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   BGH, 13.01.2011 - IX ZB 29/10   

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https://dejure.org/2011,8364
BGH, 13.01.2011 - IX ZB 29/10 (https://dejure.org/2011,8364)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - IX ZB 29/10 (https://dejure.org/2011,8364)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - IX ZB 29/10 (https://dejure.org/2011,8364)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 InsO, § 235 Abs 3 InsO, § 251 InsO, § 253 InsO
    Insolvenzverfahren: Gläubigerbeschwerde gegen einen Bestätigungsbeschluss nach Widerspruch gegen den Insolvenzplan

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 InsO, § 235 Abs 3 InsO, § 251 InsO, § 253 InsO
    Insolvenzverfahren: Gläubigerbeschwerde gegen einen Bestätigungsbeschluss nach Widerspruch gegen den Insolvenzplan

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Gläubigers im Insolvenzverfahren zur Rüge der Vorschriften über die Bestätigung eines Insolvenzplanes aufgrund einer Beschwer durch die Entscheidung des Insolvenzgerichts

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Gläubigerbeschwerde gegen einen Bestätigungsbeschluss nach Widerspruch gegen den Insolvenzplan

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Gläubigerbeschwerde gegen einen Bestätigungsbeschluss nach Widerspruch gegen den Insolvenzplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung eines Gläubigers im Insolvenzverfahren zur Rüge der Vorschriften über die Bestätigung eines Insolvenzplanes aufgrund einer Beschwer durch die Entscheidung des Insolvenzgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss aus Gläubigerversammlung zu Insolvenzplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 781
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.2005 - IX ZB 266/04

    Bildung von Gruppen von Gläubigern in der Insolvenz; Fortführung des

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - IX ZB 29/10
    Wie der Senat jedoch bereits im Jahre 2005 entschieden (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - IX ZB 266/04, BGHZ 163, 344, 347) und im Jahre 2010 nochmals bestätigt hat (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, NZI 2010, 734 Rn. 26), reicht es aus, dass sich der beschwerdeführende Gläubiger auf die Beeinträchtigung seiner Rechte durch den Insolvenzplan beruft (materielle Beschwer).

    Ein Bestätigungsbeschluss beschwert jeden Gläubiger, der dem Plan gemäß § 251 InsO widersprochen hat (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005, aaO).

  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10

    Insolvenzverfahren: Beginn der Klagefrist bei im Insolvenzplan vorgesehener

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - IX ZB 29/10
    Wie der Senat jedoch bereits im Jahre 2005 entschieden (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - IX ZB 266/04, BGHZ 163, 344, 347) und im Jahre 2010 nochmals bestätigt hat (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, NZI 2010, 734 Rn. 26), reicht es aus, dass sich der beschwerdeführende Gläubiger auf die Beeinträchtigung seiner Rechte durch den Insolvenzplan beruft (materielle Beschwer).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - IX ZB 29/10
    Der angefochtene Beschluss ist nicht bereits wegen fehlender tatsächlicher Angaben aufzuheben (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09, z.V.b., Rn. 6 mwN).
  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 235/06

    Nachprüfung der Abstimmungsberechtigung eines Gläubigers durch das

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - IX ZB 29/10
    In einem anschließenden Verfahren über die Bestätigung des Insolvenzplans werden die Feststellungen zum Stimmrecht nicht mehr überprüft (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 235/06, NZI 2009, 106 Rn. 8 ff unter Hinweis auf BT-Drucks. 12/2443, S. 135).
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im

    Auf der Grundlage der bis zum 29. Februar 2012 maßgeblichen Fassung des § 253 InsO ging der Senat im Blick auf die Zulässigkeit der Beschwerde eines Gläubigers gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans davon aus, dass die allein zu fordernde materielle Beschwer gegeben ist, wenn sich der Gläubiger darauf beruft, durch den Plan in seinen Rechten beeinträchtigt zu werden (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - IX ZB 266/04, BGHZ 163, 344, 347; vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, WM 2010, 1509 Rn. 26; vom 13. Januar 2011 - IX ZB 29/10, ZIP 2011, 781 Rn. 5; vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 37/08, WM 2012, 180 Rn. 7).

    Eine formelle Beschwer, die voraussetzt, dass der Beschwerdeführer dem Plan vor seiner Bestätigung widersprochen hat, erachtete der Senat als entbehrlich (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005, aaO; vom 13. Januar 2011, aaO).

    Dies gilt für die Notwendigkeit eines Widerspruchs gegen den Plan (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - IX ZB 266/04, BGHZ 163, 344, 347; vom 13. Januar 2011 - IX ZB 29/10, ZIP 2011, 781 Rn. 5) ebenso wie für die glaubhaft zu machende Darlegung, durch den Plan schlechter gestellt zu werden als bei Durchführung des Regelinsolvenzverfahrens (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, WM 2010, 1509 Rn. 26).

  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 37/08

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans wegen

    Er war durch den bestätigenden Beschluss des Insolvenzgerichts beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - IX ZB 266/04, BGHZ 163, 344, 347; vom 13. Januar 2011 - IX ZB 29/10, ZIP 2011, 781 Rn. 5).
  • LG Bonn, 10.07.2014 - 6 T 178/14

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Bestätigung eines

    Soweit die Beschwerdeführer unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 163, 344; BGH ZinsO 2010, 1448; BGH ZinsO 2011, 280) meinen, dass es ausreiche, dass der beschwerdeführerende Gläubiger sich darauf beruft, durch den Plan in seinen Rechten verletzt zu sein, ist dem nicht zu folgen.
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