Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 15.12.2005

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   BGH, 23.03.2006 - IX ZB 20/05   

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https://dejure.org/2006,1533
BGH, 23.03.2006 - IX ZB 20/05 (https://dejure.org/2006,1533)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2006 - IX ZB 20/05 (https://dejure.org/2006,1533)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2006 - IX ZB 20/05 (https://dejure.org/2006,1533)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abweichen vom Regelsatz bei der Bemessung der Vergütung eines Insolventverwalters ; Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters; Beeinflussung der Höhe der Vergütung durch die Höhe des Auslagenersatzes

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Abschlag vom Regelsatz der Verwaltervergütung auch bei nicht großer Masse

  • Judicialis

    InsVV § 2 Abs. 1; ; InsVV § 3; ; InsVV § 3 Abs. 2; ; InsVV § 3 Abs. 2 Buchst. b; ; InsVV § 3 Abs. 2 Buchst. d

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 3 Abs. 2 lit. b
    Vergütung des Insolvenzverwalters bei geringen Anforderungen an die Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 858
  • MDR 2006, 1311
  • NZI 2006, 347
  • Rpfleger 2006, 428
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters; Zuschlag für die Bearbeitung von Aus-

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 20/05
    Entscheidend ist, ob das Insolvenzgericht eine im Ergebnis angemessene Gesamtwürdigung vorgenommen hat (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, NZI 2003, 603, 604).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Letzteres ist in jedem Fall erforderlich (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757; v. 22. April 2004 - IX ZB 136/03, NZI 2004, 448; v. 16. Juni 2005 - IX ZB 285/03, ZIP 2005, 1371; v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, zitiert nach juris; v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858).

    Gleichwohl ist ein Abschlag gerechtfertigt, wenn die Anforderungen eines Normalverfahrens erheblich unterschritten wurden (BGH, Beschl. v. 23. März 2006, aaO S. 858, 859).

    Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Umstände, die für die Bemessung der Vergütung im Einzelfall Bedeutung gewinnen können (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757, 1758; v. 23. März 2006, aaO; Amtl. Begründung zu § 3 InsVV, aaO).

    Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als im entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003, aaO; v. 16. Juli 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759; v. 23. März 2006, aaO).

  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 48/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungsabschlag in

    aa) Bereits nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung in der bis zum 1. Juli 2014 geltenden Fassung kann ein Abschlag auch dann angezeigt sein, wenn die Geschäftsführung an den Verwalter geringe Anforderungen stellte, die Masse jedoch nicht groß war und somit eine der Voraussetzungen des Regelbeispiels gemäß § 3 Abs. 2 lit. d InsVV fehlt (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858 Rn. 6; vom 23. März 2006 - IX ZB 28/05, nv Rn. 8; vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 41).
  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 3/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Erhöhung der Berechnungsgrundlage bei

    Danach kann ein Abschlag auch dann angezeigt sein, wenn die Geschäftsführung an den Verwalter geringe Anforderungen stellte, die Masse jedoch nicht groß war und somit eine der Voraussetzungen des Regelbeispiels gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. d InsVV fehlt (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858 Rn. 6; vom 23. März 2006 - IX ZB 28/05, nv Rn. 8; vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 41).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 280/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters nach Anfall einer Erbschaft des Schuldners

    Welchen Begründungsaufwand der Tatrichter für erforderlich halten darf und muss, hängt vom Einzelfall ab (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757; v. 22. April 2004 - IX ZB 136/03, NZI 2004, 448; v. 16. Juni 2005 - IX ZB 285/03, ZIP 2005, 1371; v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1205).
  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07

    Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der

    Es genügt die Prüfung dem Grunde nach, so dass anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung der Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt werden kann (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757, 1758 f unter II. 2. b; v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858, 859 Rn. 5; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642, 643 Rn. 12; v. 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330, 1332 Rn. 16).
  • BGH, 17.04.2013 - IX ZB 141/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Bemessung von Zu- und Abschlägen sowie des

    Maßgebend ist dann in jedem Fall lediglich eine im Ergebnis angemessene Gesamtwürdigung (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757, 1758 f; vom 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858 Rn. 5; vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 12; vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 9).
  • BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08

    Rechtfertigung eines Abschlags bei der Festsetzung der Vergütung eines im

    Gleichwohl ist ein Abschlag gerechtfertigt, wenn die Anforderungen eines Normalverfahrens erheblich unterschritten werden (BGH, Beschl. v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858, 859 Rn. 6; v. 11. Mai 2006 a.a.O. S. 1207 Rn. 40).
  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 42/20

