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   BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10   

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https://dejure.org/2011,714
BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10 (https://dejure.org/2011,714)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2011 - IX ZB 193/10 (https://dejure.org/2011,714)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2011 - IX ZB 193/10 (https://dejure.org/2011,714)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 InsVV, § 13 InsVV
    Regelvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren: Prüfung eines Vergütungsabschlags bei einer den Betrag von 160.000 EUR übersteigenden Berechnungsgrundlage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der Regelvergütung eines Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren durch die Regelvergütung eines Insolvenzverwalters bei gleicher Berechnungsgrundlage

  • zvi-online.de

    InsVV § 13
    Abschlag auf Treuhändervergütung bei großer Insolvenzmasse

  • rewis.io

    Regelvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren: Prüfung eines Vergütungsabschlags bei einer den Betrag von 160.000 EUR übersteigenden Berechnungsgrundlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Regelvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren: Prüfung eines Vergütungsabschlags bei einer den Betrag von 160.000 EUR übersteigenden Berechnungsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 2 Abs. 1; InsVV § 13
    Begrenzung der Regelvergütung eines Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren durch die Regelvergütung eines Insolvenzverwalters bei gleicher Berechnungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de

    Regelvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren: Prüfung eines Vergütungsabschlags bei einer den Betrag von 160.000 EUR übersteigenden Berechnungsgrundlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Treuhänders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regelvergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2158
  • MDR 2011, 1384
  • WM 2011, 2100
  • Rpfleger 2012, 41
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 280/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters nach Anfall einer Erbschaft des Schuldners

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10
    Typischerweise tritt eine starke Erhöhung der Masse in Verbraucherinsolvenzverfahren in den auch beim Senat nicht ganz selten auftretenden Fällen ein, in denen der Schuldner - wie im vorliegenden Fall - während des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft macht, welche die Summe aller Insolvenzforderungen übersteigt (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639).

    Die während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallende Erbschaft fällt in die Masse (BGH, Beschluss vom 1. März 2007, aaO S. 639 mwN; vom 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, BGHZ 186, 223 Rn. 4).

    Diese Begrenzung gilt für die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung nicht mehr (BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 Rn. 10).

    Der Senat hat schon bisher in derartigen Fällen einen von Insolvenzgerichten vorgenommenen Abschlag gebilligt (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 1. März 2007, aaO Rn. 6, 15 ff.).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10
    Der Ausschluss der Anwendbarkeit des § 3 InsVV bedeutet nur, dass die dortigen Regelfälle keine Anwendung finden, dass aber Zu- und Abschläge in besonders gelagerten Ausnahmefällen gleichwohl zulässig sein sollen (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, ZInsO 2005, 760, 761).

    Zu- und Abschläge kommen deshalb nur in Betracht, wenn erhebliche Abweichungen vom Tätigkeitsbild vorliegen, wie es typischerweise beim Treuhänder gegeben ist und wie es dem Verordnungsgeber vorschwebte (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 aaO; vom 21. Februar 2008 - IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307 Rn. 23).

  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 62/05

    Überleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Nachlassinsolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10
    Zu- und Abschläge kommen deshalb nur in Betracht, wenn erhebliche Abweichungen vom Tätigkeitsbild vorliegen, wie es typischerweise beim Treuhänder gegeben ist und wie es dem Verordnungsgeber vorschwebte (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 aaO; vom 21. Februar 2008 - IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307 Rn. 23).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10
    Es fehlt jedenfalls bislang an einer die zu prüfenden Abschlagstatbestände einbeziehenden Gesamtwürdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 154/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10
    Allein mit der langen Dauer eines Insolvenzverfahrens, das hier ca. 4 Jahre und 7 Monate betrug, kann ein Zuschlag zur Regelvergütung ohnehin nicht begründet werden, sondern allein mit der in dieser Zeit erbrachten Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, ZIP 2010, 2056 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07

    Insolvenzverfahren: Behandlung eines Erbschaftsanfalls zwischen Ankündigung der

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10
    Die während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallende Erbschaft fällt in die Masse (BGH, Beschluss vom 1. März 2007, aaO S. 639 mwN; vom 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, BGHZ 186, 223 Rn. 4).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10
    Die Zahl der massearmen Verfahren ist stark angestiegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282, 289 f.).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 46/03

    Vergütung des Treuhänders in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10
    Im Bereich der Verbraucherinsolvenzverfahren (vereinfachte Insolvenzverfahren) sind massereiche Verfahren eine seltene Ausnahme geworden (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424, 425).
  • BGH, 14.11.2013 - IX ZB 161/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Zuschlag für die

    Grund hierfür ist, dass der Aufgabenkreis des anstelle des Insolvenzverwalters im vereinfachten Insolvenzverfahren tätigen Treuhänders erheblich reduziert ist und deshalb regelmäßig eine auf 15 v.H. des Wertes der Insolvenzmasse geminderte Vergütung gerechtfertigt ist (vgl. Amtliche Begründung zu § 13 InsVV, abgedruckt z.B. bei Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl., S. 42 ff, S. 63; BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 193/10, ZIP 2011, 2158 Rn. 9; vom 26. April 2012 - IX ZB 176/11, ZInsO 2012, 1138 Rn. 11).
  • BGH, 26.04.2012 - IX ZB 176/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Vergütungszuschlag für

    Zu- und Abschläge sind jedoch in besonders gelagerten Ausnahmefällen möglich (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, ZInsO 2005, 760, 761; vom 22. September 2011 - IX ZB 193/10, ZIP 2011, 2158 Rn. 15).

    Zu- und Abschläge können demnach, vom Regelfall des § 13 Abs. 1 Satz 2 InsVV abgesehen, dann in Betracht kommen, wenn erhebliche Abweichungen von dem Tätigkeitsbild vorliegen, wie es typischerweise beim Treuhänder gegeben ist und dem Verordnungsgeber vorschwebte (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, aaO; vom 21. Februar 2008 - IX ZB 62/05, BGHZ 175, 307 Rn. 23; vom 22. September 2011, aaO Rn. 16).

    c) Der Verordnungsgeber ging davon aus, dass der Treuhänder gegenüber dem Insolvenzverwalter nur einen deutlich reduzierten Aufgabenkreis wahrzunehmen hat (BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 193/10, aaO Rn. 9, 17).

  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    Dies kommt vor allem in Betracht, wenn das Vermögen des Schuldners seine Verbindlichkeiten erheblich übersteigt und die Höhe dieses Vermögens in keinem Verhältnis zu dem entfalteten Aufwand steht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 193/10, ZIP 2011, 2158 Rn. 20 f; vom 15. Dezember 2011 - IX ZB 229/09, NZI 2012, 144 Rn. 8), etwa weil sich die Insolvenzmasse ohne jegliches Zutun des Insolvenzverwalters ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 107/10, ZInsO 2011, 2055 Rn. 23; vom 22. September 2011, aaO).
  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 229/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Bestimmung von Grenzwerten für die Größe der Masse

    Der Senat hat an anderer Stelle auch bereits darauf hingewiesen, dass die Vorschrift des § 1 Abs. 2 VergVO in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung zwar keine Entsprechung gefunden hat, einem solchen Tatbestand jedoch durch einen deutlichen Abschlag beim Vergütungssatz Rechnung zu tragen ist (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, WM 2010, 1610 Rn. 19, in BGHZ 186, 223 nicht mit abgedruckt; vom 22. September 2011 - IX ZB 193/10, ZIP 2011, 2158 Rn. 20 f).
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