Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.09.2012

Rechtsprechung
   BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13492
BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10 (https://dejure.org/2012,13492)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2012 - 9 AZR 652/10 (https://dejure.org/2012,13492)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 (https://dejure.org/2012,13492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

Kurzfassungen/Presse (36)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Antrag auf Urlaubsabgeltung im ersten Quartal des neuen Jahres

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • heise.de (Pressebericht, 26.09.2012)

    Abgeltungsanspruch gilt unbefristet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs - Erfurter Richter geben Surrogatstheorie auf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Resturlaub des ausgeschiedenen Arbeitnehmers

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Ausscheiden eines arbeitsfähigen Arbeitnehmers als reiner Geldanspruch

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch arbeitsfähige Arbeitnehmer müssen Urlaubsabgeltung nicht im laufenden Urlaubsjahr geltend machen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Gekündigte Arbeitnehmer unterliegen den gleichen Urlaubsabgeltungsregeln wie arbeitsunfähige

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltung, Aufgabe der Surrogationstheorie

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung nicht nur bei Krankheit

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Verfall des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mehr Zeit für Anspruch auf Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch verfällt nicht mehr zum Jahresende

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Ende der Surrogatstheorie beim Urlaubsabgeltungsanspruch

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Surrogatstheorie im Urlaubsrecht für immer beurlaubt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung verfällt nicht am Jahresende

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 20.06.2012)

    Mehr Zeit für Anspruch auf Urlaubsabgeltung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urlaub nach Kündigung: Frist zum Urlaubsabgeltungsanspruch geändert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltungsanspruch verfällt nicht am Jahresende

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufgabe der Surrogatstheorie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch verfällt nicht zwingend im April des folgenden Kalenderjahres

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch und Fristen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Urlaubsrecht: Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsanspruch verfällt nicht mehr zum Jahresende

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsabgeltung bis zur Verjährung: Arbeitnehmer müssen Urlaubsabgeltung nicht im Urlaubsjahr verlangen

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Urlaubsabgeltung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 142, 64
  • ZIP 2012, 2227 (Ls.)
  • MDR 2012, 12
  • MDR 2012, 1477
  • NZA 2012, 1087
  • BB 2012, 2496
  • BB 2012, 3018
  • DB 2012, 2288
  • NZA-RR 2012, 621
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10
    (1) Die Surrogatstheorie konnte für Abgeltungsansprüche bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums in der Folge der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH vom 20. Januar 2009 (-  C-350/06 und C-520/06  - Slg. 2009, I-179) nicht aufrechterhalten werden (BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 15, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 20) .

    Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie soll lediglich verhindern, dass dem Arbeitnehmer wegen der Unmöglichkeit der Urlaubsnahme aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses jeder Genuss des bezahlten Jahresurlaubs, sei es auch nur in finanzieller Form, verwehrt wird (vgl. EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06  - [Schultz-Hoff] Rn. 56, Slg. 2009, I-179) .

    Diesem Zweck stehen nationale Regelungen über Ausübungsmodalitäten, selbst wenn sie bei Nichtbeachtung zum Verlust des Anspruchs führen können, solange nicht entgegen, wie der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit behält, das ihm mit der Arbeitszeitrichtlinie verliehene Recht auf Urlaubsabgeltung auszuüben (vgl. EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06  - [Schultz-Hoff] Rn. 46, 56, 62, aaO) .

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10
    Er diene der gleichen Funktion wie der Urlaubsanspruch selbst (BAG 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - zu 3 der Gründe, BAGE 44, 75) .

    Der Arbeitnehmer sollte trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell in die Lage versetzt werden, Freizeit zur Erholung zu nehmen (BAG 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - aaO) .

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10
    cc) Der Surrogatscharakter des Abgeltungsanspruchs ist zudem im Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich angelegt und dem Gesetzeszusammenhang nicht in einer Weise zu entnehmen, die jede andere Auslegung ausschließt (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 62, BAGE 130, 119 ) .

