011, 1602
  • NZG 2011, 857
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.03.1981 - II ZR 110/80

    Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns aus Warentermingeschäften - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08
    Ihre Erfüllung muss erzwungen werden können (BGH, Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 110/80, WM 1981, 711; vom 20. November 2008 - IX ZR 139/07, WM 2009, 273 Rn. 10; Staudinger/Gursky, BGB, Bearb. 2006, § 387 Rn. 132; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 387 Rn. 36) und ihr darf keine Einrede entgegenstehen (§ 390 BGB).
  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05

    Wirtschaftliche Benachteiligung des Gläubigers durch den Insolvenzplan;

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08
    Mit einer solchen nicht durchsetzbaren Forderung kann grundsätzlich nicht aufgerechnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, ZIP 2007, 923 Rn. 8).
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08
    Der Umstand, dass ein Jahressteuerbescheid erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erging, ändert daran nichts (BFHE 189, 14, 22).
  • OLG Celle, 23.12.2008 - 14 U 108/08

    Zulässigkeit der Aufrechnung durch einen Insolvenzgläubiger bei Forderungserlass

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08
    Dann bliebe eine bei Verfahrenseröffnung bestehende Aufrechnungslage über das Ende des Verfahrens hinaus ungeachtet der in einem Insolvenzplan getroffenen Regelungen erhalten (so OLG Celle ZIP 2009, 140, 141, nicht rechtskräftig).
  • OLG Celle, 13.11.2008 - 16 U 63/08

    Möglichkeit eines Gläubigers zur Aufrechnung bei Bestehen eines rechtskräftigen

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08
    Das Berufungsgericht (ZIP 2008, 2372) meint, der im ersten Insolvenzverfahren beschlossene Insolvenzplan stehe der vom Beklagten erklärten Aufrechnung entgegen.
  • BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51

    Aufrechnung gegen das Reich

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08
    Der Aufrechnungsberechtigte solle nicht durch nachträgliche Vorgänge, die seiner Einflussmöglichkeit entzogen sind und sich in der Sphäre des Aufrechnungsgegners abspielen, der ursprünglich vorhandenen Aufrechnungsbefugnis verlustig gehen (BGH, Beschluss vom 20. Juni 1951 - GSZ 1/51, BGHZ 2, 300, 304 f).
  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 304/90

    Liquidationsvergleich

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08
    Das folgt im Gegenschluss aus den Regelungen in § 254 Abs. 3 und § 255 Abs. 1 Satz 1 InsO (BT-Drucks. 12/2443, S. 213; Häsemeyer, Insolvenzrecht, 4. Aufl., Rn. 28.80; Otte in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 254 Rn. 14 und § 255 Rn. 6; Uhlenbruck/Lüer, InsO, 13. Aufl., § 227 Rn. 4 und § 254 Rn. 8; MünchKomm-InsO/Huber, 2. Aufl., § 254 Rn. 33; FK-InsO/Jaffé, 6. Aufl., § 254 Rn. 3; Braun/Frank, InsO, 4. Aufl., § 254 Rn. 10; zum Liquidationsvergleich nach § 7 Abs. 4 VglO: BGH, Urteil vom 9. April 1992 - IX ZR 304/90, BGHZ 118, 70, 76; speziell für Steuerforderungen: MünchKomm-InsO/Kling/Schüppen/Ruh, aaO, Insolvenzsteuerrecht, Rn. 243; Gottwald, Insolvenzrechtshandbuch, 4. Aufl., § 69 Rn. 21).
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 139/07

    Wirkung der Aufrechnung mit einem wegen Aufhebung eines zunächst für

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08
    Ihre Erfüllung muss erzwungen werden können (BGH, Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 110/80, WM 1981, 711; vom 20. November 2008 - IX ZR 139/07, WM 2009, 273 Rn. 10; Staudinger/Gursky, BGB, Bearb. 2006, § 387 Rn. 132; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 387 Rn. 36) und ihr darf keine Einrede entgegenstehen (§ 390 BGB).
  • BGH, 09.02.1983 - VIII ZR 305/81

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08
    Von den Wirkungen eines Vergleichs wurde dieses Recht nicht berührt (§ 54 Satz 2 VglO; vgl. zu dieser Norm BGH, Urteil vom 9. Februar 1983 - VIII ZR 305/81, NJW 1983, 1119, 1120).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17

    SGB-II -Leistungen

    Dies erfordert, dass die Forderungen gleichartig und gegenseitig sind, die Gegenforderung - vorliegend die Erstattungsforderung - vollwirksam, fällig (Bestandkraft oder vorläufige Vollstreckbarkeit des Erstattungsbescheides, Kemper in Eicher/Luik, SGB 11, 4 Aufl., § 43 Rn. 19 m.w.N.) und erzwingbar ist (BGH, Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08).

