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   BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08   

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https://dejure.org/2009,1081
BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08 (https://dejure.org/2009,1081)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - IX ZB 221/08 (https://dejure.org/2009,1081)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08 (https://dejure.org/2009,1081)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei eingetretener Massekostenarmut; Bestimmung des öffentlichen Interesses i.R.e. Abwicklung masseloser Verfahren

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 116; ; InsO § 26; ; InsO § 207 Abs. 1; ; InsO § 207 Abs. 3; ; InsO § 208 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei eingetretener Massekostenarmut; Bestimmung des öffentlichen Interesses i.R.e. Abwicklung masseloser Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter bei Masseunzulänglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1346
  • ZIP 2009, 1591
  • MDR 2009, 1305
  • NZI 2009, 602
  • WM 2009, 1673
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08
    Diese Aufgabe obliegt ihm sogar dann, wenn der aus einer Anfechtung zu erzielende Erlös wegen der vorweg zu befriedigenden Verfahrenskosten (§ 54 InsO) nicht an die Insolvenzgläubiger verteilt werden kann (BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, NZI 2004, 26, 27 mit weiteren Nachweisen; v. 14. Juli 2005 - IX ZB 224/04, NZI 2005, 560, 561).

    Prozesskostenhilfe für ein Klage- oder Rechtsmittelverfahren des Verwalters kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 18. September 2003, aaO unter II. 2; OLG Naumburg ZInsO 2002, 540, 541) .

  • BGH, 28.02.2008 - IX ZB 147/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter nach Anzeige der

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine Anfechtungsklage folglich nicht schon dann mutwillig im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO, wenn der Verwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (BGH, Beschl. v. 28. Februar 2008 - IX ZB 147/07, NZI 2008, 431).
  • BGH, 14.07.2005 - IX ZB 224/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter über das Vermögen

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08
    Diese Aufgabe obliegt ihm sogar dann, wenn der aus einer Anfechtung zu erzielende Erlös wegen der vorweg zu befriedigenden Verfahrenskosten (§ 54 InsO) nicht an die Insolvenzgläubiger verteilt werden kann (BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, NZI 2004, 26, 27 mit weiteren Nachweisen; v. 14. Juli 2005 - IX ZB 224/04, NZI 2005, 560, 561).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 158/80

    Anfechtungsprozeß und Zwangsvergleich

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08
    Fordert das Gesetz die alsbaldige Einstellung des Insolvenzverfahrens (§ 207 Abs. 1 InsO), kann nicht zugleich ein Anspruch auf Finanzierung eines Rechtsstreits bestehen, der entweder die vom Gesetz verlangte Einstellung des Insolvenzverfahrens hinausschiebt oder - wenn das Insolvenzverfahren gleichwohl eingestellt wird - nach der Einstellung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner nicht mehr fortgesetzt werden kann (vgl. dazu BGH, Urt. v. 10. Februar 1982 - VIII ZR 158/80, ZIP 1982, 467, 468).
  • BGH, 17.06.2003 - IX ZB 476/02

    Ermittlung des Schuldnervermögens durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08
    Hinsichtlich der tatsächlichen Grundlagen der Massekostenarmut gelten die gleichen Grundsätze wie für diejenigen der Deckung der Verfahrenskosten (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 17. Juni 2003 - IX ZB 476/02, NZI 2004, 30, 31 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 22.11.2001 - 5 W 108/01

    Insolvenzverwalter; Mutwillige Prozessführung; Massekostenarmut;

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08
    Prozesskostenhilfe für ein Klage- oder Rechtsmittelverfahren des Verwalters kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 18. September 2003, aaO unter II. 2; OLG Naumburg ZInsO 2002, 540, 541) .
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08
    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08
    Die Anfechtungsansprüche, die dem vorliegenden Rechtsbeschwerdeverfahren sowie dem Parallelverfahren IX ZB 234/08 zugrunde lagen, hätten an der Kostenarmut auch dann nichts geändert, wenn sie bestanden hätten und durchsetzbar gewesen wären.
  • BGH, 15.12.2020 - II ZR 108/19