    Rechtfertigung eines Abschlags von der Regelvergütung des Insolvenzverwalters

    (bb) Eine im Vergleich zu Massen gleicher Größenordnung deutlich geringere Anzahl zu prüfender Forderungen kann jedenfalls wegen der damit verbundenen, atypischen Arbeitsersparnis des Insolvenzverwalters schon für sich betrachtet einen Abschlag von der Vergütung rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858 Rn. 6; vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 43; MünchKomm-InsO/Riedel, 4. Aufl., § 3 InsVV Rn. 40; Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl. Rn. 124; Prasser/Stoffler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2014, § 3 InsVV Rn. 149).
  • LG Detmold, 27.03.2013 - 3 T 22/13

    Insolvenzverwalter - Vergütung - Regelsatz - Zu- oder Abschlag

    Von bindenden Vorgaben hat der Verordnungsgeber bewusst abgesehen, weil im Einzelfall alle in Betracht kommenden Faktoren umfassend berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGH WM 2003, S. 1874 ff. und ZIP 2006, S. 858 ff.).

    Zwar ist dem Amtsgericht zuzugeben, dass grundsätzlich auch dann ein Abschlag von der Regelvergütung vorzunehmen ist, wenn die Anforderungen eines Normalverfahrens erheblich unterschritten werden (vgl. BGH, ZIP 2006, S. 858 ff. und ZIP 2006, S. 1.204 ff.).

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 28/05

    Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Entscheidend ist, ob das Insolvenzgericht eine im Ergebnis angemessene Gesamtwürdigung vorgenommen hat (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, NZI 2003, 603, 604; v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05 z.V.b.).
  • LG Münster, 19.09.2023 - 5 T 263/23

    Signifikante Abweichung vom Normalfall, Komplementärin, 20 % Abschlag,

  • LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09

    Kontakte zu ausländischen Investorengruppen reichen für Zuschlag der

  • LG Detmold, 29.12.2021 - 1 T 16/21
  • LG Berlin, 13.02.2023 - 84 T 160/21

    Prüfung von Abschlagstatbeständen bei der Festsetzung der

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.12.2005 - 11 U 107/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3168
OLG Celle, 15.12.2005 - 11 U 107/05 (https://dejure.org/2005,3168)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.12.2005 - 11 U 107/05 (https://dejure.org/2005,3168)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 11 U 107/05 (https://dejure.org/2005,3168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Haftung des Anlagevermittlers für Auskunft zur Sicherheit einer Kapitalanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung des Leiters der Struktur eines Handelsvertretervertriebes aus § 826 BGB Anlegern gegenüber; Verpflichtung des Anlagevermittlers zur expliziten Aufklärung seines Nichtwissens um die Sicherheit dem Anlageinteressenten gegenüber; Täuschung über die Sicherheit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Leiters der Struktur eines Handelsvertretervertriebes aus § 826 BGB Anlegern gegenüber; Verpflichtung des Anlagevermittlers zur expliziten Aufklärung seines Nichtwissens um die Sicherheit dem Anlageinteressenten gegenüber; Täuschung über die Sicherheit einer ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 826
    Haftung des Vertriebsleiters bei bewusster Falschinformation der Anlageberater über Anlagerisiken

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unechter Hauptvertreter, Haftung des unechten Hauptvertreters gegenüber dem unechten Untervertreter, Auskunftsvertrag, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vertriebsleiter haftet persönlich für Fehlinformationen von Kapitalanlegern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 858
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Hildesheim, 16.01.2007 - S 11 U 104/05
    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2005 - 11 U 107/05
    die Anlage einer Frau K. K., der Klägerin aus dem Parallelverfahren 11 U 104/05, deren Anlageentscheidung vom 7. September 1998 datiert.

    Aus dem für die Anleger von ihm an die Vermittler weitergegebenen Prospekt (im Original nur in den Akten 11 U 104/05) ergibt sich nichts darüber, wie das angelegte Kapital sicher angelegt und wie und mit welcher Anlageform die in Aussicht gestellten Gewinne erwirtschaftet werden sollten.

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2005 - 11 U 107/05
    Der Bundesgerichtshof hat vielfach entschieden, dass ein Anlagevermittler im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtung es dem Anlageinteressenten schuldet, wenn er nichts über die Sicherheit der vermittelten Anlage weiß, dies dem Anlageinteressenten explizit aufzudecken und nicht etwa lediglich die ihm mitgeteilte vermeintliche Sicherheit der Anlage weiterzugeben, so z. B. BGH v. 11. September 2003, III ZR 381/02 m. w. N., abgedruckt z. B. in WM 2003, 2064.
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