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   BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 634/94   

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https://dejure.org/1996,3171
BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 634/94 (https://dejure.org/1996,3171)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.1996 - 1 BvR 634/94 (https://dejure.org/1996,3171)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 634/94 (https://dejure.org/1996,3171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 286
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Beweisangebot - Nichtbeachtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1761
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 634/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1991, S. 2707 [2709] m.w.N.) ist die Ablehnung eines Beweises für eine erhebliche Tatsache nur dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, daß ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie aufs Geratewohl, das heißt ins Blaue hinein aufgestellt ist.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 634/94
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen diese Verbürgung, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141 [143 f.]).
  • OLG Köln, 06.09.2019 - 19 U 51/19

    Schadensersatz nach Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Kraftfahrzeugs

    Der Vorwurf einer Behauptung "ins Blaue hinein" ist in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 30.07.1996 - 1 BvR 634/94 -, Rn. 14, juris BGH, Beschluss vom 26.03.2019 - VI ZR 163/17 -, Rn. 11 ff., juris, m.w.N; BGH, Urteil vom 07.02.2019 - III ZR 498/16 -, Rn. 35 ff., juris m.w.N.; BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 170/01 -, Rn. 8 f., juris m.w.N.).
  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Nicht nachzukommen ist schließlich einem Beweisantritt, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt hat, sodass er nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen zum Inhalt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 634/94 -, ZIP 1996, S. 1761 ; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 -, NJW 1995, S. 2111 ; Greger, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, Vor § 284 Rn. 5).
  • BVerfG, 09.10.2007 - 2 BvR 1268/03

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Entscheidend für die Unterscheidung eines solchen Beweisermittlungsantrags von einem beachtlichen Beweisantrag ist, ob die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 634/94 -, ZIP 1996, S. 1761 ; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 178/94 -, NJW 1995, S. 2111 ).
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