Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 03.02.2011

Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11   

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https://dejure.org/2012,18290
BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11 (https://dejure.org/2012,18290)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2012 - II ZR 55/11 (https://dejure.org/2012,18290)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11 (https://dejure.org/2012,18290)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 84 Abs 1 S 3 AktG
    Aktiengesellschaft: Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds nach einverständlicher Amtsniederlegung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für (höchstens) fünf Jahre nach einverständlicher Amtsniederlegung früher als ein Jahr vor Ablauf der ursprünglichen Bestelldauer

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit der vorzeitigen Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds

  • hensche.de

    Vorstand, Aktiengesellschaft, Aufsichtsrat

  • Betriebs-Berater

    Vorzeitige Wiederbestellung von AG-Vorstandsmitgliedern ist grundsätzlich zulässig

  • rewis.io

    Aktiengesellschaft: Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds nach einverständlicher Amtsniederlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 84 Abs. 1
    Zulässigkeit der Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für (höchstens) fünf Jahre nach einverständlicher Amtsniederlegung früher als ein Jahr vor Ablauf der ursprünglichen Bestelldauer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Zulässigkeit der vorzeitigen Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Wiederbestellung eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft rechtlich nicht zu beanstanden

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer AG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorzeitige Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Aktiengesellschaft - Vorstandsmitglieder können auch vorzeitig wiederbestellt werden

  • beck.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer AG grundsätzlich zulässig

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGB §§ 670, 675 Abs. 1; HGB § 128, 172
    Aktienrecht, Aufsichtsrat, Beschlussmängel, Bestellung, Feststellungsklage, Gesellschaftsrecht, Rechtsmissbrauch, Vorstand, wichtiger Grund

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer vorzeitigen Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorzeitige Wiederbestellung von AG-Vorstandsmitgliedern ist grundsätzlich zulässig

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für 5 Jahre auch nach einverständlicher Amtsniederlegung zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer AG ist zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft können wohl vorzeitig wiederbestellt werden

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Zur vorzeitigen Wiederbestellung von Vorständen einer AG

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Neues aus dem Aktienrecht: Vorzeitige Wiederbestellung eines AG-Vorstands zulässig

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorständen einer AG

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer erneuten, jedoch vorzeitigen Bestellung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich zul

Besprechungen u.ä. (6)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft grundsätzlich zulässig

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern ist zulässig

  • klgates.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Wiederbestellung von AG-Vorstandsmitgliedern zulässig

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern der Aktiengesellschaft

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit vorzeitiger Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 24 (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 617
  • ZIP 2012, 1750
  • MDR 2012, 1174
  • DNotZ 2013, 65
  • WM 2012, 1724
  • BB 2012, 2253
  • BB 2012, 2455
  • DB 2012, 2036
  • NZG 2012, 1027
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
    Der Bundesgerichtshof hat das wegen des Zwecks des § 75 Abs. 1 AktG aF, den Aufsichtsrat alle fünf Jahre dazu zu veranlassen, sich in einer verantwortlichen Beratung über die Weiterbeschäftigung des Vorstandsmitglieds schlüssig zu werden, verneint (BGH, Urteil vom 11. Juli 1953 - II ZR 126/52, BGHZ 10, 187, 194 f.).

    Als weiterer Zweck gerade des § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG kommt hinzu, dass der Aufsichtsrat spätestens alle fünf Jahre gezwungen sein soll, sich in einer verantwortlichen Beratung über die Weiterbeschäftigung des Vorstandsmitglieds schlüssig zu werden (BGH, Urteil vom 11. Juli 1953 - II ZR 126/52, BGHZ 10, 187, 194 f.).

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
    a) Das Berufungsgericht hat richtig gesehen, dass die Klärung der Fehlerhaftigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen nicht den einschränkenden Vorschriften der §§ 241 ff. AktG unterliegt, sondern ein verfahrensrechtlich unter Verletzung zwingenden Gesetzes- oder Satzungsrechts zustande gekommener oder ein inhaltlich gegen derartiges Recht verstoßender Beschluss des Aufsichtsrats nichtig ist und diese Nichtigkeit mit der gegen die Gesellschaft gerichteten Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 347 ff.; Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 247).

    Das gilt sowohl für Beschlüsse, an denen das Aufsichtsratsmitglied selbst mitgewirkt hat und bei denen es überstimmt worden ist (BGH, Urteil vom 25. Februar 1982 - II ZR 102/81, BGHZ 83, 144, 146; Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 248), als auch für Beschlüsse, die - wie hier - schon vor der Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds gefasst worden sind, aber noch während seiner Amtszeit Wirkung entfalten.

  • OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10

    Wirksamkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Aktienrechtliche Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
    Das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben (OLG Zweibrücken, ZIP 2011, 617).

    Andere Autoren halten einen solchen Bestellungsbeschluss für zulässig (Hefermehl in Geßler/Hefermehl, AktG, § 84 Rn. 28; Willemer, AG 1977, 131 ff.; Hölters/Weber, AG 2005, 629, 631 f.; Fastrich in Festschrift Buchner, 2009, S. 209, 217 f.; Fleischer, DB 2011, 861, 863 ff.; Seibt in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 84 Rn. 16; Bauer/Arnold, DB 2006, 260, 261; Happ, Aktienrecht, 3. Aufl., 8.03 Rn. 4; Oltmanns in Heidel, Aktienrecht, 3. Aufl., § 84 Rn. 7; Wiesner in MünchHdbAG, 3. Aufl., § 20 Rn. 32; Mutter in Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 2. Aufl., § 19 Rn. 76 f.; Frodermann/Schäfer in Henn/Frodermann/Jannott, Handbuch des Aktienrechts, 8. Aufl., Abschn. 7 Rn. 53; Bosse/Hinderer, NZG 2011, 605, 607; Selter, NZG 2011, 897, 898 f.; Wilsing/Meyer, GWR 2011, 182; Paul, EWiR 2011, 297).

  • AG Duisburg, 10.07.2008 - 62 IN 167/02

    Bestellung eines Verfahrenspflegers während des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
    Teils wird darin ein Verstoß gegen § 84 Abs. 1 AktG oder jedenfalls eine unzulässige Gesetzesumgehung gesehen (AG Duisburg, NZI 2008, 621, 622; Mertens in Kölner KommAktG, 2. Aufl., § 84 Rn. 18; Mertens/Cahn in KK-AktG, 3. Aufl., § 84 Rn. 23; Götz, AG 2002, 305, 306; Kort in GroßKommAktG, 4. Aufl., § 84 Rn. 114; MünchKommAktG/Spindler, 3. Aufl., § 84 Rn. 44; Thüsing in Fleischer, Handbuch Vorstandsrecht, § 4 Rn. 43; Peltzer in Semler/Peltzer, Arbeitshandbuch für Vorstandsmitglieder, § 2 Rn. 87 ff.; Liebscher in Beck'sches Handbuch der AG, 2. Aufl., § 6 Rn. 28).
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 102/81

    Zur Zulässigkeit von Regelungen für Ausschüsse des Aufsichtsrats einer AG

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
    Das gilt sowohl für Beschlüsse, an denen das Aufsichtsratsmitglied selbst mitgewirkt hat und bei denen es überstimmt worden ist (BGH, Urteil vom 25. Februar 1982 - II ZR 102/81, BGHZ 83, 144, 146; Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 248), als auch für Beschlüsse, die - wie hier - schon vor der Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds gefasst worden sind, aber noch während seiner Amtszeit Wirkung entfalten.
  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
    a) Das Berufungsgericht hat richtig gesehen, dass die Klärung der Fehlerhaftigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen nicht den einschränkenden Vorschriften der §§ 241 ff. AktG unterliegt, sondern ein verfahrensrechtlich unter Verletzung zwingenden Gesetzes- oder Satzungsrechts zustande gekommener oder ein inhaltlich gegen derartiges Recht verstoßender Beschluss des Aufsichtsrats nichtig ist und diese Nichtigkeit mit der gegen die Gesellschaft gerichteten Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92, BGHZ 122, 342, 347 ff.; Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 247).
  • BGH, 23.02.1995 - III ZR 65/94

    Bestimmung Streitwert bei mehreren beklagten Streitgenossen bei Anspruchsmehrheit

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
    Dieser Gesetzzweck wird durch die vorliegende Fallgestaltung weder vereitelt noch auch nur beeinträchtigt (zum vergleichbaren Gesetzeszweck des § 26 Abs. 2 WEG bei der Verlängerung der Bestellung eines Wohnungseigentumsverwalters vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 1995 - III ZR 65/94, NJW-RR 1995, 780 f.).
  • LG Frankenthal, 22.04.2010 - 2 HKO 89/09

