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   BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96   

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https://dejure.org/1996,1688
BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96 (https://dejure.org/1996,1688)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1996 - 5 AZB 5/96 (https://dejure.org/1996,1688)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 (https://dejure.org/1996,1688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Geschäftsführer einer Betriebskrankenkasse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 1 Nr. 3b; GVG § 17a; SGB IV § 29, 36
    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - C. Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für Kündigungsstreit des Geschäftsführers einer Betriebskrankenkasse - Arbeitnehmerähnliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3293
  • ZIP 1996, 1714
  • NZA 1997, 62
  • NZA 1997, 63
  • BB 1996, 2204
  • DB 1997, 835
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96
    An die Stelle der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit tritt allerdings das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit (BAG Urteil vom 17. Oktober 1990 - 5 AZR 639/89 - BAGE 66, 113 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979).

    Dabei kann eine arbeitnehmerähnliche Person auch für mehrere Auftraggeber tätig sein, jedoch ist für sie kennzeichnend, daß die Beschäftigung für einen der mehreren Auftraggeber wesentlich ist und die daraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (BAG Urteil vom 17. Oktober 1990, aaO).

  • BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95

    Rechtswegzuständigkeit - GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96
    Auch insoweit ist hinsichtlich der Rechtsverhältnisse zwischen dem Organisationsakt der Bestellung des Klägers als Geschäftsführer der Betriebskrankenkasse (vgl. § 36 Abs. 2 SGB IV) und dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dieser Bestellung zugrunde liegt, zu unterscheiden (vgl. für den Fall der Bestellung zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft: BAG Beschluß vom 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 - AP Nr. 36 zu § 2 ArbGG 1979).
  • BSG, 23.01.1973 - 3 RK 17/70

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Aufsichtsbehörde - Klage - Fehlerhafte

    Auszug aus BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96
    Die Beklagte darf ihm keinerlei Weisung für seine Tätigkeit erteilen (BSGE 35, 121, 125).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Außerdem muß der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG Beschluß vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 der Gründe; Beschluß vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - NJW 1997, 1724, unter II 1 der Gründe; Beschluß vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979, unter II 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96

    Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer -

    Auch bei Zuständigkeitsfragen ist eine Wahlfeststellung zulässig (BAG Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 15 und vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - DB 1997, 684).
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Ferner muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116; 80, 256, 264; BAG, Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 = AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = ZIP 1996, 1714 unter II 5 b, vom 11. April 1997 - 5 AZB 33/96 = AP Nr. 30 zu § 5 ArbGG 1979 = NJW 1997, 2404 unter II 1 und vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 = ZIP 1997, 2208 = NJW 1998, 701 unter II 1, jew.m.w.Nachw.).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Fremdgeschäftsführer - GmbH - sic-non-Fall

    Ebenso schließt eine geschäftsführende Tätigkeit die Annahme einer Arbeitnehmerähnlichkeit nicht grundsätzlich aus (BAG 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 -).
  • BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96

    Rechtsweg - besonderer Vertreter eines Vereins nach § 30 BGB

    Das reicht zur Bejahung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit aus Auch bei Zuständigkeitsfragen ist eine Wahlfeststellung zulässig (BAG Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 15 und vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - DB 1997, 684 ).
  • BAG, 08.09.1997 - 5 AZB 3/97

    Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten aus sog. Kommissionärsverträgen

    Darüber hinaus muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 80, 256, 264 = AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, zu B II der Gründe; Beschluß vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BAG, 29.12.1997 - 5 AZB 38/97

    Rechtsweg - Liquidator in Treuhandgesellschaften

    Darüber hinaus muß die wirtschaftlich abhängige Person auch ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAG Beschluß vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 -, aaO; BAGE 80, 256, 264 = AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979, zu B II der Gründe; Beschluß vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979).
  • OLG Köln, 03.12.2001 - 8 W 15/01

    Steuerberater ist kein Arbeitnehmer

    Ferner muss der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116; BAG NJW 1996, 3293; BGH NJW 1999, 218, 220 jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - W (Kart) 5/05

    Franchisenehmers als arbeitnehmerähnliche Person

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B.: NJW 96, 3293, NJW 97, 1724, NJW 97, 2404, NJW 97, 2973, NJW 2001, 1373 und 1374), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 140, 11, 20f. = NZA 99, 53 und BGH 152, 213, 217), gehören zu diesem Personenkreis Personen, die zwar selbständig, aber vom Vertragspartner wirtschaftlich abhängig und einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind.
  • LAG Köln, 16.09.2013 - 11 Ta 331/12

    Prüfung der sachlichen vor der örtlichen Zuständigkeit

    Eine geschäftsführende Tätigkeit schließt die Annahme einer Arbeitnehmerähnlichkeit nicht grundsätzlich aus (vgl.: BAG, Beschl. v. 25.07.1996 - 5 AZB 5/96 -).
  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98

    Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien

  • BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97
  • OLG Naumburg, 07.10.1997 - 7 W 22/97

    Subordination des Frachtführers mit dem Charakter eines arbeitsrechtlichen

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