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   OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11   

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https://dejure.org/2011,29559
OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11 (https://dejure.org/2011,29559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2011 - WpÜG 1/11 (https://dejure.org/2011,29559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - WpÜG 1/11 (https://dejure.org/2011,29559)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 2 WpÜG, § 15 Abs 1 WpÜG, § 35 WpÜG, § 38 WpÜG, § 48 WpÜG
    Kein Drittschutz zur Erzwingung von Einschreiten der BaFin für Aktionäre der Zielgesellschaft nach § 4 II WpÜG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittschützende Wirkung der Vorschriften des WpÜG zu Gunsten der Aktionäre der Zielgesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Drittschutz der Aktionäre der Zielgesellschaft im verwaltungsrechtlichen Verfahren nach dem WpÜG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drittschützende Wirkung der Vorschriften des WpÜG zu Gunsten der Aktionäre der Zielgesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch der Aktionäre einer Zielgesellschaft auf Einschreiten der BaFin gegen Bieter aufgrund des Wertpapierübernahmegesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    AktG § 304
    Aktienrecht, Aktionär, Gesellschaftsrecht

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpÜG § 4 Abs. 2, § 15 Abs. 1, §§ 35, 38, 48, 51; GG Art. 14; RL 2004/25/EG Art. 4, 5, 8
    Kein Drittschutz durch WpÜG zu Gunsten der Aktionäre der Zielgesellschaft einer Übernahme

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch der Aktionäre auf Einschreiten der BaFin?

  • fernuni-hagen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Postbankübernahme oder: Reformbedarf nach 10 Jahren WpÜG?

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 270
  • DB 2012, 275
  • NZG 2012, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 02.04.2004 - 1 BvR 1620/03

    Zur Beschwerdebefugnis am Angebotsverfahren nicht beteiligter Dritter bzgl der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat eine Grundrechtsverletzung durch den Ausschluß des Drittschutzes auf die gegen den Senatsbeschluss vom 4. Juli 2003 (WpÜG 3/04 - a.a.O) eingelegte Verfassungsbeschwerde, die mit Beschluss vom 2. April 2004 (NJW 2004, 3031) nicht zur Entscheidung angenommen wurde, nicht festgestellt.

    Aber selbst wenn ein Rechtsschutz für Aktionäre im Übernahmeverfahren als verfassungsrechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen für den Fall in Erwägung gezogen werden könnte, dass die in einer Angebotsunterlage enthaltenen Angaben offensichtlich gegen Vorschriften des WpÜG oder der WpÜG-Angebotsverordnung verstoßen ( insoweit offen gelassen von BVerfG NJW 2004, 3031; vgl. auch Nietsch, BB 2003, 2585; KK-WpÜG/Giesberts a.a.O. § 4 Rn. 82), vermag dies für den Beschwerdeführer im vorliegenden Fall ebenfalls eine Beschwerdebefugnis nicht zu begründen.

  • LG Köln, 29.07.2011 - 82 O 28/11

    Recht der Aktionäre gegen den Bieter auf Zahlung einer angemessenen Gegenleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
    Des Weiteren kommt die Berücksichtigung eines unterlassenen Pflichtangebots bei der Überprüfung der angemessenen Gegenleistung für ein nachfolgendes freiwilliges Übernahmeangebot im Rahmen einer Zivilklage der Aktionäre gegen den Bieter in Betracht (vgl. hierzu LG Köln, Urteil vom 29. Juli 2011 - 82 O 28/11 - dok. bei juris - zur Klage eines Aktionärs betreffend das hiesige Übernahmeverfahren).

    Des weiteren wurde gerade betreffend den hier von dem Beschwerdeführer unterbreiteten Sachverhalt zwischenzeitlich durch das Landgericht Köln mit Urteil vom 29. Juli 2011 (82 O 28/11-dok. bei juris) die Klage eines anderen Aktionärs der Zielgesellschaft auf Gewährung einer über das freiwillige Angebot hinausgehenden Gegenleistung mangels einer Kontrollerlangung im Sinne von §§ 29 Abs. 2, 30 WpÜG mit diesbezüglicher ausführlicher Begründung abgelehnt.