    Zur persönlichen Haftung des Kommanditisten in der Insolvenz

    Der Verwalter bleibt vielmehr verpflichtet, das gesamte zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und zu verwerten (§ 208 Abs. 3 InsO; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08, ZIP 2009, 1591 Rn. 5; Beschluss vom 15. September 2020 - II ZR 206/19, Rn. 16, zVb).
  • BFH, 28.11.2017 - VII R 1/16

    Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten

    Nach diesen Vorschriften sei also die Deckung der Verfahrenskosten aus der Masse grundsätzlich Voraussetzung für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens (s.a. BGH-Beschluss vom 16. Juli 2009 IX ZB 221/08, ZIP 2009, 1591, Rz 9).
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 234/07

    Keine persönliche Haftung der oHG-Gesellschafter für Insolvenzverfahrenskosten

    Nach diesen Vorschriften ist also die Deckung der Verfahrenskosten aus der Masse - von den Ausnahmefällen der Stundung der Verfahrenskosten und des Gläubigervorschusses abgesehen (vgl. § 207 Abs. 1 Satz 2 InsO) - Voraussetzung eines Insolvenzverfahrens (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08, ZIP 2009, 1591, 1592 Rn. 9).
  • BGH, 22.11.2012 - IX ZB 62/12

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters bei

    a) Die Klage eines Insolvenzverwalters ist nicht schon dann mutwillig im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO, wenn er Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08, WM 2009, 1673 Rn. 5).

    bb) Für diese an die Masselosigkeit anknüpfende Beurteilung ist es entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ohne Bedeutung, ob der Verwalter - wie in der durch Beschluss vom 16. Juli 2009 (aaO) entschiedenen Sache - einen Anspruch aus Insolvenzanfechtung oder aus einem anderen Rechtsgrund zu verfolgen sucht.

  • BGH, 19.11.2009 - IX ZB 261/08

    Absoluter Vorrang einer Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens i.R.e.

    Da sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens herausgestellt hat, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, hätte das Verfahren nach § 207 InsO mangels Masse sofort eingestellt werden müssen, wenn nicht die Kosten nach § 4a InsO gestundet gewesen wären (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08, ZIP 2009, 1591 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2018 - 5 U 65/18

    Kommanditistenhaftung: Rückforderung nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter

    Demgegenüber hat die Anzeige der Masseunzulänglichkeit lediglich Auswirkungen auf die Verteilung der vorhandenen Masse (§§ 208, 209 InsO), nicht jedoch auf den Aufgabenkreis des Insolvenzverwalters (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08-, juris, Rz. 5).

    Selbst nach Eintritt der Massekostenarmut, die hier nicht vorliegt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Prozessführungsbefugnis des Verwalters fort (BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - IX ZB 82/14 -, juris Rz. 4; BGH, Beschluss vom 07. Februar 2013 - IX ZB 48/12 -, juris, Rz. 6; BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12 -, juris, Rz. 5 ff (10) m. w. N., im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08 -, a. a. O., Rz. 4, 8), um zu ermöglichen, dass ein Insolvenzverfahren mangels einer Einstellungspflicht fortgesetzt werden kann, wenn die Aktiva der Masse vornehmlich durchsetzbare Forderungen gegen Dritte wie Gesellschafter, Geschäftsführer und Anfechtungsgegner bilden.

  • OLG Celle, 22.12.2009 - 13 W 94/09

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Vor diesem Hintergrund kommt die Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anspruchs regelmäßig nicht in Betracht, wenn dieser nicht dazu geeignet ist, eine bereits eingetretene Massekostenarmut zu beheben (BGH, vom 16. Juli 2009, IX ZB 221/08, NJW-RR 2009, 1346 f.).

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 18. September 2003, IX ZB 460/02, NZI 2004, 26 f., vom 28. Februar 2008, IX ZB 147/07, NZI 2008, 431 und vom 16. Juli 2009, IX ZB 221/08, NJW-RR 2009, 1346 f.).

