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   BFH, 13.04.2011 - II R 49/09   

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BFH, 13.04.2011 - II R 49/09 (https://dejure.org/2011,5690)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2011 - II R 49/09 (https://dejure.org/2011,5690)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2011 - II R 49/09 (https://dejure.org/2011,5690)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Unpfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs wegen zukünftiger Erwerbstätigkeit - Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • openjur.de

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit; Umfang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters; Unpfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs wegen zukünftiger Erwerbstätigkeit; Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • Bundesfinanzhof

    AO § 33, AO § 34, InsO § 35 Abs 1, InsO § 36, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 80, KraftStG § 7 Nr 1, ZPO § 811 Abs 1 Nr 5, UStG § 1 Abs 1 Nr 1
    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Unpfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs wegen zukünftiger Erwerbstätigkeit - Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • Bundesfinanzhof

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Unpfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs wegen zukünftiger Erwerbstätigkeit - Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 AO, § 34 AO, § 35 Abs 1 InsO, § 36 InsO, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO
    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Unpfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs wegen zukünftiger Erwerbstätigkeit - Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • IWW
  • zvi-online.de

    InsO §§ 35, 55; KfzStG § 5
    Keine Zugehörigkeit der Kfz-Halterposition zur Insolvenzmasse

  • Betriebs-Berater

    KfzSt als Masseverbindlichkeit

  • rewis.io

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Unpfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs wegen zukünftiger Erwerbstätigkeit - Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • rewis.io

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Unpfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs wegen zukünftiger Erwerbstätigkeit - Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der nach Insolvenzeröffnung entstandenen Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit; Kraftfahrzeug als Teil der Insolvenzmasse; Pfändungs- und Insolvenzfreiheit eines Kraftfahrzeugs

  • datenbank.nwb.de

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kraftfahrzeugsteuer nach Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einordnung der nach Insolvenzeröffnung entstandenen Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit; Kraftfahrzeug als Teil der Insolvenzmasse; Pfändungs- und Insolvenzfreiheit eines Kraftfahrzeugs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 97
  • ZIP 2011, 1728
  • ZIP 2011, 1882
  • NZI 2011, 828
  • BB 2011, 2389
  • DB 2011, 2531
  • BStBl II 2011, 944
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.09.2009 - II B 63/09

    Kraftfahrzeugsteuer für unpfändbares Kraftfahrzeug als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    a) Im Ansatzpunkt zutreffend geht das FG davon aus, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 80 Abs. 1 InsO das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (§ 35 InsO) zu verwalten, auf den Insolvenzverwalter übergeht und er als Vermögensverwalter gemäß § 34 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen hat, soweit seine Verwaltung reicht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2009 II B 63/09, BFH/NV 2010, 68; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Mai 2007 IX ZR 8/06, BFH/NV 2007, Beilage 4, 459).

    Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Satz 1 InsO) und unterliegen als Teil des insolvenzfreien Vermögens des Schuldners nicht der Verwaltungsbefugnis des Insolvenzverwalters (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 68).

  • BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09

    Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse;

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Kraftfahrzeugsteuer ist als Abgabenforderung im Sinne der zweiten Tatbestandsalternative den "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründeten Verbindlichkeiten zuzuordnen, soweit sie die Insolvenzmasse betrifft (vgl. allgemein zu Abgabenforderungen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 16. Dezember 2009  8 C 9/09, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2010, 2152).

    Dies ist der Fall, wenn die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (BVerwG-Urteil in NJW 2010, 2152).

