Weitere Entscheidung unten: KG, 04.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05   

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https://dejure.org/2007,4900
OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05 (https://dejure.org/2007,4900)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.2007 - 23 U 297/05 (https://dejure.org/2007,4900)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 2007 - 23 U 297/05 (https://dejure.org/2007,4900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 InsO, § 140 Abs 1 InsO, § 140 Abs 3 KostO
    Insolvenzmasse: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Zinsen eines Festgeldkontos mit monatlicher Prolongation bei Vorausverpfändung der Zinsforderungen

  • Judicialis

    InsO § 35; ; InsO § 140 Abs. 1; ; KostO § 140 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 35 § 140 Abs. 1; KostO § 140 Abs. 3
    Zum relevanten Anfechtungszeitpunkt bei insolvenzrechtlicher Anfechtung vorausabgetretener künftiger Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen auf Grund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für ein Absonderungsrecht der Zinsforderungen; Umfang eines Insolvenzverfahrens

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 35, 140 Abs. 1, 3
    Zur Zugehörigkeit vorausverpfändeter Zinsansprüche aus einem Festgeldkonto mit monatlicher Prolongation zur Insolvenzmasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1670
  • NZI 2007, 413
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 89/96

    Abtretung einer Forderung auf künftigen Grundstücksmietzins; Nachweis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05
    Dabei ist auch für die Anfechtbarkeit der Vorausabtretung nicht auf die dingliche Einigung, sondern auf das Entstehen der Forderung abzustellen (BGH WM 1997, 545).

    Dabei ist auch für die Anfechtbarkeit der Vorausabtretung nicht auf die dingliche Einigung, sondern auf das Entstehen der Forderung abzustellen (BGH WM 1997, 545).

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03

    Bestand des Vermieterpfandrechts in der Insolvenz des Mieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05
    In Fortführung seiner Rechtsprechung urteilte der BGH am 14.12.2006 (ZIP 2007, 191), dass das gesetzliche Vermieterpfandrecht an eingebrachten pfändbaren Sachen des Mieters mit der Einbringung entstehe, auch soweit es erst künftig entstehende Forderungen aus dem Mietverhältnis sichert, und das der Sicherung des Mietzinsanspruchs dienende Vermieterpfandrecht insolvenzrechtlich nicht in weiterem Umfang angefochten werden könne als die Mietzinszahlung selbst, womit dem Vermieter deshalb in der Insolvenz des Mieters ein anfechtungsfreies Absonderungsrecht zustehe, soweit die von dem Pfandrecht erfassten Gegenstände bereits vor der Krise eingebracht wurden.

    Dies bestätigt die dargelegte Auffassung des Senats vom Vorliegen einer Kette sukzessiver, rechtlich selbständiger Festgeldvereinbarungen mit jeweils einer Monatslaufzeit, die im übrigen auch in Übereinstimmung mit der vom BGH nicht nur im Urteil vom 14.12.2006 (ZIP 2007, 191) zugrunde gelegten wirtschaftlichen Betrachtungsweise steht, der zufolge die Begründung eines rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Pfandrechts an Vermögensgegenständen des Schuldners zur Sicherung künftiger Forderungen erst im Entstehenszeitpunkt der gesicherten Forderung die Schmälerung des Schuldnervermögens und somit die Gläubigerbenachteiligung bewirkt.

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 14 U 200/03

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Sicherungsabtretung einer künftigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05
    So wird die Vorausabtretung künftiger Forderungen erst mit deren Entstehen wirksam (vgl. OLG Karlsruhe NZI 2006, 103).

    So wird beispielsweise die Vorausabtretung künftiger Forderungen erst mit deren Entstehen wirksam (vgl. OLG Karlsruhe NZI 2006, 103).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 237/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05
    Hieran anschließend entschied der BGH am 11.11.2004 (NZI 2005, 164), dass nach § 140 Abs. 3 InsO der Eintritt einer Bedingung außer Betracht bleibe und deshalb für das Entstehen einer mietvertraglichen Forderung das Eingehen des Mietverhältnisses der "Abschluss der rechtsbegründenden Tatumstände" sei.
  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 207/00

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05
    Aus ähnlichen Erwägungen heraus hat der BGH mit Urteil vom 4.10.2001 (WM 2001, 2208) bereits früher entschieden, dass im Gesamtvollstreckungsverfahren § 2 Abs. 4 GesO i.V.m. § 394 BGB die Aufrechnung mit einer vor Eingang des Eröffnungsantrags begründeten Forderung gegen eine Werklohnforderung des Schuldners ausschließe, die gemäß § 631 Abs. 1 BGB zwar schon vor Antragstellung begründet wurde, die aber auf Werkleistungen beruht, die erst nach diesem Zeitpunkt erbracht worden sind.
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05
    So befasste der BGH sich in seinem Urteil vom 29.6.2004 (NZI 2004, 580) mit der Anwendbarkeit des § 140 Abs. 3 InsO, der gegenüber dem früheren § 54 KO verändert ist, auf die Provisionsforderung eines Handelsvertreters gemäß § 87 HGB.
  • OLG Rostock, 18.04.2005 - 3 U 139/04

