Rechtsprechung
BGH, 08.03.2012 - IX ZB 174/10 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 91 Abs 2 S 1 ZPO
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des vom Insolvenzverwalter beauftragen Anwalts zur Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung der Reisekosten für einen Anwalt in einem Rechtsstreit vor einem auswärtigen Gericht bei Beauftragung durch einen Insolvenzverwalter derselben Kanzlei
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Erstattung der Reisekosten des vom Insolvenzverwalter zur Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht beauftragten Anwalts
- zvi-online.de
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1
Keine Erstattung der Reisekosten des vom Insolvenzverwalter zur Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht beauftragten Anwalts - BRAK-Mitteilungen
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten im Insolvenzverfahren
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Kein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, wenn der Insolvenzverwalter einen Anwalt der eigenen Kanzlei mit der Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht beauftragt
- rewis.io
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des vom Insolvenzverwalter beauftragen Anwalts zur Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
Erstattung der Reisekosten für einen Anwalt in einem Rechtsstreit vor einem auswärtigen Gericht bei Beauftragung durch einen Insolvenzverwalter derselben Kanzlei - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Insolvenzverwalter nimmt "eigenen" Anwalt: Reisekostenersatz?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Kein Hausanwalt für den Insolvenzverwalter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Hausanwalt des Insolvenzverwalters - und die Reisekostenerstattung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Insolvenzverwalter: Keine Reisekosten des zur Prozessführung vor auswärtigem Gericht beauftragten Rechtsanwalts der eigenen Kanzlei
Verfahrensgang
- AG Landshut, 20.04.2010 - 9 C 2344/08
- LG Landshut, 12.07.2010 - 33 T 1814/10
- BGH, 08.03.2012 - IX ZB 174/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 698
- ZIP 2012, 697
- MDR 2012, 614
- WM 2012, 664
- Rpfleger 2012, 468
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16
Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines …
bb) Die Zuziehung eines in der Nähe des eigenen Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; Beschluss vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; Beschluss vom 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NJW-RR 2005, 1591, 1592;… Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 4 f.;… Beschluss vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, WM 2008, 422 Rn. 7; Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 174/10, ZIP 2012, 697 Rn. 8).Hieran anknüpfend nimmt der Bundesgerichtshof an, dass ein als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter ohne weiteres im Stande ist, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2005 - II ZB 14/04, NJW-RR 2005, 1591, 1592;… Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 8; Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 174/10, ZIP 2012, 697 Rn. 11).
Dies schließt auf den Einzelfall bezogene Erwägungen zur sachlichen Rechtfertigung der Beauftragung eines nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts indes nicht aus, etwa, wenn sich diese aus der Komplexität der jeweiligen Rechtstreitigkeit ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 174/10, ZIP 2012, 697 Rn. 11; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 214, 215) oder weil mehrere gleich gelagerte Rechtstreitigkeiten bei verschiedenen Gerichten zu führen sind und die Partei aus diesem Grund die Wahrnehmung ihrer Belange durch einen Rechtsanwalt als sachdienlich ansehen kann (vgl. OLG Dresden, ZInsO 2009, 1392; KG, NJOZ 2008, 1688;… BeckOK ZPO/Jaspersen, Stand: 1. Dezember 2017, § 91 Rn. 172.2; kritisch Burhoff, RVGReport 2017, 64, 65;… Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rn. 13 - Reisekosten des Anwalts).
- OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15
Kostenerstattung im Zivilprozess: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines …
Der BGH hat noch in seinem Beschluss vom 8. März 2012 (vgl. NJW-RR 2012, 698, 699) seine Rechtsprechung bekräftigt und insbesondere ausgeführt:. - OLG Saarbrücken, 20.06.2012 - 9 W 8/12
Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten
Diese Erwartung ist berechtigt, denn für eine sachgemäße gerichtliche oder außergerichtliche Beratung und Vertretung ist der Rechtsanwalt zunächst auf die Tatsacheninformation der Partei angewiesen, die in aller Regel in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgt (BGH, Beschl.v . 8. März 2012, IX ZB 174/10, MDR 2012, 614, m.z.w.N.).
