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   BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04   

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BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04 (https://dejure.org/2005,804)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2005 - IX ZB 168/04 (https://dejure.org/2005,804)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04 (https://dejure.org/2005,804)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes; Maßgeblichkeit der Insolvenzmasse im Zeitpunkt der Schlussrechnung; Berücksichtigungsfähigkeit eines Massezuflusses vor der Entscheidung über den Vergütungsfeststellungsantrag; ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Amtsbeendigung

  • zvi-online.de

    InsO § 63 Abs. 1 Satz 1, § 66 Abs. 1; InsVV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3
    Berücksichtigung des nach Ablösung eines Insolvenzverwalters erfolgten Massezuflusses für Vergütungsberechnung bei Zufluss in Folge seiner Tätigkeit

  • Judicialis

    InsO § 63 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 66 Abs. 1; ; InsVV § 1 Abs. 1 Satz 1; ; InsVV § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes; Zurechnung von Massezuflüssen nach Ablösung des Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzverwalter: Vergütung bei vorzeitiger Beendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 335
  • ZIP 2006, 93
  • MDR 2006, 652
  • NZI 2006, 165
  • WM 2006, 141
  • Rpfleger 2006, 159
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04
    Die gegenteilige Auffassung, wonach die voraussichtliche, vom Insolvenzgericht zu schätzende Teilungsmasse bei Verfahrensbeendigung zugrunde zu legen wäre, stünde auch in einem Wertungswiderspruch zu der Rechtsprechung des Senats, dass in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) die Vermögenswerte Eingang zu finden haben, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGHZ 146, 165, 175, BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556; v. 9. Juni 2005 - IX ZB 284/03, NZI 2005, 558, 559).

    Die Senatsentscheidung vom 29. April 2004 (IX ZB 225/03, NZI 2004, 444, 445) steht nicht entgegen.

    Die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 29. April 2004 (aaO) gelten hier entsprechend.

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04
    In dem Beschluss vom 16. Dezember 2004 (IX ZB 301/03, NZI 2005, 161), der dasselbe Verfahren betraf, in dem der Beschluss des OLG Brandenburg (aaO) ergangen war, hat er dargelegt, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters, dessen Amt vorzeitig geendet hat, regelmäßig durch Reduzierung des Regelsatzes gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. c InsVV zu berechnen ist und dass sonstige Umstände, welche die Tätigkeit dieses Insolvenzverwalters erleichtert oder erschwert haben, den für ihn maßgeblichen Bruchteil der Vergütung unmittelbar gemäß § 3 InsVV verringern oder erhöhen.

    Damit entfällt der rechnerische Zwischenschritt der Ermittlung einer fiktiven Verwaltervergütung ohne vorzeitige Amtsbeendigung (zustimmend Rendels EWiR 2005, 401; Keller DZWIR 2005, 292, 293).

  • OLG Brandenburg, 11.10.2001 - 8 W 231/01

    Insolvenzverwalter; Wahl des Insolvenzverwalters; Vergütung; Vergütungsantrag;

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04
    Ob das Amt vorzeitig endet, das Insolvenzverfahren also durch einen anderen Insolvenzverwalter fortgeführt wird, ist unerheblich (OLG Brandenburg NZI 2002, 41, 42).

    Nach anderer Ansicht ist der Wert der Masse maßgeblich, die der ausgeschiedene Insolvenzverwalter bis zu seiner Ablösung verwaltet hat (OLG Brandenburg NZI 2002, 41, 42; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Insolvenzrechtliche Vergütung 3. Aufl. § 1 Rn. 99; MünchKomm-InsO/Nowak, § 63 Rn. 46; Uhlenbruck, InsO 12. Auf.

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04
    Die gegenteilige Auffassung, wonach die voraussichtliche, vom Insolvenzgericht zu schätzende Teilungsmasse bei Verfahrensbeendigung zugrunde zu legen wäre, stünde auch in einem Wertungswiderspruch zu der Rechtsprechung des Senats, dass in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) die Vermögenswerte Eingang zu finden haben, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGHZ 146, 165, 175, BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556; v. 9. Juni 2005 - IX ZB 284/03, NZI 2005, 558, 559).
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04
    Die gegenteilige Auffassung, wonach die voraussichtliche, vom Insolvenzgericht zu schätzende Teilungsmasse bei Verfahrensbeendigung zugrunde zu legen wäre, stünde auch in einem Wertungswiderspruch zu der Rechtsprechung des Senats, dass in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) die Vermögenswerte Eingang zu finden haben, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGHZ 146, 165, 175, BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556; v. 9. Juni 2005 - IX ZB 284/03, NZI 2005, 558, 559).
  • BGH, 09.06.2005 - IX ZB 284/03

