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   BGH, 19.10.2017 - III ZR 565/16   

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https://dejure.org/2017,41964
BGH, 19.10.2017 - III ZR 565/16 (https://dejure.org/2017,41964)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2017 - III ZR 565/16 (https://dejure.org/2017,41964)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - III ZR 565/16 (https://dejure.org/2017,41964)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW

    § 309 Nr. 12 Hs. 2 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 563 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unaufgeforderte Aufklärung des Erwerbers einer vermittelten Kapitalanlage über Vertriebsprovisionen durch den Anlagevermittler und Anlageberater; Überschreitung der Größenordnung von 15 v.H. des von den Anlegern einzubringenden Kapitals; Einbeziehung eines auf das ...

  • Betriebs-Berater

    Pflicht von Anlagevermittlern und -beratern zur unaufgeforderten Aufklärung über Vertriebsprovisionen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Pflicht des Anlageberaters und Anlagevermittlers zur unaufgeforderten Aufklärung über Vertriebsprovisionen, die eine Größenordnung von 15 % des einzubringenden Kapitals überschreiten; Einbeziehung des auf das Beteiligungskapital zu zahlenden Agios in die Berechnung der ...

  • Betriebs-Berater

    Pflicht von Anlagevermittlern und -beratern zur unaufgeforderten Aufklärung über Vertriebsprovisionen

  • rewis.io

    Haftung aus Kapitalanlageberatung bzw. Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht über Vertriebsprovisionen; Darlegungs- und Beweislast bei behaupteter fehlender Übergabe eines Emissionsprospekts

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Aufklärungspflicht eines Anlageberaters über die Höhe der Provisionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; ZPO § 138
    Unaufgeforderte Aufklärung des Erwerbers einer vermittelten Kapitalanlage über Vertriebsprovisionen durch den Anlagevermittler und Anlageberater; Überschreitung der Größenordnung von 15 v.H. des von den Anlegern einzubringenden Kapitals; Einbeziehung eines auf das ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 675 ; ZPO § 138
    Unaufgeforderte Aufklärung des Erwerbers einer vermittelten Kapitalanlage über Vertriebsprovisionen durch den Anlagevermittler und Anlageberater; Überschreitung der Größenordnung von 15 v.H. des von den Anlegern einzubringenden Kapitals; Einbeziehung eines auf das ...

  • datenbank.nwb.de

    Haftung aus Kapitalanlageberatung bzw. Kapitalanlagevermittlung: Aufklärungspflicht über Vertriebsprovisionen; Darlegungs- und Beweislast bei behaupteter fehlender Übergabe eines Emissionsprospekts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufklärungspflicht von Anlagevermittler und -berater über Vertriebsprovisionen von über 15 % des einzubringenden Kapitals unter Einbeziehung des Agios

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Rechtzeitige Prospektübergabe: Zur Darlegungslast des Beraters

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht von Anlagevermittler und -berater über Vertriebsprovisionen von über 15 % des einzubringenden Kapitals unter Einbeziehung des Agios

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anlageberater muss Provision offenlegen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Pflicht von Anlagevermittlern und -beratern zur unaufgeforderten Aufklärung über Vertriebsprovisionen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Der BGH äußert sich zur Berechnung der Vertriebsprovisionen bei geschlossenen Fonds und zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der nicht rechtzeitigen Übergabe des Emissionsprospektes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht von Anlagevermittlern und -beratern zur unaufgeforderten Aufklärung über Vertriebsprovisionen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 15.11.2017)

    Geldanlage: Aufklärungspflicht der Anlageberater

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Provision bei Kapitalanlagen - insbesondere Schiffsfonds, Schwellenwert mit Agio maßgeblich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anleger muss über hohe Vertriebsprovisionen einschließlich Agio aufgeklärt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Emissionsprospekt nicht übergeben? Beweislast

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schiffs-/Filmfonds: Vertriebsprovision auskunftspflichtig - ggf. Rückabwicklung

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Wurde vom Berater über Provisionen richtig aufgeklärt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anlageberater und Anlagevermittler zur Offenlegung von Provisionen verpflichtet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anleger muss über hohe Vertriebsprovisionen einschließlich Agio aufgeklärt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Emissionsprospekt nicht übergeben? - Beweislast

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Informationspflicht über Vertriebsprovisionen: Agio zählt mit

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Erwerber einer vermittelten Kapitalanlage sollten wissen, dass sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übergabe Emissionsprospekt: Wer trägt die Beweislast?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 216, 245
  • NJW-RR 2017, 1520
  • ZIP 2017, 2304
  • ZIP 2017, 90
  • MDR 2018, 211
  • VersR 2018, 291
  • WM 2017, 2191
  • BB 2017, 2754
  • BB 2017, 2961
  • DB 2018, 1395
  • NZG 2018, 308
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Im Zivilprozess dürfen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne Verstoß gegen § 138 ZPO auch nur vermutete Tatsachen vorgetragen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Oktober 2018 - III ZR 213/17 Rn. 26 mwN; vom 19. Oktober 2017 - III ZR 565/16 Rn. 33, BGHZ 216, 245 und vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 Rn. 13; Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 229/03 Rn. 12).

    Dies gilt ebenso für nicht mehr erinnerte eigene Handlungen oder Wahrnehmungen der Partei (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 283/99, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisantrag, Ablehnung 23), und auch wenn Vortrag der Gegenseite substantiiert bestritten werden soll (vgl. BGHZ 216, 245 Rn. 32 f.; Kern in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 138 Rn. 4, 30; dessen bedarf es bei einer zulässigen Erklärung mit Nichtwissen nach § 138 Abs. 4 ZPO nicht, vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12 Rn. 12, BGHZ 200, 350 mwN).

    In der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher Anhaltspunkte für den vorgetragenen Sachverhalt vorliegen (vgl. BGHZ 216, 245 Rn. 33; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 Rn. 13; jeweils mwN).

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    Gelingt dem Verkäufer dies, ist der Beweis der negativen Tatsache erbracht (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 2010 - V ZR 181/09, BGHZ 188, 43 Rn. 12; vom 5. Dezember 2012 - VIII ZR 74/12, NJW 2013, 1299 Rn. 36; vom 28. Juli 2015 - XI ZR 434/14, BGHZ 206, 305 Rn. 21; vom 19. Oktober 2017 - III ZR 565/16, BGHZ 216, 245 Rn. 21 ff.; vom 8. Januar 2019 - II ZR 139/17, NJW-RR 2019, 747 Rn. 31; vom 6. März 2020 - V ZR 2/19, ZIP 2020, 2240 Rn. 10; vom 22. Oktober 2020 - IX ZR 208/18, NJW-RR 2020, 1500 Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 5 U 98/17

    Haftung einer schweizer Bank bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

    Die mit dem Nachweis der negativen Tatsache der fehlenden Prospektübergabe verbundenen Schwierigkeiten werden dadurch ausgeglichen, dass die andere Partei die behauptete fehlende Übergabe substantiiert bestreiten muss, was im Regelfall durch die Darlegung geschieht, wann und unter welchen Umständen der Prospekt übergeben wurde, wenn ihr dies zumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2017, Az.: III ZR 565/16, abgedruckt in NJW-RR 2017, 1520).
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