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   OLG Koblenz, 05.04.1984 - 6 U 218/83   

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https://dejure.org/1984,7280
OLG Koblenz, 05.04.1984 - 6 U 218/83 (https://dejure.org/1984,7280)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.04.1984 - 6 U 218/83 (https://dejure.org/1984,7280)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. April 1984 - 6 U 218/83 (https://dejure.org/1984,7280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlehen mit Charakter haftenden Eigenkapitals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 1352
  • BB 1984, 1189
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 63/77

    Zulässigkeit vertragsändernder Mehrheitsbeschlüsse in einer Publikums-KG

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.04.1984 - 6 U 218/83
    Allerdings sind bei einer Publikumsgesellschaft - wie sie die Beklagte ist - vertragsändernde Mehrheitsbeschlüsse grundsätzlich auch dann zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag das - wie es hier der Fall ist - nur allgemein vorsieht, ohne die Beschlußgegenstände näher zu bezeichnen (BGH NJW 1978, 1382 [BGH 13.03.1978 - II ZR 63/77] ).
  • BGH, 17.11.1975 - II ZR 120/74

    Auslegung einer Stellvertreter-Erklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.04.1984 - 6 U 218/83
    Das erforderliche Einverständnis der übrigen Gesellschafter mit dem Eintritt neuer Gesellschafter kann nämlich im voraus und demnach auch im Gesellschaftsvertrag selbst erteilt werden (BGH WM 1976, 15).
  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 95/76

    Ermächtigung der Gesellschaft durch die Gesellschafter einer handelsrechtlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.04.1984 - 6 U 218/83
    Außerdem können die Gesellschafter einer Personengesellschaft auch diese selbst ermächtigen, Aufnahmeverträge mit weiteren Kommanditisten im eigenen Namen mit Wirkung für alle Gesellschafter abzuschliessen (BGH NJW 1978, 1000 [BGH 14.11.1977 - II ZR 95/76] ).
  • BGH, 17.05.1982 - II ZR 16/81

    Zahlungen auf das Darlehen als Zahlungen auf die Haftsumme bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.04.1984 - 6 U 218/83
    In dieser Eigenschaft haben die Darlehen sogar den Charakter haftenden Eigenkapitals und bilden als solches mit den Kommanditeinlagen sowie mit einem etwaigen Beitrag und der unbeschränkten Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin die Kredit- und Haftungsgrundlage der Beklagten (BGH NJW 1982, 2253 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 229/12

    Insolvenzanfechtung: Rückzahlung zurückgewährter Gesellschafterdarlehen an die

    Die neben dem Kreditverhältnis bestehende gesellschaftliche Treuepflicht kann es einem Gesellschafter verbieten, gegenüber seiner Gesellschaft einen Anspruch auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens durchzusetzen, wenn die Gesellschaft dadurch in eine Krise geriete (RG, JW 1937, 1986; OLG Koblenz, ZIP 1984, 1352, 1354 f; Raiser in Ulmer/Habersack/Löbbe, GmbHG, 2. Aufl. § 14 Rn. 98).
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 7/12

    Insolvenzanfechtung: Anfechtungsrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen

    Die neben dem Kreditverhältnis bestehende gesellschaftliche Treuepflicht kann einem Gesellschafter verbieten, gegenüber seiner GmbH einen Anspruch auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens durchzusetzen, wenn die Gesellschaft dadurch in eine Krise geriete (RG, JW 1937, 1986; OLG Koblenz, ZIP 1984, 1352, 1354 f; Ulmer/Raiser, GmbHG, § 14 Rn. 88; vgl. auch § 64 Satz 3 GmbHG).
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