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   BGH, 05.12.2018 - IX ZA 16/17   

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https://dejure.org/2018,44875
BGH, 05.12.2018 - IX ZA 16/17 (https://dejure.org/2018,44875)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2018 - IX ZA 16/17 (https://dejure.org/2018,44875)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - IX ZA 16/17 (https://dejure.org/2018,44875)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    Art. 103 Abs. 1 GG, § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 127 Abs. 2, § 567 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien durch das Gericht zu dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfeversagung durch den BGH: Weiterreichende Begründung im Verfahren über die Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 116 S. 1 Nr. 2
    Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien durch das Gericht zu dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine weiterreichende Begründung der Ablehnung der Prozesskostenhilfe im Verfahren der Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parteivortrag - und die Entscheidungsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 96
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 05.12.2018 - IX ZA 16/17
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZA 22/05

    Anforderungen an die Begründung der Versagung der Prozesskostenhilfe in der

    Auszug aus BGH, 05.12.2018 - IX ZA 16/17
    Im Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe und eine daran anschließende Anhörungsrüge können sich keine weitergehenden Pflichten ergeben (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - IV ZA 22/05, FamRZ 2006, 1029).
  • BGH, 21.11.2022 - XI ZA 3/22

    Verwerfung der Gehörsrüge als unzulässig

    Das Fehlen einer Begründung für die Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags ist keine Gehörsverletzung (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, juris Rn. 1, vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 1, vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 und vom 28. Mai 2020 - III ZA 22/19, juris Rn. 2).

    Weder aus § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO, nach dem der Beschluss kurz begründet werden soll, noch unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung zu einer weitergehenden Begründung der Entscheidung, weil sonst mittels einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die entsprechend anzuwendende Bestimmung des § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO ausgehebelt werden könnte (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 24; BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2 und vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 sowie Senatsbeschlüsse vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3 und vom 26. Juni 2020 - XI ZA 8/19, juris Rn. 4, jeweils mwN).

  • BGH, 29.08.2022 - XI ZA 2/22

    Verwerfung des als Anhörungsrüge auszulegenden "Einspruchs" als unzulässig

    Das Fehlen einer Begründung für die Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags ist keine Gehörsverletzung (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, juris Rn. 1, vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 1, vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 und vom 28. Mai 2020 - III ZA 22/19, juris Rn. 2).

    Weder aus § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO, nach dem der Beschluss kurz begründet werden soll, noch unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung zu einer weitergehenden Begründung der Entscheidung, weil sonst mittels einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die entsprechend anzuwendende Bestimmung des § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO ausgehebelt werden könnte (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 24; BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2 und vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 sowie Senatsbeschlüsse vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3 und vom 26. Juni 2020 - XI ZA 8/19, juris Rn. 4, jeweils mwN).

  • BGH, 12.09.2023 - XI ZB 7/23

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge

    Das Fehlen einer Begründung für die Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags ist keine Gehörsverletzung (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - II ZA 9/08, juris Rn. 1, vom 19. Mai 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 1, vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3 und vom 28. Mai 2020 - III ZA 22/19, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.05.2021 - VI ZR 1276/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Eine weitergehende Begründung war schon deswegen nicht erforderlich, da der Beschluss, mit dem der Senat Prozesskostenhilfe versagt hat, nach § 127 Abs. 2, § 567 ZPO unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3).
  • BGH, 19.07.2021 - VI ZR 1276/20

    Nachweis einer Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Eine weitergehende Begründung war schon deswegen nicht erforderlich, da der Beschluss, mit dem der Senat Prozesskostenhilfe versagt hat, nach § 127 Abs. 2, § 567 ZPO unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3).".
  • BGH, 14.01.2020 - VIII ZA 12/19

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch gegen einen Richter; Anhörungsrüge

    Eine weitere Begründung des unanfechtbaren Beschlusses war aus Rechtsgründen nicht geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, ZIP 2019, 96 Rn. 3; vom 12. Juni 2012 - IV ZA 11/12, juris Rn. 5 und vom 29. Juli 2011 - V ZA 35/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 05.08.2020 - VIII ZA 10/20

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht; Fehlen

    Von einer weiterreichenden Begründung sieht er auch in diesem Verfahrensabschnitt in entsprechender Anwendung des § 577 Abs. 6 Satz 2, 3 ZPO ab (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - IX ZA 26/13, juris Rn. 2; vom 13. April 2015 - XI ZA 10/14, juris Rn. 3; vom 5. Dezember 2018 - IX ZA 16/17, juris Rn. 3; vom 19. November 2019 - VIII ZA 11/19, juris Rn. 4; jeweils mwN).
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