Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012

Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,608
BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09 (https://dejure.org/2010,608)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2010 - II ZB 7/09 (https://dejure.org/2010,608)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2010 - II ZB 7/09 (https://dejure.org/2010,608)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen vorgelegt

    § 13 Abs 1 WpHG, § 37b Abs 1 WpHG, Art 1 Abs 1 EGRL 6/2003, Art 1 Abs 1 EGRL 124/2003, Art 1 Abs 2 EGRL 124/2003
    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Insider-Informationen über einen künftigen Umstand oder ein künftiges Ereignis

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden eines Vorstandsvorsitzenden; Kursrelevanz der Insider-Information über das Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden; Meldung des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden innerhalb ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Insiderinformation: Rechtszeitigkeit der Adhoc-Mitteilung - Vorlage an den EuGH

  • Betriebs-Berater

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Daimler AG wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung von Insiderinformationen

  • rewis.io

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Insider-Informationen über einen künftigen Umstand oder ein künftiges Ereignis

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Insider-Informationen über einen künftigen Umstand oder ein künftiges Ereignis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über das vorzeitige Ausscheiden eines Vorstandsvorsitzenden; Kursrelevanz der Insider-Information über das Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden; Meldung des vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden innerhalb ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aktienrecht - EuGH-Vorlage: Verspätete Veröffentlichung von Insiderinformationen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Ad-hoc-Publizitätspflicht, wenn veröffentlichungspflichtiges Ereignis in zeitlich gestrecktem Vorgang über mehrere Zwischenschritte herbeigeführt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verspätete Veröffentlichung von Insiderinformation

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 13 Abs. 1, § 37b Abs. 1; RL 2003/6/EG Art. 1 Abs. 1; RL 2003/124/EG Art. 1 Abs. 1, 2
    EuGH-Vorlage zur Veröffentlichungspflicht von Zwischenschritten eines kursrelevanten Vorgangs (hier: Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden) als Insider-Information ("Daimler AGâ€)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorlage an den EuGH im Verfahren gegen Daimler AG wegen verspäteter Veröffentlichung von Insiderinformation

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Vorlage an EuGH im Verfahren gegen Daimler AG

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorlage an EuGH im Verfahren gegen Daimler AG

Besprechungen u.ä. (4)

  • fernuni-hagen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Insiderinformation: Von künftigen Umständen im II. Senat des BGH

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Wann müssen Insider-Informationen veröffentlicht werden, wenn die zu veröffentlichende Tatsache von mehreren Zwischenschritten abhängt und bis dahin mehrere Wochen verstreichen?

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Insiderstrafrecht und Bestimmtheitsgebot - Eine Polemik

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 20 (Entscheidungsbesprechung)

    Veröffentlichung von Insider- Informationen: Wann ist sie zeitgerecht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 309
  • ZIP 2009, 962
  • ZIP 2011, 72
  • MDR 2011, 114
  • EuZW 2011, 154
  • WM 2011, 14
  • BB 2011, 523
  • DB 2011, 45
  • NZG 2011, 109
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.12.2009 - C-45/08

    Der Gerichtshof legt die Richtlinie über Insider-Geschäfte aus

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09
    b) An dieser an einer Wahrscheinlichkeitsbeurteilung orientierten Auslegung, die mindestens eine überwiegende Wahrscheinlichkeit verlangt und zudem im Ergebnis bei Entscheidungen von mit mehreren Personen besetzten Gremien wie dem Aufsichtsrat hohe Anforderungen an die Eintrittswahrscheinlichkeit stellt, sind dem Senat aufgrund des Urteils des Gerichtshofes vom 23. Dezember 2009 in der Rechtssache C-45/08 (Spector Photo Group NV und Chris Van Raemdonck gegen Commissie voor het Bank-, Financie- en Assurantiewezen, NZG 2010, 107) Zweifel gekommen.
  • BGH, 25.02.2008 - II ZB 9/07

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Daimler AG wegen unterlassener

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09
    Der Bundesgerichtshof hat diesen Musterentscheid mit Beschluss vom 25. Februar 2008 (II ZB 9/07, ZIP 2008, 639) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen.
  • OLG Frankfurt, 12.02.2009 - 2 Ss OWi 514/08

    Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz: Beginn der Veröffentlichungspflicht

