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   BGH, 21.05.2019 - II ZR 337/17   

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https://dejure.org/2019,17293
BGH, 21.05.2019 - II ZR 337/17 (https://dejure.org/2019,17293)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2019 - II ZR 337/17 (https://dejure.org/2019,17293)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - II ZR 337/17 (https://dejure.org/2019,17293)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners

  • rewis.io

    Pflichten des GmbH-Geschäftsführers bei Eintritt der Insolvenzreife: Gehörsverletzung im Zusammenhang mit der Annahme einer Zahlungseinstellung durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag; Verbot massemindernder Zahlungen; Notwendigkeit der Niederlegung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Ausnahmecharakter des Sanierungsprivilegs für Zahlungen nach Insolvenzreife

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und der wesentliche Parteivortrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungen nach Insolvenzreife

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit bei Geschäftsführerhaftung nach

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art 103 Abs 1 GG, § 64 S 1 GmbHG, § 64 S 2 GmbHG, § 17 Abs 2 S 2 InsO, § 543 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 544 Abs 7 ZPO
    GmbHG § 64 Satz 1, GmbHG § 64 Satz 3, Haftung nach § 64 Satz 3 GmbHG, Verhältnis des Steuerrechts zu § 64 Satz 1 GmbHG, Verhältnis zu § 64 Satz 1 GmbHG, Zahlungen an Gesellschafter - § 64 Satz 3 GmbHG, Zahlungen nach Insolvenzreife § 64 Satz 1 GmbHG

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit einer insolventen GmbH

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1529
  • ZIP 2019, 1719
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.2018 - II ZR 11/17

    Persönliche Verantwortung des Geschäftsführers einer GmbH für die Erfüllung der

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - II ZR 337/17
    Im Gegenteil offenbart sich in einem solchen Sachverhalt gerade ein schuldhaftes Verhalten der Beklagten zu 2. Denn der bestellte Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss für eine Organisation sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht (BGH, Urteil vom 6. November 2018 - II ZR 11/17, ZIP 2019, 2 Rn. 14 f. z.V. in BGHZ vorgesehen mwN).
  • BGH, 23.06.2015 - II ZR 366/13

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH: Einziehung

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - II ZR 337/17
    Allenfalls soweit ausnahmsweise eine konkrete Chance auf Sanierung und Fortführung im Insolvenzverfahren zunichte gemacht werden würde, können Zahlungen zur Vermeidung noch größerer Nachteile mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sein und damit das Verschulden entfallen lassen (BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 - II ZR 366/13, BGHZ 206, 52 Rn. 24; Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1619 Rn. 21).
  • BGH, 10.10.2018 - VII ZR 13/18

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - II ZR 337/17
    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, das für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 13/18, BauR 2019, 544 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 204/09

    Insolvenzverschleppung: Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - II ZR 337/17
    § 64 Satz 1 GmbHG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zu Gunsten der Gesellschaft, sondern begründet eine eigenständige Anspruchsgrundlage der Gesellschaft bzw. einen "Ersatzanspruch eigener Art" (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2011 - II ZR 204/09, ZIP 2011, 1007 Rn. 20 f. mwN zu § 64 Abs. 2 GmbHG aF).
  • BGH, 04.07.2017 - II ZR 319/15

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der

    Auszug aus BGH, 21.05.2019 - II ZR 337/17
    Allenfalls soweit ausnahmsweise eine konkrete Chance auf Sanierung und Fortführung im Insolvenzverfahren zunichte gemacht werden würde, können Zahlungen zur Vermeidung noch größerer Nachteile mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sein und damit das Verschulden entfallen lassen (BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 - II ZR 366/13, BGHZ 206, 52 Rn. 24; Urteil vom 4. Juli 2017 - II ZR 319/15, ZIP 2017, 1619 Rn. 21).
  • BGH, 19.11.2019 - II ZR 233/18

    Verfolgen des Erstattungsanspruchs der Gesellschaft durch den Gläubiger einer

    § 64 Satz 1 GmbHG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZR 337/17, ZIP 2019, 1719 Rn. 19).

    Demgegenüber handelt es sich bei § 64 Satz 1 GmbHG nicht um einen Deliktstatbestand, sondern um eine eigenständige Anspruchsgrundlage bzw. einen "Ersatzanspruch eigener Art", der der Erhaltung der verteilungsfähigen Vermögensmasse der insolvenzreifen Gesellschaft im Interesse der Gesamtheit ihrer Gläubiger dient und eine zu ihrem Nachteil gehende, bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern soll (BGH, Urteil vom 25. Januar 2010 - II ZR 258/08, ZIP 2010, 470 Rn. 10; Urteil vom 15. März 2011 - II ZR 204/09, ZIP 2011, 1007 Rn. 20; Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZR 337/17, ZIP 2019, 1719 Rn. 16).

    Nach Erlass des Berufungsurteils hat der Senat auch ausdrücklich ausgesprochen, dass § 64 Satz 1 GmbHG kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZR 337/17, ZIP 2019, 1719 Rn. 16).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2020 - 4 U 134/18

    Eintrittspflicht einer D&O-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die

    Der Bundesgerichtshof hat den Anspruch aus § 64 GmbHG dogmatisch als Ersatzanspruch eigener Art und nicht als Schadensersatzanspruch bezeichnet (st. Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 19. November 2019, Az. II ZR 233/18, zitiert nach juris, Rdnr. 15; Urteil vom 21. Mai 2019, Az. II ZR 337/17, zitiert nach juris, Rdnr. 16; Urteil vom 15. März 2011, Az. II ZR 204/09, zitiert nach juris, Rdnr. 20 m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.02.2020 - II ZR 427/18

    Masseschmälerung durch Einziehung einer Vorauszahlung auf ein debitorisches

    Das Berufungsgericht erkennt selbst, dass die gegen die organschaftlichen Vertreter gerichteten Ansprüche gem. § 130a Abs. 2 Satz 1 HGB nicht auf Ersatz eines der Gesellschaft entstandenen Schadens gerichtet sind, sondern auf die Erstattung derjenigen Mittel, die aus dem Vermögen der Gesellschaft abgeflossen sind (BGH, Urteil vom 26. März 2007 - II ZR 310/05, ZIP 2007, 1006 Rn. 7), mithin einen "Ersatzanspruch eigener Art" begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZR 337/17, ZIP 2019, 1529 Rn. 16 zu § 64 Satz 1 GmbHG).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2022 - 12 U 46/22

    1. Auch im Rahmen der Haftung des Geschäftsführers nach § 64 S. 1 GmbHG aF ist

    Allenfalls soweit ausnahmsweise eine konkrete Chance auf Sanierung und Fortführung im Insolvenzverfahren zunichte gemacht werden würde, können Zahlungen zur Vermeidung noch größerer Nachteile mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sein und damit das Verschulden entfallen lassen (BGH, Beschl. v. 21.05.2019 - II ZR 337/17, ZInsO 2019, 1529, 1530 Rn. 18).
  • BGH, 22.09.2020 - II ZR 437/18

    Annahme eines stillschweigenden Ausschlusses der Aufrechnung und

    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, das für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2019 - II ZR 337/17, ZIP 2019, 1529 Rn. 7 mwN).
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