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   AG Wuppertal, 16.04.2012 - 145 IN 1070/11   

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https://dejure.org/2012,12928
AG Wuppertal, 16.04.2012 - 145 IN 1070/11 (https://dejure.org/2012,12928)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 16.04.2012 - 145 IN 1070/11 (https://dejure.org/2012,12928)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 16. April 2012 - 145 IN 1070/11 (https://dejure.org/2012,12928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge; Erfordernis einer Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit durch den Gläubiger nach § 14 InsO

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Fortführung des Insolvenzverfahrens trotz Erfüllung der Forderung des antragstellenden Gläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1090
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Göttingen, 26.08.2011 - 74 IN 86/11

    Nach Erfüllung einer Forderung muss Gläubiger eine fortbestehende

    Auszug aus AG Wuppertal, 16.04.2012 - 145 IN 1070/11
    Dies wird von einem Teil der Literatur und Rechtsprechung verneint (Frind, ZinsO 2011, 412 ff., 416; AG Göttingen, Beschluss vom 26.08.2011 - 74 IN 86/11, ZIP 2011, 2312 f.).
  • AG Köln, 09.05.2011 - 71 IN 57/11

    Erledigungserklärung; sekundäre Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus AG Wuppertal, 16.04.2012 - 145 IN 1070/11
    Ein gewichtiger und überwiegender Teil der Literatur und Rechtsprechung vertritt hingegen die Auffassung, dass auch im Falle der Zahlung der Forderung und Glaubhaftmachung eines relevanten Vorantrags das Gericht seine Ermittlungen davon abhängig zu machen hat, dass auch die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 14 Abs. 1 S. 1 InsO - regelmäßig die Zahlungsunfähigkeit - gegeben sind, ohne dass eine neue eigene Forderung glaubhaft zu machen wäre (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 10.01.2012 - 85 T 836/11, NZI 2012, 248; Beth, NZI 2012, 1 ff., AG Köln, Beschluss vom 09.05.2011 - 71 IN 57/11, NZI 2011, 593, allerdings dem Schuldner eine sekundäre Darlegungslast auferlegend).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus AG Wuppertal, 16.04.2012 - 145 IN 1070/11
    Zugleich ist das Insolvenzgericht in jeder Phase des Eröffnungsverfahrens gehalten, sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen des Eröffnungsantrages nach § 14 InsO zu prüfen und ein erhebliches Vorbringen des Schuldners zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 13.06.2006 - IX ZB 214/05, BeckRS 2006, 08760).
  • LG Berlin, 10.01.2012 - 85 T 386/11

    Aufrechterhaltung des Insolvenzantrags nach Erfüllung der Forderung:

    Auszug aus AG Wuppertal, 16.04.2012 - 145 IN 1070/11
    Ein gewichtiger und überwiegender Teil der Literatur und Rechtsprechung vertritt hingegen die Auffassung, dass auch im Falle der Zahlung der Forderung und Glaubhaftmachung eines relevanten Vorantrags das Gericht seine Ermittlungen davon abhängig zu machen hat, dass auch die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 14 Abs. 1 S. 1 InsO - regelmäßig die Zahlungsunfähigkeit - gegeben sind, ohne dass eine neue eigene Forderung glaubhaft zu machen wäre (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 10.01.2012 - 85 T 836/11, NZI 2012, 248; Beth, NZI 2012, 1 ff., AG Köln, Beschluss vom 09.05.2011 - 71 IN 57/11, NZI 2011, 593, allerdings dem Schuldner eine sekundäre Darlegungslast auferlegend).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZB 256/11

    Insolvenzeröffnung: Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes als Voraussetzung der

    a) Zutreffend ist die Annahme des Beschwerdegerichts, der Gläubiger müsse das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes auch im Falle einer Fortführung des Verfahrens nach der am 1. Januar 2011 gemäß Art. 24 Abs. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (BGBl. I 2010 S. 1885) in Kraft getretenen Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO glaubhaft machen (vgl. auch AG Wuppertal, ZIP 2012, 1090, 1091; AG Wuppertal, ZIP 2012, 1363, 1364; AG Ludwigshafen, BeckRS 2012, 08155; Pape/Uhländer/Zimmer, InsO, § 14 Rn. 17; Beth, NZI 2012, 1; Harder, NJW-Spezial 2012, 277 f; Wimmer, jurisPR-InsR 23/2010 Anm. 1; aA AG Göttingen, ZInsO 2011, 2090, 2091; HmbKomm-InsO/Wehr, 4. Aufl., § 14 Rn. 72; FK-InsO/Schmerbach, 7. Aufl., § 14 Rn. 88j ff; Pape in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2011, § 14 Rn. 136 f; ders., ZInsO 2011, 2154, 2163; Frind, ZInsO 2011, 412, 416; ders. EWiR 2012, 285, 286; Hackländer/Schur, ZInsO 2012, 901 ff).
  • LG Düsseldorf, 25.09.2012 - 25 T 490/12

    Fortführung des Insolvenzverfahrens trotz Erfüllung der Forderung des

    Hieraus folgt, dass der Antragsteller ggf. auch das Fortbestehen eines Eröffnungsgrundes glaubhaft machen muss (so auch LG Berlin, Az: 85 T 386/11; AG Köln, Az: 71 IN 57/11; AG Wuppertal, Az: 145 IN 1070/11).

    Nach zutreffender Rechtsansicht, der sich auch die Kammer anschließt, hat das Gericht auch im Falle der Zahlung der Forderung und Glaubhaftmachung eines relevanten Vorantrages seine Ermittlungen davon abhängig zu machen, dass weiterhin die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Insolvenzantrags vorliegen (so auch: LG Berlin, NZI 2012, Seite 248; AG Wuppertal, ZIP 2012, Seite 1090; AG Wuppertal, ZIP 2012, Seite 1363; AG Köln, ZIP 2011, Seite 1379).

  • AG Ludwigshafen, 04.08.2014 - 3d IN 182/14

    Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast für das Fortbestehen

    Für die Annahme einer sekundären Darlegungslast des Schuldners oder einer Amtsermittlungspflicht des Gerichts besteht kein Raum (vgl. BGH, NJW 2013, 2119 - Besprechung: Beth, ZInsO 2013, 1680; LG Berlin, ZInsO 2014, 1349, 1350; AG Ludwigshafen, Verbraucherinsolvenz aktuell 2012, 48 - verfügbar über Juris; AG Wuppertal, ZIP 2012, 1090; Beth, NZI 2012, 1 m.w.N.).
  • AG Wuppertal, 03.05.2012 - 145 IN 84/12

    Zulässigkeit eines Insolvenzeröffnungsantrags im Falle der Zahlung der Forderung

    Das Gericht schließt sich insofern der zweiten Meinung an (vgl. auch schon AG Wuppertal, 145 IN 163/11, Beschluss vom 05.04.2012 und 145 IN 1070/11, Beschluss vom 16.04.2012, sowie Beschluss vom 03.05.2012, 145 IN 769/11).
  • AG Düsseldorf, 13.08.2012 - 502 IN 51/12

    Zulässigkeit eines Insolvenzeröffnungsantrags bei fehlender Glaubhaftmachung der

    Hieraus folgt, dass der Antragsteller ggf. auch das Fortbestehen eines Eröffnungsgrundes glaubhaft machen muss (so auch LG Berlin, Az. 85 T 386/11; AG Köln, Az. 71 IN 57/11; AG Wuppertal, Az. 145 IN 1070/11).
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