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   OLG Dresden, 26.07.2007 - 13 VA 1/07   

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https://dejure.org/2007,31653
OLG Dresden, 26.07.2007 - 13 VA 1/07 (https://dejure.org/2007,31653)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.07.2007 - 13 VA 1/07 (https://dejure.org/2007,31653)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 13 VA 1/07 (https://dejure.org/2007,31653)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2182
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06

    Vorauswahlverfahren im Hinblick auf zu bestellende Insolvenzverwalter:

    Es entspricht nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu die Nachweise im den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 29.03.3007, Az. 20 VA 6/06, Seiten 11 ff; vgl. weiter BGH ZIP 2007, 1379; OLG Schleswig ZIP 2007, 831; OLG Hamm ZIP 2007, 1722; OLG Dresden ZIP 2007, 2182; OLG Bamberg ZIP 2008, 82, je m. w. N.).

    Bei der in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilten und auch hier bedeutsamen Frage, inwieweit derartige Entscheidungen im Vorauswahlverfahren gerichtlich zu überprüfen sind, wenn darin auf ein "Fehlverhalten" des Bewerbers in früheren Insolvenzverfahren abgestellt wird, hat der Bundesgerichtshof in dem nun bekannt gewordenen Beschluss vom 19.12.2007 auf Vorlage des OLG Dresden vom 26.07.2007 (= ZIP 2007, 2182; im Hinblick auf OLG Schleswig ZIP 2007, 831) in einem obiter dictum (Ziffer IV. 3. und 4. der Entscheidung) ausgeführt, dass ein Bewerber, der als generell geeignet angesehen wird, zum Insolvenzverwalter bestellt zu werden, in die Liste einzutragen ist.

    Ausgehend von der Überlegung, dass jedem Bewerber, der nicht generell für das Amt eines Insolvenzverwalters ungeeignet erscheint, in Ansehung der in Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsfreiheit die Chance eröffnet werden müsse, in das Auswahlverfahren für die Bestellung eines Insolvenzverwalters gemäß § 56 Abs. 1 InsO einbezogen zu werden, wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (so OLG Schleswig ZIP 2007, 831; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19.12.2007, a.a.O., unter Ziffer IV. 4.) die Auffassung vertreten, dass ein Fehlverhalten in einem früheren Insolvenzverfahren die Nichtaufnahme in Bewerberlisten nur dann rechtfertigen kann, wenn sich daraus generell die Befürchtung begründet, der Bewerber werde in Zukunft für jede denkbare Art von Insolvenzverwaltungen nie die Voraussetzungen für eine Auswahlentscheidung nach § 56 Abs. 1 InsO erfüllen können.

  • OLG Frankfurt, 12.06.2008 - 20 VA 11/07

    Berufsbetreuung: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Berücksichtigung bei der

    Im Anschluss daran entspricht es nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu BGH ZIP 2007, 1379; OLG Düsseldorf ZIP 2006, 2137 und OLGR 2007, 21; OLG Nürnberg ZIP 2007, 80; OLG Köln NZI 2007, 105; KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664, und ZIP 2007, 831; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; OLG Hamburg ZIP 2005, 2165; OLG Hamm ZIP 2007, 1722; OLG Dresden ZIP 2007, 2182; OLG Bamberg ZIP 2008, 82, je m. w. N.).
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