    Dieser hat in seinem Beschluss vom 16. Juli 2009 (IX ZB 221/08, a. a. O.) lediglich ausgeführt, dass der Insolvenzverwalter regelmäßig keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs habe, der nicht dazu geeignet ist, eine bereits eingetretene Massekostenarmut zu beheben (BGH, a. a. O. Tz.4).

    b) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Landgericht in Bezug genommenen Ausführungen in dem Beschluss vom 16. Juli 2009 (IX ZB 221/08, NJW-RR 1346 f. Tz. 7 f.), wonach der Insolvenzverwalter einen Rechtsstreit trotz seiner andauernden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bis zum Einstellungsbeschluss (§ 80 Abs. 1 InsO) weder beginnen noch in die nächste Instanz treiben darf, weil dieser keine nahe liegende und risikolose Verwertungsmaßnahme darstelle und daher nicht mehr zu seinen gesetzlichen Aufhaben gehöre.

  • BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15

    Eigenverwaltender Schuldner - Prozesskostenhilfe

    Das gilt sowohl für Aktiv- (vgl. BGH 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08 -) als auch für Passivprozesse (vgl. OLG Stuttgart 15. Februar 2012 - 7 U 197/11 -) .
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 48/12

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter: Durchsetzung von Ansprüchen bei

    Prozesskostenhilfe für ein Klage- oder Rechtsmittelverfahren kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08, NZI 2009, 602 Rn. 4 ff, 8).
  • LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 566/11

    Rückgewähranspruch

    Eingestellt wird das Insolvenzverfahren erst, wenn der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 InsO verteilt hat, § 211 Abs. 1 InsO (BGH vom 16.07.2009 - IX ZB 221/08).

    § 207 Abs. 1 InsO verlangt vielmehr die unverzügliche Einstellung des Insolvenzverfahrens, die der Verwalter beim Insolvenzgericht anzuregen hat (BGH vom 16.07.2009 - IX ZB 221/08).

  • FG Köln, 13.06.2012 - 13 K 2588/09

    Erfolgsaussichten eines Antrags des Insolvenzverwalters

  • OLG München, 19.07.2019 - 23 U 4254/18

    Inanspruchnahme eines Kommanditisten durch den Insolvenzverwalter

  • OLG Köln, 16.03.2017 - 18 U 226/13

    Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen Zahlungen bei

  • BGH, 17.04.2013 - IX ZB 63/12

    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Massekostenarmut

  • OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 7 U 197/11

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Streithelfer in einem

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter nach Eintritt der

  • OLG Celle, 29.03.2012 - 13 W 20/12

    Berücksichtigung einer mittels Prozesskostenhilfe einzuklagenden Forderung zur

  • OLG Hamm, 22.09.2011 - 27 W 122/11

    Berücksichtigung von bestrittenen Ansprüchen zur voraussichtlichen Aktivmasse

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2011 - 9 W 13/11

    Insolvenzverfahren: Zumutbarkeitskriterien für eine Kostenaufbringung der

  • OLG Celle, 02.07.2012 - 9 W 92/12

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter bei

  • BGH, 04.07.2013 - IX ZB 66/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Prozesskostenhilfe zwecks Einziehung einer

  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 73/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e.

  • OLG Celle, 29.06.2012 - 9 W 86/12

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung der durchzusetzenden Forderung bei Prüfung

  • BGH, 22.11.2012 - IX ZB 16/12

    Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 13 W 68/11

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter wegen Klage auf Zahlung der

  • BGH, 13.02.2014 - IX ZA 1/14

    Notwendigkeit einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung für die

  • OLG Oldenburg, 18.10.2010 - 6 W 117/10

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

  • OLG München, 10.01.2012 - 5 U 4105/11

    Prozesskostenhilfe an den Insolvenzverwalter bei Massekostenarmut

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 12 W 16/21

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Insolvenzverwalter als Partei kraft

  • LSG Thüringen, 29.08.2012 - L 6 KR 956/12

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch nur für

  • OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 17 W 49/11

    Prozesskostenhilfe: Gewährung zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei

  • OLG München, 21.07.2011 - 5 W 926/11

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter im Anfechtungsprozess

  • OLG Dresden, 25.11.2009 - 13 U 1612/09

    Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Verwertung von Massegegenständen

  • OLG Köln, 11.04.2012 - 18 W 16/12
  • LG Aschaffenburg, 27.09.2022 - 61 O 89/21

    Insolvenzverwalter, Schadensersatz, Insolvenzverfahren, Kaufvertrag, Kaufpreis,

  • BPatG, 28.02.2012 - 33 W (pat) 6/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe - in

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