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   BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05   

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https://dejure.org/2006,2240
BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05 (https://dejure.org/2006,2240)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2006 - IX ZB 257/05 (https://dejure.org/2006,2240)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - IX ZB 257/05 (https://dejure.org/2006,2240)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen einer GmbH wegen Fehlens eines gesetzlichen Vertreters; Prozessfähigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ohne einen gesetzlichen Vertreter; Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage ...

  • Judicialis

    ZPO § 578; ; ZPO § 579 Nr. 4; ; InsO § 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 578 § 579 Nr. 4 ZPO; InsO § 4
    Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Im Insolvenzverfahren nicht ordnungsgemäß vertretene GmbH kann die Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 144
  • WM 2007, 229
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 279/04

    Zulässigkeit der Restitution gegen die rechtskräftige Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05
    Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Wiederaufnahme (§§ 578 ff ZPO) finden im Insolvenzverfahren nach Eintritt der Rechtskraft eines streitentscheidenden Beschlusses entsprechende Anwendung (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Februar 2006 - IX ZB 279/04, ZVI 2006, 117, 118).

    Beide Beschlüsse können nicht entsprechend §§ 578 ff ZPO Gegenstand eines Wiederaufnahmeantrags sein, weil es sich nicht um Entscheidungen handelt, welche das Insolvenzverfahren beenden oder auch nur die Rechtsbeziehungen des Schuldners zu den Gläubigern endgültig verbindlich regeln (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Februar 2006, aaO); denn Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21 f InsO können auch noch nach Ablauf der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde (§ 21 Abs. 1 Satz 2 InsO) jederzeit von Amts wegen aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anordnung entfallen sind (HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 21 Rn. 54).

  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80

    Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05
    Im hier gegebenen Fall des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO hat die betroffene Partei ein Wahlrecht, ob sie ein Rechtsmittel einlegt oder Nichtigkeitsklage erhebt (BGHZ 84, 24, 27; KG NJW-RR 1987, 1215, 1216; OLG Oldenburg NJW-RR 1989, 446, 447).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99

    Insolvenzantrag gegen eine mangels eines Geschäftsführers nicht prozeßfähige GmbH

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05
    Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist neben der Insolvenzfähigkeit des Schuldners (§ 11 Abs. 1 InsO) auch die Prozessfähigkeit als die Fähigkeit, selbst oder durch bestellte Vertreter Prozesshandlungen wirksam vor- und entgegen zu nehmen (OLG Dresden NJW-RR 2000, 579, 580; OLG Köln ZIP 2000, 280, 282 f).
  • OLG Oldenburg, 12.10.1988 - 3 U 138/88

    Vertretung durch einen nichtvertretungsberechtigten Rechtsanwalt in einem

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05
    Im hier gegebenen Fall des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO hat die betroffene Partei ein Wahlrecht, ob sie ein Rechtsmittel einlegt oder Nichtigkeitsklage erhebt (BGHZ 84, 24, 27; KG NJW-RR 1987, 1215, 1216; OLG Oldenburg NJW-RR 1989, 446, 447).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05
    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der materiellen Eröffnungsvoraussetzungen ist derjenige der erneuten Entscheidung, weil das Rechtsmittel sich gegen die Abweisung eines Eröffnungsantrags richtet (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, WM 2006, 2086, 2087).
  • BGH, 30.11.1962 - IV ZR 194/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05
    Die Nichtigkeitsklage ist ohne Rücksicht auf die Länge der seit Erlass des angefochtenen Urteils verstrichenen Zeit zulässig, wenn das Urteil weder der wieder prozessfähig gewordenen Partei noch zur Zeit ihrer Prozessunfähigkeit ihrem gesetzlichen Vertreter zugestellt worden ist (BGH, Urt. v. 30. November 1962 - IV ZR 194/62, FamRZ 1963, 131, 132).
  • OLG Dresden, 12.10.1999 - 7 W 1754/99

    Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige GmbH im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05
    Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist neben der Insolvenzfähigkeit des Schuldners (§ 11 Abs. 1 InsO) auch die Prozessfähigkeit als die Fähigkeit, selbst oder durch bestellte Vertreter Prozesshandlungen wirksam vor- und entgegen zu nehmen (OLG Dresden NJW-RR 2000, 579, 580; OLG Köln ZIP 2000, 280, 282 f).
  • KG, 27.05.1987 - 18 U 6829/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05
    Im hier gegebenen Fall des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO hat die betroffene Partei ein Wahlrecht, ob sie ein Rechtsmittel einlegt oder Nichtigkeitsklage erhebt (BGHZ 84, 24, 27; KG NJW-RR 1987, 1215, 1216; OLG Oldenburg NJW-RR 1989, 446, 447).
  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Eine GmbH, deren einziger Geschäftsführer sein Amt niedergelegt hat, ist nicht mehr prozessfähig i.S. des § 52 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1993 - II ZR 62/92, BGHZ 121, 263; Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZR 257/05, ZIP 2007, 144 Rn. 11).
  • BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19

    Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen

    Die Prozessunfähigkeit muss für die gesamte Dauer des Zwangsversteigerungsverfahren dargetan sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 257/05, WM 2007, 229).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    aa) Prozessfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, einen Prozess in eigener Person oder durch einen selbst gestellten Prozessbevollmächtigten zu führen, das heißt Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen und entgegenzunehmen (BGH 7. Dezember 2006 - IX ZB 257/05 - ZIP 2007, 144).
  • BGH, 06.02.2019 - VII ZB 78/17

    Zulässige Einlegung eines Rechtsmittels durch eine Gesellschaft ohne gesetzlichen

    Das hat zur Folge, dass die GmbH ihre Prozessfähigkeit verliert (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09 Rn. 12, NJW-RR 2011, 115; Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 257/05 Rn. 11, ZIP 2007, 144; Urteil vom 8. Februar 1993 - II ZR 62/92, BGHZ 121, 263, juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 19.07.2013 - 19 U 221/97

    Begriff der nicht vorschriftsgemäßen Vertretung einer Partei i.S. von § 579 Abs.

    Hierfür ist erforderlich, dass die Prozessunfähigkeit während des gesamten Rechtsstreits bestanden hat (BGH, Beschl. v. 07.12.2006, -IX ZB 257/05-, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.10.2016 - XI ZA 4/16

    Voraussetzungen für eine Rubrumsberichtigung in einem Zivilurteil

    Die beabsichtigte Nichtigkeitsklage hat bereits deshalb keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, da es an dem für ihre Statthaftigkeit notwendigen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67, BGHZ 57, 211, 212 f., vom 22. November 1994 - X ZR 51/92, NJW 1995, 332, 333 und vom 17. September 1998 - I ZR 93/96, NJW 1999, 796 sowie Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 257/05, WM 2007, 229 Rn. 9; Büscher in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 588 Rn. 2, § 589 Rn. 5; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 589 Rn. 2; Musielak in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 578 Rn. 15) schlüssigen Behaupten eines Wiederaufnahmegrundes fehlt.
  • BGH, 15.05.2018 - XI ZA 5/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Nichtigkeitsklage

    Es fehlt - wiederum (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2016 - XI ZA 4/16, juris Rn. 7 f.) - bereits an dem für die Statthaftigkeit der beabsichtigten Nichtigkeitsklage notwendigen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67, BGHZ 57, 211, 212 f., vom 22. November 1994 - X ZR 51/92, NJW 1995, 332, 333 und vom 17. September 1998 - I ZR 93/96, NJW 1999, 796 sowie Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 257/05, WM 2007, 229 Rn. 9; Büscher in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 588 Rn. 2, § 589 Rn. 5; Zöller/ Greger, ZPO, 32. Aufl., § 589 Rn. 2; Musielak in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 578 Rn. 15) schlüssigen Behaupten eines Wiederaufnahmegrundes.
  • VG Karlsruhe, 10.03.2016 - A 2 K 441/15

    Asylverfahren; unerkannte Geschäftsunfähigkeit; Feststellung der Nichtigkeit

    Der Nichtigkeitsgrund des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO erfordert in der Regel, dass der Zustand der Prozessunfähigkeit während des gesamten Rechtsstreits bestanden hat (Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 579 Rn. 8; RG, Urt. v. 13.02.1928 - VI 317/27, RGZ 120, 170, 173), da fehlerhafte, weil während des prozessunfähigen Zustands erfolgte Verfahrenshandlungen, rückwirkend genehmigt werden können (vgl. BVerwG Beschl. v. 17.10.1985 - 2 C 25/82, BVerwGE 72, 168; BGH, Urt. v. 07.12.2006 - IX ZB 257/05, ZIP 2007, 144; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 62 Rn. 17 m.w.N.; Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 579 Rn. 8).