    Dahinstehen kann, ob die Auffassung des Beklagten zutrifft, dass Forderungen, die während eines Insolvenzverfahrens im Wege der Aufrechnung gemäß § 94 InsO durchsetzbar sind, nach Erteilung der Restschuldbefreiung weiterhin im Wege der Aufrechnung durchsetzbar sind (FG Kiel, Urteil vom 23.10.2013 - 4 K 186/11; FG München, Urteil vom 29.04.2015 - 1 K 1080/13; BGH, Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08 für den Fall des Insolvenzplanes nach § 254 Abs. 1 InsO; a.A. Sins in Uhlenbrock a.a.O., § 94 Rn. 82 m.w.N.; Kexel, a.a.O., Rn.10 zweifelnd hinsichtlich der praktischen Bedeutsamkeit).

  • VG Stuttgart, 27.07.2017 - 10 K 2902/16

    Insolvenz und Aufrechnung mit Gewerbesteuerschulden

    Dies folge aus einem Urteil des BGH vom 19.05.2011, Az. IX ZR 222/08.

    Unvollkommene, rechtlich nicht durchsetzbare Verbindlichkeiten wie eine Spielschuld (§ 762 Abs. 1 BGB) oder ein Ehemäklerlohn (§ 656 Abs. 1 BGB) können nicht aufgerechnet werden (BGH, Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08 -, Rn. 6, juris).

    Das folgt im Gegenschluss aus den Regelungen in § 254 Abs. 3 und § 255 Abs. 1 Satz 1 InsO (BT-Drucks. 12/2443, S. 213; BGH, Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08 -, Rn. 8, juris).

    Ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Aufrechnungsrecht bleibt gemäß § 94 InsO auch dann erhalten, wenn die aufgerechnete Gegenforderung nach einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gilt (BGH, Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08 -, juris).

    Eine vor Insolvenzeröffnung erworbene Aufrechnungsbefugnis und die daraus folgende Selbstexekutionsbefugnis sind eine von der Rechtsordnung weitgehend geschützte Rechtsstellung (vgl. §§ 389, 392, 406 BGB), die auch im Insolvenzverfahren uneingeschränkt anerkannt bleiben soll (BGH, Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08 -, juris, Rn. 12).

    In dem Urteil des BGH vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08 -, auf das sich die Beklagte bezieht, bestand die Aufrechnungslage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

    Ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Aufrechnungsrecht bleibt gemäß § 94 InsO auch dann erhalten, wenn die aufgerechnete Gegenforderung nach einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gilt (BGH, Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08 -, juris).

    Bestehen sonach Möglichkeiten, einer fortbestehenden Aufrechnungsmöglichkeit bei der Gestaltung des Insolvenzplans Rechnung zu tragen, kann von einer Beschädigung der Gläubigerautonomie durch die Zulassung der Aufrechnung mit einer nach dem Insolvenzplan als erlassen geltenden Forderung nicht die Rede sein (BGH, Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08 -, Rn. 14, juris).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.05.2011 entschieden, dass ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Aufrechnungsrecht gemäß § 94 InsO auch dann erhalten bleibt, wenn die aufgerechnete Gegenforderung nach einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gilt (BGH, Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08 -, juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 23.10.2013 - 4 K 186/11

    Wirkung einer Restschuldbefreiung auf die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers

    Die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung muss voll wirksam, fällig und erzwingbar (vgl. BGH vom 19.5.2011, Az. IX ZR 222/08, NJW-RR 2011, 1142) und die Hauptforderung erfüllbar sein.

    Allerdings hat der BGH (Entscheidung vom 19.5.2011, Az. IX ZR 222/08, NJW-RR 2011, 1142 ff.) entschieden, dass ein Aufrechnungsrecht einer Gegenforderung, die nach einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gelte, bestehen bleibe, wenn die Aufrechnungslage bereits zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden habe.

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten

    Die Erfüllung dieser Naturalobligationen ist möglich, kann aber nicht erzwungen werden (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 9; 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8 mwN) .

    Die Insolvenzordnung sieht nicht vor, dass Ansprüche, die im Insolvenzverfahren nicht angemeldet wurden, nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr gegen den Insolvenzschuldner geltend gemacht werden können (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 9; 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8; aA Sächsisches LAG 22. November 2007 - 1 Sa 364/03 - zu B I 5 der Gründe) .

    Für den von der Verfassung erlaubten Eingriff in das Freiheitsrecht mit geeigneten, erforderlichen und angemessenen Mitteln ist nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich (vgl. BVerfG 26. April 1995 - 1 BvL 19/94, 1 BvR 1454/94 - zu B I 3 der Gründe, BVerfGE 92, 262 zu § 14 Abs. 1 Satz 1 GesO; BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 10; weniger vorsichtig für eine Ausschlussklausel noch 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 10; dazu krit. Schrader jurisPR-PrivBauR 11/2011 Anm. 6; Smid jurisPR-InsR 18/2011 Anm. 2) .