    Ab diesem Zeitpunkt durfte der Beklagte insgesamt nicht mehr erwarten, dass das Bundesarbeitsgericht seine ständige Rechtsprechung fortführt, da jedenfalls mit diesem Vorlagebeschluss die Rechtsprechung zur Surrogatstheorie von Grund auf infrage gestellt wurde (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 76, BAGE 130, 119 ) .

  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10
    Er setze als Erfüllungssurrogat des Urlaubsanspruchs voraus, dass der Urlaub noch gewährt werden könne, wenn das Arbeitsverhältnis noch bestände (erstmals BAG 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - zu 4 der Gründe, AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 5 = EzA BUrlG § 1 Nr. 5: "von denselben rechtlichen Faktoren abhängig wie die des Freizeitanspruchs"; ferner 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 46, 224; 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - zu 3 b der Gründe, BAGE 48, 186; 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zu I 4 der Gründe, BAGE 75, 171; 17. Januar 1995 - 9 AZR 263/92 - zu I 1 der Gründe) .

    Dieser bestehe demnach nur in der Bindung an die als fortbestehend zu behandelnde Arbeitspflicht (BAG 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - zu 3 b der Gründe, BAGE 48, 186) .

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10
    Die damit insbesondere verbundene Möglichkeit des Verfalls aufgrund Nichtwahrung tariflicher Ausschlussfristen (vgl. zu dieser Konsequenz bei andauernder Arbeitsunfähigkeit bereits ausführlich: BAG 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 16 ff., EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 18) steht im Einklang mit Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie.

    (1) Die Vereinbarkeit der Anwendung von Ausschlussfristen auf den Abgeltungsanspruch mit Unionsrecht hat der Senat bereits für die Fälle der Urlaubsabgeltung eines andauernd arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers eingehend begründet (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 22 ff., EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 20; 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 25 ff., EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 18 ) .

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10
    (1) Die Surrogatstheorie konnte für Abgeltungsansprüche bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums in der Folge der Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH vom 20. Januar 2009 (-  C-350/06 und C-520/06  - Slg. 2009, I-179) nicht aufrechterhalten werden (BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 15, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 20) .

    (1) Die Vereinbarkeit der Anwendung von Ausschlussfristen auf den Abgeltungsanspruch mit Unionsrecht hat der Senat bereits für die Fälle der Urlaubsabgeltung eines andauernd arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers eingehend begründet (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 22 ff., EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 20; 9. August 2011 - 9 AZR 365/10 - Rn. 25 ff., EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 18 ) .

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10
    b) Der vorliegend geltend gemachte Urlaubsabgeltungsanspruch entstand erst mit Ablauf des 31. Juli 2008 und damit nach Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in der Sache Schultz-Hoff vom 2. August 2006 (-  12 Sa 486/06  - LAGE BUrlG § 7 Nr. 43) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10
    Im Übrigen gilt die Vertragsklausel auch nach § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB als vom Beklagten gestellt, da ein Arbeitsvertrag einen Verbrauchervertrag iSd. §§ 13, 310 Abs. 3 BGB darstellt (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu V 1 der Gründe, BAGE 115, 19; BT-Drucks. 14/7052 S. 190) .
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10
    Sie ist mit wesentlichen Grundgedanken des gesetzlichen Verjährungsrechts nicht vereinbar (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) und schränkt wesentliche Rechte, die sich aus der Natur des Arbeitsvertrags ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (st. Rspr. seit BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 28 ff. mwN, BAGE 116, 66 ) .
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10
    Eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist grundsätzlich unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. für die st. Rspr.: BVerfG 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07  - Rn. 85, BVerfGE 122, 248 ; BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 100 mwN, BAGE 134, 1) .
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BAG, 06.06.1968 - 5 AZR 410/67

    Erholungsbedürfnis - Urlaubsabgeltungsanspruch - Verfallklausel

  • BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 1/77

    Beendetes Arbeitsverhältnis - Gesetzlicher Abgeltungsanspruch - Rechtswirksamer

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 263/92
  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 436/93

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Zahlung eines zusätzlichen tariflichen Urlaubsgelds