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09

    Zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit i.S. des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erforderliche Gegenstände können auch Kraftfahrzeuge sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötigt (BGH-Beschluss vom 28. Januar 2010 VII ZB 16/09, Monatsschrift für Deutsches Recht 2010, 405).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06

    Verwalter übt Wahlrecht d. Ehegatten zur Art d. Veranlagung aus

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    a) Im Ansatzpunkt zutreffend geht das FG davon aus, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 80 Abs. 1 InsO das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (§ 35 InsO) zu verwalten, auf den Insolvenzverwalter übergeht und er als Vermögensverwalter gemäß § 34 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen hat, soweit seine Verwaltung reicht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2009 II B 63/09, BFH/NV 2010, 68; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Mai 2007 IX ZR 8/06, BFH/NV 2007, Beilage 4, 459).
  • BFH, 21.12.1988 - V R 29/86

    Die während der Sequestration bis zur Konkurseröffnung begründeten

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Als Vermögensverwalter ist der Insolvenzverwalter Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO; vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Dezember 1988 V R 29/86, BFHE 155, 475, BStBl II 1989, 434, allgemein zu Vermögensverwalter) und richtiger Bekanntgabe- und Inhaltsadressat von Steuerbescheiden, mit denen eine Finanzbehörde bestehende Masseverbindlichkeiten geltend macht.
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Die Aufgaben des Insolvenzverwalters nimmt insofern der Treuhänder wahr (vgl. § 313 Abs. 1 InsO; BGH-Beschluss vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, Der Betrieb 2003, 1507, unter V.2.d).
  • BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Dementsprechend ist auch die nach Insolvenzeröffnung durch sonstige Leistungen des Insolvenzschuldners begründete Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze nicht im Wesentlichen auf der Nutzung von Massegegenständen beruhen (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 2/08, BFHE 229, 394).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Der Senat teilt insbesondere nicht die im BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 4/07 (BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145) vertretene Auffassung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kraftfahrzeugs zur Insolvenzmasse gehört.
  • FG Köln, 20.11.2008 - 6 K 1746/08

    Berücksichtigung einer Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 615 veröffentlicht.
  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

    aa) Voraussetzung dafür ist, dass der Zwangsverwalter im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben und Befugnisse handelt und dass die Einkommensteuer einen hinreichenden Bezug zu dem der Zwangsverwaltung unterliegenden Vermögen aufweist (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 2011 II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944; ferner Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2009  8 C 9/09, NJW 2010, 2152 beide zu § 55 der Insolvenzordnung --InsO--).

    (2) Die Kfz-Steuer ist im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit vom Insolvenzverwalter zu entrichten, wenn das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944; vom 8. September 2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149 zur Freigabe).

    Als Vermögensverwalter ist der Insolvenzverwalter Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO) und richtiger Inhaltsadressat von Steuerbescheiden, mit denen eine Finanzbehörde bestehende Masseverbindlichkeiten geltend macht (BFH-Urteile in BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944; in BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149; in BFHE 238, 319, BStBl II 2013, 131).

  • BFH, 06.12.2023 - XI R 5/20

    Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen

    bb) Der Begriff der "Insolvenzmasse" ist in § 35 Abs. 1 InsO dahingehend bestimmt, dass das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen erfasst, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (vgl. BFH-Urteile vom 07.04.2005 - V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848, unter II.2.b; vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 14).

    "Vermögen" einer Person sind deren Sachen und geldwerten Rechte und Güter (vgl. BFH-Urteil vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 19; s.a. zu Einkünften und Gewinnen BFH-Urteile vom 10.07.2019 - X R 31/16, BFHE 265, 300, BStBl II 2022, 488, Rz 53 ff.; vom 07.07.2020 - X R 13/19, BFHE 270, 24, BStBl II 2021, 174, Rz 28 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1032/14

    Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das

    vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 282/03 -, ZInsO 2006, 260 = juris Rn. 6 f. und 15; BFH, Urteil vom 13. April 2011 - II R 49/09 -, BFHE 234, 97 = juris Rn. 16.
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Rechtsprechung
   BFH, 08.07.2011 - II R 49/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11559
BFH, 08.07.2011 - II R 49/09 (https://dejure.org/2011,11559)
BFH, Entscheidung vom 08.07.2011 - II R 49/09 (https://dejure.org/2011,11559)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - II R 49/09 (https://dejure.org/2011,11559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ewir-online.de

    Keine Zugehörigkeit der Kfz-Halterposition zur Insolvenzmasse

  • rechtsportal.de

    InsO § 35; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
    Beurteilung der Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1728
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.09.2009 - II B 63/09

