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   OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05   

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https://dejure.org/2005,2783
OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05 (https://dejure.org/2005,2783)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.11.2005 - 1 U 19/05 (https://dejure.org/2005,2783)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. November 2005 - 1 U 19/05 (https://dejure.org/2005,2783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 84 InsO, § 130 Abs 1 Nr 2 InsO, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 143 Abs 1 InsO, § 146 Abs 1 InsO
    Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung nach Eröffnung des Insolvenzverfahren bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit

  • Judicialis

    InsO § 84; ; InsO § 130

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruch eines insolvenzbedingt ausgeschiedenen ARGE-Gesellschafters für zwischen Insolvenzantrag und Verfahrenseröffnung erbrachte Bauleistungen - Verrechnung in Auseinandersetzungsbilanz; Herbeiführung der Verrechnungslage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie werden Vergütungsforderungen im Insolvenzfall geltend gemacht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verrechnung von Vergütungsforderungen mit Ansprüchen aus der Auseinandersetzung einer Gesellschaft im Rahmen einer Auseinandersetzungsbilanz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Fortgesetze Erbringung von Leistungen von Leistungen zwischen Beantragung und Eröffnung des ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verrechnung in der Insolvenz des ARGE-Partners ist anfechtbar! (IBR 2006, 142)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2325
  • NZBau 2006, 376
  • NZI 2006, 241
  • BauR 2006, 846
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99

    Vergütungsanspruch für die Nutzung von Geräten, Gerüsten und anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05
    Eine Aufrechnung kann insolvenzrechtlich zulässig, gleichzeitig kann die Herbeiführung der Aufrechnungslage anfechtbar sein (vgl. BGHZ 145, 245, 254).

    Das geschieht dadurch, dass der Aufrechnung keine Bedeutung beigemessen wird, der Aufrechnende sich also nicht mit Erfolg auf sie berufen kann (vgl. BGHZ 145, 245, 254 f.).

    (3) Diese Beurteilung, die auf der Grundsatzentscheidung des BGH vom 28. September 2000 (BGHZ 145, 245 ff. [= BauR 2001, 245-249 = NJW 2001, 367-369 = ZIP 2000, 2207-2210]) beruht, steht mit der übrigen Rechtsprechung des BGH in Einklang; auch die sonstigen Einwände der Beklagten verfangen nicht.

    Außerdem ist angesichts der BGHZ 145, 245, 254 mitgeteilten Äußerung des IX. Zivilsenats zweifelhaft, ob dieser an seiner Auffassung noch fest hält.

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 254/81

    Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05
    (1) Derartiges ist insbesondere nicht aus den Urteilen des BGH vom 26.1.1983 (VIII ZR 254/81, NJW 1983, 1120 ff.; VIII ZR 257/81, NJW 1983, 1123 ff.) zu folgern, auf die sich in der Sache auch die Beklagte beruft, wenn sie meint, nur der Gesellschaftsanteil als solcher falle in die Masse, nicht die einzelnen Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis, dies sei in § 84 InsO klar gestellt.
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2001 - 6 U 137/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05
    (2) Letztlich kann diese Abgrenzungsfrage dahin stehen, weil nach ständiger Rechtsprechung nicht nur unmittelbar auf dem Gesellschaftsvertrag beruhende Leistungen, sondern auch solche, die auf mit der Gesellschaft in Zusammenhang stehenden Drittgeschäften beruhen, grundsätzlich in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen und nicht mehr gesondert zu vergüten sind (vgl. BGH WM 1971, 931 f.; 1978, 89, 90; 1979, 937 ff. [juris-Rn. 17]; NJW-RR 1986, 456; NZG 2002, 519; OLG Karlsruhe NZG 2001, 748 f. [unter II 2 b) der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 05.02.1979 - II ZR 210/76

    Gervais/Danone - Zur konzernabhängigen Personenhandelsgesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05
    (2) Letztlich kann diese Abgrenzungsfrage dahin stehen, weil nach ständiger Rechtsprechung nicht nur unmittelbar auf dem Gesellschaftsvertrag beruhende Leistungen, sondern auch solche, die auf mit der Gesellschaft in Zusammenhang stehenden Drittgeschäften beruhen, grundsätzlich in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen und nicht mehr gesondert zu vergüten sind (vgl. BGH WM 1971, 931 f.; 1978, 89, 90; 1979, 937 ff. [juris-Rn. 17]; NJW-RR 1986, 456; NZG 2002, 519; OLG Karlsruhe NZG 2001, 748 f. [unter II 2 b) der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 18.03.2002 - II ZR 103/01

