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   BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98   

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https://dejure.org/1999,435
BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98 (https://dejure.org/1999,435)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1999 - II ZR 87/98 (https://dejure.org/1999,435)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1999 - II ZR 87/98 (https://dejure.org/1999,435)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gesellschaft - GmbH - Krise - Darlegen - Kapitalersatz - Eigenkapital - Unterbilanz - Jahresabschluß

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32 a; ; ZPO § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG §§ 30, 31, 32 a; ZPO § 138
    Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem Rechtsstreit um die Eigenkapitalersatzfunktion einer Gesellschafterleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast, Einlagenrückgewähr, Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung, Unterbilanz

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3120
  • ZIP 1999, 1524
  • NZI 1999, 408
  • WM 1999, 1828
  • BB 1999, 1887
  • DB 1999, 1894
  • NZG 1999, 1059
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96

    Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters im Eigenkapitalersatzrecht

    Auszug aus BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98
    (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 17. November 1997 - II ZR 224/96, ZIP 1998, 243, 245 m.w.N.).

    Seiner Auffassung, die Klägerin habe die von der Beklagten behauptete Kreditunwürdigkeit zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung nicht substantiiert bestritten, hält die Revision zu Recht entgegen, daß die im Grundsatz für die Entstehungsvoraussetzungen der Eigenkapitalfunktion darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. Sen.Urteile v. 14. November 1988 - II ZR 115/88, WM 1989, 60, 61; v. 27. November 1989 - II ZR 43/89, ZIP 1990, 98, 100; vgl. auch Sen.Urt. v. 17. November 1997 - II ZR 224/96, ZIP 1998, 243, 245 m.w.N.) ihrerseits zu der behaupteten Kreditunwürdigkeit nicht substantiiert vorgetragen habe.

    Da hier - anders als in den Fällen der Senatsurteile vom 2. Juni 1997 aaO und vom 17. November 1997 aaO - konkrete Anhaltspunkte für ausreichende stille Reserven vorliegen, hätte das Berufungsgericht diesem Einwand der Klägerin nachgehen müssen.

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 211/95

    Darlegungs- und Beweislast nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur

    Auszug aus BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98
    Eine auf Kreditunwürdigkeit beruhende Krise der Gesellschaft liegt vor, wenn sie von dritter Seite einen zur Fortführung ihres Unternehmens erforderlichen Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und sie deshalb ohne die Gesellschafterleistung liquidiert werden müßte (BGHZ 119, 201, 206 m.w.N.; Sen.Urt. v. 2. Juni 1997 - II ZR 211/95, ZIP 1997, 1648, 1650 = WM 1997, 1770).

    Da hier - anders als in den Fällen der Senatsurteile vom 2. Juni 1997 aaO und vom 17. November 1997 aaO - konkrete Anhaltspunkte für ausreichende stille Reserven vorliegen, hätte das Berufungsgericht diesem Einwand der Klägerin nachgehen müssen.

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98
    Insbesondere reicht dafür nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (BGHZ 119, 201, 213 f.) eine nur bilanzielle Unterdeckung oder Überschuldung der Gesellschaft nicht aus.

    Eine auf Kreditunwürdigkeit beruhende Krise der Gesellschaft liegt vor, wenn sie von dritter Seite einen zur Fortführung ihres Unternehmens erforderlichen Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und sie deshalb ohne die Gesellschafterleistung liquidiert werden müßte (BGHZ 119, 201, 206 m.w.N.; Sen.Urt. v. 2. Juni 1997 - II ZR 211/95, ZIP 1997, 1648, 1650 = WM 1997, 1770).

  • BGH, 14.11.1988 - II ZR 115/88

    Kapitalersetzende Leistungen eines treuhänderischen Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98
    Seiner Auffassung, die Klägerin habe die von der Beklagten behauptete Kreditunwürdigkeit zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung nicht substantiiert bestritten, hält die Revision zu Recht entgegen, daß die im Grundsatz für die Entstehungsvoraussetzungen der Eigenkapitalfunktion darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. Sen.Urteile v. 14. November 1988 - II ZR 115/88, WM 1989, 60, 61; v. 27. November 1989 - II ZR 43/89, ZIP 1990, 98, 100; vgl. auch Sen.Urt. v. 17. November 1997 - II ZR 224/96, ZIP 1998, 243, 245 m.w.N.) ihrerseits zu der behaupteten Kreditunwürdigkeit nicht substantiiert vorgetragen habe.
  • BGH, 27.11.1989 - II ZR 43/89

    Anspruch des Gesellschafters auf Rückzahlung eines "stehengelassenen"

    Auszug aus BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98
    Seiner Auffassung, die Klägerin habe die von der Beklagten behauptete Kreditunwürdigkeit zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung nicht substantiiert bestritten, hält die Revision zu Recht entgegen, daß die im Grundsatz für die Entstehungsvoraussetzungen der Eigenkapitalfunktion darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. Sen.Urteile v. 14. November 1988 - II ZR 115/88, WM 1989, 60, 61; v. 27. November 1989 - II ZR 43/89, ZIP 1990, 98, 100; vgl. auch Sen.Urt. v. 17. November 1997 - II ZR 224/96, ZIP 1998, 243, 245 m.w.N.) ihrerseits zu der behaupteten Kreditunwürdigkeit nicht substantiiert vorgetragen habe.
  • BGH, 17.03.1980 - II ZR 11/79