    Bestehen eines Feststellungsinteresses an der Überprüfung beanstandeter

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Frankenthal, BB 2010, 1626).
  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 522/08

    Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11
    Eine - unzulässige - Gesetzesumgehung liegt dann vor, wenn der Zweck einer zwingenden Rechtsnorm dadurch vereitelt wird, dass andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten missbräuchlich verwendet werden (BAG, ZIP 2009, 2073, 2076).
  • BGH, 19.02.2013 - II ZR 56/12

    Fortsetzung der Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des

    Auch ein Aufsichtsratsmitglied kann ein Interesse an der Feststellung haben, dass ein Beschluss - auch schon vor seiner Amtszeit - nicht wirksam gefasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11, ZIP 2012, 1750 Rn. 12).
  • KG, 09.11.2017 - 23 U 67/15

    GmbH: Pflicht der Gesellschaft zur Verhinderung der Einreichung einer geänderten

    Das von der Rechtsprechung anerkannte rechtliche Interesse der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder an der Feststellung, dass die im Aufsichtsrat gefassten Beschlüsse wirksam oder unwirksam sind, beruht auf der Organstellung der Aufsichtsratsmitglieder und der sich daraus ergebenden gemeinsamen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihnen gefassten Beschlüsse (vgl. BGH, Zwischenurteil vom 29.01.2013 - II ZB 1/11 Rn. 13 f.; Urt. vom 17.07.2012 - II ZR 55/11 Rn. 12; Urt. vom 21.04.1997- II ZR 175/95 = BGHZ 135, 244, 248 ff.).

    Im übrigen findet eine Begrenzung des zur Geltendmachung bestimmter Beschlussmängel berechtigten Personenkreises mit Hilfe einer sachgerechten Bestimmung des erforderlichen Rechtsschutzinteresses statt (BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11 Rn. 10; Urteil vom 21.04.1997 - II ZR 175/95 = BGHZ 135, 244; BGH, Zwischenurteil vom 29.01.2013 - II ZB 1/11 Rn. 13 f.; Urt. vom 17.05.1993 - II ZR 89/92 Rn. 16 = BGHZ 122, 342).

  • OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 22 U 61/17

    Beschluss über Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bei Verletzung von

    Das Feststellungsinteresse des Klägers folgt jedoch nicht nur aus § 116 AktG, sondern aus dem Aufsichtsratsamt (vgl. hierzu BGH II ZB 1/11, Zwischenurteil vom 29.01.2013, Rdn. 13; II ZR 55/11, Urteil vom 17.07.2012, Rdn. 12, und II ZR 175/95, Urteil vom 21.04.1997, LS 1 und Rdn. 11, alle zitiert nach juris).
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Nichtigkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses mit einer gesonderten Feststellungsklage nach § 256 ZPO geltend gemacht werden (vgl. etwa BGH 29. Januar 2013 - II ZB 1/11 - Rn. 13; 17. Juli 2012 - II ZR 55/11 -) , sofern die klagende Partei hierfür ein berechtigtes Interesse hat.
  • BGH, 29.01.2013 - II ZB 1/11

    Aktiengesellschaft: Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds im Rechtsstreit um die

    Die Kläger waren am 6. Juli 2007 - wie der erkennende Senat mit seiner Entscheidung vom 17. Juli 2012 (II ZR 55/11, ZIP 2012, 1750) bestätigt hat - wirksam zu Mitgliedern des Vorstands der Beklagten bestellt worden.

    Ein verfahrensrechtlich unter Verletzung zwingenden Gesetzes- oder Satzungsrechts zustande gekommener oder ein inhaltlich gegen derartiges Recht verstoßender Beschluss des Aufsichtsrats ist nichtig und diese Nichtigkeit kann mit der gegen die Gesellschaft gerichteten Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11, ZIP 2012, 1750 Rn. 10; Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 247).

    Dieses Interesse beruht auf der Organstellung der Aufsichtsratsmitglieder und der sich daraus ergebenden gemeinsamen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihnen gefassten Beschlüsse (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11, ZIP 2012, 1750 Rn. 12; Urteil vom 21. April 1997 II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 248 ff.).

