Rechtsprechung
BGH, 17.05.2011 - II ZR 285/09 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- lexetius.com
BGB § 738 Abs. 1 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 738 Abs 1 S 2 BGB
Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten: Zahlungsklage des ausgeschiedenen Gesellschafters hinsichtlich eines Abfindungsanspruchs - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 738 Abs. 1 S. 2
Leistungsklage auf Abfindungsguthaben nach Fälligkeit - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bei schlüssiger Darlegung des Abfindungsanspruchs kann der aus einer Personengesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter nach Verstreichen der vereinbarten Fälligkeitszeitpunkte auf Leistung klagen; Zahlung einer Abfindung an einen aus einer Personengesellschaft ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Zahlungsklage des ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters auf seine Abfindung
- BRAK-Mitteilungen
Zum Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters
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Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2011, 252 - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Klage des aus einer Personengesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafters auf Erfüllung des Abfindungsanspruchs nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkte
- Betriebs-Berater
Zur Leistungsklage des ausgeschiedenen Gesellschafters auf fällige Zahlung
- rewis.io
Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten: Zahlungsklage des ausgeschiedenen Gesellschafters hinsichtlich eines Abfindungsanspruchs
- ra.de
- rewis.io
Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten: Zahlungsklage des ausgeschiedenen Gesellschafters hinsichtlich eines Abfindungsanspruchs
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 738 Abs. 1 S. 2
Zahlung einer Abfindung an einen aus einer Personengesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafter nach Verstreichen der vereinbarten Fälligkeitszeitpunkte bei schlüssiger Darlegung der Höhe des Anspruchs; Streit über die Berücksichtigung des Bestehens und der Höhe von ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klage des ausgeschiedenen Gesellschafters auf Abfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Abfindung des ausscheidenden GbR-Gesellschafters
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zahlungsklage auf Abfindung des ausscheidenden GbR-Gesellschafters
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 738 Abs. 1 Satz 2
Zur Zahlungsklage des ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters auf seine Abfindung - otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Möglichkeit der Leistungsklage ausgeschiedener Gesellschafter wegen schlüssig begründeter fälliger Abfindungsansprüche
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Leistungsklage des ausgeschiedenen Gesellschafters auf fällige Zahlung
- haufe.de (Kurzinformation)
Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters einer Personengesellschaft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Berechnung des Abfindungsguthabens bei Ausscheiden aus einer Sozietät
Besprechungen u.ä. (2)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Durchsetzungssperre bei Auseinandersetzung
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Abfindungszahlungen bei Ausscheiden von Gesellschaftern
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 11.03.2008 - 6 O 553/04
- OLG Brandenburg, 25.11.2009 - 7 U 57/08
- BGH, 17.05.2011 - II ZR 285/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2355
- ZIP 2011, 1359
- MDR 2011, 927
- WM 2011, 1372
- BB 2011, 1729
- BB 2011, 1939
- DB 2011, 1631
- NZG 2011, 858
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 12.07.2016 - II ZR 74/14
Rechtanwaltssozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft: Anspruchsgegner …
Das Berufungsgericht geht im Ansatzpunkt noch zutreffend davon aus, dass sich der Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB gegen die Gesellschaft richtet, unbeschadet der daneben entsprechend § 128 HGB für diese Verbindlichkeit der Gesellschaft bestehenden persönlichen Haftung der Gesellschafter (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 11 f. mwN).Vielmehr sind, sofern vorhanden, auch sonstige, nicht unternehmenswertbezogene gegenseitige Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis in die Berechnung einzustellen (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 17 mwN); dabei ist auch ein möglicher Anspruch auf Rückerstattung von Einlagen nach § 733 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen.
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10
Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog. …
Sollte der Widerruf der Beitrittserklärung durch den Kläger wirksam sein, führte dies nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens (siehe nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.;… Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17). - BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10
Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden …
a) Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats allerdings grundsätzlich dazu, dass Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft und die Mitgesellschafter sowie Ansprüche der Gesellschaft gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter nicht mehr selbständig im Wege der Leistungsklage durchgesetzt werden können (sog. Durchsetzungssperre), sondern als unselbständige Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsrechnung aufzunehmen sind, deren Saldo ergibt, wer von wem noch etwas zu fordern hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17).