    Auszug aus BGH, 22.11.2010 - II ZB 7/09
    Dagegen ist das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 2009, 1520, 1521) im Bußgeldverfahren davon ausgegangen, dass die Verknüpfung mehrerer eigenständiger Umstände zu einer einheitlichen Gesamtentscheidung dem Wortlaut der Vorschrift des § 13 Abs. 1 Satz 1 WpHG und den Vorgaben der Richtlinien 2003/6/EG sowie 2003/124/EG widerspreche.
  • BGH, 23.04.2013 - II ZB 7/09

    Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union im

    Der Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 22. November 2010 (ZIP 2011, 72) zwei Fragen zur Auslegung von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/6/EG, Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/124/EG vorgelegt.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    Entwicklungen aufgrund der Richtlinien 2003/6/EG vom 28. Januar 2003 und 2003/124/EG vom 22. Dezember 2003 (dazu BGH, Beschluss vom 22. November 2010, II ZB 7/09 "Daimler AG/Schrempp), sind dabei nicht zu berücksichtigen, da diese Richtlinien erst nach dem hier relevanten Zeitpunkt in Kraft getreten sind (12. April 2003 bzw. 24. Dezember 2003) und keine Rückwirkung vorsehen.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 7/10

    Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer

    Da nur präzise Umstände von dem Tatbestand erfasst werden, genügen nur konkrete Umstände, die bereits vorliegen oder solche, bei denen man mit hoher oder zumindest hinreichender Wahrscheinlichkeit, mithin also bei Bestehen einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50 % oder mehr, davon ausgehen kann, dass sie in Zukunft vorliegen werden (BGH WM 2008, 641, 644 = juris Rn 20, 25), oder deren künftiger Eintritt in dem Sonderfall einer besonders hohen Eignung zur Kursbeeinflussung zwar nicht unwahrscheinlich, aber doch zumindest offen ist (BGH WM 2011, 14 ff. = juris Rn 18 ff.).

    Ein solcher ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin angeführten Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2010 - II ZB 7/09 - (WM 2011, 14 ff.) betreffend den Zeitpunkt, an dem eine Ad-hoc-Mitteilung über das bevorstehende Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitgliedes geboten ist.

  • LG Stuttgart, 17.05.2011 - 31 O 30/10

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses einer

    Die Antwort hängt entscheidend von der Auslegung von EU-Recht (Marktmissbrauchslinie mit Durchführungsrichtlinien) ab und konnte deshalb auch höchstrichterlich noch nicht geklärt werden (vgl. Vorlagebeschluss BGH NJW 2011, 309).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4487
Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11 (https://dejure.org/2012,4487)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.03.2012 - C-19/11 (https://dejure.org/2012,4487)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. März 2012 - C-19/11 (https://dejure.org/2012,4487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Geltl

    Freier Dienstleistungsverkehr - Finanzdienstleistungen - Insider-Geschäfte und Insider-Informationen - Amtsniederlegung des Vorsitzenden - Vorstandsvorsitzender einer Aktiengesellschaft - Eventuelle Berücksichtigung verschiedener dem Eintritt des Ereignisses ...

  • EU-Kommission

    Geltl

    Freier Dienstleistungsverkehr - Finanzdienstleistungen - Insider-Geschäfte und Insider-Informationen - Amtsniederlegung des Vorsitzenden - Vorstandsvorsitzender einer Aktiengesellschaft - Eventuelle Berücksichtigung verschiedener dem Eintritt des Ereignisses ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ad-hoc-Mitteilung auch über Zwischenschritte eines kursrelevanten Vorgangs als Insider-Information, hier: Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden von Daimler ("Geltl")

  • Betriebs-Berater

    Generalanwalt plädiert für frühzeitige Insider-Information

  • Der Betrieb

    Zur Ad-hoc-Publizitätspflicht bezüglich einzelner Tatsacheninformationen bei zeitlich gestrecktem Vorgang

Kurzfassungen/Presse (3)

  • spiegel.de (Pressemeldung, 21.03.2012)

    Insider-Informationen: Aktionäre gestärkt

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Generalanwalt plädiert für frühzeitige Insider-Information

  • audit-committee-institute.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Frühzeitige Veröffentlichung von Insider-Informationen