    Klage eines OHG-Gesellschafters gegen die übrigen Gesellschafter auf Befriedigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05
    (2) Letztlich kann diese Abgrenzungsfrage dahin stehen, weil nach ständiger Rechtsprechung nicht nur unmittelbar auf dem Gesellschaftsvertrag beruhende Leistungen, sondern auch solche, die auf mit der Gesellschaft in Zusammenhang stehenden Drittgeschäften beruhen, grundsätzlich in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen und nicht mehr gesondert zu vergüten sind (vgl. BGH WM 1971, 931 f.; 1978, 89, 90; 1979, 937 ff. [juris-Rn. 17]; NJW-RR 1986, 456; NZG 2002, 519; OLG Karlsruhe NZG 2001, 748 f. [unter II 2 b) der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 257/81

    Bauarbeitsgemeinschaft: Konkursanfechtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05
    (1) Derartiges ist insbesondere nicht aus den Urteilen des BGH vom 26.1.1983 (VIII ZR 254/81, NJW 1983, 1120 ff.; VIII ZR 257/81, NJW 1983, 1123 ff.) zu folgern, auf die sich in der Sache auch die Beklagte beruft, wenn sie meint, nur der Gesellschaftsanteil als solcher falle in die Masse, nicht die einzelnen Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis, dies sei in § 84 InsO klar gestellt.
  • BGH, 24.05.1971 - II ZR 184/68

    Auflösung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - Auslegung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05
    (2) Letztlich kann diese Abgrenzungsfrage dahin stehen, weil nach ständiger Rechtsprechung nicht nur unmittelbar auf dem Gesellschaftsvertrag beruhende Leistungen, sondern auch solche, die auf mit der Gesellschaft in Zusammenhang stehenden Drittgeschäften beruhen, grundsätzlich in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen und nicht mehr gesondert zu vergüten sind (vgl. BGH WM 1971, 931 f.; 1978, 89, 90; 1979, 937 ff. [juris-Rn. 17]; NJW-RR 1986, 456; NZG 2002, 519; OLG Karlsruhe NZG 2001, 748 f. [unter II 2 b) der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03

    Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05
    (ii) In dem der Entscheidung vom 29. Juni 2004 (IX ZR 147/03, NJW-RR 2004, 1561-1563 [= BGHZ 160, 1-8 = ZIP 2004, 1608 ff.]) zugrunde liegenden Fall entstand die Aufrechnungslage vor der Krise; die Insolvenzschuldnerin hatte von der später aufrechnenden Beklagten Waren gekauft.
  • BGH, 09.03.2000 - IX ZR 355/98

    Ansprüche des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05
    (i) Ein Widerspruch zu der Entscheidung des IX. Zivilsenats vom 9.3.2000 (BGH ZIP 2000, 757 ff. [= BauR 2000, 1057-1060 = NJW-RR 2000, 1295-1297]), die gerade einen B-Fall - allerdings nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft erbrachte Leistungen - betraf, besteht bei näherer Betrachtung nicht.
  • BGH, 20.10.1977 - II ZR 92/76

    Verpflichtung des Auftragnehmers, das bei Baubetreuungsverträgen durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 U 19/05
    (2) Letztlich kann diese Abgrenzungsfrage dahin stehen, weil nach ständiger Rechtsprechung nicht nur unmittelbar auf dem Gesellschaftsvertrag beruhende Leistungen, sondern auch solche, die auf mit der Gesellschaft in Zusammenhang stehenden Drittgeschäften beruhen, grundsätzlich in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen und nicht mehr gesondert zu vergüten sind (vgl. BGH WM 1971, 931 f.; 1978, 89, 90; 1979, 937 ff. [juris-Rn. 17]; NJW-RR 1986, 456; NZG 2002, 519; OLG Karlsruhe NZG 2001, 748 f. [unter II 2 b) der Entscheidungsgründe]).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

  • LG Frankfurt/Main, 11.11.2004 - 31 O 203/04

    Aufrechnung in der Insolvenz eines ARGE-Partners

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 41/85

    Geltendmachung von Kautionsrückzahlungsanspruch aus dem Gesellschaftsverhältnis

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 194/05

    Verrechnung im Wege der Angleichung der Konten der Gesellschafter in der

    b) An dieser Rechtsprechung ist im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung festzuhalten (ebenso: Gerhardt EWIR 2000, 741, 742; Linnertz IBR 2005, 205; Schultze EWIR 2006, 149, 150; Weitzke IBR 2005, 151).

    aa) Das Argument der Gegenauffassung, dass die Erleichterung der Aufrechnung im Wege der zeitlichen Vorverlagerung der Aufrechnungslage durch die Neuregelung in §§ 94, 95 InsO nicht übernommen worden sei (vgl. OLG Frankfurt ZIP 2005, 2325, 2327), hat der Bundesgerichtshof bereits als nicht durchgreifend angesehen (vgl. BGHZ 160, 1, 4 f).

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