- BFH, 17.09.2015 - III R 49/13
Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen …
Der ausscheidende Gesellschafter ist, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes bestimmt, nach dem tatsächlichen Wert seines Anteils abzufinden (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17. Mai 2011 II ZR 285/09, Der Betrieb --DB-- 2011, 1631, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 1382; BGH-Beschluss vom 21. Januar 2014 II ZR 87/13, DStR 2014, 1404). - BGH, 22.05.2012 - II ZR 88/11
Verbrauchervertrag: Beginn der Frist für die Ausübung eines vertraglich …
Der Widerruf der Beitrittserklärung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft und zur Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsanteils des fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters im Zeitpunkt seines Ausscheidens (siehe nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.;… Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 11 f. - FRIZ II; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17). - BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche …
Nach der - vom Berufungsgericht zutreffend gesehenen - ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch die der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.;… Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17). - BGH, 18.05.2021 - II ZR 41/20
Wirksamkeit des Ausschlusses eines GbR-Gesellschafters aus wichtigem Grund
Die übrigen Gesellschafter haften entsprechend § 128 HGB für diese Verbindlichkeit persönlich (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 11 f.;… Urteil vom 12. Juli 2016 - II ZR 74/14, ZIP 2016, 1627 Rn. 9). - BGH, 06.11.2012 - II ZR 176/12
Kapitalanlegerbeitritt zu einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unterliegen sowohl die Ansprüche des Gesellschafters gegen die Gesellschaft als auch die der Gesellschaft gegen die Gesellschafter zum Stichtag des Ausscheidens einer Durchsetzungssperre; die gegenseitigen Ansprüche werden zu unselbständigen Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung (siehe nur BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209; Urteil vom 2. Juli 2001 - II ZR 304/00, BGHZ 148, 201, 207 f.;… Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 492/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II; Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 14, 17). - BGH, 06.02.2018 - II ZR 1/16
Ausscheiden eines kündigenden Gesellschafters bei Auflösung der …
Vielmehr richtet sich der Abfindungsanspruch, der als solcher erst mit dem Ausscheiden des Gesellschafters entsteht (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, ZIP 2011, 1359 Rn. 18 mwN), nach dem Gesetz auf das, was der Gesellschafter im Fall der Auseinandersetzung erhalten würde (§ 738 Abs. 1 Satz 2 BGB). - OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 7 U 258/14
Auseinandersetzungsrechnung für ein Kapitalkonto einer allgemeinmedizinischen …
Denn zu den Verbindlichkeiten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, für die die Gesellschafter analog § 128 HGB einzustehen haben, zählt auch der Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, zit. nach juris m.w.N.).Die vertragliche Vereinbarung bestimmter Fälligkeitszeitpunkte hat zur Folge, dass der ausgeschiedene Gesellschafter, der die Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig begründet hat, im Regelfall nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkte auf Leistung klagen kann und im Rahmen der Zahlungsklage der Streit auszutragen ist, ob und in welcher Höhe bestimmte Aktiv- oder Passivposten bei der Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09, zit. nach juris).
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 1/11
Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft im Haustürgeschäft: Anforderungen …
- OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 3 U 176/15
Gewinnanteile an einer in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts …
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 233/10
Revisionsverfahren: Nachholung einer durch das Berufungsgericht offen gelassenen …
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 3/11
Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer BGB-Gesellschaft: Umdeutung einer …
- OLG Köln, 15.12.2016 - 15 U 141/15
Außerordentliche Kündigung einer BGB -Gesellschaft wegen eines Zerwürfnisses …
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 35/10
Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Abstehens vom Urkundenprozess; …
- KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen …
- OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12
Ansprüche eines Partners bei Ausscheiden aus der Partnerschaftsgesellschaft
- OLG München, 12.03.2014 - 7 U 113/13
Ausgleich des sog. Goodwill bei Auseinandersetzung einer Freiberufler-Sozietät
- BGH, 06.11.2012 - II ZR 280/11
Prüfung der Einhaltung der Frist bzgl. der wirksamen Ausübung eines …
- OLG München, 19.02.2014 - 13 U 2374/11
Ansprüche des ausscheidenden Gesellschafters nach Auflösung einer …
- LG Münster, 11.07.2016 - 11 O 11/13
Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung des Erbbaugrundbuches nach Kündigung des …
- OLG Jena, 14.07.2021 - 2 U 239/20
- OLG Zweibrücken, 28.11.2011 - 7 U 123/10
Kapitalanlegerbeteiligung an einer Publikumsgesellschaft: Reichweite eines in den …
- OLG Hamm, 21.01.2013 - 8 U 126/10
Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens bei Ausscheiden eines Gesellschafters …
- OLG Frankfurt, 16.11.2017 - 3 U 176/15
Nach Beendigung einer GbR besteht kein Gewinnanspruch mehr!
- FG Münster, 04.12.2018 - 5 K 2216/16
Finanz- und Abgaberecht
- OLG München, 22.09.2021 - 7 U 2434/20
Erstreckung der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils zugunsten einer …