    Eine absolute Frist, nach deren Ablauf die Klage unabhängig von den sonstigen Umständen unstatthaft oder verwirkt wäre, gibt es bei der Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozessfähigkeit nicht (BGH, Urt. v. 07.12.2006 - IX ZB 257/05, ZIP 2007, 144; BGH, Urt. v. 30.11.1962 - IV ZR 194/62, FamRZ 63, 131, 133; Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 588 Rn. 20, 24).

  • AG Dresden, 27.02.2007 - 532 IN 262/07

    Befugnis eines (Mit-)Gesellschafters einer GmbH zur Stellung eines

    Ob und inwieweit der Antragsteller als "faktischer Geschäftsführer" zur Stellung eines Insolvenzantrages befugt (so BGH-Urteil vom 1.07.2005, Az. II ZR 235/03) oder nicht berechtigt (so offensichtlich BGH-Beschluss vom 07.12.2006 Az. IX ZB 257/05 ) wäre, kann dahingestellt bleiben, da der Antragsteller eine derartige Stellung als "faktischer Geschäftsführer" der xxx weder behauptet hat, noch sich Anhaltspunkte dafür ergeben.

    Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist neben der Insolvenzfähigkeit des Schuldners auch die Prozessfähigkeit als Fähigkeit, selbst oder durch bestellte Vertreter, Prozesshandlungen wirksam vor- und entgegenzunehmen BGH, Beschluss vom 07.12.2006 Aktenzeichen IX ZB 257/05 m.w. Nw).

  • AG Dresden, 30.01.2007 - 532 IN 262/07

    Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur Stellung eines

    Ob und inwieweit der Antragsteller als "faktischer Geschäftsführer" zur Stellung eines Insolvenzantrages befugt (so BGH-Urteil vom 1.07.2005, Az. II ZR 235/03) oder nicht berechtigt ist (so offensichtlich BGH-Beschluss vom 07.12.2006 Az. IX ZB 257/05) wäre, kann dahingestellt bleiben, da der Antragsteller eine derartige Stellung als "faktischer Geschäftsführer" der XXX GmbH weder behauptet hat, noch sich Anhaltspunkte dafür ergeben.

    Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist neben der Insolvenzfähigkeit des Schuldners auch die Prozessfähigkeit als Fähigkeit, selbst oder durch bestellte Vertreter, Prozesshandlungen wirksam vor- und entgegenzunehmen BGH, Beschluss vom 07.12.2006 Aktenzeichen IX ZB 257/05 m.w. Nw).

  • OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 20 W 112/14

    Handelsregister: Keine Eintragung der Fortsetzung der GmbH bei rechtskräftiger

  • BFH, 04.09.2008 - XI B 188/07

    Prozessfähigkeit einer GmbH - Rechtliches Gehör - Beschwerde gegen eine

  • LG Bonn, 01.07.2014 - 8 S 316/13

    Voraussetzungen der Prozessfähigkeit

  • LG Traunstein, 14.01.2021 - 4 T 2702/12

    Erkrankung, Nichtigkeitsgrund, Krankheit, Gutachten, Attest, Mangel,

  • LAG Köln, 21.10.2019 - 6 Ta 107/18

    Niederländisches Recht; Vertretung; Insolvenz; Curator; besloten vennotschap; BV;

  • LG Bonn, 29.05.2018 - 3 O 332/15
  • FG Düsseldorf, 30.01.2018 - 13 K 2430/16

    Abgeltungssteuerpflichtigkeit des Gewinns aus der Veräußerung von Anleihen als

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