Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.07.1994 - 17 U 14/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9353
OLG Düsseldorf, 08.07.1994 - 17 U 14/94 (https://dejure.org/1994,9353)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.1994 - 17 U 14/94 (https://dejure.org/1994,9353)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 1994 - 17 U 14/94 (https://dejure.org/1994,9353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,9353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Entgegen der Ansicht der Revision spricht nichts dafür, daß eine Bank außerhalb eines Vermögensverwaltungsvertrages nach beendeter Anlageberatung, die zum Erwerb von Wertpapieren geführt hat, ohne weitere Vergütung verpflichtet ist, die Entwicklung der Wertpapierkurse fortlaufend zu beobachten und den Kunden im Falle einer ungünstigen Entwicklung zu warnen (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 1994, 1256, 1257).
  • OLG Schleswig, 19.09.2013 - 5 U 34/13

    Kein Schadensersatz bei "Tauschempfehlung" der Bank für Wertpapiere

    Eine Bank ist grundsätzlich ohne weitere Vergütung nicht verpflichtet, außerhalb eines Vermögensverwaltungsvertrages nach beendeter Anlageberatung, die zum Erwerb von Wertpapieren geführt hat, die Entwicklung der Wertpapierkurse fortlaufend zu beobachten und den Kunden im Falle einer ungünstigen Entwicklung zu warnen (vgl. BGH, Urteil vom 8.3.2005, XI ZR 170/04, WM 2005, 929-931; OLG Düsseldorf ZIP 1994, 1256, 1257).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.09.2012 - 10 O 7990/11

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Nichts spricht dafür, dass eine Bank außerhalb eines Vermögensverwaltungsvertrages nach beendeter Anlageberatung, die zum Erwerb von Wertpapieren geführt hat, ohne weitere Vergütung verpflichtet ist, die Entwicklung der Wertpapierkurse fortlaufend zu beobachten und den Kunden im Falle einer ungünstigen Entwicklung zu warnen (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 1994, 1256, 1257).
  • OLG Naumburg, 02.02.2006 - 2 U 92/05

    Inhalt und Umfang der Beratungspflichten einer Bank

    Anders als bei einer bloßen Anlageberatung (vgl. dazu BGH, ZIP 1994, 1256, 1257) trifft die Bank bei einer Vermögensverwaltung eine Pflicht zur Benachrichtigung über eingetretene Wertverluste (vgl. BGH, WM 1994, 834, 835 f; OLG Hamm, WM 1996, 669, 670 f).
  • OLG Koblenz, 22.03.1996 - 8 U 1120/95

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung; DM-Auslandsanleihe als

    Diese Beziehung verpflichtete die Bekl. zur sorgfältigen Beratung und Erteilung von umfassenden Auskünften unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen des Kl. und einer möglichst umfassenden Aufklärung über die sachlichen Gesichtspunkte der empfohlenen Anlage (OLG Düsseldorf, ZIP 1994, 1256 = WM 1994, 1468; OLG Braunschweig, ZIP 1993, 1457 = WM 1994, 59; BGHZ 123, 126 = NJW 1993, 2433 = LM H. 11/1993 § 276 (Cc ) BGB Nr. 34).
  • LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04

    Zur Schadensersatzhaftung einer Sparkasse aufgrund des Rats zum Erwerb von

    Aus einer früheren Anlageberatung ergeben sich nach gefestigter Rechtsprechung keine fortdauernden Beratungs- oder auch nur Benachrichtigungspflichten ( OLG Düsseldorf ZIP 1994, 1256, 1257 [OLG Düsseldorf 08.07.1994 - 17 U 14/94] ; OLG München ZIP 1994, 125; LG Hamburg ZIP 1994, 1439, 1440 f.; LG München WM 1996, 2113, 2114; LG Osnabrück WM 1998, 381).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht