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   BGH, 13.10.2011 - V ZB 90/11   

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https://dejure.org/2011,914
BGH, 13.10.2011 - V ZB 90/11 (https://dejure.org/2011,914)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - V ZB 90/11 (https://dejure.org/2011,914)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - V ZB 90/11 (https://dejure.org/2011,914)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 GBO, § 867 ZPO
    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer GbR bei Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 29; ZPO § 867
    Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer GbR für Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer GbR auch bei der späteren Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 705; GBO § 29; ZPO § 867
    Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer GbR bei Löschung einer Zwangssicherungshypothek mit der der Eintragung zugrundeliegenden vollstreckbaren Urteilsausfertigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertretung einer GbR bei Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek; Nachweis mit vollstreckbarer Ausfertigung des Urteils

  • rewis.io

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer GbR bei Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer GbR bei Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29
    Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer GbR auch bei der späteren Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer GbR für Hypothek

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer GbR bei der Löschung einer Zwangssicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 532
  • ZIP 2011, 2355
  • MDR 2011, 1467
  • NZM 2012, 130
  • FGPrax 2012, 4
  • WM 2012, 83
  • DB 2011, 2772
  • Rpfleger 2012, 61
  • NZG 2012, 102
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 90/11
    Das könnte durch einen entsprechenden Vermerk in der Urkunde über die auf Grund der Vollmacht abgegebene Erklärung nachgewiesen werden (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - III ZR 235/86, BGHZ 102, 60, 65; Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 263/10, juris).

    Die nachträgliche Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Vollmachtsurkunde löst die Wirkung des § 172 Abs. 2 BGB nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - III ZR 235/86, BGHZ 102, 60, 63).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 90/11
    Denn solche Nachweise verlangt § 47 Abs. 2 GBO nicht (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10, NJW 2011, 1958, 1960 Rn. 23 f.).

    Die Vorschrift befasst sich nur mit der Form der Eintragung, stellt aber keine zusätzlichen Nachweiserfordernisse auf (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10, NJW 2011, 1958, 1960 Rn. 24 f.).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 49/08

    Anspruch des Eigentümers auf Löschung von Grundpfandrecht?

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 90/11
    Der Eigentumsübergang auf die Beteiligte zu 1 änderte daran nichts (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 49/08, BGHZ 179, 146, 151 Rn. 22).

    Die Bewilligung der Löschung durch den Buchberechtigten ist aber eine in der Rechtsprechung anerkannte (Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 49/08, BGHZ 179, 146, 153 Rn. 29) Form der Berichtigung des Grundbuchs nach Umwandlung einer (Sicherungs-) Hypothek in eine Eigentümergrundschuld.

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 263/10

    Erteilung einer Generalvollmacht für Verfügungen "aller Art" an den

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 90/11
    Das könnte durch einen entsprechenden Vermerk in der Urkunde über die auf Grund der Vollmacht abgegebene Erklärung nachgewiesen werden (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - III ZR 235/86, BGHZ 102, 60, 65; Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 263/10, juris).
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 90/11
    (1) Die Möglichkeit, die Vertretungsverhältnisse einer GbR mit dem zu vollstreckenden Urteil nachzuweisen, hat der Senat, was das Beschwerdegericht nicht verkennt, für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bereits bejaht (Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - V ZB 74/08, BGHZ 179, 102, 114 Rn. 25).
  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 21/05

    Vollstreckung älterer Unterhaltstitel

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 90/11
    Die erteilte Klausel hinderte das Vollstreckungsorgan nicht - und damit auch nicht das Grundbuchamt bei einer Eintragung nach § 867 ZPO - daran, den Titel etwa darauf zu überprüfen, ob er überhaupt ein vollstreckbarer Titel ist (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 21/05, NJW-RR 2006, 217 f.) und ob er einen vollstreckbaren Inhalt hat (Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 724 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 12.08.1996 - 15 W 241/96

    Beschwerdeberechtigung bei Löschungsantrag

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 90/11
    Das gilt auch für die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. Dieser hat zwar während des auch für ihn durch die Urkundsnotarin eingeleiteten Beschwerdeverfahrens sein Eigentum an dem belasteten Grundstück an die Beteiligte zu 1 verloren und könnte seine Beschwerdeberechtigung nicht mit der fortbestehenden kaufrechtlichen Verpflichtung zur Lastenfreimachung begründen (dazu OLG Hamm, NJW-RR 1997, 593).
  • RG, 04.03.1912 - V 184/11

    Zulässigkeit der Revision; Arresthypothek; Eigentümerhypothek

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - V ZB 90/11
    Das ändert aber nichts daran, dass die Zwangssicherungshypothek nicht nur eine Sicherungshypothek ist, auf die das materielle Hypothekenrecht anzuwenden ist (RGZ 78, 398, 406), sondern eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung bleibt.
  • BGH, 26.02.2015 - V ZB 30/14

    Antrag auf Löschung einer Zwangshypothek: Anforderungen an den Nachweis der

    Dies gelte auch unter Berücksichtigung der jedenfalls in ihrer Allgemeinheit nicht überzeugenden Ausführungen im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 2011 (V ZB 90/11, NJW-RR 2012, 532).

    Zur Eintragung der Löschung führt die Bewilligung des rechtsgeschäftlichen Vertreters eines Gläubigers nur, wenn die Vertretungsberechtigung in der Form des § 29 GBO nachgewiesen wird (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 90/11, NJW-RR 2012, 532 Rn. 8).