  • OLG Frankfurt, 04.07.2003 - WpÜG 4/03

    Freiwillige Übernahme: Kein Rechtsschutz für Aktionäre gegen Genehmigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
    Bezogen auf den hier vorliegenden atypischen Fall eines multipolaren Konfliktes ist deshalb eine Beschwerdebefugnis nur dann gegeben, wenn die von dem Dritten angefochtene oder begehrte behördliche Entscheidung, die sich an einen anderen Verfahrensbeteiligten richtet oder richten soll, den Beschwerdeführer in eigenen Rechten beeinträchtigen kann (so bereits Senatsbeschluss vom 04. Juli 2003 - WpÜG 4/03 = ZIP 2003, 1392 = DB 2003, 1782 = AG 2003, 513 = NZG 2003, 1120; Geibel/Süßmann/Louven, WpÜG, 2. Aufl., § 48 Rn. 26; Steinmeyer/Häger/Santelmann, WpÜG, 2. Aufl., § 48 Rn. 20 ff; KK-WpÜG/Pohlmann, 2. Aufl., § 48 Rn. 51ff; MüKo-AktG/Bauer, 3. Aufl., § 48 WpÜG Rn. 15; Seibt ZIP 2003, 1865/1868; so auch die wohl h. M. zu § 63 Abs. 2 GWB, dem § 48 WpÜG nachgebildet ist, vgl. Immenga/Mestmäcker/ Schmidt, GWB, 4. Aufl., § 63 Rn. 22 ff m. w. N).

    Es entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senates in den Verfahren D/E und F (Beschlüsse vom 27. Mai 2003- WpÜG 1/03 = NZG 2003, 729 = ZIP 2003, 1297 = AG 2003, 516 = DB 2003, 1371 und vom 28. Mai 2003 - WpÜG 2/03 = NZG 2003, 829 = ZIP 2003, 1251 = AG 2003, 515 und vom 4. Juli 2003 - WpÜG 4/03 = NZG 2003, 1120 = ZIP 2003, 1392 = AG 2003, 513 = DB 2003, 1782 = BB 2003, 2589) , dass die Vorschriften des WpÜG grundsätzlich keine drittschützende Wirkung entfalten.

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
    Diese Grenze wird erst dann überschritten, wenn eine nachhaltige Veränderung der grundrechtlich geschützten Rechtsposition im Sinne eines schweren und unerträglichen Eingriffs vorgenommen wird (so zum Drittschutz im Baurecht BVerwGE 32, 173/178; 36, 248 und 52, 122).
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
    Aus dieser Stellung erwachsen dem Aktionär im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Gesellschaftssatzung sowohl Mitwirkungsbefugnisse als auch vermögensrechtliche Ansprüche (vgl. BVerfGE 14, 263/276ff, 100, 289/301 und ZIP 2011, 2094; Leibholz/Rink, GG Art. 14 Rn. 124 ff; von Mangoldt/Klein/Deppenheuer, GG, 6. Aufl., Art. 14 Rn. 142/143).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
    Insoweit ist ein Grundrechtsverstoß nicht bereits bei jeder wirtschaftlichen oder rechtlichen Betroffenheit gegeben, da es nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ausdrücklich dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen, wozu auch die Möglichkeit gehört, Inhalt und Umfang subjektiver Rechte zu regeln (BVerfG NJW 1991, 1878 und 1989, 666).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
    Insoweit ist ein Grundrechtsverstoß nicht bereits bei jeder wirtschaftlichen oder rechtlichen Betroffenheit gegeben, da es nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ausdrücklich dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen, wozu auch die Möglichkeit gehört, Inhalt und Umfang subjektiver Rechte zu regeln (BVerfG NJW 1991, 1878 und 1989, 666).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
    Eine Grundrechtsverletzung kommt unter diesem Aspekt erst dann in Betracht, wenn Schutzvorkehrungen gegen offenkundige Gefährdungen ganz unterlassen werden oder die getroffenen Regelungen zur Erreichung des Schutzzieles ungeeignet oder völlig unzulänglich sind (vgl. BVerfGE 88, 203/254 und 96, 56/64; Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl., Vor Art. 1 Rn. 7/8 und 31 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
    Eine Grundrechtsverletzung kommt unter diesem Aspekt erst dann in Betracht, wenn Schutzvorkehrungen gegen offenkundige Gefährdungen ganz unterlassen werden oder die getroffenen Regelungen zur Erreichung des Schutzzieles ungeeignet oder völlig unzulänglich sind (vgl. BVerfGE 88, 203/254 und 96, 56/64; Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl., Vor Art. 1 Rn. 7/8 und 31 m.w.N.).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-222/02

