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   OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99   

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https://dejure.org/2001,1601
OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99 (https://dejure.org/2001,1601)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.06.2001 - 1 U 203/99 (https://dejure.org/2001,1601)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 1 U 203/99 (https://dejure.org/2001,1601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 50; ; ZPO § 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 50 § 56 Abs. 1
    Wegfall der Parteifähigkeit einer GmbH bei Liquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 828
  • ZIP 2001, 1590
  • NZG 2002, 94
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 337/97

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    Zudem verweist der Kläger auf diverse höchstrichterliche Entscheidungen zur Absichtsanfechtung nach § 10 Abs. 1 GesO (BGH, ZIP 1998, 2008 ff; BGH, ZIP 2000, 82/83), in denen der BGH bei einer inkongruenten Deckung zwar die Beweislast für die Benachteiligungsabsicht des Schuldners und deren Kenntnis durch den Anfechtungsgegner dem Verwalter auferlegt, in der inkongruenten Deckung indes ein starkes Indiz hierfür gesehen habe, welches der Anfechtungsgegner entkräften müsse.
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 74, 212; BGH, NJW 1982, 238; ihm folgend: OLG Oldenburg NJW-RR 1996, 161; ähnlich BayObLGZ 1995, 12f) gilt dies auch bei Wegfall der Parteifähigkeit in einem vor dem Verlust der Parteifähigkeit anhängig gewordenen Passivprozeß.
  • LG Rostock, 20.05.1999 - 4 O 310/97

    Anfechtungen von Rechtshandlungen des Schuldners in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    Die Berufung des Klägers gegen das am 20.05.1999 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Rostock - Az.: 4 O 310/97 - wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klage als unzulässig abgewiesen wird.
  • BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99

    Anfechtung der Rechtshandlungen von Gläubigern

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    Im Hinblick auf die inzwischen ergangene Entscheidung des BGH vom 20.01.2000 (ZIP 2000, 364) wendet sie sich nicht mehr gegen die Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des Gläubigers nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO.
  • OLG Koblenz, 01.04.1998 - 1 U 463/97

    Begriff der Prozessfähigkeit im Zivilprozess; Begriff der Parteifähigkeit im

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    c) Soweit das Bundesarbeitsgericht mit einem Teil der Literatur die Auffassung vertritt, die Parteifähigkeit der beklagten juristischen Person bestehe selbst dann bis zum Ende des anhängigen Prozesses fort, wenn während des Prozesses das gesamte Vermögen verteilt werde (u.a. BAGE 36, 125/128f = NJW 1982, 1831; Musielak/Weth, ZPO, § 50 R.18, Zöller/Vollkommer, a.a.O., R.5; ebenso wohl auch OLG Koblenz, ZIP 1998, 967), vermag der Senat dem weder im Ergebnis noch in der Begründung zu folgen.
  • BGH, 02.12.1999 - IX ZR 412/98

    Kenntnis von der Inkongruenz

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    Zudem verweist der Kläger auf diverse höchstrichterliche Entscheidungen zur Absichtsanfechtung nach § 10 Abs. 1 GesO (BGH, ZIP 1998, 2008 ff; BGH, ZIP 2000, 82/83), in denen der BGH bei einer inkongruenten Deckung zwar die Beweislast für die Benachteiligungsabsicht des Schuldners und deren Kenntnis durch den Anfechtungsgegner dem Verwalter auferlegt, in der inkongruenten Deckung indes ein starkes Indiz hierfür gesehen habe, welches der Anfechtungsgegner entkräften müsse.
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 329/79

    Kündigungschutzkalge - Parteifähigkeit der GmbH

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    c) Soweit das Bundesarbeitsgericht mit einem Teil der Literatur die Auffassung vertritt, die Parteifähigkeit der beklagten juristischen Person bestehe selbst dann bis zum Ende des anhängigen Prozesses fort, wenn während des Prozesses das gesamte Vermögen verteilt werde (u.a. BAGE 36, 125/128f = NJW 1982, 1831; Musielak/Weth, ZPO, § 50 R.18, Zöller/Vollkommer, a.a.O., R.5; ebenso wohl auch OLG Koblenz, ZIP 1998, 967), vermag der Senat dem weder im Ergebnis noch in der Begründung zu folgen.
  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 28.06.2001 - 1 U 203/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 74, 212; BGH, NJW 1982, 238; ihm folgend: OLG Oldenburg NJW-RR 1996, 161; ähnlich BayObLGZ 1995, 12f) gilt dies auch bei Wegfall der Parteifähigkeit in einem vor dem Verlust der Parteifähigkeit anhängig gewordenen Passivprozeß.
  • OLG Rostock, 23.10.2003 - 1 U 182/01

    Verjährter Anspruch als ein die Parteifähigkeit fingierendes Aktivvermögen -

    Aktivvermögen, kraft dessen seine Parteifähigkeit als fortbestehend fingiert werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 28.06.2001 - 1 U 203/99), hat er nach eigener Behauptung nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 11 (8) R 61/05

    Rentenversicherung

    Im zivilrechtlichen Passivprozess besteht die Parteifähigkeit einer juristischen Person nur dann fort, wenn entweder der gegen sie geltend gemachte Anspruch kein Aktivvermögen voraussetzt oder der Kläger substantiiert behauptet, die liquidierte GmbH verfüge noch über Vermögen (OLG Rostock, NJW-RR 2002, 828).
  • OLG München, 28.06.2010 - 19 U 4334/09

    Verlust der Parteifähigkeit einer Gesellschaft

    Damit war das Berufungsverfahren in Richtung der Beklagten zu 1) auch - im Rechtsmittelzug - als nunmehr unzulässig abzuweisen, vgl. BGHZ 74, 212; OLG Rostock ZIP 2001, 1590.
  • OLG München, 28.06.2010 - 19 U 4253/09

    Verlust der Parteifähigkeit einer Gesellschaft bei Auflösung durch Konkurs nach

    Damit war das Berufungsverfahren in Richtung der Beklagten zu 1) auch - im Rechtsmittelzug - als nunmehr unzulässig abzuweisen, vgl. BGHZ 74, 212; OLG Rostock ZIP 2001, 1590.
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