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 14 Sa 2333/09
  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Nachdem der Senat die sog. Surrogatstheorie mit Urteil vom 19. Juni 2012 (- 9 AZR 652/10 - BAGE 142, 64) vollständig aufgegeben hat, sind mehrere Landesarbeitsgerichte weiterhin davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber die Kürzung des Erholungsurlaubs auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erklären kann (LAG Niedersachsen 16. September 2014 - 15 Sa 533/14 - zu II 1 b der Gründe, mit zust. Anm. Hoffmann jurisPR-ArbR 2/2015 [Revision eingelegt unter - 9 AZR 703/14 -]; LAG Rheinland-Pfalz 16. Januar 2014 - 5 Sa 180/13 - zu II 3 b der Gründe; Hessisches LAG 6. Dezember 2013 - 3 Sa 980/12 - zu B I 2 b der Gründe [Revision eingelegt unter - 9 AZR 205/14 -]) .

    Es bestand Zweckidentität zwischen Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen (BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 16, BAGE 142, 64) .

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    Als reiner Geldanspruch hängt die Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs nicht von der Arbeitsfähigkeit oder einer bestimmten Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ab; zudem unterliegt er nicht dem Fristenregime des Bundesurlaubsgesetzes (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 15, BAGE 142, 64) .
  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (BVerfG 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 - Rn. 13; 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85 mwN, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 24, BAGE 144, 306; 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 142, 64) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2012 - XI ZB 32/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32583
BGH, 11.09.2012 - XI ZB 32/11 (https://dejure.org/2012,32583)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2012 - XI ZB 32/11 (https://dejure.org/2012,32583)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11 (https://dejure.org/2012,32583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 KapMuG
    Fortsetzung des Rechtsstreits nach fehlerhafter Aussetzung gemäß dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Parteien auf Fortsetzung des Verfahrens bei vorheriger Aussetzung des Rechtsstreits entgegen § 7 Abs. 1 KapMuG

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Jederzeitige Fortsetzung eines im Hinblick auf KapMuG-Verfahren rechtswidrig ausgesetzten Rechtsstreits

  • Betriebs-Berater

    Fortsetzung eines entgegen § 7 Abs. 1 KapMuG ausgesetzten Rechtsstreites

  • Anwaltsblatt

    § 7 KapMuG
    KapMuG: Keine Rechtskraft des Aussetzungsbeschlusses

  • rewis.io

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach fehlerhafter Aussetzung gemäß dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    KapMuG § 7 Abs. 1
    Anspruch der Parteien auf Fortsetzung des Verfahrens bei vorheriger Aussetzung des Rechtsstreits entgegen § 7 Abs. 1 KapMuG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfahrensaussetzung in Streit nach KapMuG

  • Der Betrieb

    Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz: Anspruch auf Fortsetzung eines Rechtsstreits nach fehlerhafter Aussetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensaussetzung wegen eines Musterverfahrens - und seine Fortsetzung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KapMuG § 7 Abs. 1
    Jederzeitige Fortsetzung eines im Hinblick auf KapMuG-Verfahren rechtswidrig ausgesetzten Rechtsstreits

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Parteien können Fortsetzung eines zu Unrecht nach § 7 Abs. 1 KapMuG ausgesetzten Rechtstreits verlangen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fortsetzung eines entgegen § 7 Abs. 1 KapMuG ausgesetzten Rechtsstreites

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 7 KapMuG
    KapMuG: Keine Rechtskraft des Aussetzungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entgegen § 7 Abs. 1 KapMuG erlassener Aussetzungsbeschluss ist aufzuheben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2227
  • ZIP 2012, 543
  • MDR 2012, 1432
  • WM 2012, 2146
  • BB 2012, 2765
  • DB 2012, 2686
  • AnwBl 2013, 74
  • AnwBl Online 2013, 38
  • NZG 2012, 1268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZB 33/08

    Ein Rechtsstreit wegen fehlerhafter Beratung beim Vertrieb eines Filmfonds kann

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - XI ZB 32/11
    Vergehen bis zum Abschluss des Musterverfahrens mehrere Jahre, kann der Kläger in seinem Prozess erhebliche Schwierigkeiten haben, eine Pflichtverletzung der Bank im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung beweisen zu können, so wenn Zeugen verstorben sind oder sich wegen Zeitablaufs nicht mehr genau an den Inhalt des Beratungsgesprächs erinnern können (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2009 - XI ZB 33/08, WM 2009, 1359 Rn. 15).

