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   OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 8 W 241/11   

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https://dejure.org/2012,43783
OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 8 W 241/11 (https://dejure.org/2012,43783)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.10.2012 - 8 W 241/11 (https://dejure.org/2012,43783)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 8 W 241/11 (https://dejure.org/2012,43783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufführung von Bestellungshindernissen bei der Anmeldung der Eintragung eines neuen Geschäftsführers im Handelsregister

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Versicherung des GmbH-Geschäftsführers über Nichtvorliegen von Bestellungshindernissen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 8 Abs. 3; GmbHG § 39 Abs. 3 S. 1
    Anforderungen an die Aufführung von Bestellungshindernissen bei der Anmeldung der Eintragung eines neuen Geschäftsführers im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erforderliche Versicherungen in der Geschäftsführeranmeldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 671
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10

    Handelsregisteranmeldung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.10.2012 - 8 W 241/11
    Die Rechtspflegerin hat insoweit auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.05.2010 (GmbHR 2010, 812) verwiesen.

    Mit der Einführung der in diesen Vorschriften normierten Versicherung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass das Registergericht zur Überprüfung der Umstände, die gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 GmbHG einer Stellung als Geschäftsführer entgegenstehen, selbst Auskunft aus dem Zentralregister einholen muss (vgl. BGH GmbHR 2010, 812).

    Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Versicherung wird vielmehr zum Einen dadurch sichergestellt, dass der Geschäftsführer einer strafrechtlichen Verantwortung unterworfen wird (§ 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG), zum anderen dadurch, dass der Erklärende gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG beziehungsweise § 39 Abs. 3 Satz 1 GmbHG über seine unbeschränkte Auskunftspflicht vom Gericht oder den in § 8 Abs. 3 Satz 2 GmbHG genannten rechtskundigen Personen zu belehren ist, was er wiederum zu versichern hat (BGH GmbHR 2010, 812).

    Der Bundesgerichtshof hat in dem zitierten Beschluss vom 17.05.2010 (GmbHR 2010, 812) entschieden, dass mit der in jenem Fall in Rede stehenden Versicherung des Geschäftsführers, er sei "noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden", der oben genannte alleinige Gesetzeszweck vollständig erreicht ist, nämlich dem Registergericht auf schnelle und einfache Art diejenigen Informationen zu vermitteln, die es sich ansonsten durch ein Auskunftsersuchen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG selbst verschaffen müsste.

  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 20 W 215/14

    Nicht ausreichende Versicherung des Liquidators einer GmbH wegen Ausschluss vom

    genügt nicht den gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 67 Abs. 3, 66 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GmbHG [Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 11.07.2011 (Az. 20 W 246/11) und Abgrenzung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 10.10.2012 (Az. 8 W 241/11)].

    Soweit das OLG Stuttgart zwischenzeitlich mit Beschluss vom 10.10.2012 (Az. 8 W 241/11, zitiert nach juris) die Auffassung vertreten hat, die vom Geschäftsführer einer GmbH im Rahmen der Anmeldung zum Handelsregister abgegebene - und vom vorliegenden Fall inhaltlich abweichende - Versicherung nach § 8 Abs. 3 GmbHG, wonach "keine Umstände vorliegen, die der Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 GmbHG entgegenstehen", sei als zulässig anzusehen und entspreche den gesetzlichen Anforderungen, veranlasst dies den Senat aus den oben dargelegten und fortgeltenden Erwägungen nicht zu einer anderen Entscheidung.

  • OLG Hamm, 19.05.2021 - 27 W 31/21

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Handelsregisters; Ablehnung einer

    b) Ob aus dieser Entscheidung herzuleiten ist, dass die Versicherung nach § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG sich auf die Wiedergabe des Gesetzestexts bzw. die Bezugnahme auf die Vorschriften der § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 GmbHG beschränken darf (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 8 W 241/11, ZIP 2013, 671 = juris, Rn. 10; a.A. OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 W 36/14, NJW-RR 2015, 96 = juris, Rn. 21 m. w. N.), muss der Senat nicht entscheiden.
  • OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14

    Anforderungen an die Versicherung des Liquidators oder Geschäftsführers einer

    Aus dem Beschluss des BGH vom 17.5.2010 ist darüber hinaus teilweise hergeleitet worden, dass die Versicherung nach § 8 Abs. 3, § 39 Abs. 3, § 67 Abs. 3 GmbHG sich auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken dürfe (OLG Stuttgart, GmbHR 2013, 91 , mit zustimmender Anmerkung Oppenländer; Kunkel in jurisPR-HaGesR 3/2013 Anm. 1; Wachter, ZIP 2010, 1339, 1341).
  • OLG Celle, 20.03.2023 - 9 W 24/23

    Versicherung Geschäftsführer; Gewerbeuntersagung; Inhaltliche Erfordernisse an

    Der abweichenden Auffassung, wonach die Formulierung, es lägen "keine Umstände vor, die der Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 GmbHG entgegenstehen", als Versicherung nach § 8 Abs. 3 GmbHG zulässig und ausreichend sei (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Oktober 2012, 8 W 241/11 , Rn. 11 nach juris; Herrler in Münchener Kommentar GmbHG, Rn. 74 zu § 8) vermag sich der Senat ebenso wenig anzuschließen wie das Registergericht.
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