Rechtsprechung
OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 249, § 280 Abs. 1, § 615, § 626 Abs. 1
Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages wegen der Anweisung einer Teilzahlung für eine nicht vollständig erbrachte Leistung
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
§ 294
Abberufung, Abberufung aus wichtigem Grund, Abschluss und Kündigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Abwägung der Interessen beider Vertragsteile, Annahmeverzug der Gesellschaft, Außerordentliche Kündigung, Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages, ... - rewis.io
Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages wegen der Anweisung einer Teilzahlung für eine nicht vollständig erbrachte Leistung
- rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 615
Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages wegen der Anweisung einer Teilzahlung für eine nicht vollständig erbrachte Leistung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags aus wichtigem Grund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigungen eines Geschäftsführerdienstvertrages
Verfahrensgang
- LG München I, 01.07.2016 - 3 HKO 3107/15
- OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 1808
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des …
Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16
Die Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund darstellen, trägt derjenige, der gekündigt hat und sich auf die Wirksamkeit der Kündigung beruft (BGH WM 2017 S. 1014, 1015, BGH NJW 2003, S. 431, 432;… BGH NJW-RR 2007, S. 690, 691;… Weidenkaff in Palandt, BGB, 76. Aufl, § 626 Rz. 6). - BGH, 12.02.2007 - II ZR 308/05
Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines …
Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16
Die Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund darstellen, trägt derjenige, der gekündigt hat und sich auf die Wirksamkeit der Kündigung beruft (…BGH WM 2017 S. 1014, 1015, BGH NJW 2003, S. 431, 432; BGH NJW-RR 2007, S. 690, 691;… Weidenkaff in Palandt, BGB, 76. Aufl, § 626 Rz. 6). - OLG Nürnberg, 09.06.1999 - 12 U 4408/98
Direktionsrecht der herrschenden Gesellschafter gegenüber dem nicht mehr …
Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16
Ein wichtiger Grund für die Gesellschaft kann je nach den Umständen des Einzelfalls etwa darin liegen, dass ein Geschäftsführer sich Weisungen der Gesellschafterversammlung widersetzt (OLG Nürnberg NZG 2000, 154, 155), gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung verstößt (BGH, Beschluss vom 10.12.2007, II ZR 289/06, juris Tz. 2) oder den Alleingesellschafter auf dessen Fragen nach dem Stand einzelner Geschäfte unzureichend informiert (OLG München, Urteil vom 23.02.1994, 7 U 5904/93, juris Tz. 8). - BGH, 10.12.2007 - II ZR 289/06
Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführeranstellungsvertrags
Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16
Ein wichtiger Grund für die Gesellschaft kann je nach den Umständen des Einzelfalls etwa darin liegen, dass ein Geschäftsführer sich Weisungen der Gesellschafterversammlung widersetzt (OLG Nürnberg NZG 2000, 154, 155), gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung verstößt (BGH, Beschluss vom 10.12.2007, II ZR 289/06, juris Tz. 2) oder den Alleingesellschafter auf dessen Fragen nach dem Stand einzelner Geschäfte unzureichend informiert (OLG München, Urteil vom 23.02.1994, 7 U 5904/93, juris Tz. 8). - OLG München, 23.02.1994 - 7 U 5904/93
Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16
Ein wichtiger Grund für die Gesellschaft kann je nach den Umständen des Einzelfalls etwa darin liegen, dass ein Geschäftsführer sich Weisungen der Gesellschafterversammlung widersetzt (OLG Nürnberg NZG 2000, 154, 155), gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung verstößt (BGH, Beschluss vom 10.12.2007, II ZR 289/06, juris Tz. 2) oder den Alleingesellschafter auf dessen Fragen nach dem Stand einzelner Geschäfte unzureichend informiert (OLG München, Urteil vom 23.02.1994, 7 U 5904/93, juris Tz. 8).
- BGH, 20.08.2019 - II ZR 121/16
Wirksamkeit eines Anstellungsvertrages nach Grundsätzen zum fehlerhaften …
In der Weigerung eines Geschäftsführers, Gesellschafterweisungen nachzukommen, liegt jedoch zugleich eine Verletzung dienstvertraglicher Pflichten, die die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags rechtfertigen kann (vgl. etwa OLG Düsseldorf, ZIP 1984, 1476, 1477 f.; OLG Nürnberg, NZG 2000, 154, 155; OLG München, ZIP 2017, 1808, 1809;… Oetker in Henssler/ Strohn, GesR, 4. Aufl., § 35 GmbHG Rn. 154).