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   BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12   

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https://dejure.org/2013,6658
BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12 (https://dejure.org/2013,6658)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2013 - III ZR 139/12 (https://dejure.org/2013,6658)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12 (https://dejure.org/2013,6658)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BGB, § 249 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 27 Abs 1 StGB
    Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers in die Richtigkeit der Prospektangaben auf Grund eines überholten Bestätigungsvermerks in einem veröffentlichten Wirtschaftsprüfertestat

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrauendürfen eines Anlegers auf Feststellungen in einem veröffentlichten Wirtschaftsprüfertestat bei Beziehen der Veröffentlichungen sich auf einen überholten Stichtag

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Wirtschaftsprüfers auch für Richtigkeit eines überholten Testats in Anlageprospekt

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prospekthaftung; Vertrauen in veraltetes Wirtschaftsprüfertestat; Inhaberschuldverschreibungen einer Wohnungsbaugesellschaft

  • rewis.io

    Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers in die Richtigkeit der Prospektangaben auf Grund eines überholten Bestätigungsvermerks in einem veröffentlichten Wirtschaftsprüfertestat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrauendürfen eines Anlegers auf Feststellungen in einem veröffentlichten Wirtschaftsprüfertestat bei Beziehen der Veröffentlichungen sich auf einen überholten Stichtag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Banken & Finanzen - Anlageentscheidung: Vermutung: Alle Prospektangaben richtig!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen in Emissionsprospekt veröffentlichten unrichtig erteilten Jahresabschlusstestats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Wirtschaftsprüfertestat im Verkaufsprospekt

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 823 Abs. 2, § 826; StGB §§ 27, 264a; HGB § 332
    Haftung des Wirtschaftsprüfers auch für Richtigkeit eines in Anlageprospekt veröffentlichten zeitlich überholten Testats

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Vertrauen des Anlegers in ein Wirtschaftsprüfertestat hinsichtlich eines zwischenzeitlich überholten Stichtags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch überholter Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers kann Vertrauen des Anlegers begründen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung der Steuerberater und der Wirtschaftsprüfer

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Mittelstandsanleihen: Keine absoluten Ausschussfristen bei der Haftung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch überholter Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers kann Vertrauen des Anlegers begründen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftsprüfer haftet Anlegern für Richtigkeit der Prospektangaben

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Wirtschaftsprüfers für überholten fehlerhaften Bestätigungsvermerk in einem Prospekt

  • pinsentmasons.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung von Abschlussprüfern für unrichtige Testate in Anlageprospekten

  • pinsentmasons.com PDF, S. 1 (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung von Abschlussprüfern für unrichtige Testate in Anlageprospekten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1877
  • ZIP 2013, 935
  • MDR 2013, 782
  • WM 2013, 689
  • DB 2013, 931
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12
    Auch ein überholter Bestätigungsvermerk begründet zumindest das Vertrauen, dass die Anlage in dem bestätigten Umfang zu dem maßgeblichen Zeitpunkt keine Mängel aufwies, die zur Verweigerung oder Einschränkung des Testats hätten führen müssen (Fortführung des Senatsurteils vom 15. Dezember 2005, III ZR 424/04, NJW-RR 2006, 611).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2005 (III ZR 424/04, NJW-RR 2006, 611 Rn. 19 f) ausgeführt hat, kann auch das Jahresabschlusstestat eines Wirtschaftsprüfers seine Haftung als "Garant" für ihm zuzurechnende Prospektaussagen begründen, sofern seine entsprechende Tätigkeit nach außen erkennbar geworden ist.

    aa) Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2005 (III ZR 424/04, NJW-RR 2006, 611 Rn. 26) zwar im Hinblick auf eine etwaige "Aktualisierungspflicht" ausgeführt, der Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers sei in seiner Reichweite begrenzt, weil er auf einen bestimmten Stichtag bezogen sei.

  • BGH, 04.12.2012 - VI ZR 380/11

    Schadensersatzanspruch eines Inhabers von Schuldverschreibungen gegen einen

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12
    Im Revisionsverfahren ist deshalb zugunsten der Kläger davon auszugehen, dass dies nicht der Fall ist (siehe jedoch BGH, Urteile vom 4. Dezember 2012 - VI ZR 379/11, juris Rn. 12, 14, 18 f und VI ZR 380/11, juris Rn. 12, 14, 18 f zu einem späteren Bestätigungsvermerk der Beklagten und zu möglicherweise anderen Tranchen von Inhaberschuldverschreibungen der WBG L).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12
    Diese auf Tatsachenerfahrung beruhende Vermutung gilt für die quasi-vertragliche Prospekthaftung und für Schadensersatzansprüche wegen falscher Prospektangaben auf deliktischer Grundlage gleichermaßen (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, NJW 1994, 512, 514).
  • BGH, 12.03.2020 - VII ZR 236/19

    Haftung des Abschlussprüfers; vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch

    Ein Schadensersatzanspruch kann daher grundsätzlich bestehen, wenn der Abschlussprüfer sich nach § 332 Abs. 1 HGB strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12 Rn. 14, NJW 2013, 1877; MünchKommStGB/Leplow, 3. Aufl., § 332 HGB Rn. 6; Ransiek in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 8. Teil Rn. 121; Sajnovits, WuB 2019, 400, 402; Kessen, jurisPR-BKR 7/2013 Anm. 3).

