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   BFH, 26.09.2012 - V R 9/11   

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https://dejure.org/2012,44331
BFH, 26.09.2012 - V R 9/11 (https://dejure.org/2012,44331)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2012 - V R 9/11 (https://dejure.org/2012,44331)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2012 - V R 9/11 (https://dejure.org/2012,44331)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht: keine Rechnung eines Dritten i. S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG

  • openjur.de

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht: keine Rechnung eines Dritten i.S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 14 Abs 1, UStG § 14 Abs 2 S 4, UStG § 14a, EGRL 112/2006 Art 218, EGRL 112/2006 Art 220, InsO § 64, InsO § 65, UStG VZ 2007
    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht: keine Rechnung eines Dritten i.S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG

  • Bundesfinanzhof

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht: keine Rechnung eines Dritten i.S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 14 Abs 1 UStG 2005, § 14 Abs 2 S 4 UStG 2005, § 14a UStG 2005, Art 218 EGRL 112/2006
    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht: keine Rechnung eines Dritten i.S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG

  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung

  • cpm-steuerberater.de

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht: keine Rechnung eines Dritten i.S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG

  • Betriebs-Berater

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht

  • rewis.io

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht: keine Rechnung eines Dritten i.S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus der gerichtlich festgesetzten Vergütung des Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht: keine Rechnung eines Dritten i.S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht: Keine Rechnung eines Dritten i. S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug und die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus der gerichtlich festgesetzten Vergütung des Insolvenzverwalters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht ist keine Rechnung eines Dritten i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 4 UStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenzverwaltervergütung keine Rechnung eines Dritten

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht ist keine Rechnung i.S.d. § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gerichtlicher Beschluss über Vergütung für Insolvenzverwalter keine Rechnung eines Dritten

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 365
  • ZIP 2013, 325
  • NZI 2013, 263
  • BB 2013, 1316
  • BB 2013, 341
  • DB 2013, 269
  • BStBl II 2013, 346
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.02.1986 - V R 16/81

    Zum Vorsteuerabzug des Gemeinschuldners für die an ihn erbrachte Leistung des

    Auszug aus BFH, 26.09.2012 - V R 9/11
    a) Im Urteil vom 20. Februar 1986 V R 16/81 (BFHE 146, 287, BStBl II 1986, 579) hatte der Senat entschieden, dass die Gemeinschuldnerin die an den Konkursverwalter gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann, wenn ihr dieser eine Rechnung oder eine Urkunde i.S. des § 1 Abs. 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 1967/1971 erteilt, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird.

    In diesem wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen und lediglich der Inhalt des BFH-Urteils in BFHE 146, 287, BStBl II 1986, 579 klargestellt.

  • BFH, 07.04.2005 - V B 187/04

    Vorsteuerabzug; Leistungen des Konkursverwalter

    Auszug aus BFH, 26.09.2012 - V R 9/11
    b) Eine davon abweichende Aussage ist auch dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. April 2005 V B 187/04 (BFH/NV 2005, 1640) nicht zu entnehmen.
  • FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 1513/08

    Abzugsfähigkeit der Vorsteuerbeträge aus der Insolvenzverwaltervergütung

    Auszug aus BFH, 26.09.2012 - V R 9/11
    Das FA beantragt, das Urteil des FG Nürnberg vom 11. Mai 2010  2 K 1513/2008 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 9/13

    Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung einer zu erwartenden

    Zwar kann und muss der Insolvenzverwalter den Vorsteuerbetrag, der sich aus der so (unter Einbeziehung der "ersten" Vorsteuererstattung) ermittelten Vergütung und der von ihm entsprechend auszustellenden Rechnung (vgl. BFH, ZIP 2013, 325, 326) ergibt, für die Masse beim Finanzamt geltend machen.
  • FG Köln, 09.05.2014 - 4 K 2584/13

    Frage der Vorsteuerabzugsfähigkeit von Leistungen eines Insolvenzverwalters

    Zur Begründung führte er - zusammengefasst - aus: Mit seinem Urteil vom 26.09.2012, V R 9/11, BStBl II 2013, 346 habe der BFH das Urteil des FG Nürnberg aufgehoben, da der Beschluss des Insolvenzgerichts zur Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters keine Rechnung eines Dritten im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 4 Umsatzsteuergesetz - UStG - darstelle.