    Feststellung der Insolvenzmasse nach Rücknahme des Insolvenzantrags

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04
    Die gegenteilige Auffassung, wonach die voraussichtliche, vom Insolvenzgericht zu schätzende Teilungsmasse bei Verfahrensbeendigung zugrunde zu legen wäre, stünde auch in einem Wertungswiderspruch zu der Rechtsprechung des Senats, dass in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§§ 10, 11 i.V.m. § 1 InsVV) die Vermögenswerte Eingang zu finden haben, die zum Zeitpunkt der Beendigung der zu vergütenden Tätigkeit zu dem gesicherten und verwalteten Vermögen gehört haben (BGHZ 146, 165, 175, BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - IX ZB 225/03, ZIP 2004, 1653, 1654; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556; v. 9. Juni 2005 - IX ZB 284/03, NZI 2005, 558, 559).
  • LG Bamberg, 09.02.2005 - 3 T 128/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Berücksichtigung von mit

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04
    Nach der einen Auffassung ist die voraussichtliche, vom Insolvenzgericht zu schätzende Teilungsmasse bei Verfahrensbeendigung zugrunde zu legen (OLG Bamberg ZInsO 2005, 477, 480; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 1 InsVV Rn. 6; Eickmann in Kübler/Prütting, InsO vor § 1 InsVV Rn. 70).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 39/05

    Zur Anfechtbarkeit eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück bei Insolvenz

    In einem solchen Fall ist die Vergütung des Insolvenzverwalters nach dem Schätzwert der Masse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen, § 1 Abs. 1 Satz 2 InsVV (vgl. BGH, Beschl. v. 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93; MünchKomm-InsO/Nowak, 2. Aufl. § 1 InsVV Rn. 6; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 4. Aufl. § 1 Rn. 46).
  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 183/04

    Ergänzende Festsetzung der Verwaltervergütung nach Massezufluss

    Grundlage für die Berechnung der Vergütung des Gesamtvollstreckungsverwalters ist damit - von Nachtragsverteilungen abgesehen - der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens (BGH, Beschl. v. 17. Juni 2003 - IX ZB 476/02, ZIP 2003, 2171, 2172; v. 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93; für den vorläufigen Insolvenzverwalter vgl. BGHZ 146, 165, 175; BGH, Beschl. v. 229. April 2004 - IX ZB 225/03; ZInsO 2004, 672, 673; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1556).

    Erst wenn der Zufluss feststeht, kann er gemäß § 1 VergVO der Festsetzung der Vergütung zugrunde gelegt werden (BGH, Beschl. v. 10. November 2005, aaO S. 95).

    Der Insolvenzverwalter kann sich die Ergänzung seines Vergütungsfestsetzungsantrages bei der ersten Antragstellung vorbehalten; notwendig ist dies jedoch nicht (BGH, Beschl. v. 10. November 2005, aaO S. 95).

  • BGH, 08.05.2014 - IX ZB 31/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Subsidiärhaftung der Staatskasse nach Aufhebung

    Ebenso wie bei vorzeitiger Beendigung des Amtes die Vergütung nicht für den gesamten Verfahrensabschnitt an den vormaligen Verwalter oder Treuhänder gezahlt werden muss (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2, § 10 InsVV; BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93), muss auch die Sicherstellung durch die Staatskasse nach § 63 Abs. 2 InsO nicht für den gesamten Verfahrensabschnitt fortbestehen.
  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 147/06

    Berücksichtigung einer Umsatzsteuererstattung bei der Bemessung der

    Grundlage für die Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens (BGH, Beschl. v. 17. Juni 2003 - IX ZB 476/02, ZIP 2003, 2171, 2172; v. 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93; v. 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, ZIP 2006, 486, 487).

    Steht aber ein späterer Massezufluss bei Einreichung der Schlussrechnung schon mit Sicherheit fest, ist dieser bereits bei der Schlussrechnung und der hierauf gestützten Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 10. November 2005, aaO S. 94; v. 26. Januar 2006, aaO; v. 5. Juli 2007 - IX ZB 305/04, ZIP 2007, 1958, 1959).

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07

    Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der

    Seine vereinzelt zugunsten der vorstehend wiedergegebenen Ansicht zitierten Beschlüsse vom 10. November 2005 (IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93 f) und vom 26. Januar 2006 (aaO) betreffen andere Fälle.