    Verrechnung eingezogener Gelder mit eigenen Honoraransprüchen des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05
    Nach dem Urteil des OLG Rostock vom 18.4.2005 (NZI 2006, 107) sei wie das Mietverhältnis auch der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Anwalt und Mandant ein Dauerschuldverhältnis, das - ungeachtet späterer Fälligkeit im Einzelnen - die vertragliche Grundlage für die in dieser Beziehung erwachsenden Rechte und Pflichten bilde.
  • KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08

    Insolvenzverfahren: Anspruch des Insolvenzverwalters auf verpfändete Spar- und

    Das gelte nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (23 U 297/05, Urteil vom 28. März 2007) namentlich für laufende Festgeldzinsen, die mit jedem Prolongationszeitraum neu entstünden.
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Rechtsprechung
   KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08   

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https://dejure.org/2009,6890
KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08 (https://dejure.org/2009,6890)
KG, Entscheidung vom 04.03.2009 - 26 U 168/08 (https://dejure.org/2009,6890)
KG, Entscheidung vom 04. März 2009 - 26 U 168/08 (https://dejure.org/2009,6890)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1670
  • ZIP 2009, 2256
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 133/05

    Rechte des Grundschuldgläubigers in der Insolvenz des Grundstückseigentümers;

    Auszug aus KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08
    Der BGH hat für den Parallelfall der auf Grund eines dinglichen Rechts gemäß § 1123 BGB in die Haftung einbezogenen Grundstückserträge mehrfach entschieden, dass bereits die Haftung der Erträge als solche ein gegenwärtiges Pfandrecht des dinglichen Gläubigers an ihnen begründe, ohne dass es zusätzlich deren Beschlagnahme bedürfe (vgl. BGH NZI 2007, 98, 99, Rn. 10 ff.; BGH NJW 2006, 3356 ff., Rn. 3; Staudinger/Wolfensteiner, BGB, Neub. 2002, § 1123 Rn. 11; alle zitiert nach beck-online).

    Für dinglich mithaftende Erträge eines Grundstücks ist dem entsprechend anerkannt, dass (Voraus-) Verfügungen des Insolvenzschuldners zu Gunsten des dinglichen Gläubigers keine Gläubigerbenachteiligung bewirken können, soweit sie lediglich dazu führen, dass die gesetzliche Haftung und Rangfolge aufrecht erhalten wird (vgl. BGH NZI 2007, 98, 99, Rn. 9, zitiert nach beck-online; OLG Naumburg ZIP 2008, 1931 ff., Rn. 21, zitiert nach juris).

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 301/04

    Zulässigkeit der Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten nach Eröffnung des

    Auszug aus KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08
    Der BGH hat für den Parallelfall der auf Grund eines dinglichen Rechts gemäß § 1123 BGB in die Haftung einbezogenen Grundstückserträge mehrfach entschieden, dass bereits die Haftung der Erträge als solche ein gegenwärtiges Pfandrecht des dinglichen Gläubigers an ihnen begründe, ohne dass es zusätzlich deren Beschlagnahme bedürfe (vgl. BGH NZI 2007, 98, 99, Rn. 10 ff.; BGH NJW 2006, 3356 ff., Rn. 3; Staudinger/Wolfensteiner, BGB, Neub. 2002, § 1123 Rn. 11; alle zitiert nach beck-online).

    Grund dafür war aber allein § 49 InsO, der vorschreibt, dass eine abgesonderte Befriedigung aus unbeweglichen Gegenständen während der Dauer des Insolvenzverfahrens ausschließlich nach den Vorgaben des ZVG erfolgen darf (vgl. BGH BGH NJW 2006, 3356 ff.).

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZR 166/02

    Anfechtbarkeit der Pfändung einer künftigen Forderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08
    Der Kläger weist zu Recht darauf hin, dass gemäß § 140 InsO die konkursrechtlich "entscheidende Wirkung einer Vorausabtretung, der Vorausverpfändung und der Pfändung einer künftigen Forderung nicht schon in der Verfügung, sondern erst in der Entstehung der Forderung" liegt (BGH NJW 2003, 2171 f., Rn. 14 f., zitiert nach juris).

    Dem Kläger ist allerdings zuzugeben, dass grundsätzlich gemäß §§ 91 Abs. 1 InsO ein auf einer Vorausverpfändung beruhender Pfandrechtserwerb zu Lasten der Masse ausgeschlossen ist, soweit die im Voraus verpfändete Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht (BGH ZIP 2003, 808 ff., Rn. 15, zitiert nach juris).