    Eine Aussetzung nach § 148 ZPO kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil dessen Voraussetzungen - wie der Senat für einen vergleichbaren Fall ebenfalls bereits entschieden und im Einzelnen begründet hat - nicht vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2009 - XI ZB 33/08, WM 2009, 1359 Rn. 18).

  • BGH, 30.11.2010 - XI ZB 23/10

    Nebeneinander von Ansprüchen aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - XI ZB 32/11
    Die Aussetzung des Rechtsstreits durch das Landgericht ist fehlerhaft, weil - wie der Senat für den streitgegenständlichen Fonds in einem Parallelfall entschieden und im Einzelnen begründet hat - § 7 KapMuG auf das Streitverhältnis der Parteien insoweit keine Anwendung findet, als Ansprüche aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten aus dem Darlehensverhältnis im Streit sind (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2010 - XI ZB 23/10, WM 2011, 110 Rn. 10 ff.).

    Die Kosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2010 - XI ZB 23/10, WM 2011, 110 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10

    Kapitalanlegermusterverfahren: Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - XI ZB 32/11
    Die dadurch eingetretene Unanfechtbarkeit gilt nur für den Aussetzungsbeschluss selbst, nicht aber für eine Entscheidung des Landgerichts, mit der der Aussetzungsbeschluss aufgehoben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - II ZB 11/10, BGHZ 190, 383 Rn. 6 zur Aufhebbarkeit eines - unanfechtbaren - Vorlagebeschlusses nach § 4 Abs. 1 KapMuG).
  • OLG München, 30.12.2011 - Kap 1/07

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen unrichtiger Angaben im Prospekt

    Auszug aus BGH, 11.09.2012 - XI ZB 32/11
    Beim Oberlandesgericht München ist unter dem Aktenzeichen KAP 1/07 ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (nachfolgend: KapMuG) durchgeführt worden, gegen dessen Musterentscheid vom 30. Dezember 2011 (BeckRS 2012, 01153) nunmehr ein Rechtsbeschwerdeverfahren beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen II ZB 1/12 anhängig ist.
  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

    Auch hinsichtlich der Wiederanrufung eines bereits teilweise auf einen Vorlagebeschluss ausgesetzten Verfahrens konnte die Kammer auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss v. 11. September 2012, Az. XI ZB 32/11) zurückgreifen.
  • LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17

    Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im

    Soweit die Gesetzesbegründung zur Reform des KapMuG abweichend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, XI ZB 32/11, WM 2012, 2146Rdn. 13) die Abhängigkeit grundsätzlich abstrakt beurteilen und dem Prozessgericht im Hinblick auf die Aussetzung einen Beurteilungsspielraum einräumen will (vgl. BT-Drucks. 17/8799 S. 20), bestehen dagegen im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiven Rechtsschutzes Bedenken.
  • BGH, 08.04.2014 - XI ZB 40/11

    Aussetzung eines Schadensersatzprozesses wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung

    Die dadurch eingetretene Unanfechtbarkeit gilt nur für den Aussetzungsbeschluss selbst, nicht aber für eine Entscheidung des Landgerichts, mit der der Aussetzungsbeschluss aufgehoben wird (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11, WM 2012, 2146 Rn. 12 mwN) oder der Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens abgelehnt wird (vgl. Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 150 Rn. 11 zur Anwendbarkeit des § 252 ZPO).

    bb) Eine Aussetzung nach § 148 ZPO kommt nicht in Betracht, weil dessen Voraussetzungen - wie der Senat für vergleichbare Fälle bereits entschieden hat - nicht vorliegen (Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2009 - XI ZB 33/08, WM 2009, 1359 Rn. 18 und vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11, WM 2012, 2146 Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - VIII ZB 54/11, NJW-RR 2012, 575 Rn. 6 mwN).

