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   BFH, 28.07.2011 - V R 28/09   

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https://dejure.org/2011,3501
BFH, 28.07.2011 - V R 28/09 (https://dejure.org/2011,3501)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2011 - V R 28/09 (https://dejure.org/2011,3501)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - V R 28/09 (https://dejure.org/2011,3501)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch Insolvenzverwalter

  • openjur.de

    Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch Insolvenzverwalter

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 1, UStG § 3 Abs 3, UStG § 3 Abs 9 S 1, UStG § 4 Nr 9 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 2 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 4 Buchst c, EWGRL 388/77 Art 6 Abs 1
    Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch Insolvenzverwalter

  • Bundesfinanzhof

    Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch Insolvenzverwalter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 3 Abs 1 UStG 1999, § 3 Abs 3 UStG 1999, § 3 Abs 9 S 1 UStG 1999, § 4 Nr 9 Buchst a UStG 1999
    Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch Insolvenzverwalter

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 165, 166, 170, 171; BGB § 675; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Umsatzsteuerpflicht bei der freihändigen Verwertung von Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter

  • cpm-steuerberater.de

    Sog. “kalte Zwangsvollstreckung” und “kalte Zwangsverwaltung” durch Insolvenzverwalter

  • Betriebs-Berater

    "Kalte Zwangsvollstreckung", "kalte Zwangsverwaltung"

  • rewis.io

    Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch Insolvenzverwalter

  • ra.de
  • rewis.io

    Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer steuerpflichtigen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an einen Grundpfandgläubiger bei freihändiger Veräußerung eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks durch einen Insolvenzverwalter aufgrund Vereinbarung mit dem ...

  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer steuerpflichtigen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an einen Grundpfandgläubiger bei freihändiger Veräußerung eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks durch einen Insolvenzverwalter aufgrund Vereinbarung mit dem ...

  • datenbank.nwb.de

    "Kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freihändige Verwertung von Sicherungsgut: Umsatzsteuerpflichtig!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sog. ?kalte Zwangsvollstreckung? und ?kalte Zwangsverwaltung? durch Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kalte Zwangsvollstreckung durch Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer steuerpflichtigen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsleistung der Masse an einen Grundpfandgläubiger bei freihändiger Veräußerung eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks durch einen Insolvenzverwalter aufgrund Vereinbarung mit dem ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 165, 166, 170, 171; BGB § 675; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Umsatzsteuerpflicht bei der freihändigen Verwertung von Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    "Kalte Zwangsvollstreckung", "kalte Zwangsverwaltung"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    "Kalte" Zwangsvollstreckung und -verwaltung durch Insolvenzverwalter

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Geschäftsbesorgungsleistung bei freihändigem Verkauf anstelle von Zwangsversteigerung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 22
  • ZIP 2011, 1923
  • WM 2012, 788
  • BB 2011, 2453
  • BB 2011, 2789
  • DB 2011, 2177
  • BStBl II 2014, 406
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.08.2005 - V R 31/04

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Verwertung von beweglichen und

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V R 28/09
    Mit seiner Revision macht der Kläger Verletzung materiellen und formellen Rechts geltend und wendet sich gegen das vom FG seiner Entscheidung zugrunde gelegte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. August 2005 V R 31/04 (BFHE 211, 551, BStBl II 2007, 183).

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 211, 551, BStBl II 2007, 183, Leitsatz 1 entschieden, dass der Insolvenzverwalter bei der Veräußerung von beweglichen Gegenständen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, trotz Vereinnahmung der Verwertungskostenpauschalen des § 171 Abs. 2 InsO keine entgeltliche Leistung an den Grundpfandgläubiger erbringe.

  • BFH, 24.08.2006 - V R 19/05

    Leistungsaustausch durch entgeltlichen Verzicht auf Rechte aus

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V R 28/09
    c) Da der Geschäftsbesorgungsvertrag ein gegenseitiger Vertrag ist, erfolgt die Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. August 2006 V R 19/05, BFHE 215, 321, BStBl II 2007, 187, unter II.3.a aa), soweit der Insolvenzverwalter vereinbarungsgemäß zur Vereinnahmung eines Massekostenbeitrages berechtigt ist.
  • BFH, 06.10.2005 - V R 20/04

    Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V R 28/09
    Handelt hiernach der Insolvenzverwalter nicht für Rechnung des Grundpfandgläubigers, liegen die Voraussetzungen eines Kommissionsgeschäftes (§ 3 Abs. 3 UStG) nicht vor und führt daher die freihändige Veräußerung im Namen des Grundstückseigentümers auch nicht nach den Regeln über Kommissionsgeschäfte zu einem sog. Dreifachumsatz (vgl. zum Begriff bei Verwertung von Sicherungsübereignung an beweglichen Gegenständen BFH-Urteile vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BFHE 212, 146, BStBl II 2006, 931, unter II.2., und vom 23. Juli 2009 V R 27/07, BFHE 226, 421, BStBl II 2010, 859, unter II.1.a).
  • BFH, 31.05.1972 - V R 121/71

    Veräußerung sicherungsübereigneter Gegenstände - Sicherungseigentümer - Freigabe

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V R 28/09
    Verwertet der Insolvenzverwalter die vom Insolvenzschuldner zur Sicherheit dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) übertragenen Gegenstände im Namen des Sicherungsnehmers, liegt ein sog. Doppelumsatz aufgrund einer Lieferung durch die Insolvenzmasse an den Gläubiger und durch den Gläubiger an den Erwerber vor (BFH-Urteil vom 31. Mai 1972 V R 121/71, BFHE 106, 383, BStBl II 1972, 809).
  • BFH, 16.01.2003 - V R 92/01

    Abmahnleistungen von Abmahnvereinen

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V R 28/09
    Verwertungskostenpauschale oder die hilfsweise anzusetzenden Kosten sind ein gesetzlicher Aufwendungsersatzanspruch (vgl. allgemein § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG; BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 92/01, BFHE 201, 339, BStBl II 2003, 732, unter II.2.a).
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V R 28/09
    Selbst bei einer Geschäftsbesorgung ohne Auftrag genügt es daher, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt, insbesondere wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2009 VIII ZR 302/07, BGHZ 181, 188, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V R 28/09
    Dementsprechend liegt sowohl bei einer Zwangsversteigerung als auch bei der freihändigen Veräußerung des Grundstücks durch den Insolvenzverwalter umsatzsteuerrechtlich nur eine Lieferung des Eigentümers, dieser vertreten kraft Amtes durch den Insolvenzverwalter, an den Erwerber, nicht aber ein Doppelumsatz durch eine Lieferung an den Grundpfandgläubiger und durch diesen an den Erwerber vor (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 1985 V R 139/76, BFHE 146, 484, BStBl II 1986, 500, Leitsatz und unter III.2.a zur Zwangsversteigerung).
  • BFH, 23.07.2009 - V R 27/07

    Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V R 28/09
    Handelt hiernach der Insolvenzverwalter nicht für Rechnung des Grundpfandgläubigers, liegen die Voraussetzungen eines Kommissionsgeschäftes (§ 3 Abs. 3 UStG) nicht vor und führt daher die freihändige Veräußerung im Namen des Grundstückseigentümers auch nicht nach den Regeln über Kommissionsgeschäfte zu einem sog. Dreifachumsatz (vgl. zum Begriff bei Verwertung von Sicherungsübereignung an beweglichen Gegenständen BFH-Urteile vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BFHE 212, 146, BStBl II 2006, 931, unter II.2., und vom 23. Juli 2009 V R 27/07, BFHE 226, 421, BStBl II 2010, 859, unter II.1.a).
  • BFH, 27.04.2005 - II R 30/03

    GrESt: Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V R 28/09
    Damit übereinstimmend vermittelt nach der Rechtsprechung die Verwertung durch Zwangsversteigerung aufgrund eines Grundpfandrechts für den Grundpfandgläubiger mangels Handelns für dessen Rechnung keine Verwertungsbefugnis i.S. von § 1 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (BFH-Urteile vom 27. Juli 1994 II R 67/91, BFH/NV 1995, 269, unter 2.f aa, und vom 27. April 2005 II R 30/03, BFH/NV 2005, 2050, unter II.3.).
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus BFH, 28.07.2011 - V R 28/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung erbringt der Unternehmer (Steuerpflichtige) eine Leistung gegen Entgelt, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar ist und die gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage 77/388/EWG dem Anwendungsbereich der Steuer unterliegt, wenn zwischen Unternehmer und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet, so dass das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, unter II.1.a, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und BFH).
  • BFH, 27.07.1994 - II R 67/91
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18

    Leistungsbeziehung zwischen Insolvenzverwalter und absonderungsberechtigtem

    Die insoweit erst später ergangene Rechtsprechungsänderung (BFH-Urteil vom 28. Juli 2011, V R 28/09) sei daher auf den vorliegenden Fall nicht anzuwenden.