- OLG Zweibrücken, 26.09.2016 - 6 W 47/16
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten
Diese für ein Gewerbeunternehmen entwickelten Grundsätze sind auch auf einen als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalter übertragen worden, da dieser in gleicher Weise ohne Weiteres imstande ist, einen am Prozessgericht tätigen Rechtsanwalt sachgerecht über den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 13. Juni.2006, Az. IX ZB 44/04 - NJW-RR 2007, 129; Beschluss vom 08.März 2012, Az. IX ZB 174/10 - NJW-RR 2012, 698). - OLG München, 09.11.2020 - 11 W 1187/20
Kostenerstattung - Rechtsanwalt am dritten Ort
Die damit verbundenen Mehraufwendungen sind nur in Ausnahme fällen erstattungsfähig, siehe z.B. BGH, Beschl. v. 27.02.2018 - II ZB 23/16 Tz 11 ff.; Beschl. v. 12.12.2012 - IV ZB 18/12 Tz 20; Beschl. v. 08.03.2012 - IX ZB 174/10 Tz 12; Beschl. v. 21.12.2011 - I ZB 47/09 Tz 9; Beschl. v. 20.12.2011 - XI ZB 13/11; zum Ganzen auch Gerold/Schmitt-Müller-Rabe, RVG, 24. Aufl., VV Nr. 7003-7006 Rn. 137 ff., 139 ff.). - OLG München, 04.02.2020 - 11 W 1542/19
Reisekosten eines Rechtsanwalts am dritten Ort
a) In der Regel darf eine Partei ohne Verstoß gegen das Gebot der Kostengeringhaltung einen Prozessbevollmächtigten am Wohn-/Geschäftsort (Ausnahme: ein eingehendes Mandantengespräch ist nicht erforderlich), immer aber einen am Ort des Prozessgerichts beauftragen (siehe z.B. BGH, Beschl. v. 12.12.2012 - IV ZB 18/12 Tz. 10 ff.; Beschl. v. 08.03.2012 - IX ZB 174/10 Tz 8, jew. m.w.N.).Eine eindeutige Klärung der Höhe der in Frage stehenden Reisekosten könnte auch nicht erwartet werden: Im Beschluss vom 27.02.2018 - II ZB 23/16 legt der BGH "auf den Einzelfall bezogene Erwägungen" nahe (…a.a.O., Tz 11) und hält auch sonst stets Ausnahmen für denkbar (etwa Beschl. v. 08.03.2012 - IX ZB 174/10 Tz 9, 11).
- OLG Frankfurt, 11.01.2023 - 18 W 170/22
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Anwalts bei Beauftragung …
Allerdings hat die Rechtspflegerin zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwiesen, der zufolge die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen Hauptbevollmächtigten zur Führung eines Rechtsstreits vor einem auswärtigen Gericht in der Regel keine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO darstellt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004, X ZB 40/03; Beschluss vom 13. Juni 2006, IX ZB 44/04; Beschluss vom 8. März 2012, IX ZB 174/10; Beschluss vom 27. Februar 2018, II ZB 23/16).Der Bundesgerichtshof hat eine Ausnahme beispielsweise bei einer besonderen Komplexität der jeweiligen Rechtsstreitigkeit (Beschluss vom 8. März 2012, aaO.) oder dann anerkannt, wenn gleich mehrere gleich gelagerte Rechtsstreitigkeiten bei verschiedenen Gerichten zu führen sind und die Partei aus diesem Grund die Wahrnehmung ihrer Belange durch einen Rechtsanwalt als sachdienlich ansehen kann (Beschluss vom 27. Februar 2018, II ZB 23/16).