    Hinzu kommt, dass der Anleger durch die Aussetzung Rechtsnachteile erleiden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11, WM 2012, 2146 Rn. 13 mwN).

    (b) Soweit die Gesetzesbegründung zu § 8 KapMuG nF abweichend von der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11, WM 2012, 2146 Rn. 13) die Abhängigkeit grundsätzlich abstrakt beurteilen und dem Prozessgericht im Hinblick auf die Aussetzung einen Beurteilungsspielraum einräumen will (vgl. BT-Drucks. 17/8799 S. 20), so bestehen dagegen im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiven Rechtsschutzes Bedenken (vgl. Wolf/Lange, NJW 2012, 3751, 3753).

  • OLG München, 29.02.2024 - 17 W 1163/23

    Aussetzung, Kapitalmarktinformation, Kapitalanlegermusterverfahren,

    Der XI. Zivilsenat des BGH (Beschluss vom 30. April 2019 - XI ZB 1/17 -, BGHZ 222, 27-32, Rn. 15) hat dagegen entschieden, dass im Zuge der Novellierung des KapMuG der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Senatsrechtsprechung zur Anfechtbarkeit eines Aussetzungsbeschlusses nach § 7 Abs. 1 KapMuG aF (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - XI ZB 33/08, WM 2009, 1359 Rn. 8 ff., vom 8. September 2009 - XI ZB 4/09, juris Rn. 5, vom 30. November 2010 - XI ZB 23/10, WM 2011, 110 Rn. 10, vom 17. Mai 2011 - XI ZB 2/11, juris Rn. 8 und vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11, WM 2012, 2146 Rn. 13) den vormals in § 7 Abs. 1 Satz 4 KapMuG aF normierten Anfechtungsausschluss aufgehoben hat, so dass die Aussetzungsentscheidung des erstinstanzlichen Prozessgerichts nunmehr gemäß §§ 252, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO der sofortigen Beschwerde unterliege (vgl. BT-Drucks. 17/8799, S. 21).
  • OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 1 U 204/18

    Schadensersatzklage wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher

    So lagen dem Landgericht Stuttgart bei Erlass des Vorlagebeschlusses 22 AR 1/17 Kap vom 28.2.2017 über die ausgesprochenen Feststellungsziele hinaus noch weitergehende Musterverfahrensanträge vor, die es in dem Vorlagebeschluss teils als unzulässig und teils als noch nicht entscheidungserheblich behandelt hat (juris Rn. 38 ff., 44 ff.; siehe auch den Musterverfahrensantrag vom 27.2.2017 im Rechtsstreit 1 U 205/18, dort Bl. 73 ff.; zur Aussetzungspflicht im Fall der Erweiterung um weitere Feststellungsziele Kruis, in: Kölner Kommentar zum KapMuG, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 17; falls keine Erweiterung erfolgt, könnte eine Aufhebung der Aussetzung im Hinblick auf das Stuttgarter Verfahren in Betracht kommen, vgl. BGH WM 2012, 2146 f.).
  • BGH, 02.12.2014 - XI ZB 17/13

    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens während eines

    (1) Soweit die Gesetzesbegründung zu § 8 KapMuG nF abweichend von der Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11, WM 2012, 2146 Rn. 13) die Abhängigkeit grundsätzlich abstrakt beurteilen und dem Prozessgericht im Hinblick auf die Aussetzung einen Beurteilungsspielraum einräumen will (vgl. BT-Drucks. 17/8799 S. 20), so bestehen dagegen im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiven Rechtsschutzes Bedenken (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11, WM 2014, 992 Rn. 24; Wolf/Lange, NJW 2012, 3751, 3753).
  • BGH, 30.04.2019 - XI ZB 13/18

    Aussetzungsentscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren

    Ferner ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, eine Partei an den Kosten eines Musterverfahrens anteilig zu beteiligen (vgl. § 24 KapMuG), das für ihren Rechtsstreit nicht entscheidungserheblich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2009 - XI ZB 33/08, WM 2009, 1359 Rn. 15 und vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11, WM 2012, 2146 Rn. 13).
  • BGH, 04.05.2021 - II ZB 30/20

    Aussetzen des Verfahrens nur teilweise im Hinblick auf Feststellungsziele bzgl.