    Auch hätten nach dem BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 (V R 28/09) die in der Teil-Verwertungsvereinbarung vom 7. Juli 2011 enthaltenen Massebeiträge von 9 v.H. für die Verwertung der beweglichen Wirtschaftsgüter i.H.v. ? versteuert werden müssen, was bisher nicht geschehen sei.

    Hinsichtlich einer etwaigen Leistungsbeziehung mit der Bank D im Hinblick auf den (in der gesetzlichen Höhe des § 171 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung -InsO-) vereinbarten Massekostenanteil für die Feststellung und Verwertung der beweglichen Wirtschaftsgüter kann sich der Kläger gem. § 176 Abs. 1 Satz 3 AO auf Vertrauensschutz berufen, so dass die insoweit mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 (V R 28/09, BFH/NV 2011, 2789) erfolgte Rechtsprechungsänderung nicht zu seinen Lasten anzuwenden ist und er sich infolgedessen auf die im Zeitpunkt der Veräußerung und Vereinbarung geltende Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Verwertung von beweglichen Gegenständen mit Absonderungsrecht durch den Insolvenzverwalter berufen kann (BFH-Urteil vom 18. August 2005 V R 31/04, BFH/NV 2005, 2563).

    Eine steuerbare Leistung liegt auch bei der freihändigen Verwertung von beweglichem Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter vor (BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 V R 28/09, BStBl II 2014, 406).

    Der BFH hat mit dem o.g. Urteil vom 28. Juli 2011 (V R 28/09) im Hinblick auf die freihändige Verwertung beweglicher Sachen eine Rechtsprechungsänderung vollzogen.

  • OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10

    Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von

    Diese Vorschrift räumt dem Verwalter ein eigenes Verwertungsrecht ein, er handelt nicht im Auftrag des Gläubigers, sondern nur mittelbar in dessen Interesse (BFH, Urt. v. 28.07.2011 - V R 28/09, ZIP 2011, 1923 Rn. 29).
  • BFH, 18.11.2021 - V R 4/21

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

    Denn mit der Durchführung des "Arzneimittel-Checks" überließen die Kassenversicherten persönliche Daten an die Klägerin, die es ihr nach ihrem Vortrag überhaupt erst ermöglichten, verschreibungspflichtige Arzneimittel abzugeben, sodass die Kassenversicherten der Klägerin als Leistungsempfängerin einen Vorteil einräumten, den diese ohne die Leistung der Kassenversicherten nicht erhalten konnte (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 28.07.2011 - V R 28/09, BFHE 235, 22, BStBl II 2014, 406, Rz 17).
  • BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13

    Erneute Berichtigung der Umsatzsteuer bei späterer Vereinnahmung einer zunächst

    c) Soweit der Kläger geltend macht, er werde bei dieser Sichtweise wirtschaftlich gesehen doppelt mit Umsatzsteuer belastet, weil der Insolvenzverwalter im Rahmen der freihändigen Verwertung der dem Kläger zur Sicherheit übereigneten Baumaschinen und Baufahrzeuge für die Masse (§ 166 Abs. 1 InsO) nach § 171 Abs. 2 Satz 3 InsO die Umsatzsteuer aus dieser Veräußerung mit dem Kostenbeitrag einbehalten und nicht an ihn, den Kläger, abgeführt habe, beachtet der Kläger nicht, dass es bei dem vom Insolvenzverwalter einbehaltenen Betrag um die Umsatzsteuer auf einen ganz anderen Umsatz, nämlich die Lieferung von Baumaschinen und Baufahrzeugen durch die Masse an Dritte (vgl. dazu BFH-Urteile vom 18. August 2005 V R 31/04, BFHE 211, 551, BStBl II 2007, 183; vom 28. Juli 2011 V R 28/09, BFHE 235, 22, BFH/NV 2011, 1985, Rz 19 f.; Lwowski/Tetzlaff in MünchKommInsO, 2. Aufl., § 171 Rz 42; Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, Anhang 2, Umsatzsteuer und Insolvenz, Rz 101 ff.), geht.
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