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   BGH, 01.03.2007 - IX ZB 280/05   

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BGH, 01.03.2007 - IX ZB 280/05 (https://dejure.org/2007,911)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2007 - IX ZB 280/05 (https://dejure.org/2007,911)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2007 - IX ZB 280/05 (https://dejure.org/2007,911)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Erhöhung der Vergütung eines Insolvenzverwalters bei nachträglichem Bekanntwerden einer Erbschaft des Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 639
  • MDR 2007, 857
  • NZI 2007, 412
  • NZI 2008, 14
  • WM 2007, 787
  • Rpfleger 2007, 494
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung

    cc) Bei der Frage, ob und in welcher Höhe für die konkrete Tätigkeit ein Zuschlag zu gewähren ist, kann und muss auch berücksichtigt werden, in welchem Umfang bereits für einen sich mit der hier fraglichen Tätigkeit überschneidenden Tatbestand ein Zuschlag gewährt worden ist (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO Rn. 12; vom 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 Rn. 13 f; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 123/09, ZInsO 2010, 1504 Rn. 7).
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 193/10

    Regelvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren: Prüfung eines

    Typischerweise tritt eine starke Erhöhung der Masse in Verbraucherinsolvenzverfahren in den auch beim Senat nicht ganz selten auftretenden Fällen ein, in denen der Schuldner - wie im vorliegenden Fall - während des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft macht, welche die Summe aller Insolvenzforderungen übersteigt (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639).

    Die während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallende Erbschaft fällt in die Masse (BGH, Beschluss vom 1. März 2007, aaO S. 639 mwN; vom 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07, BGHZ 186, 223 Rn. 4).

    Diese Begrenzung gilt für die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung nicht mehr (BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 Rn. 10).

    Der Senat hat schon bisher in derartigen Fällen einen von Insolvenzgerichten vorgenommenen Abschlag gebilligt (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 1. März 2007, aaO Rn. 6, 15 ff.).

  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 154/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer

    Er muss vielmehr in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen der einzelnen Tatbestände und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder den Gesamtabschlag festlegen (BGH, Beschl. v. 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 Rn. 14 m.w.N.; Beschl. v. 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, NZI 2010, 643 Rn. 9, z.V.b. in BGHZ).
  • AG Göttingen, 08.09.2011 - 74 IN 235/09

    Lottogewinn

    Die maßgebliche Teilungsmasse wird nicht durch die Summe der Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen nach oben begrenzt (BGH, Beschl. v. 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 Rn. 10 = NZI 2007, 412 = ZInsO 2007, 372; BGH v. 16.10.2008 - IX ZB 247/06, ZInsO 2009, 1030, 1032 Rn. 28 = NZI 2009, 57).

    a) Der BGH hat im Fall einer Erbschaft in einem Nullmasseverfahren den Abschlag des Tatrichters von 70% nicht beanstandet (BGH, Beschl. v. 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 Rn. 10 = NZI 2007, 412 = ZInsO 2007, 372).

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 247/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Einstellung des Insolvenzverfahrens

    Der Wert der Masse, die nach § 1 Abs. 1 InsVV als Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters zugrunde zu legen ist, wird entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde der Schuldnerin nach oben nicht durch die Summe der Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen begrenzt (BGH, Beschl. v. 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 Rn. 10).
  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 23/07

    Konkurseröffnungsverfahren: Bemessung der Vergütung des Sequesters

    Wie der Bundesgerichtshof für die Vergütungsfestsetzung des Insolvenzgerichts entschieden hat (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 673 Rn. 10; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1205 Rn. 12; v. 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639, 640 Rn. 14; v. 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330, 1332 Rn. 16), braucht auch das Konkursgericht in dieser Funktion nicht für jeden in Frage kommenden Zuschlagsgrund getrennt zu entscheiden, welche Erhöhung des Regelsatzes er rechtfertigt.
  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 229/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Bestimmung von Grenzwerten für die Größe der Masse

    c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Tatrichter nicht gezwungen, einzelne mögliche Abschlagsgründe gesondert zu bewerten (vgl. etwa Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639 Rn. 14; vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 9; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, WM 2011, 1426 Rn. 22).
  • AG Bochum, 22.09.2017 - 80 IN 408/15
    Das Gericht kann einzelne Zuschläge / Abschläge festsetzen oder bei Gesamtschau einen Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag festsetzen, BGH, Beschl. v. 16.09.10 - IX ZB 154/09, BGH, Beschl. v. 01.03.2007 - IX ZB 280/05, Beschl. v. 20.05.2010 - IX ZB 11/07:.

    Das Gericht kann einzelne Zuschläge / Abschläge festsetzen oder bei Gesamtschau einen Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag, BGH, Beschl. v. 16.09.10 - IX ZB 154/09, BGH, Beschl. v. 01.03.2007 - IX ZB 280/05, Beschl. v. 20.05.2010 - IX ZB 11/07:.

  • LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09

    Kontakte zu ausländischen Investorengruppen reichen für Zuschlag der

    Daher hängt es vom Einzelfall ab, welchen Aufwand das Gericht für erforderlich halten darf und muss, um das von ihm gefundene Ergebnis nachvollziehbar zu begründen ( BGH, Beschl. v. 11.5.2006 - IX ZB 249/04 , NZI 2006, 464 f.; Beschl. v. 1.3.2007 - IX ZB 280/05 ; Beschl. v. 24.7.2003 - IX ZB 607/02, NJW-RR 2003, 1556, 1557 f. [BGH 24.07.2003 - IX ZB 607/02] ; Beschl. v. 22.4.2004 - IX ZB 136/03, NZI 2004, 448).

    Auch nach der vom Gericht vorzunehmenden Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen der einzelnen Tatbestände und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung zur Festlegung des Gesamtzuschlags oder des Gesamtabschlags (BGH, Beschl. v. 1.3.2007 - IX ZB 280/05) ist eine Erhöhung der Vergütung um 175 Prozentpunkte hier angemessen.

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 182/04

    Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Vorfinanzierung von

    Eine Einzelbewertung mehrerer Zuschlagsgründe, wie sie die Rechtsbeschwerde verlangt, ist nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 24. Juli 2003 - IX ZB 607/02, ZIP 2003, 1757, 1758 f; v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 673 f; v. 1. März 2007 - IX ZB 280/05, ZIP 2007, 639, 640 unter II. 2.); allerdings bedarf es einer nachvollziehbaren Darlegung der für das Endergebnis maßgebenden Umstände (BGH, Beschl. v. 26. April 2007 - IX ZB 160/06, aaO Rn. 16).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 148/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Betriebsfortführung

  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 197/05

    Vergütung des Treuhänders bei während des Insolvenzverfahrens wieder erlangter

  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 71/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Gewährung von Zuschlägen zur

  • BGH, 21.12.2010 - IX ZB 13/08

    Bemessung von Zuschlägen und Abschlägen von der Regelvergütung bei erheblichen

  • BGH, 14.07.2011 - IX ZB 216/09

    Zuschlag zur Regelvergütung des Insolvenzverwalters aufgrund einer langen

  • LG Düsseldorf, 11.02.2008 - 25 T 47/08

    Eröffnung des Insolvenzverfahrensüber das Vermögen und die Gewährung von

  • LG Berlin, 13.02.2023 - 84 T 160/21

    Prüfung von Abschlagstatbeständen bei der Festsetzung der

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