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   BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86   

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https://dejure.org/1987,1496
BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86 (https://dejure.org/1987,1496)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1987 - 4 AZR 150/86 (https://dejure.org/1987,1496)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 150/86 (https://dejure.org/1987,1496)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 38
  • ZIP 1987, 727
  • NZA 1987, 455
  • BB 1987, 1388
  • DB 1987, 1361
  • JR 1987, 440
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 326/76

    Tarifverträge - Bau - Verfahrenstarifvertrag für die Sozialkassen des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86
    Diese betriebliche Tätigkeit wurde nach der Konkurseröffnung von dem Beklagten, der in die Rechtsstellung der Gemeinschuldnerin eintrat (§ 6 KO, vgl. BAG Urteil vom 14. Dezember 1977 - 5 AZR 326/76 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen), nicht fortgesetzt.
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung -

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86
    Dies entspricht auch dem bei der Tarifauslegung zu beachtenden Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung), weil anderenfalls eine eindeutige Abgrenzung des Zeitraums, während dessen ein Betrieb unter den fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt, nicht möglich wäre.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86
    Bei der Tarifauslegung ist jedoch über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86
    Von der von der Klägerin für den Fall der Nichterfüllung der Verpflichtung zur Auskunftserteilung geforderten Entschädigungssumme war vorliegend kein im Regelfall in Höhe von 20 v. H. angemessener Abschlag (BAG Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) vorzunehmen.
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86
    Von der von der Klägerin für den Fall der Nichterfüllung der Verpflichtung zur Auskunftserteilung geforderten Entschädigungssumme war vorliegend kein im Regelfall in Höhe von 20 v. H. angemessener Abschlag (BAG Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) vorzunehmen.
  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 110/08

    Sozialkassenbeiträge - Insolvenz

    Die Wirkung der Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG endet nicht schon durch die Insolvenzeröffnung, denn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ändert für sich betrachtet nichts am Vorliegen eines Betriebs iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 VTV (vgl. zum Konkurs einer juristischen Person BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 150/86 - BAGE 55, 38, 40 ff.).

    Der Tarifvertrag gilt sowohl für Betriebe, die ihre Tätigkeit durch Einstellung von Arbeitnehmern und Anschaffung von Produktionsmitteln erst vorbereiten, als auch für solche, die nach Einstellung ihrer wirtschaftlich-werbenden Geschäftstätigkeit nur noch Abwicklungsarbeiten vornehmen (vgl. BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 150/86 - BAGE 55, 38, 42).

  • BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12

    Insolvenzanfechtung: Rechtsweg für Anfechtung von Beitragszahlungen des

    An vorliegendem Rechtsstreit ist der Kläger indessen nicht in seiner Rolle als faktischer Arbeitgeber beteiligt, weil die angefochtenen Zahlungen ihre Grundlage nicht in den von der Schuldnerin eingegangenen Arbeitsverhältnissen, sondern in dem für sie maßgeblichen - nach Verfahrenseröffnung weiter verbindlichen - Tarifvertrag finden (vgl. BAG, Urteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 150/86, ZIP 1987, 727, 728).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 5 Sa 1604/06

    Keine Freigabe eines Gewerbebetriebs durch den Insolvenzverwalter

    Der Kläger verteidigt das erstinstanzliche Urteil und verweist seinerseits auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli 1987 (- 4 AZR 150/86 - BAGE 55, 38 ff. = EzA § 3 TVG Nr. 5), welches seine Auffassung und die des Arbeitsgerichts Berlin stütze.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli 1987 (a. a. O.), dem die erkennende Kammer folgt, werden auch bei einer Betriebseinstellung alle Arbeitsverhältnisse durch den VTV erfasst, die zum Betrieb vom Beginn seiner Tätigkeit bis zu deren Beendigung bestehen, sodass auch für diejenigen Arbeitnehmer eine Beitragspflicht besteht, denen gekündigt worden ist und die von der Arbeitsleistung freigestellt worden sind.

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