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   OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 125/01 - 28   

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https://dejure.org/2001,18512
OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 125/01 - 28 (https://dejure.org/2001,18512)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.10.2001 - 1 U 125/01 - 28 (https://dejure.org/2001,18512)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 1 U 125/01 - 28 (https://dejure.org/2001,18512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch der GmbH gegen den Geschäftsführer ; Verletzung der Geschäftsführerpflichten durch Einzahlung von der Begleichung offenstehender Forderung der GmbH dienenden Schecks auf Privatkonten; Nichttilgung eines Kredits als konkreter Schaden auf Grund der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Globalzession, Haftung nach § 43 GmbHG, Innenhaftung, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Privatkonto, Scheckbeträge, Treuepflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 130
  • NZI 2002, 47
  • NZG 2002, 378
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.2003 - XII ZR 13/01

    Verletzung der Pflichten des Betreuers durch Abschluß eines vom

    Im übrigen würde auch eine bereits bestehende Überschuldung den Eintritt eines Schadens, der durch die Weggabe von Aktiva ohne entsprechenden Gegenwert bewirkt wird und im Anstieg des Negativ-Saldos begründet läge, nicht hindern (OLG Saarbrücken ZIP 2002, 130, 131; vgl. auch BGHZ 59, 148, 150 und 100, 190, 199).
  • OLG Hamburg, 31.08.2005 - 11 U 55/04

    Rückabwicklung der Erbringung von Werkleistungen an eine andere GmbH

    Denn es ist allgemein anerkannt, dass auch eine vermögenslose oder insolvente GmbH noch weiter geschädigt werden kann (BGHZ 100, 190 [198]; OLG Saarbrücken ZIP 2002, 130, 131; Michalski/Haas GmbHG, 2002, § 43 Rn. 212).
  • LG München I, 27.07.2017 - 31 O 21218/14

    Geschäftsführerhaftung infolge Sorgfaltswidrigkeit

    Darüber hinaus hat der Geschäftsführer einer GmbH die ihm zur Verfügung stehenden Gelder stets nachprüfbar und nachvollziehbar zu verwenden (OLG Saarbrücken, NZG 2002, 378, 379; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.04.2008 - 1 U 136/05).
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