    Aus der bisherigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH lässt sich ableiten, dass entscheidend für die Frage des Vorsteuerabzuges ist, ob die sonstige Leistung betrieblichen Interessen dient und die Ursache für diese Leistung dem betrieblichen Bereich zuzuordnen ist (vgl. zu Strafverteidigerkosten EuGH, Urteil vom 21.2.2013, Rs. C-104/12, Becker, Rn. 30 f. und BFH, Urteil vom 11.4.2013, V R 29/10, BStBl. II 2013, 840 unter II. 2. a) sowie zu Kosten im Zusammenhang mit der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen: Janzen in Lippross/Seibel, 80. Lieferung 2013, § 15 UStG, Rn. 232 m.w.N. und zuletzt die Vorlagebeschlüsse des BFH vom 11.12.2013, XI R 17/11 und XI R 38/12; ähnlich FG Nürnberg, Urteil vom 11.5.2010, 2 K 1513/2008, EFG 2010, 1843 - aus anderen, hier nicht relevanten Gründen aufgehoben durch BFH-Urteil vom 26.9.2012, V R 9/11, BStBl. II 2013, 346 - und Stadie, UStG, 2. Auflage 2012, § 15 UStG, Rn. 108, die darauf abstellen, ob die Erlöse der Begleichung von betrieblichen Verbindlichkeiten dienen).

  • FG Köln, 03.02.2015 - 8 K 1817/14

    Frage des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Rechnung in Form eines

    Der Beschluss ist nach der von Senat für zutreffend erachteten Rechtsprechung des BFH auch keine Rechnung eines Dritten im Sinne von § 14 Abs. 1 UStG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG, selbst wenn darin die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist (BFH-Urteil vom 26.9.2012, V R 9/11, BStBl II 2013, 346).

    Der Beschluss ist daher in erster Linie an den Insolvenzverwalter selbst gerichtet (BFH-Urteil vom 26.9.2012, V R 9/11, BStBl II 2013, 346).

  • OLG Köln, 23.12.2020 - 2 U 14/17
    Diese Vergütung schätzt der Senat in Anlehnung an § 171 Abs. 2 InsO (vgl. dazu Keller NZI 2013, 263, 269) auf 5 % des Nettoverwertungserlöses.
  • FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15

    Vorsteuerabzug: Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung -

    Ausreichend aber auch erforderlich ist eine Bevollmächtigung des Dritten durch den leistenden Unternehmer als Rechnungsaussteller und ein Handeln des Dritten "für" den leistenden Unternehmer (Vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2008, 438 und vom 26. September 2012 V R 9/11, BStBl II 2013, 346).
  • FG Köln, 25.05.2022 - 9 K 1278/19

    Abzugsfähiger Anteil der Vorsteuer aus Insolventverwaltungsvergütung

    Der Vergütungsbeschluss ist keine Rechnung i.S. des UStG (hierzu BFH v. 26.09.2012 V R 9/11, BFHE 239, 365, BStBl II 2013, 346), so dass der Kläger zu Recht gegenüber dem Schuldner eigene Rechnungen erteilt hat.
  • AG Norderstedt, 18.06.2021 - 66 IN 70/13

    Berechnung und Festsetzung der Vergütung eines abgewählten Insolvenzverwalters

    Ersterer benötigt dafür die erst noch zu erstellende Rechnung (BFH 26.09.2012, V R 9/11) des abgewählten Insolvenzverwalters, die sinnvollerweise erst nach der (rechtskräftigen) Vergütungsfestsetzung durch das Insolvenzgericht vom abgewählten Insolvenzverwalter erstellt wird.
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