  • BGH, 14.05.2013 - II ZB 1/11

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit der bis zur Zurückweisung des Beitritts von einem

    Die Kläger sind am 6. Juli 2007 - wie der erkennende Senat mit seiner Entscheidung vom 17. Juli 2012 (II ZR 55/11, ZIP 2012, 1750) bestätigt hat - wirksam zu Mitgliedern des Vorstands der Beklagten bestellt worden.
  • OLG München, 12.01.2017 - 23 U 3582/16

    Feststellungsklage gegen Aufsichtsratsbeschluss über Vorstandsbestellung

    Diese Nichtigkeit ist mit der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (BGH NJW 1997, S. 1926; BGH NZG 2013, S. 297, 298; BGH, Urteil vom 17.07.2012, II ZR 55/11, juris Tz. 10).

    Das gilt sowohl für Beschlüsse, an denen es selbst mitgewirkt hat und überstimmt wurde als auch für Beschlüsse, die schon vor der Amtszeit gefasst worden sind, aber noch während der Amtszeit Wirkung entfalten (BGH, Urteil vom 17.07.2012, II ZR 55/11, juris Tz. 12; BGH NJW 1997, S. 1926; BGH NZG 2013, S. 297, 298).

  • OLG Köln, 02.03.2018 - 1 U 50/17

    Zeitliche Grenzen der Maßgeblichkeit des Stifterwillens für die Auslegung der

    aa) Die genannte Bestimmung will den Aufsichtsrat alle fünf Jahre dazu veranlassen, sich in einer verantwortlichen Beratung über die Weiterbeschäftigung des Vorstandsmitglieds schlüssig zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1953 - II ZR 126/52, BGHZ 10, 187, zitiert juris Rn. 21; vom 17. Juli 2012 - II ZR 55/11, WM 2012, 1724, zitiert juris Rn. 24; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 26 W 16/14

    Umfang des Informationsrechts eines Aktionärs hinsichtlich der Besetzung von

    Dieser hat - wie schon ausgeführt - die Personalhoheit, d.h. ihm obliegt die verantwortliche Beratung über die Auswahl und Bestellung der Vorstandsmitglieder und die Ernennung eines Vorstandsmitglieds zum Vorstandsvorsitzenden (§ 84 Abs. 1 S. 1 und 5, Abs. 2 AktG) (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2012, II ZR 55/11, ZIP 2012, 1750 ff., Rn. 27, juris; Urteil vom 11.07.1953, II ZR 126/52, BGHZ 10, 187, 194 f.).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - 6 W 52/13

    Zulässigkeit der Nebenintervention des von der Hauptversammlung einer

    Es fehlt an einer auf seiner Organstellung beruhenden Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse (zum Aufsichtsratsmitglied: BGH, Zwischenurteil v. 29. Januar 2013 - II ZB 1/11, AG 2013, 257 ff./juris Tz.13; Urt. v. 17. Juli 2012 - II ZR 55/11, AG 2012, 677 ff./juris Tz. 12 m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2013 - 6 U 79/12

    Abweisung der Regressklage gegen die Verfahrensbevollmächtigten des Vorstandes

  • LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 13 S 96/21

    Beschlusskompetenz für Zweitbeschluss

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2703
OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10 (https://dejure.org/2011,2703)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.02.2011 - 4 U 76/10 (https://dejure.org/2011,2703)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 4 U 76/10 (https://dejure.org/2011,2703)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 75

    AktG § 84; BGB § 134
    Nichtigkeit des Aufsichtsratsbeschlusses außerhalb der Jahresfrist des § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 84 Abs 1 S 3 AktG, § 134 BGB
    Wirksamkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen: Aktienrechtliche Zulässigkeit einer einvernehmlichen Aufhebung der Vorstandsbestellung bei gleichzeitiger Neubestellung

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 84; BGB § 134
    Wiederbestellung eines Vorstands frühestens ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Verlängerung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds außerhalb der zeitlichen Grenze des § 84 Abs. 1 S. 3 AktG

  • Betriebs-Berater

    Nichtigkeit einer vorzeitigen Neubestellung der Vorstandsmitglieder

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AktG § 84 Abs. 1 S. 3; BGB § 134
    Wirksamkeit der Verlängerung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds außerhalb der zeitlichen Grenze des § 84 Abs. 1 S. 3 AktG

  • Der Betrieb

    Nichtigkeit der vorzeitigen Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Allgemeine Feststellungsklage, Aufsichtsrat, Beschlussmängel, Bestellung zum Geschäftsführer, Vorstand

Besprechungen u.ä. (2)

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit der vorzeitigen Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Wiederbestellung des Vorstands ist nichtig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 617
  • BB 2011, 1039
  • DB 2011, 754
  • NZG 2011, 433
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Die Klage ist gegen die Gesellschaft und nicht gegen den Aufsichtsrat zu richten (BGH Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92 - m.w.N.; 25. Februar 1982 - II ZR 102/81 - m.w.N. bei juris).Das Feststellungsinteresse des Aufsichtsratsmitglieds folgt aus seiner Organstellung und der sich daraus ergebenden gemeinsamen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von den Aufsichtsräten gefassten Beschlüsse.