    Deshalb hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 10. November 2005 (aaO) und 26. Januar 2006 (aaO) einen Zweitantrag im Festsetzungsverfahren trotz Rechtskraft der Erstfestsetzung für zulässig erachtet, wenn sich durch neue Tatsachen - dort nachträgliche Massezuflüsse, die den Vergütungsberechtigten zuzurechnen waren - die Sachlage nach der Erstfestsetzung zugunsten der Antragssteller geändert hatte.

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06

    Verjährung der Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters; Höhe der Vergütung

    Grundsätzlich schuldet er eine derartige Rechnungslegung auch dann, wenn sein Amt vorzeitig endet (vgl. BGH, Beschl. v. 10. November 2005 - IX ZB 168/04, NZI 2006, 165; MünchKomm-InsO/Nowak, § 66 Rn. 36; Uhlenbruck, aaO § 66 Rn. 17; a.A. Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 1 InsVV Rn. 46: Vermögensverzeichnis genügt).
  • BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung nach vorzeitiger Entlassung aus dem Amt;

    Wird ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder vorzeitig aus seinem Amt entlassen, berechnet sich seine Vergütung nach dem Schätzwert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt seines Ausscheidens (Anschluss an BGH, 10. November 2005, IX ZB 168/04, WM 2006, 141).

    Maßgeblich ist, weil der Beteiligte zu 1 vorzeitig entlassen wurde, der Schätzwert der Masse, die bis zu seiner Ablösung seiner Verwaltung unterlegen hat (BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, WM 2006, 141, 142).

  • BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16

    Insolvenzverwaltervergütung: Nachträgliche Ergänzung der Vergütungsfestsetzung

    Dagegen spricht schon, dass sich der Verwalter die Ergänzung seines Vergütungsfestsetzungsantrags bei der ersten Antragstellung hinsichtlich zukünftiger Massezuflüsse vorbehalten kann (BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93, 95; vom 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, ZIP 2006, 486 Rn. 18).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 38/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Begründung einer Kürzung der Vergütung

    a) Bei vorzeitiger Beendigung des Amtes des Insolvenzverwalters richtet sich die Berechnungsgrundlage für seine Vergütung nach dem Wert der Masse, die der Verwaltung des ausgeschiedenen Verwalters bis zu seiner Ablösung unterlegen hat (BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93 Rn. 8 ff mwN).

    Vielmehr hat es zutreffend auf den Zeitpunkt seiner Entlassung abgestellt (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 InsVV; BGH, Beschluss vom 10. November 2005, aaO Rn. 10).

  • BGH, 06.10.2011 - IX ZB 12/11

    Zusatzvergütung des Insolvenzverwalters: Massezufluss nach Aufhebung des

    b) Massezuflüsse nach Einreichung der Schlussrechnung des Verwalters, die nicht sicher zu erwarten waren, stellen allerdings neue Tatsachen dar, die zu einer ergänzenden Vergütungsfestsetzung führen können (BGH, Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZB 168/04, ZIP 2006, 93 Rn. 16; vom 26. Januar 2006 - IX ZB 183/04, ZIP 2006, 486 Rn. 18; vom 20. Mai 2010, aaO Rn. 10).
  • BGH, 19.11.2020 - IX ZB 10/19

    Eingehen einer durch den Schuldner vor Beendigung des Insolvenzverfahrens auf

  • BGH, 27.09.2012 - IX ZB 276/11

    Beschwerde des endgültigen Insolvenzverwalters gegen die Vergütungsfestsetzung

  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 282/04

    Bemessung der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 150/07

    Maßgeblicher Wert der Insolvenzmasse für die Berechnung der Vergütung des

  • BGH, 22.04.2010 - IX ZB 127/07

    Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters bei Einstellung des

  • OLG Hamm, 30.10.2020 - 25 W 233/20

    Wert der Insolvenzmasse i. S. d. § 58 I 1 GKG im Falle der Nachtragsverteilung

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 242/09

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Anspruch des neu bestellten Verwalters gegen den

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 243/09

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Pflicht des abberufenen Verwalters zur

  • LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11

    Anwendung der Regelungen des Auftragsrechts auf Arbeitsverhältnisse -

  • LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09

    Kontakte zu ausländischen Investorengruppen reichen für Zuschlag der

  • AG Ludwigshafen, 22.07.2015 - 3b IN 414/14

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters/Sachwalters: Tätigkeit im Rahmen

  • LG Mönchengladbach, 27.04.2006 - 5 T 22/06

    Insolvenzverwaltervergütung des vorläufigen Verwalters, nach Beendi-gung der

  • AG Norderstedt, 18.06.2021 - 66 IN 70/13

    Berechnung und Festsetzung der Vergütung eines abgewählten Insolvenzverwalters

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