    Insoweit ist die Aussetzungsentscheidung von den Parteien nicht angegriffen und rechtskräftig geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11, ZIP 2012, 2227 Rn. 12), so dass sie gemäß § 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht der Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt.

    Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt nach § 22 Abs. 4 KapMuG, § 250 ZPO durch Einreichung des rechtskräftigen Musterentscheids und Zustellung eines Schriftsatzes, aus dem sich der Wille zur Fortführung des Rechtsstreits ergibt (BGH, Beschluss vom 9. Mai 1995 - XI ZB 7/95, NJW 1995, 2171, 2172; Beschluss vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11, ZIP 2012, 2227 Rn. 12; Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11, ZIP 2014, 1045 Rn. 10; OLG München, AG 2016, 91, 93; Vollkommer, NJW 2015, 3004, 3005; Halfmeier in Prütting/Gehrlein, ZPO, 12. Aufl., § 22 KapMuG Rn. 9;KK-KapMuG/Hess, 2. Aufl., § 22 Rn. 28 [mit Verweis auf § 156 ZPO]).

    Daneben kann das Verfahren auch vom aussetzenden Gericht gemäß § 150 Satz 1 ZPO durch Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses wieder aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11, ZIP 2012, 2227 Rn. 12; Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11, ZIP 2014, 1045 Rn. 10; Beschluss vom 16. Juni 2020 - II ZB 30/19, ZIP 2020, 1518 Rn. 26).

  • OLG Stuttgart, 29.10.2019 - 1 U 205/18

    Schadensersatzklage wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher

    So lagen dem Landgericht Stuttgart bei Erlass des Vorlagebeschlusses 22 AR 1/17 Kap vom 28.2.2017 über die ausgesprochenen Feststellungsziele hinaus noch weitergehende Musterverfahrensanträge vor, die es in dem Vorlagebeschluss teils als unzulässig und teils als noch nicht entscheidungserheblich behandelt hat (juris Rn. 38 ff., 44 ff.; siehe auch den Musterverfahrensantrag vom 27.2.2017 im vorliegenden Rechtsstreit, Bl. 73 ff.; zur Aussetzungspflicht im Fall der Erweiterung um weitere Feststellungsziele Kruis, in: Kölner Kommentar zum KapMuG, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 17; falls keine Erweiterung erfolgt, könnte eine Aufhebung der Aussetzung im Hinblick auf das Stuttgarter Verfahren in Betracht kommen, vgl. BGH WM 2012, 2146 f.).
  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

    Die dadurch eingetretene Unanfechtbarkeit gilt für den Aussetzungsbeschluss selbst, nicht aber für die gerichtliche Entscheidung über einen Antrag auf Verfahrensfortgang (vgl. BGH 11. September 2012 - XI ZB 32/11 - Rn. 12 f.) .
  • BGH, 30.04.2019 - XI ZB 1/17

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses des Prozessgerichts über die öffentliche

  • BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 62/14

    Tarifzuständigkeit - Aussetzungsbeschluss und Antragsbefugnis nach § 97 Abs 5

  • OLG Celle, 20.02.2017 - 13 W 68/16

    Aussetzung eines Rechtstreits im Hinblick auf die Veröffentlichung eines

  • BGH, 25.06.2019 - XI ZB 36/17

    Statthaftigkeit einer Beschwerde hinsichtlich Anfechtung des

  • BGH, 30.04.2019 - XI ZB 14/18

    Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaften Anlageberatung durch Verletzung

  • BGH, 30.04.2019 - XI ZB 15/18

    Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaften Anlageberatung i.R.d. Beteiligung

  • OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21

    Fehlende Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht