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   BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05   

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https://dejure.org/2005,1464
BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05 (https://dejure.org/2005,1464)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2005 - IX ZB 38/05 (https://dejure.org/2005,1464)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - IX ZB 38/05 (https://dejure.org/2005,1464)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen eines Sozialversicherungsträgers; Steuerforderung des einen Insolvenzeröffnungsantrag stellenden Finanzamts; Erfolglosigkeit von Rechtsbeschwerde wegen mangelnder grundsätzlicher Bedeutung; Antrag auf Prozesskostenhilfe ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen des einen Insolvenzantrag stellenden Finanzamts

  • zvi-online.de

    InsO § 14 Abs. 1
    Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im Rahmen eines Insolvenzantrags des Finanzamts durch Vorlage von Steueranmeldungen und Steuerbescheiden

  • Judicialis

    InsO § 14 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14 Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im Insolvenzantragsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 141
  • MDR 2006, 707
  • NZI 2006, 172
  • WM 2006, 332
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05
    Die Anforderungen, die an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen eines Sozialversicherungsträgers zu stellen sind, gelten auch für Steuerforderungen des einen Insolvenzeröffnungsantrag stellenden Finanzamts (im Anschluss an BGH NZI 2004, 587 f).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 5. Februar 2004 (IX ZB 29/03, NZI 2004, 587 f) bereits für einen antragstellenden Sozialversicherungsträger entschieden hat, sind öffentlich-rechtliche Hoheitsträger bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Das Landgericht hat daher im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Senatsentscheidung vom 5. Februar 2004 (aaO) eine Glaubhaftmachung nach § 14 Abs. 1 InsO verneint.

  • BGH, 27.07.2004 - X ZR 150/03

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zugunsten einer juristischen Person im

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05
    Das allgemeine Interesse fordert die Verfahrensführung durch die arme Partei nur dann, wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens ansprechen und soziale Auswirkungen nach sich ziehen würde (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 27. Juli 2004 - X ZR 150/03, MittPatAnw 2005, 165).
  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05
    Mit Blick auf die Anweisung des Amtsgerichts in Ziffer 4 des Tenors der angegriffenen Entscheidung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass eine Bindung des Untergerichts entfällt, wenn der Gläubiger die zur Glaubhaftmachung erforderlichen Unterlagen vor Erlass einer den Antrag zurückweisenden Entscheidung vorlegen sollte (vgl. BGHZ 51, 131, 136 f; Musielak/Ball, aaO § 572 Rn. 18).
  • BFH, 09.01.1991 - III S 10/90

    Ablehnung eines Antrages auf Prozeßkostenhilfe aufgrund unvollständig

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05
    Das angerufene Gericht ist nicht verpflichtet, eine in wesentlichen Punkten unvollständige Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse von sich aus durch Befragung des Antragstellers oder durch andere Ermittlungen zu vervollständigen (BFH/NV 1991, 836; BFH JurBüro 1993, 548).
  • BFH, 31.07.1992 - VI B 266/89

    Persönliche Angaben - Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05
    Das angerufene Gericht ist nicht verpflichtet, eine in wesentlichen Punkten unvollständige Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse von sich aus durch Befragung des Antragstellers oder durch andere Ermittlungen zu vervollständigen (BFH/NV 1991, 836; BFH JurBüro 1993, 548).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

    In einer weiteren, erst nach Erlass des angefochtenen Beschlusses ergangenen Entscheidung zur Glaubhaftmachung von Forderungen öffentlich-rechtlicher Hoheitsträger (Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142) hat der Senat klargestellt, die genannte Rechtsprechung erfasse auch den Fall, dass die Finanzverwaltung wegen rückständiger Steuerforderungen Insolvenzantrag stelle.
  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren

    Sie stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Senats, wonach im Falle eines Eröffnungsantrages der Finanzverwaltung als Mindestanforderung an die Glaubhaftmachung der Forderung die Vorlage der Steuerbescheide und gegebenenfalls etwaiger Steueranmeldungen des Schuldners zu verlangen sei (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142; v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, ZIP 2006, 1456, 1457).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 12/06

    Zurücknahme des Insolvenzantrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Das gilt auch für Forderungen öffentlich-rechtlicher Hoheitsträger (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686; Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, WM 2006, 332).
  • BGH, 18.06.2009 - IX ZA 7/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde des Schuldners gegen die

    Das Finanzamt hatte zwar seine Forderungen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht glaubhaft gemacht (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 220/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrunde der Zahlungsunfähigkeit

    Die Angaben in dem Eröffnungsantrag zum Schuldgrund reichen nach der Rechtsprechung des Senats zur Glaubhaftmachung einer Forderung der Finanzverwaltung grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, WM 2006, 332).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 194/04

    Erledigung eines Rechtsmittels

    Insbesondere liegt keine entscheidungserhebliche Abweichung von den zur Zulässigkeit von Gläubigeranträgen ergangenen Beschlüssen des Senats vom 5. Februar 2004 (IX ZB 29/03, ZIP 2004, 1466) und 8. Dezember 2005 (IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141) vor.
  • LG Göttingen, 04.12.2007 - 10 T 146/07

    Bestimmung des zuständigen Insolvenzgerichts im Fall eines Wohnsitzwechsels des

    Nach der Rechtssprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 8.12.2005 - IX ZB 38/05 - sowie BGH NZI 2004, 587 f [BGH 05.02.2004 - IX ZB 29/03] ) muss auch das Finanzamt das im Hinblick auf rückständige Steuerforderungen einen Insolvenzeröffnungsantrag stellt die Forderung glaubhaft machen indem es Steuerbescheide vorlegt.
  • LG Frankenthal, 11.08.2010 - 1 T 182/10

    Insolvenzeröffnungsantrag: Anforderungen an den Beitragsnachweis zur

    Zwar gibt der Amtsrichter in der angefochtenen Entscheidung die Rechtsprechung des BGH vom 05. Februar 2004 (ZIP 2004, 1466) und vom 08. Dezember 2005 (ZIP 2006, 141) zutreffend wieder: Dort hatte der BGH ausgeführt, dass eine schlüssige Darlegung der Beitragsforderungen erfordere, dass eine Aufschlüsselung nach Monat und Arbeitnehmer zu erfolgen habe.
  • FG Sachsen, 28.03.2013 - 3 V 271/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Insolvenzantrag des FA Versuche zur

    Die Glaubhaftmachung der Forderung geschieht in der Regel durch die Vorlage der den Forderungen zugrundeliegenden Steuerbescheide (vgl. BGH-Beschluss vom 8. Dezember 2005 IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141 ), wobei in unstreitigen Fällen eine genaue Beschreibung der Steuerforderungen ausreichen kann (vgl. BGH-Beschluss vom 9. Juli 2009 IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533 ).
  • LG Bonn, 11.05.2006 - 6 T 61/06

    Insolvenzeröffnungsverfahren, Prozesskostenhilfe

    Der Insolvenzeröffnungsantrag war bis zur übereinstimmenden Erledigungserklärung schon nicht zulässig im Sinne des § 14 InsO, weil er die Anforderungen an die Glaubhaftmachung der verfahrensgegenständlichen Steuerschuld nicht erfüllt, vgl. BGH Beschluss vom 08.12.2005 -IX ZB 38/05- veröffentlicht bei JURIS mit dortiger Angabe weiterer Fundstellen.
  • LG Dessau-Roßlau, 23.10.2012 - 1 T 280/12

    Insolvenz: Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Insolvenzgrundes im Rahmen

  • LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung von insolvenzrechtlichen

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