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Rechtsprechung
   LG Hannover, 21.12.2010 - 18 O 166/10   

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LG Hannover, 21.12.2010 - 18 O 166/10 (https://dejure.org/2010,27816)
LG Hannover, Entscheidung vom 21.12.2010 - 18 O 166/10 (https://dejure.org/2010,27816)
LG Hannover, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 18 O 166/10 (https://dejure.org/2010,27816)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 675u, 812 Abs. 1 Satz 1
    Kein Bereicherungseinwand der Bank bei Rückgängigmachung einer nicht autorisierten Belastungsbuchung

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1406
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.06.2010 - XI ZR 389/09

    Rechtsscheinhaftung eines vermeintlichen Gesellschafters einer Scheingesellschaft

    Auszug aus LG Hannover, 21.12.2010 - 18 O 166/10
    Denn auch nach der bisherigen Rechtsprechung zu den Anweisungsfällen ist keine dem Anweisenden zurechenbare Leistung und daher eine Nichtleistungskondiktion des Angewiesenen gegen den Zahlungsempfänger angenommen worden, wenn - unabhängig von der Kenntnis des Empfängers - eine wirksame Anweisung fehlt und dem Anweisenden auch nicht zuzurechnen ist (BGH, Urteil v. 01.06.2010, XI ZR 389/09, Rz. 32 f.).
  • BGH, 16.06.2015 - XI ZR 243/13

    Zahlungsverkehrsrecht: Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen Zahler und

    c) aa) Ob diese - maßgeblich auf Veranlasser- und Rechtsscheinhaftung abstellende - Ausnahme von den allgemeinen Grundsätzen des Bereicherungsausgleichs in Anweisungsfällen nach dem In-Kraft-Treten der - der Umsetzung der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 (ABl. L 319/1) dienenden - Vorschriften über Zahlungsdienste (§§ 675c ff. BGB), insbesondere des § 675u BGB, am 31. Oktober 2009 fortgelten, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: AG Hamburg-Harburg, WM 2014, 352, 353; Grundmann in Großkomm, HGB, 5. Aufl., Bankvertragsrecht Dritter Teil Rn. 417 ff.; Staudinger/Omlor, BGB, Neubearb. 2012, § 675z Rn. 6; Nobbe in Ellenberger/Findeisen/Nobbe, Kommentar zum Zahlungsverkehrsrecht, 2. Aufl., § 675u Rn. 30; Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., BankGesch (7), C/78; Rademacher, NJW 2011, 2169, 2171; Schnauder, juris PR-BKR 11/2011 Anm. 4; Fornasier, AcP 212 (2012) S. 410, 434 f.; Diekmann, WM 2015, 14, 16 f.; Piekenbrock, WM 2015, 797 f., verneinend: LG Hannover, ZIP 2011, 1406, 1407; LG Berlin, WM 2015, 376, 377; MünchKommBGB/Casper, 6. Aufl., § 675u Rn. 21 ff.; Bartels, WM 2010, 1828, 1833; Madaus, EWiR 2011, 589 f.; Linardatos, BKR 2013, 375, 376; Belling/Belling, JZ 2010, 708, 710 f.; Erman/Graf v. Westphalen, BGB, 14. Aufl., § 675u Rn. 12).

    Vielmehr wird der Zahler - hier die Streithelferin - da ihm mangels einer Autorisierung die Überweisung durch den Zahlungsdienstleister nicht als Leistung an den Zahlungsempfänger zuzurechnen ist (vgl. LG Hannover, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 18 O 166/10, juris Rn. 27; MünchKommBGB/Casper, 6. Aufl., § 675u Rn. 24), so behandelt, als hätte er im Valutaverhältnis keine gegen ihn bestehende Forderung des Zahlungsempfängers erfüllt.

  • AG Hamburg-Harburg, 24.04.2013 - 642 C 2/13

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung in sog.

    Dies ist insbesondere bei versehentlicher Doppelausführung einer Überweisung anzunehmen (vgl. BGH NJW 2011, 66 - juris, Tz. 34 m.w.N.; LG Hannover, BKR 2011, 348).

