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   BGH, 26.04.2012 - IX ZB 273/11   

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https://dejure.org/2012,11338
BGH, 26.04.2012 - IX ZB 273/11 (https://dejure.org/2012,11338)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2012 - IX ZB 273/11 (https://dejure.org/2012,11338)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2012 - IX ZB 273/11 (https://dejure.org/2012,11338)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 148 Abs 2 InsO, § 117 Abs 1 S 3 ZPO
    Insolvenzverfahren: Zuständiges Gericht für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Herausgabevollstreckung des Insolvenzverwalters aus dem Eröffnungsbeschluss

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Insolvenzgerichts als zuständiges Vollstreckungsgericht für die Herausgabevollstreckung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts für Herausgabevollstreckung des Insolvenzverwalters aus dem Eröffnungsbeschluss gegen den Insolvenzschuldner

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Zuständiges Gericht für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Herausgabevollstreckung des Insolvenzverwalters aus dem Eröffnungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 148 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 1 Satz 3
    Bestimmung des Insolvenzgerichts als zuständiges Vollstreckungsgericht für die Herausgabevollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuständiges Gericht für Herausgabevollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Herausgabevollstreckung durch den Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1096
  • MDR 2012, 807
  • NZI 2012, 666
  • WM 2012, 1136
  • Rpfleger 2012, 573
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.06.2012 - IX ZB 31/10

    Insolvenzrecht: Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über die

    Ob das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht gemäß § 36 Abs. 4 InsO oder das Prozessgericht in einem Rechtsstreit entscheidet, hängt davon ab, ob die Auseinandersetzung zwischen Insolvenzverwalter und Schuldner um die Massezugehörigkeit als solcher geführt wird - dann gehört der Rechtsstreit vor das Prozessgericht - oder ob über die Zulässigkeit der Vollstreckung gestritten wird - dann entscheidet das Insolvenzgericht im Rahmen des § 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 InsO als Vollstreckungsgericht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1984 - IX ZR 110/83, BGHZ 92, 339, 340; vom 10. Januar 2008 - IX ZR 94/06, NZI 2008, 244 Rn. 7; Beschluss vom 11. Mai 2010 - IX ZB 268/09, NZI 2010, 584 Rn. 2; vgl. Ahrens in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, § 35 Rn. 169; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl., § 35 Rn. 126; § 36 Rn. 54; Berkowsky, NZI 2010, 855; Vosberg/Klawa, EWiR 2011, 57; vgl. für Vollstreckungshandlungen in Deutschland BGH, Beschluss vom 26. April 2012 - IX ZB 273/11, Rn. 5, ZIP 2012, 1096).
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