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   OLG Celle, 10.10.2012 - 4 U 36/12   

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https://dejure.org/2012,30648
OLG Celle, 10.10.2012 - 4 U 36/12 (https://dejure.org/2012,30648)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.10.2012 - 4 U 36/12 (https://dejure.org/2012,30648)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 4 U 36/12 (https://dejure.org/2012,30648)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Steuerberaters zur Aufklärung über das Risiko der persönlichen Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Aufklärungspflicht des Steuerberaters über Haftung des Geschäftsführers wegen Zahlung nach Insolvenzreife

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 64 Abs. 2; BGB § 280
    Verpflichtung des Steuerberaters zur Aufklärung über das Risiko der persönlichen Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Aufklärungspflicht über Zahlungsverbot bei Insolvenzreife

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Steuerberater schuldet keine umfassende rechtliche Beratung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2353
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Koblenz, 22.07.2009 - 15 O 397/08
    Auszug aus OLG Celle, 10.10.2012 - 4 U 36/12
    Nach dem hierzu ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 24. Febr. 1994, Az.: IX ZR 126/93 nach LG Koblenz, Urt. v. 22. Juli 2009, Az.: 15 O 397/08 - aus juris) habe ein Steuerberater keine entsprechende Aufklärungs- oder Hinweispflicht auf die dem Geschäftsführer der GmbH aus § 64 GmbHG erwachsenden Pflichten, wenn der Geschäftsführer der GmbH deren Überschuldung kennt.
  • BGH, 18.02.1987 - IVa ZR 232/85

    Anspruch aus positiven Vertragsverletzung gegen einen steuerlichen Berater wegen

    Auszug aus OLG Celle, 10.10.2012 - 4 U 36/12
    Er hat den Mandanten als Nebenpflicht aus dem Steuerberatungsvertrag vor Schaden zu bewahren und soll ihn z. B. auf insolvenzrechtliche Probleme hinweisen müssen(Gräfe in Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Aufl., Rn. 259, 262; BGH VersR 1988, 178).
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 126/93
    Auszug aus OLG Celle, 10.10.2012 - 4 U 36/12
    Nach dem hierzu ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 24. Febr. 1994, Az.: IX ZR 126/93 nach LG Koblenz, Urt. v. 22. Juli 2009, Az.: 15 O 397/08 - aus juris) habe ein Steuerberater keine entsprechende Aufklärungs- oder Hinweispflicht auf die dem Geschäftsführer der GmbH aus § 64 GmbHG erwachsenden Pflichten, wenn der Geschäftsführer der GmbH deren Überschuldung kennt.
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12

    Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer

    Zutreffend sind die Entscheidungen und Literaturmeinungen, die eine Hinweis- und Warnpflicht des Steuerberaters auf die Pflichten bei möglicher Insolvenzreife im Falle eines allgemeinen Mandats ablehnen (vgl. OLG Celle, ZInsO 2011, 1004; ZIP 2012, 2353; OLG Schleswig, GI 1993, 373, 378 f; LG Koblenz, DStRE 2010, 647 ff; Hoth, ZInsO 2011, 1009; Farr, Die Besteuerung in der Insolvenz, Rn. 101).

    Nur wenn die insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Beratung als Haupt- oder Nebenaufgaben zum Vertragsinhalt des Steuerberaters gehört, kann mit einem Teil der Rechtsprechung erwogen werden, ob eine Hinweispflicht des Beraters dann entfällt, wenn der Geschäftsführer sich der bestehenden Insolvenzgefahr bereits bewusst ist (vgl. OLG Celle, ZInsO 2011, 1004; ZIP 2012, 2353; OLG Schleswig, GI 1993, 373, 381 f, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 24. Februar 1994 - IX ZR 126/93, unveröffentlicht; LG Koblenz, DStRE 2010, 647 f).

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