    Vielmehr greifen die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätze über die Beeinflussung der Anlageentscheidung durch Prospektfehler ein, die unabhängig davon gelten, ob das Schadensersatzbegehren auf vertragliche oder deliktische Ansprüche gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12 Rn. 15, NJW 2013, 1877; Urteil vom 29. Mai 2000 - II ZR 280/98, NJW 2000, 3346, juris Rn. 10; Kessen, jurisPR-BKR 7/2013 Anm. 3).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, greift daher auch in einem solchen Fall die auf Tatsachenerfahrung beruhende Vermutung für die Ursächlichkeit eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12 Rn. 14 f., NJW 2013, 1877; Kessen, jurisPR-BKR 7/2013 Anm. 3).

  • OLG Dresden, 17.01.2019 - 8 U 1020/18

    Haftung des Abschlussprüfers einer Emissionsgesellschaft

    Es entspricht höchstrichterlicher Auffassung, dass es sich bei § 332 Abs. 1 HGB um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt (BGH, WM 2013, 689; OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2014 - 8 U 47/10 - juris; OLG Celle, NZG 2000, 613; Baumbach/Hopt/Merkt, HGB, 38. Aufl., § 332 Rn. 1; Staub/Dannecker, HGB, 5. Aufl., § 332 Rn. 11), sodass an die Tatbestandsverwirklichung eine schadenersatzrechtliche Einstandspflicht anzuknüpfen vermag.

    a) Im Ausgangspunkt gilt bei der Verwendung von Prospekten zwecks Einwerbung von Anlegerkapital nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Schadensersatzansprüche auf deliktischer Grundlage die Kausalitätsvermutung (vgl. BGH, WM 2013, 689; ZIP 2001, 2274; NJW-RR 1986, 1292; Urteil vom 21.02.2013 - III ZR 94/12 - juris; alle Entscheidungen sind zu § 826 BGB ergangen; siehe auch BGH, ZIP 2018, 1686; Senat, WM 2018, 1783; Grüneberg, Die Bankenhaftung bei Kapitalanlagen, 2017, Rn. 791 ff.; Schlick, WM 2014, 633, 638; Staudinger/Oechsler, BGB, 2014, § 826 Rn. 223c; jurisPK/Reichold, 8. Aufl., § 826 Rn. 78).

    Zumindest wenn die Erklärungen des Abschlussprüfers mit seinem grundsätzlichen Wissen in Emissionsprospekte aufgenommen werden, besteht eine zureichende Anknüpfung und eine sachliche Rechtfertigung für den Rückgriff auf die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (vgl. auch BGH, WM 2013, 689; Senat, Urteil vom 06.02.2014 - 8 U 1695/11 - juris), zumal zu berücksichtigen ist, dass eine Schadensverwirklichung und damit ein diesbezüglicher Kausalzusammenhang - anders als etwa bei § 263 Abs. 1 StGB - nicht zum Straftatbestand des § 332 Abs. 1 HGB gehört (vgl. Senat, WM 2018, 1783).

    c) Soweit sich danach eine Gesamteinstandspflicht in Höhe von 69.975,32 Euro ergibt, steht - entgegen der landgerichtlichen Sichtweise - der Anerkennung einer Schadensersatzverpflichtung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sog. Umtauschfällen nicht entgegen (vgl. BGH, WM 2013, 689; Urteil vom 04.12.2012 - VI ZR 379/11 - juris; siehe auch Senat, WM 2014, 598; WM 2014, 1120).

    Die Erteilung eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks durch einen Abschlussprüfer, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen als sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB darstellen (vgl. BGH, WM 2013, 689; Urteil vom 19.11.2013 - VI ZR 411/12 - juris).

    Dabei kann sich der Kläger auch im Rahmen des § 826 BGB auf eine zu seinen Gunsten streitende Kausalitätsvermutung berufen (vgl. BGH, WM 2013, 689; Senat, Urteil vom 06.02.2014 - 8 U 1695/11 - juris), die der Beklagte aus den genannten Gründen nicht entkräftet hat.

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Diese Haftung wird - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - durch die spezialgesetzlichen Formen der Prospekthaftung nicht außer Kraft gesetzt (Suchomel, NJW 2013, 1126, 1129 ff.; Nobbe, WM 2013, 193, 204; Wagner in Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl., § 15 Rn. 187, aA Reinelt, NJW 2009, 1, 3; zur Haftung von Wirtschaftsprüfern s. BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12, ZIP 2013, 935 Rn. 13; s. auch BGH, Urteil vom 21. März 2013 - III ZR 182/12, ZIP 2013, 921 Rn. 23).
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