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Generalanwalt plädiert für frühere Ad-hoc-Mitteilung: Insiderinformationen sollen schneller veröffentlicht werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 72
  • ZIP 2012, 615
  • DB 2012, 905
  • NZG 2012, 464
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.05.2007 - C-391/04

    Georgakis - Richtlinie 89/592/EWG - Insidergeschäfte - Begriffe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11
    37, 47, 61 und 62), in dem die bereits in den Urteilen vom 10. Mai 2007, Georgakis (C-391/04, Slg. 2007, I-3741, Randnr. 38), und vom 22. November 2005, Grøngaard-Bang (C-384/02, Slg. 2005, I-9939, Randnrn.
  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11
    11 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. März 2010, Helmut Müller (C-451/08, Slg. 2010, I-2673, Randnr. 38), und vom 3. März 2011, Kommission/Niederlande (C-41/09, Slg. 2011, I-831, Randnr. 44).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-45/08

    Der Gerichtshof legt die Richtlinie über Insider-Geschäfte aus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11
    6 - Urteil vom 23. Dezember 2009 (C-45/08, Slg. 2009, I-12073, Randnrn.
  • EuGH, 22.11.2005 - C-384/02

    Grøngaard und Bang - Richtlinie 89/592/EWG - Insider-Geschäfte - Weitergabe von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11
    37, 47, 61 und 62), in dem die bereits in den Urteilen vom 10. Mai 2007, Georgakis (C-391/04, Slg. 2007, I-3741, Randnr. 38), und vom 22. November 2005, Grøngaard-Bang (C-384/02, Slg. 2005, I-9939, Randnrn.
  • EuGH, 03.03.2011 - C-41/09

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2012 - C-19/11
    11 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. März 2010, Helmut Müller (C-451/08, Slg. 2010, I-2673, Randnr. 38), und vom 3. März 2011, Kommission/Niederlande (C-41/09, Slg. 2011, I-831, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-628/13

    Lafonta

    Hierzu ist festzustellen, dass die Leitlinien rechtlich nicht verbindlich sind, nicht angeführt werden können, um von den Bestimmungen der Richtlinien 2003/6 und 2003/124 abzuweichen, und überdies vor den Urteilen Spector Photo Group und Van Raemdonck (C-45/08, EU:C:2009:806) und Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397) veröffentlicht wurden.

    5 - Vgl. Urteil Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    9 - Vgl. in diesem Sinne auch das Urteil Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 34).

    12 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Spector Photo Group und Van Raemdonck (C-45/08, EU:C:2009:806, Rn. 52) und Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 25).

    14 - Vgl. Urteil Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 52).

    15 - Die erste Voraussetzung ist vom Gerichtshof im Urteil Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397) ausgelegt worden und ist nicht Gegenstand des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens.

    16 - Der Gerichtshof hat in Rn. 48 des Urteils Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397) den Begriff "Konkretheit" verwendet.

    22 - Vgl. entsprechend Urteil Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 46).

    23 - In Nr. 73 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Geltl (C-19/11, EU:C:2012:153) führt Generalanwalt Mengozzi aus, dass "[d]ie Richtlinie 2003/124 [...] lediglich die Mindestvoraussetzungen auf[stellt], bei deren Fehlen eine Information nicht als präzise angesehen werden kann, und ... weder für die Auslegung des Ausdrucks "hinreichende Wahrscheinlichkeit" eine hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts des betreffenden Umstands [verlangt,] noch, dass die Information so präzise ist, dass sie sichere oder fast sichere Schlussfolgerungen über mögliche Auswirkungen auf die Kurse der fraglichen Finanzinstrumente oder der damit verbundenen derivativen Finanzinstrumente zulässt".

    25 - Vgl. entsprechend Urteil Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397, Rn. 47).

    In diesem Erwägungsgrund heißt es weiter: "Eine solche Prüfung sollte auch die möglichen Auswirkungen der Information in Betracht ziehen, insbesondere unter Berücksichtigung der Gesamttätigkeit des Emittenten, der Verlässlichkeit der Informationsquelle und sonstiger Marktvariablen, die das entsprechende Finanzinstrument oder unter den gegebenen Umständen damit verbundene derivative Finanzinstrument beeinflussen dürften." Vgl. in diesem Sinne auch Rn. 55 des Urteils Geltl (C-19/11, EU:C:2012:397).

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