    Der Auffassung des LG Hannover (BKR 2011, 348 - juris, Leitsatz zu 2 und Tz. 25), wonach aufgrund des Inkrafttretens des § 675 u BGB ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang generell nicht mehr als bereicherungsrechtliche Leistung des Kontoinhabers an den Zahlungsempfänger anzusehen und deshalb eine Eingriffskondiktion der Bank gegen den Zahlungsempfänger gegeben sei, folgt das Gericht nicht.

  • AG Schorndorf, 08.05.2014 - 6 C 17/14

    Irrtümliche Zuvielüberweisung - Anspruch gegen den Zahlungsempfänger

    Nach einer in Rechtsprechung und Lehre nunmehr im Vordringen befindlichen neueren Ansicht (z. B. LG Hannover, Urt. v. 21.12.2010, 18 O 166/10; Winkelhaus, BKR 2010, 441, Palandt/Sprau, § 675 u Rn. 3; § 812 Rn. 107 a; MüKo/ Kaspar, § 675 u Rn. 16 ff m. w. N.) soll nach erfolgter Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (RiL 2007/64/EG v. 13.11.2007) durch § 675 u BGB eine Kondiktionssperre im Verhältnis der Bank zum Anweisenden gegeben sein, da §§ 675 u und 675 z BGB einem Bereicherungsanspruch der Bank gegen ihren Kunden entgegen stünden.
  • LG Bonn, 25.06.2013 - 3 O 31/13

    Ausschluss der unmittelbaren Nichtleistungskondiktion gegen den Zahlungsempfänger

    Diese von einem Teil der Literatur vertretene Ansicht wird vor allem damit begründet, dass die Zulassung eines Bereicherungsanspruchs des Zahlungsdienstleisters gegenüber seinem Kunden dessen vertraglichen Erstattungsanspruch bei nicht autorisierten Zahlungen nach § 675u BGB entwerten würde (Casper, in: MünchnerKommentar zum BGB, 6. Aufl., § 675u Rn 21 ff.; Erman/v. Westphalen, BGB, 13. Aufl., § 675u Rn 12; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 812 Rn 107a; Langenbucher, in: Langenbucher u.a., Bankrechts-Kommentar, § 675u Rn 22 ff. m.w.N.; Winkelhaus BKR 2010, 441, 446 ff.; LG Hannover ZIP 2011, 1406 ff.; vgl. auch die ausführliche, im Ergebnis aber offene Darstellung von Mayen in: Schimansky u.a. (Hrsg.), Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 50 Rn 23-27 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.03.2011 - 13 U 33/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25514
OLG Hamburg, 10.03.2011 - 13 U 33/11 (https://dejure.org/2011,25514)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.2011 - 13 U 33/11 (https://dejure.org/2011,25514)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 2011 - 13 U 33/11 (https://dejure.org/2011,25514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Lastschrifteinzugsverfahren: Widerrufsrecht des Kontoinhabers bei Umbuchung zwischen inhabergleichen Konten

  • Justiz Hamburg

    § 133 BGB, § 675 BGB, § 684 S 2 BGB
    Lastschrifteinzugsverfahren: Widerrufsrecht des Kontoinhabers bei Umbuchung zwischen inhabergleichen Konten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1406
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.2008 - XI ZR 574/07

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses des Kündigungsrechts des Mieters in

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.03.2011 - 13 U 33/11
    Das Urteil des Landgerichts steht im Einklang mit der durch den BGH (XI ZR 574/07) bestätigten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21.11.07 und weicht auch nicht von der o.g. Entscheidung des OLG München ab, die zur Frage der Anforderungen an eine Zustimmung oder Genehmigung in Fällen von Umbuchungen per Lastschrift keine näheren Aussagen trifft.
  • OLG München, 20.03.1996 - 20 U 2437/95
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.03.2011 - 13 U 33/11
    Auch nach Auffassung des Senats sind auf Lastschriften, die - wie vorliegend - nur zu Umbuchungen zwischen bei verschiedenen Banken geführten Konten eines Kontoinhabers dienen, die Grundsätze des Lastschriftverkehrs anzuwenden (OLG München WM 1996, 1038).
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