- OLG München, 10.12.2015 - 11 W 2293/15
Kostenfestsetzungsverfahren, Kostenerstattung, zweckentsprechende …
Dagegen richtete sich zunächst die sofortige Beschwerde der Beklagten, die diese im Wesentlichen mit der Entscheidung des BGH vom 08.03.2012 - IX ZB 174/10, = WM 12, 664 begründete: Den Kläger, als Rechtsanwalt bzw. Insolvenzverwalter, habe kostenrechtlich die Obliegenheit getroffen, einen am Sitz des Prozessgerichts in München tätigen Rechtsanwalt zu beauftragen und zu instruieren.Würde man alleine auf die bereits mehrfach zitierte Entscheidung des BGH vom 08.03.2012 -IX ZB 174/10, = WM 12, 664 abstellen, wonach einen Insolvenzverwalter - jedenfalls vom Grundsatz her - die Obliegenheit trifft, einen Prozessbevollmächtigten am Ort des Gerichts zu beauftragen und entsprechend anzuweisen, hätte hier wohl die Beklagte Recht: Der BGH weicht hier von seiner Rechtsprechung ab, wonach eine Partei in der Regel berechtigt ist, einen Anwalt entweder am Sitz des Prozessgerichts oder aber an ihrem Wohn/Geschäftsort zu mandatieren: Ein Insolvenzverwalter sei ohne Weiteres imstande, einen am Gerichtsort tätigen Anwalt sachgerecht zu unterrichten (…a. a. O., Tz 11) - Fahrtkosten eines Anwaltes am Geschäftssitz daher nicht "notwendig" im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO.
- OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19
1. Für die Beurteilung, ob die Reisekosten eines nicht am Gerichtsort …
Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn es sich bei der Partei um ein gewerbliches Unternehmen handelt, das über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (BGH…, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, aaO, S. 900; Beschluss vom 10. April 2003 - I ZB 36/02, NJW 2003, 2027, 2028; Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 174/10, NJW-RR 2012, 698 Rn. 9). - OLG München, 16.12.2019 - 11 W 1194/19
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Anwalts
In der Regel wird eine Partei, die einen Rechtsstreit zu führen beabsichtigt, einen Rechtsanwalt in der Nähe ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes aufsuchen, um dessen Rat in Anspruch zu nehmen und für eine sachgerechte Information des Rechtsanwalts zu sorgen (s. BGH, AGS 2004, 359 m.w.N. und BGH, Beschluss vom 08.03.2012, Az. IX ZB 174/10), so dass die Mehrkosten durch die Beauftragung eines Anwalts am dritten Ort regelmäßig nicht erstattungsfähig sind.Dies kann anzunehmen sein, wenn es sich um rechtskundiges Personal handelt und der Rechtsstreit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten aufweist (BGH, Beschluss vom 08.03.2012, Az. IX ZB 174/10;… BGH, NJW-RR 2004, S. 1724;… BGH, NJW-RR 2004, S. 857;… BGH, NJW-RR 2008, S. 654).
- OLG Celle, 09.03.2018 - 2 W 43/18
Reisekosten nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt
- LG Darmstadt, 21.01.2013 - 6 T 7/13
Verfahrensrecht - RA-Fahrtkosten zum auswärtigen Verwaltersitz erstattbar?
- OLG München, 11.11.2020 - 11 W 1430/20
Beschwerde, Telekommunikation, Kostenfestsetzungsbeschluss, Widerspruch, …
- OLG Zweibrücken, 14.03.2018 - 6 W 89/17
Reisekosten des auswärtigen Anwalts: Erstattungsanspruch eines Verbandes zur …
- AG Schwabach, 04.01.2017 - 9 C 772/15
Keine Kostenerstattung des Mehraufwands eines auswärtigen Anwalts
- OLG München, 29.06.2021 - 11 W 905/21
Beschwerde, Kostenfestsetzungsverfahren, Bank, Rechtsbeschwerde, Reisekosten, …
- AG Frankenthal, 14.06.2017 - 3a C 302/16
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattung der Reisekosten …
- OLG München, 24.06.2014 - 11 W 1114/14
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten …
- KG, 19.10.2020 - 19 W 1108/20
Umfang der zu erstattenden Reisekosten eines einer überörtlichen Sozietät …