    Zwar hat der Senat die Möglichkeit, die Vertretungsverhältnisse einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem zu vollstreckenden Titel nachzuweisen, für die Eintragung und für die Löschung einer Zwangssicherungshypothek bejaht (Beschluss vom 4. Dezember 2008 - V ZB 74/08, BGHZ 179, 102 Rn. 25; Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 90/11, NJW-RR 2012, 532 Rn. 17).

    Soll die Hypothek gelöscht werden - hierbei handelt es sich nur um ein Grundbuchgeschäft (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 90/11, NJW-RR 2012, 532 Rn. 17) -, bedarf es neben einem Löschungsantrag, den ein Rechtsanwalt unter den Voraussetzungen des § 11 Satz 4 FamFG ohne Vorlage einer Vollmacht stellen kann, wiederum der Bewilligung des Betroffenen in der Form des § 29 GBO.

  • BGH, 22.09.2016 - V ZB 177/15

    Vertretung einer GmbH in Grundbuchsachen: Nachweis rechtsgeschäftlich erteilter

    Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Vollmachtsurkunde genügte grundsätzlich nicht, weil zum Nachweis der Vertretungsmacht der Besitz der Vollmachtsurkunde erforderlich ist (§ 172 BGB; vgl. Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 90/11, FGPrax 2012, 4 Rn. 12).
  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 69/21

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines

    Die fehlende Vollstreckungsfähigkeit eines Titels wegen mangelnder Bestimmtheit ist vom Vollstreckungsorgan trotz seiner Bindung an eine wirksam erteilte Vollstreckungsklausel erneut zu überprüfen, weil ein inhaltlich unbestimmter Titel aus faktischen Gründen nicht vollstreckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 90/11, NJW-RR 2012, 532 [juris Rn. 15]; OLG Hamm, NJOZ 2010, 2692 [juris Rn. 12]; Lackmann in Musielak/Voit aaO § 704 Rn. 6a und § 724 Rn. 2).
  • KG, 14.11.2013 - 1 W 245/13

    Bewilligung der Löschung einer Zwangssicherungshypothek durch einen Rechtsanwalt

    Die Vertretungsbefugnis eines Rechtsanwalts, der im Namen des eingetragenen Gläubigers die Löschung einer Zwangssicherungshypothek bewilligt, kann im Grundbuchverfahren nicht dadurch nachgewiesen werden, dass der Rechtsanwalt in dem der Eintragung zu Grunde liegenden Titel als Prozessbevollmächtigter bezeichnet ist (Abgrenzung von BGH, 13. Oktober 2011, V ZB 90/11 NJW-RR 2012, 532).(Rn.10).

    Das gilt auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 2011 - V ZB 90/11 (NJW-RR 2012, 532 mit ablehnenden Anmerkungen von Demharter, FGPrax 2012, 6; Bestelmeyer, Rpfleger 2012, 63; Schneider, ZflR 2012, 60 und Heckschen, EWiR 2012, 111), auf den sich der Beteiligte zu 1) beruft.

    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 13. Oktober 2011, a.a.O. auch nicht ausgeführt, dass die dort seiner Ansicht nach weiterhin als Geschäftsführerin anzusehende Ge. Management GmbH bei Abgabe der Löschungsbewilligung ohne Nachweis gemäß § 32 GBO durch S. F. vertreten werden könne, da dieser als ihr Geschäftsführer im Rubrum des Titels ausgewiesen sei.

  • OLG Celle, 14.05.2013 - 4 W 23/13

    Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsbefugnis eines BGB-Gesellschafters

    In diesen Fällen wird hingegen auch von denjenigen, auf die sich der Bundesgerichtshof in der o. a. Entscheidung zur Begründung seiner Auffassung stützt, die Notwendigkeit eines gesonderten Nachweises der Vertretungsbefugnis für erforderlich gehalten (Ruhwinkel, DNotZ 2010, 304, 305; Lemke/Böttcher, Immobilienrecht, § 47 GBO Rn 53 a. E.; vgl. a. BGH NJW-RR 2012, 532, Rn 12 - aus juris; Bauer/von Oefele/Bayer/Lieder, GBO, 3. Aufl., AT IX Rn 26; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn 4265 a. E.).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 14 Wx 80/13

    Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts bei der Eintragung einer

    Die mit der Vollstreckungsklausel bescheinigten sachlichen Erfordernisse der Vollstreckung sind aber einer Überprüfung durch die Vollstreckungsorgane entzogen (BGH ZIP 2011, 2355 Tz 15; Zöller/Stöber, ZPO , 30. Aufl., § 724 Rn 14; Münchner Kommentar/Wolfsteiner, ZPO , 4. Aufl., § 724 Rn 4; Musielak/Lackmann, ZPO , 10. Aufl., § 727 Rn 1, § 724 Rn 2).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2013 - 14 Wx 80/13

    Grundbuchvollstreckung: Prüfung der vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen

    Die mit der Vollstreckungsklausel bescheinigten sachlichen Erfordernisse der Vollstreckung sind aber einer Überprüfung durch die Vollstreckungsorgane entzogen (BGH ZIP 2011, 2355 Tz 15; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 724 Rn 14; Münchner Kommentar/Wolfsteiner, ZPO, 4. Aufl., § 724 Rn 4; Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 727 Rn 1, § 724 Rn 2).
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