  • OLG Naumburg, 23.04.2008 - 5 U 19/08

    Rechtsstellung des Grundpfandgläubigers hinsichtlich der Erträge eines

    Auszug aus KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08
    Für dinglich mithaftende Erträge eines Grundstücks ist dem entsprechend anerkannt, dass (Voraus-) Verfügungen des Insolvenzschuldners zu Gunsten des dinglichen Gläubigers keine Gläubigerbenachteiligung bewirken können, soweit sie lediglich dazu führen, dass die gesetzliche Haftung und Rangfolge aufrecht erhalten wird (vgl. BGH NZI 2007, 98, 99, Rn. 9, zitiert nach beck-online; OLG Naumburg ZIP 2008, 1931 ff., Rn. 21, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88

    Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten

    Auszug aus KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08
    Den maßgeblichen Zeitpunkt für die Entstehung einer Zinsforderung sieht der BGH dabei nicht gemäß 140 Abs. 3 InsO im Abschluss des zu Grunde liegenden Vertrages, sondern gemäß 140 Abs. 1 InsO erst im Beginn des jeweiligen Zeitabschnittes, für den die Zinsen geschuldet werden; der Zinsanspruch sei kein bereits mit Abschluss des Vertrages betagtes Recht, sondern entstehe erst mit der Inanspruchnahme der Gegenleistung (vgl. BGH ZIP 1997, 513 ff., Rn. 10; BGHZ 110, 47 ff., Rn. 62).
  • BGH, 14.03.1985 - III ZR 186/83

    Anwendung der Pfandklausel bei Zuleitung von Werten mit besonderer

    Auszug aus KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08
    Das erlaubt aber nicht den Rückschluss, dass die Beklagte anlässlich der früheren Vereinbarung vom Dezember 1995 eine weiter gehende Erklärung abgeben wollte, denn die damalige Interessenlage der Beteiligten war identisch und "an das Zustandekommen einer besonderen Vereinbarung, durch die eine Bank auf das ihr nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehende Pfandrecht verzichtet, sind strenge Anforderungen zu stellen" (vgl. BGH ZIP 1985, 523 ff., Rn. 21 m. w. N., zitiert nach juris).
  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 282/03

    Rechtsstellung des Insolvenzverwalters; Anforderungen an die Bezeichnung der

    Auszug aus KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08
    Die Klage ist zulässig, insbesondere ist der Kläger in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen des ... befugt, die der Masse zustehenden Rechte als Partei kraft Amtes (vgl. dazu BGH ZInsO 2006, 260 f., Rn. 6 m. w. N., zitiert nach juris) im Wege der Klage geltend zu machen.
  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84

    Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von

    Auszug aus KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08
    In diesem Umfang wurden die Forderungen von der mit Eröffnung der Konten nach Nr. 14 Abs. 1 der AGB wirksam (vgl. zur Vereinbarkeit einer solchen Klausel mit dem vorliegend gemäß Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB anwendbaren AGBG: BGHZ 93, 71 ff., zitiert nach juris) vereinbarten Verpfändung der gegen die Beklagte gerichteten zukünftigen Forderungen des Insolvenzschuldners umfasst, denn ihre Sicherungsabtretung an die R + V in den Jahren 1995 und 1997 hinderte die Entstehung des Pfandrechts nicht, insbesondere sind die anlässlich der Sicherungsabtretung abgegebenen Erklärungen der Beklagten nicht als Verzicht auf das Pfandrecht auszulegen (a).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08
    Der Tod des Insolvenzschuldners hat die dem Kläger in seiner Eigenschaft als Verwalter des der Insolvenzmasse zugehörigen Vermögens nach § 80 InsO zustehenden Befugnisse nicht beseitigt oder beschränkt; das einmal in Gang gesetzte Insolvenzverfahren wird durch den Tod des Insolvenzschuldners weder beendet noch unterbrochen (vgl. BGHZ 157, 350 ff., Rn. 13, zitiert nach juris; Nöll, Der Tod des Schuldners in der Insolvenz, Rn. 239 m. w. N.), sondern als Nachlassinsolvenzverfahren fortgeführt (vgl. BGH a. a. O.; Braun/Bauch, InsO, 3. A. 2006, § 315 Rn. 8 f.; differenzierend Nöll, a. a. O., Rn. 258 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05

    Insolvenzmasse: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Zinsen eines

    Auszug aus KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08
    Das gelte nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (23 U 297/05, Urteil vom 28. März 2007) namentlich für laufende Festgeldzinsen, die mit jedem Prolongationszeitraum neu entstünden.
  • OLG Köln, 18.02.1987 - 13 U 170/86

    Abtretung; Pfandrecht; Belastung mit Pfandrecht; Vorausabtretung; Künftige

  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im

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