  • BFH, 13.12.2016 - X R 4/15

    Restschuldbefreiung und Betriebsaufgabe

    Dies gilt auch für die Forderungen, die im Insolvenzplanverfahren erlassen worden sind, da es sich auch dort um unvollkommene Verbindlichkeiten handele (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19. Mai 2011 IX ZR 222/08, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2011, 1214, unter II.3.a).
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 206/11

    Wirkungen des Insolvenzplans: Nichterfüllung einer nicht zur Tabelle

    Soweit die Forderungen als erlassen gelten, sind sie nicht erloschen, bestehen aber nur als natürliche, unvollkommene Verbindlichkeiten fort, deren Erfüllung möglich ist, aber nicht erzwungen werden kann (BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08, NZI 2011, 538 Rn. 8).

    Die Insolvenzordnung sieht nicht vor, dass Forderungen, die im Insolvenzverfahren nicht angemeldet worden sind, nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr gegen den Insolvenzschuldner geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2011, aaO; HK-InsO/Flessner, 6. Aufl., § 254 Rn. 4 f mwN; MünchKomm-InsO/Huber, 2. Aufl., § 254 Rn. 23 f; HmbKomm-InsO/Thies, 3. Aufl., § 227 Rn. 5; Schreiber/Flitsch, BB 2005, 1173, 1176; aA SächsLAG, Urteil vom 22. November 2007 - 1 Sa 364/03, juris Rn. 42).

  • OLG Celle, 11.05.2016 - 7 U 168/15

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber im Kostenfestsetzungsbeschluss erstatteter

    Denn die Gegenforderungen der Beklagten müssten voll wirksam und fällig sein, um zur Aufrechnung gestellt zu werden und die Wirkungen des § 389 BGB erzielen zu können (vgl. auch BGH, Urt. v. 20.11.2008 - IX ZR 139/07, NJW-RR 2009, 407, Rdnr. 10; Urt. v. 19.05.2011 - IX ZR 222/08, NJW-RR 2011, 1142, Rdnr. 6).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Insolvenzforderungen können daher nur noch in Höhe der vereinbarten Quoten durchgesetzt werden (BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8) .
  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

    Die von der Beklagten erklärte Aufrechnung ist mangels hinreichender Bestimmtheit der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen (dazu BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 25 mwN; BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 6 mwN) unzulässig.
  • LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18

    Unzulässigkeit einer Auf- bzw Verrechnung nach § 51 bzw § 52 SGB 1 nach Erteilung

    Eine Aufrechnungslage (Verrechnungslage) erfordert, dass die Forderungen gleichartig sind, die Gegenforderung - hier die Beitragsforderung für 2005 - vollwirksam, fällig und erzwingbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08).

    Ein bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Aufrechnungsrecht bleibt auch dann erhalten, wenn die aufgerechnete Gegenforderung nach einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan als erlassen gilt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08).

  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 18/12

    Insolvenz einer GmbH: Erhaltung der Aufrechnungslage zwischen rückständigen

  • FG Köln, 26.05.2020 - 8 K 1909/17

    Aufrechnung aus Steueransprüchen bei nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15

    Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse

  • BFH, 22.10.2014 - I R 39/13

    Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines

  • OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19

    Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?

  • OLG Oldenburg, 13.11.2019 - 5 U 108/18

    Schadensersatz wegen Falschbehandlung im Zusammenhang mit einer Geburt;

  • VG Aachen, 12.10.2020 - 7 K 462/20

    Keine Aufrechnung mit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandener

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 864/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

  • OLG Köln, 11.06.2015 - 8 U 54/14

    Zulässigkeit der nachträglichen Verrechnung eines in einer Verkehrsunfallsache

  • BFH, 15.05.2013 - VII R 2/12

    Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters nach Zustimmung des FA zum

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - 22 U 222/19

    Angelieferte, aber nicht eingebaute Bauteile sind keine erbrachten Leistungen!

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 865/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

  • BFH, 08.03.2022 - VI R 33/19

    Erlass eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids nach Abschluss eines

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13

    Zulässigkeit der Verrechnung einer dem Arbeitgeber gewährten Verletztenrente mit

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 765/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • OLG Köln, 16.03.2017 - 18 U 226/13

    Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen Zahlungen bei

  • OLG Stuttgart, 09.08.2019 - 4 W 52/19

    Rechtsstreit über die Rechtsbeständigkeit eines gerichtlich bestätigten

  • VG Frankfurt/Oder, 19.06.2013 - 6 K 1008/10

    Kindergartenrecht, Heimrecht

  • FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13

    Die Erteilung einer "Discharge" nach englischem Recht hindert nicht die Befugnis

  • FG Saarland, 23.11.2011 - 2 K 1683/09

    Haftungsinanspruchnahme eines Vorstands einer AG bei Insolvenzplanverfahren

  • FG Düsseldorf, 23.02.2024 - 10 K 534/23

    Unterbrechung des Einspruchsverfahrens durch ausländisches Insolvenzverfahren -

  • VGH Bayern, 14.02.2014 - 14 B 11.1592

    Beamtenrecht

  • LG Saarbrücken, 17.07.2015 - 10 S 203/14

    Wohnraummiete: Einrede des Zurückbehaltungsrechts des Mieters hinsichtlich der

  • LG Hamburg, 16.02.2012 - 334 O 111/10

    Aufrechnung gegen eine Werklohnforderung mit Insolvenzschuldnerforderung nach

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