    DIE RICHTLINIEN ÜBER DAS BANKENRECHT VERLEIHEN DEM EINZELNEN NICHT DAS RECHT, VON

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
    So hat der EuGH zu § 6 Abs. 4 a. F. WpHG auf Vorlage des BGH (ZIP 2002, 1136) bereits mit Urteil vom 12. Oktober 2004 entschieden, dass diese Vorschrift mit dem Europarecht konform ist und die bankrechtlichen EU-Richtlinien zwar den Schutz der Anleger bezwecken, deswegen jedoch dem einzelnen Anleger nicht das Recht auf ein Einschreiten der Bankenaufsicht oder eine diesbezügliche Amtshaftung einzuräumen ist (EuGH Entscheidung vom 12.10.2004 - Peter Paul - ZIP 2004, 2039/2041ff).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

  • BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03

    Bemessung der Abfindungshöhe für im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen (§§ 319 ff

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1460/10

    Umstrukturierung einer AG auf Initiative einer die Aktienmehrheit haltenden

  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

  • OLG Frankfurt, 27.05.2003 - WpÜG 2/03

    Angebotsverfahren des Bieters vor der BAFin: Anspruch des Aktionärs auf

  • OLG Frankfurt, 27.05.2003 - WpÜG 1/03

    Wertpapierübernahme- und Pflichtangebot: Anspruch eines einzelnen Aktionärs auf

  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2009 - 5 O 115/08

    Leo Kirch

  • OLG Frankfurt, 15.06.2010 - 5 U 144/09

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse der Deutschen

  • BGH, 11.06.2013 - II ZR 80/12

    BKN

    Auch wenn die BaFin dabei nur im öffentlichen Interesse tätig wird (OLG Frankfurt am Main, ZIP 2012, 270, 272), können sich die Aktionäre an sie wenden und sie zum Einschreiten auffordern.
  • OLG Frankfurt, 15.09.2014 - WpÜG 3/11

    Anspruch auf Einsicht in BaFin-Akten

    Die Beschwerde des Beschwerdeführers, mit welcher dieser sich nach Zurückweisung seines diesbezüglichen Widerspruches gegen die Gestattung des freiwilligen Übernahmeangebotes gewandt und die Verpflichtung der BaFin zur Anordnung eines Pflichtangebotes erstrebt hatte, wurde durch den Senat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 05. Dezember 2011 (Az. WpÜG 1/11 = ZIP 2012, 275 = NZG 2012, 302 = AG 2012, 335), auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Vorschriften des WpÜG nach dessen § 4 Abs. 2 den Aktionären einer Zielgesellschaft auch nach Inkrafttreten der EU-Übernahmerichtlinie und des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes grundsätzlich keinen Drittschutz zur Erzwingung eines behördlichen Einschreitens gegen einen Bieter einräumen.
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