    Haftung vor und nach Eintragung einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98
    a) Das Berufungsgericht verkennt schon im Ansatz, daß die fortgeführten Buchwerte in der Bilanz einer GmbH nur für unmittelbar gegen § 30 GmbHG verstoßende Auszahlungen an einen Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvermögen (vgl. BGHZ 109, 334, 337 m.w.N.) sowie für die Dauer und den Umfang der Rückzahlungssperre nach den von dem erkennenden Senat entwickelten Eigenkapitalersatzregeln (vgl. BGHZ 76, 320, 335; 81, 365, 367; Urt. v. 5. Februar 1990 - II ZR 114/89, ZIP 1990, 451 f.) maßgebend sind, dagegen für die Voraussetzungen der Kapitalersatzfunktion einer Gesellschafterleistung sowohl nach den im vorliegenden Fall mangels Konkurses der Beklagten nicht einschlägigen §§ 32 a, b GmbHG als auch nach den auch außerhalb eines Konkurses eingreifenden Rechtsprechungsregeln (§§ 30, 31 GmbHG analog) andere Kriterien gelten.
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98
    Das Urteil beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 05.02.1990 - II ZR 114/89

    Haftung der Gesellschafter bei Auszahlung von Gesellschaftskapital oder Tilgung

    Auszug aus BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98
    a) Das Berufungsgericht verkennt schon im Ansatz, daß die fortgeführten Buchwerte in der Bilanz einer GmbH nur für unmittelbar gegen § 30 GmbHG verstoßende Auszahlungen an einen Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvermögen (vgl. BGHZ 109, 334, 337 m.w.N.) sowie für die Dauer und den Umfang der Rückzahlungssperre nach den von dem erkennenden Senat entwickelten Eigenkapitalersatzregeln (vgl. BGHZ 76, 320, 335; 81, 365, 367; Urt. v. 5. Februar 1990 - II ZR 114/89, ZIP 1990, 451 f.) maßgebend sind, dagegen für die Voraussetzungen der Kapitalersatzfunktion einer Gesellschafterleistung sowohl nach den im vorliegenden Fall mangels Konkurses der Beklagten nicht einschlägigen §§ 32 a, b GmbHG als auch nach den auch außerhalb eines Konkurses eingreifenden Rechtsprechungsregeln (§§ 30, 31 GmbHG analog) andere Kriterien gelten.
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87

    Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

    Auszug aus BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98
    Darüber hinaus übersieht das Berufungsgericht, wie die Revision zu Recht rügt, daß der Hinweis der Klägerin auf die in den Jahresabschlüssen 1994 und 1995 ausgewiesenen, in Grundstückswerten der Beklagten steckenden stillen Reserven auch gegenüber der von der Beklagten behaupteten Kreditunwürdigkeit erheblich ist, weil solche Reserven als Kreditsicherheit für externe Gläubiger dienen und daher einer Kreditunwürdigkeit entgegenstehen können (vgl. Sen.Urt. v. 28. September 1987 - II ZR 28/87, WM 1987, 1488).
  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 78/89

    Bewertung einer Entnahme; Herabsetzung des Kapitalanteils eines Kommanditisten;

    Auszug aus BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98
    a) Das Berufungsgericht verkennt schon im Ansatz, daß die fortgeführten Buchwerte in der Bilanz einer GmbH nur für unmittelbar gegen § 30 GmbHG verstoßende Auszahlungen an einen Gesellschafter aus dem Gesellschaftsvermögen (vgl. BGHZ 109, 334, 337 m.w.N.) sowie für die Dauer und den Umfang der Rückzahlungssperre nach den von dem erkennenden Senat entwickelten Eigenkapitalersatzregeln (vgl. BGHZ 76, 320, 335; 81, 365, 367; Urt. v. 5. Februar 1990 - II ZR 114/89, ZIP 1990, 451 f.) maßgebend sind, dagegen für die Voraussetzungen der Kapitalersatzfunktion einer Gesellschafterleistung sowohl nach den im vorliegenden Fall mangels Konkurses der Beklagten nicht einschlägigen §§ 32 a, b GmbHG als auch nach den auch außerhalb eines Konkurses eingreifenden Rechtsprechungsregeln (§§ 30, 31 GmbHG analog) andere Kriterien gelten.
  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 223/80

    Rückforderungsmöglichkeit hinsichtlich einer gegen § 30 GmbHG verstoßenden

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    a) Schon im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht nicht beachtet, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 125, 141, 146; Urt. v. 12. Juli 1999 - II ZR 87/98, ZIP 1999, 1524; zuletzt Urt. v. 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99 z.V.b.) das Vorhandensein einer Überschuldung nicht auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Jahresbilanz, mag deren negativem Ergebnis auch indizielle Bedeutung beikommen können, festgestellt werden kann, sondern daß es hierzu grundsätzlich der Aufstellung einer Überschuldungsbilanz bedarf, in welcher die Vermögenswerte der Gesellschaft mit ihren aktuellen Verkehrs- oder Liquidationswerten auszuweisen sind.
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 219/11

    Insolvenzanfechtung der Verwertung einer für ein GmbH-Gesellschafterdarlehen

    Eine auf Kreditunwürdigkeit beruhende Krise der Gesellschaft liegt vor, wenn sie von dritter Seite einen zur Fortführung ihres Unternehmens erforderlichen Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und sie deshalb ohne die Gesellschafterleistung liquidiert werden müsste (BGH, Urteil vom 12. Juli 1999 - II ZR 87/98, WM 1999, 1828, 1830).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Daher genügt einfaches Bestreiten eines nur pauschalen Vorbringens des Klägers (BGH 12. Juli 1999 - II ZR 87/98 - NJW 1999, 3120).
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