    Auch ist zu beachten, dass ein berechtigtes Interesse daran bestehen kann, dass die Fehlerhaftigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen nicht von einem zu großen Personenkreis (zeitlich unbeschränkt) geltend gemacht werden kann (BGH Urteil vom 17. Mai 1993 aaO; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371).

    Eine dahinlautende Klage muss mit der unter den gegebenen Verhältnissen zumutbaren Beschleunigung geltend gemacht werden (BGH Urteil vom 17. Mai 1993 aaO).

    Das gilt aber nicht ebenso für einen Aufsichtsratbeschluss, der in der Form seines Zustandekommens oder in seinem Inhalt gegen Gesetz oder Satzung verstößt und deshalb nichtig ist (OLG Düsseldorf, aaO; Habersack in MüKo. AktG 3. Aufl. § 108 Rdnrn. 78, 81, Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 10. Aufl. § 108 Rdnr. 13; vgl. auch BGH Urteil vom 17. Mai 1993 aaO).

  • AG Duisburg, 10.07.2008 - 62 IN 167/02

    Bestellung eines Verfahrenspflegers während des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Der Senat ist hierzu der Auffassung, dass es sich bei der in Rede stehenden rechtlichen Gestaltung um eine unzulässige Umgehung des eindeutigen Gesetzeszwecks handelt (ebenso: AG Duisburg NZI 2008, 621).

    AG Duisburg NZI 2008, 621, 622; Semler in MüKo.

  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 102/81

    Zur Zulässigkeit von Regelungen für Ausschüsse des Aufsichtsrats einer AG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Die Klage ist gegen die Gesellschaft und nicht gegen den Aufsichtsrat zu richten (BGH Urteil vom 17. Mai 1993 - II ZR 89/92 - m.w.N.; 25. Februar 1982 - II ZR 102/81 - m.w.N. bei juris).Das Feststellungsinteresse des Aufsichtsratsmitglieds folgt aus seiner Organstellung und der sich daraus ergebenden gemeinsamen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von den Aufsichtsräten gefassten Beschlüsse.

    Deshalb folgt das rechtliche Interesse eines Aufsichtsrates an der Feststellung der Nichtigkeit des Aufsichtsratsbeschlusses aus seiner Stellung als Mitglied des Aufsichtsrats (BGH Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95 - 25. Februar 1982 aaO).

  • OLG Zweibrücken, 23.06.2010 - 4 U 196/09

    Kostentragungslast eines Rechtsanwalts wegen einer Berufungseinlegung ohne

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    bestehen seit längerem erhebliche Spannungen, wie dem Senat u.a. aus dem Verfahren 4 U 196/09 bekannt ist.

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist durch Beschluss des Senats vom 23. Juni 2010 (Az. 4 U 196/09, veröffentlicht in MDR 2010, 1406) als unzulässig verworfen worden.

  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 522/08

    Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Mit Recht hat deshalb auch das Bundesarbeitsgericht eine gegen § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG verstoßende Verlängerungsklausel des Anstellungsvertrages eines Vorstandsmitglieds als wegen Umgehung einer zwingenden Rechtsnorm nach § 134 BGB nichtig erachtet (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. August 2009 - 5 AZR 522/08 - bei juris, insbesondere Rdnrn. 27 ff.).
  • LG Frankenthal, 22.04.2010 - 2 HKO 89/09

    Bestehen eines Feststellungsinteresses an der Überprüfung beanstandeter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Durch das angefochtene Urteil (veröffentlicht in BB 2010, 1626), auf welches zur Ergänzung der Sachdarstellung Bezug genommen wird, hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) die Klage nach Beweisaufnahme abgewiesen.
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Deshalb folgt das rechtliche Interesse eines Aufsichtsrates an der Feststellung der Nichtigkeit des Aufsichtsratsbeschlusses aus seiner Stellung als Mitglied des Aufsichtsrats (BGH Urteil vom 21. April 1997 - II ZR 175/95 - 25. Februar 1982 aaO).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 6 U 104/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Auch ist zu beachten, dass ein berechtigtes Interesse daran bestehen kann, dass die Fehlerhaftigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen nicht von einem zu großen Personenkreis (zeitlich unbeschränkt) geltend gemacht werden kann (BGH Urteil vom 17. Mai 1993 aaO; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1371).
  • OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04

    Gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    Es handelt sich dabei lediglich um eine unverbindliche Empfehlung einer unabhängigen Expertengruppe, die weder unmittelbare noch mittelbare Gesetzeskraft hat und noch nicht einmal einen Handelsbrauch darstellt (OLG Schleswig ZIP 2004, 1143;.
  • LG Frankenthal, 11.05.2010 - 1 HKO 50/09

    Wirksamkeit des Beschlusses eines Aufsichtsratssitzung hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.02.2011 - 4 U 76/10
    In dem Hauptsacheverfahren (Az. 1 HKO 50/09 Landgericht Frankenthal/Pfalz) hat das Landgericht durch Urteil vom 11. Mai 2010 festgestellt, dass der in der Aufsichtsratssitzung vom 26. Oktober 2009 ergangene Beschluss nicht wirksam ist.
  • BGH, 17.07.2012 - II ZR 55/11

    Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist

    Das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben (OLG Zweibrücken, ZIP 2011, 617).

    Andere Autoren halten einen solchen Bestellungsbeschluss für zulässig (Hefermehl in Geßler/Hefermehl, AktG, § 84 Rn. 28; Willemer, AG 1977, 131 ff.; Hölters/Weber, AG 2005, 629, 631 f.; Fastrich in Festschrift Buchner, 2009, S. 209, 217 f.; Fleischer, DB 2011, 861, 863 ff.; Seibt in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 84 Rn. 16; Bauer/Arnold, DB 2006, 260, 261; Happ, Aktienrecht, 3. Aufl., 8.03 Rn. 4; Oltmanns in Heidel, Aktienrecht, 3. Aufl., § 84 Rn. 7; Wiesner in MünchHdbAG, 3. Aufl., § 20 Rn. 32; Mutter in Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 2. Aufl., § 19 Rn. 76 f.; Frodermann/Schäfer in Henn/Frodermann/Jannott, Handbuch des Aktienrechts, 8. Aufl., Abschn. 7 Rn. 53; Bosse/Hinderer, NZG 2011, 605, 607; Selter, NZG 2011, 897, 898 f.; Wilsing/Meyer, GWR 2011, 182; Paul, EWiR 2011, 297).

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

    b) Aufsichtsratsbeschlüsse, die in verfahrensmäßiger oder inhaltlicher Beziehung gegen zwingendes Gesetzesrecht verstoßen, sind grundsätzlich unwirksam und nicht nur anfechtbar (BGH 29. Januar 2013 - II ZB 1/11 - Rn. 13; 17. Mai 1993 - II ZR 89/92 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 122, 342; OLG Zweibrücken 3. Februar 2011 - 4 U 76/10 - zu II 3 der Gründe; MüKoAktG/Habersack 4. Aufl. § 108 Rn. 80; Hopt/Roth in Großkomm AktG 4. Aufl. § 108 Rn. 153 f.; Hüffer/Koch AktG 12. Aufl. § 108 Rn. 26) .
  • OLG Köln, 02.03.2018 - 1 U 50/17

    Zeitliche Grenzen der Maßgeblichkeit des Stifterwillens für die Auslegung der

    Die Gesellschaft soll die Möglichkeit haben, alle fünf Jahre den Posten eines Vorstandes zu überprüfen und sich ohne Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen oder wirtschaftlicher Zwänge von einem Vorstandsmitglied zu trennen; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds sind regelmäßig hohe Abfindungen zur Abgeltung der Restlaufzeit zu bezahlen; dieses Risiko steigt mit zunehmender Bestelldauer (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 3. Februar 2011 - 4 U 76/10, ZIP 2011, 617, zitiert juris Rn. 26).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2013 - 12 W 5/12

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer

    Den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt (5 W 52/05 in Der Konzern 2011, 179 -juris-Rn. 41 ff., 47) und des Oberlandesgerichts München (AG 2007, 411 - juris-Rn. 3) lagen Sachverhalte zugrunde, nach denen für den jeweiligen Bewertungsstichtag das steuerrechtliche Halbeinkünfteverfahren noch nicht galt.
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