Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.08.1987 - 25 U 173/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,17232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1987, 1330
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 05.02.1999 - 25 U 133/98 Entgegen der Meinung des Landgerichts ist das Herausgabebegehren des Klägers nur insoweit begründet, als die Beklagte bei Klageerhebung noch im Besitz der zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft Bielefeld beschlagnahmten Buchführungs- und Vertragsunterlagen der Gemeinschuldnerin für die Jahre 1996/97 und den Monat Januar 1998 war, weil es sich nur insoweit um Unterlagen handelt, die die Beklagte aus dem zwischen ihr und der Gemeinschuldnerin abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag erlangt hat und zu deren Herausgabe sie deshalb gemäß den §§ 667, 675 BGB verpflichtet war, ohne insoweit gegenüber dem Kläger als Konkursverwalter ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen zu können (vgl. Senatsurteil vom 04.08.1987 ZIP 87, 1330).