    Kraftfahrzeugsteuer für unpfändbares Kraftfahrzeug als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Im Ansatzpunkt zutreffend geht das FG davon aus, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 80 Abs. 1 InsO das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (§ 35 InsO ) zu verwalten, auf den Insolvenzverwalter übergeht und er als Vermögensverwalter gem. § 34 Abs. 3 AO i.V.m. Abs. 1 AO die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen hat, soweit seine Verwaltung reicht (vgl. BFH, Beschl. v. 8.9.2009 - II B 63/09, BFH/NV 2010, 68 ; BGH, Urt. v. 24.5.2007 - IX ZR 8/06, BFH/NV 2007, Beil. 4, 459 ).

    Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 3 Satz 1 InsO ) und unterliegen als Teil des insolvenzfreien Vermögens des Schuldners nicht der Verwaltungsbefugnis des Insolvenzverwalters (vgl. BFH-Beschl., BFH/NV 2010, 68 ).

  • BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09

    Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse;

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Kfz-Steuer ist als Abgabenforderung im Sinne der zweiten Tatbestandsalternative den "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründeten Verbindlichkeiten zuzuordnen, soweit sie die Insolvenzmasse betrifft (vgl. allgemein zu Abgabenforderungen BVerwG, Urt. v. 16.12.2009 - 8 C 9/09, NJW 2010, 2152 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (BVerwG-Urt., NJW 2010, 2152 ).

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09

    Zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit i.S.d. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erforderliche Gegenstände können auch Kfz sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötigt (BGH, Beschl. v. 28.1.2010 - VII ZB 16/09, MDR 2010, 405 ).
  • BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Dementsprechend ist auch die nach Insolvenzeröffnung durch sonstige Leistungen des Insolvenzschuldners begründete USt jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze nicht im Wesentlichen auf der Nutzung von Massegegenständen beruhen (vgl. BFH, Urt. v. 17.3.2010 - XI R 2/08, BFHE 229, 394).
  • BFH, 21.12.1988 - V R 29/86

    Die während der Sequestration bis zur Konkurseröffnung begründeten

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Als Vermögensverwalter ist der Insolvenzverwalter Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO ; vgl. auch BFH, Urt. v. 21.12.1988 - V R 29/86, BFHE 155, 475, BStBl. II 1989, S. 434, allgemein zu Vermögensverwalter) und richtiger Bekanntgabe- und Inhaltsadressat von Steuerbescheiden, mit denen eine Finanzbehörde bestehende Masseverbindlichkeiten geltend macht.
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Der Senat teilt insbesondere nicht die im BFH, Urt. v. 29.8.2007 - IX R 4/07 (BFHE 218, 435 , BStBl. II 2010, S. 145) vertretene Auffassung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kfz zur Insolvenzmasse gehört.
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06

    Verwalter übt Wahlrecht d. Ehegatten zur Art d. Veranlagung aus

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Im Ansatzpunkt zutreffend geht das FG davon aus, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 80 Abs. 1 InsO das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (§ 35 InsO ) zu verwalten, auf den Insolvenzverwalter übergeht und er als Vermögensverwalter gem. § 34 Abs. 3 AO i.V.m. Abs. 1 AO die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen hat, soweit seine Verwaltung reicht (vgl. BFH, Beschl. v. 8.9.2009 - II B 63/09, BFH/NV 2010, 68 ; BGH, Urt. v. 24.5.2007 - IX ZR 8/06, BFH/NV 2007, Beil. 4, 459 ).
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Die Aufgaben des Insolvenzverwalters nimmt insofern der Treuhänder wahr (vgl. § 313 Abs. 1 InsO ; BGH, Beschl. v. 20.3.2003 - IX ZB 388/02, DB 2003, 1507 , unter V.2.d).
  • FG Köln, 20.11.2008 - 6 K 1746/08

    Berücksichtigung einer Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Das Urteil ist in EFG 2009, 615 veröffentlicht.
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